Konfession in der Bewerbung: Freiwillige Angabe!
Die Angabe der Religion oder Konfessionszugehörigkeit ist in der Bewerbung freiwillig. Eine Pflicht besteht nicht. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es untersagt in §1 die Diskriminierung wegen Geschlecht, Alter, Rasse oder ethnischer Herkunft, sexueller Identität oder Behinderung sowie Religion und Weltanschauung. Damit soll eine Benachteiligung bei der Personalauswahl verhindert werden.
Kurz: Ob Sie dem Christentum, Islam, Hinduismus, Buddhismus oder Judentum angehören, geht den Arbeitgeber nichts an. Reine Privatsache! Selbst die Frage danach zählt schon zu den unzulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch und darf mit einer Notlüge beantwortet werden.
Es gilt sogar eine Beweislastumkehr. Heißt: Nicht Bewerber müssen hinterher beweisen, dass sie benachteiligt wurden. Vielmehr muss der potenzielle Arbeitgeber belegen, dass es keine Diskriminierung gegeben hat.
Ausnahmen: Wann muss die Konfession genannt werden?
Keine Regel ohne Ausnahme. Das gilt auch bei der Konfessionszugehörigkeit in der Bewerbung. In bestimmten Fällen darf der Arbeitgeber danach fragen – und Bewerber müssen auch wahrheitsgemäß darauf antworten. Das ist bei sogenannten Tendenzbetrieben der Fall. Hier haben Arbeitgeber ein „berechtigtes Interesse“ an der Konfessionszugehörigkeit, weil diese für die Ausübung des Jobs relevant ist. Das gilt zum Beispiel für:
- Kirche (Pastor, Pfarrer, Seelsorger)
- Kirchlicher Kindergarten (Erzieher)
- Kirchliches Krankenhaus (Arzt, Krankenschwester)
- Kirchliches Pflegeheim (Pflegefachkraft)
Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass Kirchen und kirchliche Einrichtungen grundsätzlich ein Recht zur Selbstbestimmung haben und deshalb auch an Bewerber Anforderungen stellen können, die zur Religion und Weltanschauung passen. Allerdings ist das nur zulässig, wenn es für die Tätigkeit eine wesentliche Anforderung ist. Bedeutet: Hat die Konfession mit dem Job nichts zu tun, müssen auch kirchliche Einrichtungen Bewerber anderer Religionen einstellen und dürfen sie nicht diskriminieren.
Konfessionszugehörigkeit formulieren: Tipps für die Bewerbung
Wägen Sie bei Ihrer Bewerbung also ab, ob die Angabe der Konfessionszugehörigkeit überhaupt nötig oder relevant für die angestrebte Position ist. Ansonsten lassen Sie die Information weg. Womöglich wecken Sie damit nur schlafende Hunde.
Etwas anderes gilt, wenn Sie den Eindruck haben, sich mit der Angabe der Konfession einen Vorteil zu verschaffen. Etwa, weil Sie katholisch sind und sich in einem katholischen Krankenhaus bewerben. Dann kann dies ein für Sie nützliches Kriterium bei der Bewerberauswahl sein und die Bewerbungschancen erhöhen.
So geben Sie die Konfessionszugehörigkeit in der Bewerbung an:
Konfessionszugehörigkeit im Lebenslauf
Der übliche Platz für die Konfessionszugehörigkeit in der Bewerbung ist der Lebenslauf. Genauer die persönlichen Daten in der Kopfzeile eines tabellarischen Lebenslaufs. Unter Namen, Anschrift und Kontaktdaten fügen Sie in dem Fall eine Zeile mit dem Hinweis auf Ihre Konfession oder Religion ein. Beispiel:
Extra-Seite mit pfarramtlichen Zeugnis
Wer im Zusammenhang seiner Konfession besonders glaubwürdig (im doppelten Wortsinn) erscheinen möchte, kann zusätzlich in der Bewerbungsmappe ein pfarramtliches Zeugnis beifügen. Der Name erinnert nicht zufällig an das polizeiliche Führungszeugnis: Beide Dokumente sehen sich tatsächlich ähnlich.
Das pfarramtliches Führungszeugnis wird allerdings vom Pfarrer der Gemeinde ausgestellt und enthält Informationen über das Kirchenmitglied und dessen kirchliche Aktivitäten. Neben Angabe der Konfessionszugehörigkeit wird auch erwähnt, ob die Person aktiv in der Kirche mitarbeitet, welche Sakramente Sie erhalten hat oder ob sie gegen kirchliche Regeln und Vorsätze verstoßen hat.
Konfessionszugehörigkeit im Anschreiben
Wollen Sie Ihre Konfessionszugehörigkeit besonders betonen und als Argument für die Bewerbung nutzen, können Sie dies zusätzlich im Bewerbungsschreiben erwähnen. Das empfiehlt sich aber nur, wenn Sie damit relevante soziale Kompetenzen (Soft Skills) oder ein Ehrenamt beziehungsweise soziales Engagement verbinden. Zum Beispiel bei einer FSJ Bewerbung.
Nur zu schreiben „Ich bin evangelisch“, bringt nichts. Engagieren Sie sich hingegen wirklich aktiv in der Kirche, helfen dort ehrenamtlich mit oder bekleiden eine tragende Position, kann das im Anschreiben aufgegriffen werden, um Ihre Konfessionszugehörigkeit hervorzuheben und einem religiösen Arbeitgeber zu zeigen, wie sehr Sie sich mit dessen Werten identifizieren. Beispiel:
Kinder liegen mir seit Jahren am Herzen. Seit ich 14 bin, habe ich parallel zur Schule auf die Kinder von Freunden und Nachbarn aufgepasst. In der Oberstufe habe ich Schülern Nachhilfe gegeben und mich im Kindergottesdienst der katholischen St. Maria Kirche engagiert. Im Freiwilligen Sozialen Jahr möchte ich herausfinden, ob hierin meine wahre Berufung liegt, die sich schon früh abgezeichnet hat…
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