Privatinsolvenz beantragen: Dauer, Ablauf, Nachteile

Wenn die Schulden über den Kopf wachsen, kann eine Privatinsolvenz der letzte Ausweg sein. Ein solches Verbraucherinsolvenzverfahren ist der Rettungsanker in finanziellen Schwierigkeiten. Das Ziel: Schuldenfreiheit nach einer Dauer von nur drei Jahren. Doch wie läuft eine Privatinsolvenz ab und unter welchen Voraussetzungen können Sie diese beantragen? Alles zu Dauer, Ablauf sowie den Vor- und Nachteilen…

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Was ist eine Privatinsolvenz?

Als Privatinsolvenz wird umgangssprachlich die gerichtliche Schuldenregulierung bezeichnet. Es ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren. Wenn Sie zahlungsunfähig sind und Ihre Schulden nicht mehr begleichen können, können Sie durch die angestrebte Restschuldbefreiung nach drei Jahren schuldenfrei sein. Das ermöglicht einen wirtschaftlichen Neubeginn und ist eine große psychische Erleichterung.

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Vor- und Nachteile einer Privatinsolvenz

Eine Privatinsolvenz muss immer individuell abgewogen und entschieden werden. Lassen Sie sich von einem Experten beraten und sprechen Sie Ihre Situation durch. Berücksichtigen Sie dabei auch die Vor- und Nachteile:

Vorteile

  • Keine Schulden
    Mit einer Privatinsolvenz rückt die Schuldenfreiheit in greifbare Nähe. Sie bekommen einen kompletten wirtschaftlichen Neustart.
  • Kein Druck
    Durch das Verfahren kann großer psychischer Druck gelöst werden. Sie haben einen wichtigen Schritt zur Lösung des Problems getan.
  • Keine Pfändungen
    Im Verbraucherinsolvenzverfahren gibt es einen Pfändungsschutz. Ihr Existenzminimum darf nicht angerührt werden.
  • Kein langes Warten
    Früher dauerte das Verfahren bis zu sechs Jahren. Seit 2020 ist es durch eine Gesetzesänderung auf drei Jahre verkürzt worden.
  • Keine Rückzahlungsquote
    Auch neu: Sie müssen für die Restschuldbefreiung keine bestimmte Rückzahlungsquote Ihrer Schulden erfüllen.

Nachteile

  • Dauer
    Trotz verkürzter Dauer bleibt ein Zeitraum von drei Jahren, bis Sie tatsächlich schuldenfrei sind.
  • Einkommen
    Ihr Einkommen beschränkt sich auf den pfändungsfreien Anteil. Sie müssen also mit weniger Geld auskommen.
  • Vermögensgegenstände
    Vermögensgegenstände, die Sie nicht zum Leben benötigen, fallen in die Insolvenzmasse, werden verkauft und verwertet. Das kann beispielsweise Ihr Auto betreffen.
  • Schufa
    Die Privatinsolvenz wird in der Schufa vermerkt. Drei Jahre nach der Restschuldbefreiung wird der Eintrag gelöscht.
  • Verträge / Wohnung
    Ihre Bonität ist deutlich geschwächt. Das kann ein Problem bei der Wohnungssuche sein. Auch andere Verträge (Strom, Gas, Smartphone, Kredit…) können abgelehnt werden.
  • Öffentlichkeit
    Im Rahmen der Insolvenzbekanntmachungen werden Insolvenzverfahren öffentlich gemacht. So kann theoretisch jeder erfahren, dass Sie pleite sind.
  • Arbeitgeber
    Der Arbeitgeber wird über die Privatinsolvenz informiert, da in der Lohnbuchhaltung der pfändbare Teil des Gehalts direkt an den Treuhänder überwiesen wird.

Privatinsolvenz: Was darf ich behalten?

Aktuell (Stand: Mai 2022) liegt der unpfändbare Teil des Gehalts ohne Unterhaltspflichten bei 1.259,99 Euro. Ab 1.260 Euro kann dann ein Betrag von 5,15 Euro gepfändet und für die Tilgung der Schulden genutzt werden. Ob Sie beispielsweise Ihr Auto behalten dürfen, hängt davon ab, ob Sie dies zwingend benötigen. Das ist vor allem gegeben, wenn Sie es beruflich brauchen.

Mit diesem kostenlosen Rechner können Sie herausfinden, was von Ihrem Gehalt gepfändet werden kann:




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Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz

Eine Privatinsolvenz kommt nur für Privatpersonen infrage. Wenn Sie aufgrund einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit zahlungsunfähig werden, müssen Sie eine Regelinsolvenz anmelden. Ausnahme: Haben Sie als Unternehmer weniger als 20 Gläubiger und es gibt keine offenen Forderungen von Angestellten, kann eine Privatinsolvenz möglich sein. Allerdings kann ein Verbraucherinsolvenzverfahren niemals der erste Weg sein.

Voraussetzung ist, dass Sie zuvor eine außergerichtliche Schuldenbereinigung angestrebt haben. Soll heißen: Sie müssen versuchen, sich mit Ihren Gläubigern zu einigen. Das kann funktionieren, da Gläubiger bei einer Restschuldbefreiung möglicherweise nur einen kleinen Teil ihrer Forderungen erhalten würden. Unterstützt werden Sie durch Schuldnerberatungsstellen oder Fachanwälte. Diese stellen auch eine Bescheinigung über ein Scheitern der Versuche aus.

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Privatinsolvenz: Ablauf des Verfahrens

Steht eine Privatinsolvenz im Raum, sollten Sie zunächst einen Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatung kontaktieren. Ein solcher Experte und Berater ist wichtig, um die nötigen Schritte einzuleiten. Der Ablauf einer Privatinsolvenz besteht dabei aus verschiedenen Stufen, die nacheinander durchlaufen werden. Wir stellen die einzelnen Phasen vor:

1. Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Der erste Schritt ist die bereits angesprochene außergerichtliche Schuldenbereinigung. Gemeinsam mit Anwalt oder Schuldnerberatung verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Forderungen sowie Ihr Vermögen und erstellen einen Schuldenbereinigungsplan. Jeder Gläubige wird kontaktiert, um eine Lösung zu finden. Das kann etwa ein teilweiser Verzicht auf Ansprüche oder eine Ratenzahlung sein.

Stimmen alle zu, kann der Plan umgesetzt werden. Kommt es zu keiner Einigung, wird eine Bescheinigung über das Scheitern des Versuches erstellt, um zum nächsten Schritt übergehen zu können.

2. Insolvenz beantragen

Nun müssen Sie eine Privatinsolvenz beantragen. Dazu müssen Sie einen umfangreichen Antrag (insgesamt 45 Seiten) ausfüllen und einreichen. Auch in diesem müssen alle Schulden, alle Gläubiger und eine Übersicht über alle Vermögensgegenstände enthalten sein. Es wird geprüft, ob Sie die Verfahrenskosten tragen können oder ob Sie diese erst nach erfolgter Restschuldbefreiung begleichen müssen.

3. Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht wird Ihnen ein Treuhänder zur Seite gestellt. Von nun an kümmert dieser sich um vorhandene Vermögensgegenstände und unterteilt in pfändbares und unpfändbares Vermögen. Der pfändbare Teil wird in der Insolvenzmasse verwertet. Er schreibt auch alle Gläubiger an und untersagt, weitere Forderungen zu stellen.

4. Wohlverhaltensphase

Mit dem Tag der Eröffnung des Verfahrens beginnt die Wohlverhaltensphase. Der pfändbare Teil Ihres Einkommens wird für eine Dauer von drei Jahren (Abtretungsfrist) direkt an den Treuhänder ausgezahlt. Durch Unterhaltspflichten kann der unpfändbare Anteil höher ausfallen. Wichtig ist, dass Sie in dieser Zeit finanzielle Gewissenhaftigkeit beweisen. Sie dürfen nicht gleich wieder neue Schulden machen. Hinzu kommen weitere Pflichten:

  • Erwerbstätigkeit
    Sie müssen einer zumutbaren Arbeit nachgehen oder sich zumindest aktiv darum bemühen. Nur passiv auf Angebote der Arbeitsagentur zu warten, reicht nicht aus.
  • Auskunftspflicht
    Sie müssen den Treuhänder und das Gericht schnellstmöglich und unaufgefordert über einen Wohnortwechsel, Neuerungen in Bezug auf den Arbeitsplatz oder Vermögensverhältnisse informieren.
  • Abgabepflicht
    Sollten Sie an Geld kommen, müssen Sie dies an den Treuhänder weiterleiten. Eine Erbschaft muss zur Hälfte, ein Lottogewinn sogar vollständig abgegeben werden.
  • Zahlung nur an Treuhänder
    Eine Zahlung an bestimmte Gläubiger ist in der Wohlverhaltensphase verboten. Alle Zahlungen dürfen nur direkt an den Treuhänder gehen. Dieser entscheidet, was mit dem Geld passiert.

Eine Übersicht über die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz finden Sie in unserer Checkliste:

Checkliste: Pflichten bei Privatinsolvenz

5. Restschuldbefreiung

Nach einer Dauer von drei Jahren entscheidet das Gericht abschließend über Ihre Restschuldbefreiung. Seit der Gesetzesänderung müssen Sie dafür NICHT mehr mindestens 35 Prozent Ihrer Schulden begleichen. Das macht den Weg in die Schuldenfreiheit deutlich einfacher. Gibt es keine triftigen Gründe, die gegen eine Restschuldbefreiung sprechen, beginnt nun der finanzielle Neuanfang.

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Was kostet eine Privatinsolvenz?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren führt aus den Schulden, doch fallen dabei einige Kosten an, die Sie übernehmen müssen. Denn: Anders als vorherige Schulden fallen die Kosten für die Privatinsolvenz selbst nicht unter die Restschuldbefreiung. Wie teuer das Verfahren genau ist, hängt von der Insolvenzmasse und der Anzahl der Gläubiger ab. Folgende Posten müssen Sie einkalkulieren:

  • Verfahrens- und Treuhänderkosten
    Für das Gerichtsverfahren und die Arbeit des Treuhänders müssen Sie die Kosten übernehmen. Dabei wird im Schnitt mit circa 2.000 Euro gerechnet. Haben Sie höheres Vermögen und einen höheren pfändbaren Anteil des Gehalts, sind die Kosten entsprechend höher. Können Sie die Summe nicht gleich bezahlen, kann eine Stundung oder Ratenzahlung beantragt werden.
  • Anwaltskosten
    Wenn Sie sich von einem Fachanwalt beraten und vertreten lassen, müssen Sie die Leistung zahlen. Informieren Sie sich deshalb gleich zu Beginn, wie teuer die Zusammenarbeit für Sie wird. Alternativ können Sie den Service kostenfreier Schuldnerberatungen nutzen, um Geld zu sparen.

Häufige Fragen zur Privatinsolvenz

Wann eignet sich das Insolvenzverfahren?

Die Privatinsolvenz ist sinnvoll, wenn Sie große finanzielle Schwierigkeiten haben, Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen können und auch keine Besserung in Sicht ist. Es sollte der letzte Ausweg sein, wenn alle anderen Versuche scheitern.

Wo kann ich eine Privatinsolvenz beantragen?

Ein Verbraucherinsolvenzverfahren wird von einem Insolvenzgericht eröffnet. Diese Aufgabe übernimmt das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass eine Landesregierung ein anderes oder weiteres Amtsgericht als Insolvenzgericht bestimmt.

Wird bei einer Privatinsolvenz der Arbeitgeber informiert?

Ja, der Arbeitgeber und der Vermieter werden darüber informiert, dass Sie sich in einer Privatinsolvenz befinden. Auch andere Stellen wie Bankinstitute oder Register werden darüber in Kenntnis gesetzt. Durch die Veröffentlichung kann grundsätzlich jeder davon erfahren.

Kann ich bei Zahlungsunfähigkeit sofort Insolvenz beantragen?

Nein. Erst müssen Sie eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern suchen. Scheitert diese, benötigen Sie eine Bescheinigung von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle.

Kann ich bei weiteren Schulden erneut Privatinsolvenz beantragen?

Um zu verhindern, dass das Mittel missbraucht wird, gibt es eine Sperrfrist von drei Jahren. Wurde ein Insolvenzverfahren beendet – durch Restschuldbefreiung oder durch eine Ablehnung – können Sie drei Jahre lang keinen neuen Insolvenzantrag stellen.

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[Bildnachweis: Karrierebibel.dem]