Urlaubsgeld: Anspruch, Pflicht & steuerfreie Höhe

Urlaubsgeld ist eine der beliebtesten Sonderzahlungen in Deutschland. Viele Beschäftigte freuen sich jedes Jahr darauf – doch wer hat eigentlich Anspruch darauf und wie hoch ist es? Wir erklären, wann Sie Anspruch auf Urlaubsgeld haben, wie Sie es berechnen und was Sie dazu wissen müssen…

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Definition: Was ist Urlaubsgeld?

Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die zusätzlich zum normalen Gehalt gezahlt wird. Die Zusatzleistung wird typischerweise einmal im Jahr ausgezahlt.

Ursprünglicher Zweck ist die (Teil-)Finanzierung des Jahresurlaubs für Arbeitnehmer. Das zusätzliche Geld kann aber auch anders genutzt werden – für viele Beschäftigte ist es eine wichtige Aufbesserung der Finanzen in Zeiten von Inflation.

Unterschied: Urlaubsgeld oder Urlaubsentgelt?

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt. Die Begriffe sind ähnlich, haben aber eine sehr unterschiedliche Bedeutung:

  • Urlaubsgeld

    Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Es kann als Anreiz gezahlt werden, um die Motivation zu steigern, die Bindung zum Unternehmen zu erhöhen oder um Dankbarkeit zu demonstrieren.

  • Urlaubsentgelt

    Urlaubsentgelt ist eine verpflichtende Fortzahlung des Gehalts während des Urlaubs. Das Bundesurlaubsgesetz regelt, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub hat. In dieser Zeit wird das Urlaubsentgelt gezahlt, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wird.

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Pflicht: Habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch und keine Pflicht zur Zahlung von Urlaubsgeld. Die Zahlung ist freiwillig und liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Mitarbeiter können sich nicht auf gesetzliche Regelungen berufen oder einen grundsätzlichen Anspruch einfordern.

Trotzdem kann ein Anspruch entstehen und teilweise schriftlich festgehalten sein. Insgesamt gibt es vier Möglichkeiten für einen Anspruch:

  1. Arbeitsvertrag

    Der individuelle Arbeitsvertrag kann einen Anspruch auf Urlaubsgeld regeln. Hier vereinbaren Sie die Zahlung direkt vertraglich.

  2. Tarifvertrag

    Ein Tarifvertrag kann den Urlaubsgeldanspruch für eine ganze Branche festlegen. Tarifgebundene Arbeitgeber müssen dann zahlen.

  3. Betriebsvereinbarung

    Für ein ganzes Unternehmen kann sich der Anspruch aus einer Betriebsvereinbarung ergeben. Dieses Abkommen verhandelt der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber.

  4. Betriebliche Übung

    Zahlt Ihr Arbeitgeber mindestens 3 Jahre in Folge Urlaubsgeld in gleicher Höhe, entsteht eine sogenannte betriebliche Übung. Aus diesem Gewohnheitsrecht entsteht ein zukünftiger Anspruch. Um das zu verhindern, nutzen Unternehmen meist einen Freiwilligkeitsvorbehalt. Die Klausel regelt, dass selbst bei mehrmaliger Gewährung der Leistung kein Rechtsanspruch für die Zukunft entsteht.

Ein Sonderfall für den Anspruch sind Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz: Bekommen Ihre Kollegen Urlaubsgeld, müssen auch Sie die Zahlung bekommen. Ausnahmen sind nur mit einem sachlichen Grund möglich. Unternehmen müssen rechtfertigen, warum manche Arbeitnehmer Urlaubsgeld bekommen und andere nicht.

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Wer bekommt Urlaubsgeld?

Jeder Arbeitnehmer wünscht sich Extrageld für den Urlaub, die Realität sieht jedoch anders aus. Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass nur 44 Prozent der Beschäftigten in Deutschland Urlaubsgeld bekommen.

Ob Sie gute Chancen auf die Zahlung haben, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab:

  • Tarifbindung

    Ein gültiger Tarifvertrag ist für Mitarbeiter die beste Voraussetzung für Urlaubsgeld. In 74 Prozent der tarifgebundenen Unternehmen bekommen Beschäftigte die Sonderzahlung. Gibt es für Arbeitnehmer keinen gültigen Tarifvertrag, sind es lediglich 36 Prozent.

  • Unternehmensgröße

    Je größer die Anzahl der Mitarbeiter, desto höher die Wahrscheinlichkeit auf den Urlaubszuschuss. Bei Betrieben mit mehr als 500 Mitarbeitern liegt die Quote bei 58 Prozent – bei weniger als 100 Mitarbeitern sind es nur 38 Prozent.

  • Standort

    Deutliche Unterschiede beim Urlaubsgeld gibt es zwischen den Standorten – gerade im Vergleich zwischen West- und Ostdeutschland. Im Westen gibt es mit 46 Prozent für fast die Hälfte der Beschäftigten Urlaubsgeld. Im Osten ist der Anteil mit 33 Prozent deutlich geringer. Grund dafür ist eine geringere Tarifbindung im Osten und die höhere Dichte großer Betriebe im Westen.

Die Studie zeigt zudem einen Unterschied zwischen den Geschlechtern: So bekommen 50 Prozent der Männer, aber nur 40 Prozent der Frauen Urlaubsgeld.

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Höhe: Wie viel Urlaubsgeld bekomme ich?

Die Höhe des Urlaubsgeldes ist nicht gesetzlich festgelegt. Unternehmen müssen keine bestimmte Höhe zahlen, sondern legen die Summe zunächst selbst fest. Auch hier kann es aber vertragliche Regelungen (zum Beispiel durch Tarifverträge) geben, die eine Höhe vorgeben.

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut zeigte in seiner Studie auch: Es gibt enorme Unterschiede in der Höhe des Urlaubsgelds. Aktuell liegt die Spannweite zwischen 186 Euro und 2.820 Euro pro Jahr. Eine riesige Lücke abhängig von Branche und Standort.

Urlaubsgeld Höhe nach Branchen

(Quelle: Hans-Böckler-Stiftung, Deutschland)

Branche

Westen

Osten

Holz- / Kunststoff-Industrie 2.820 € 1.766 €
Papierverarbeitende Industrie 2.639 € 2.453 €
Metallindustrie 2.477 € 2.199 €
Druckindustrie 2.127 € 2.127 €
Kfz-Gewerbe 2.078 € 1.981 €
Versicherungsgewerbe 1.750 € 1.699 €
Einzelhandel 1.561 € 1.538 €
Bauhauptgewerbe 1.503 € 1.475 €
Chemische Industrie 1.200 € 1.200 €
Gebäudereinigerhandwerk 1.035 € 1.035 €
Textilindustrie 895 € 765 €
Großhandel 644 € 409 €
Süßwarenindustrie 414 € 267 €
Hotel / Gaststätten 240 € 195 €
Landwirtschaft 210 € 186 €
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Rechner: Wie kann ich mein Urlaubsgeld berechnen?

Sie wollen Ihr Urlaubsgeld berechnen? Dann müssen Sie die für Sie geltenden Regelungen kennen. Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag oder den für Sie gültigen Tarifvertrag. Häufige Regelungen sind zum Beispiel:

Beispiele: So können Sie Ihr Urlaubsgeld berechnen

Unsere einfachen Beispiele zeigen, wie Sie individuell Ihr Urlaubsgeld berechnen:

  • Fester Betrag

    Ihr Tarifvertrag regelt ein Urlaubsgeld von 500 Euro pro Jahr. Hier braucht es keine Rechnung: Sie bekommen als Zahlung den Betrag von 500 Euro einmal im Jahr.

  • Prozentualer Anteil

    Vertraglich steht Ihnen Urlaubsgeld in Höhe von 50 Prozent Ihres Bruttomonatsentgelts zu. Bei einem Gehalt von 3.000 Euro im Monat bekommen Sie entsprechend 1.500 Euro pro Jahr. Steigt Ihr Gehalt auf 3.500 Euro monatlich an, bekommen Sie auch höheres Urlaubsgeld von 1.750 Euro.

  • Variable Höhe

    Einige Betriebe belohnen die Treue und Loyalität von Mitarbeitern mit höherem Urlaubsgeld. So gibt es ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit zum Beispiel 500 Euro, bei 10 Jahren sind es 750 Euro und ab 20 Jahren sind es 1.000 Euro.

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Wann wird das Urlaubsgeld gezahlt?

Der Zeitpunkt der Auszahlung ist nicht allgemein oder gesetzlich geregelt, sondern wird vom Arbeitgeber oder dem Tarifvertrag bestimmt. Häufiges Modell ist eine Auszahlung vor oder zu Beginn der Haupturlaubszeit im Jahr – dies sind bei den meisten Unternehmen die Monate Mai, Juni oder spätestens Juli.

Verbreitet ist auch das akzessorische Urlaubsgeld. Hier ist die Auszahlung an die genommenen Urlaubstage gekoppelt. Bedeutet im Beispiel: Sie haben einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen und nehmen im August 10 Tage Urlaub – dann erhalten Sie in diesem Monat die Hälfte Ihres Urlaubsgeldes für das ganze Jahr. Die restliche Höhe bekommen Sie anteilig, wenn Sie die übrigen Urlaubstage in Anspruch nehmen.

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Ist das Urlaubsgeld steuerfrei?

Urlaubsgeld ist nicht steuerfrei. Die Sonderzahlung zählt aus steuerrechtlicher Sicht zum Arbeitslohn („sonstiger Bezug“) – Sie müssen für den gesamten Betrag Lohnsteuer zahlen und (bis zur gültigen Beitragsbemessungsgrenze) Sozialversicherungsbeiträge abführen.

Die Steuern und Beiträge führt der Arbeitgeber direkt ab, Sie müssen sich nicht selbst darum kümmern. Wird das Urlaubsgeld über das Jahr verteilt monatlich ausgezahlt, wird es als Arbeitslohn versteuert. Bei einer Einmalzahlung kann die Steuerlast durch den Progressionseffekt höher sein.

Gibt es steuerfreie Alternativen?

Das Urlaubsgeld muss voll versteuert werden – ein klarer Nachteil. Eine Alternative ist die sogenannte Erholungsbeihilfe. Pro Jahr kann der Arbeitgeber 156 Euro an seine Arbeitnehmer verteilen – steuer- und sozialabgabenfrei. Für einen möglichen Ehepartner kommen 104 Euro dazu, für jedes Kind noch einmal 52 Euro.

Eine 4-köpfige Familie kommt so auf eine Erholungsbeihilfe von 364 Euro. Der Arbeitgeber versteuert den Betrag pauschal mit 25 Prozent. Und noch ein Tipp: Auch Tankgutscheine können eine Alternative sein. Der Arbeitgeber kann sie bis zu 50 Euro pro Monat steuerlich absetzen.

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Gibt es Urlaubsgeld im Minijob?

Grundsätzlich gelten Regelungen wie Mindestlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsgeld auch für Minijobber. Beim Urlaubsgeld gilt: Im Minijob gilt ein anteiliger Anspruch, sofern Vollzeitmitarbeiter die Zahlung erhalten (etwa durch einen Tarifvertrag).

Arbeitet ein Minijobber 20 Prozent der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten, stehen ihm oder ihr anteilig 20 Prozent des Urlaubsgeldes zu, das der Vollzeitbeschäftigte erhält. Aber Achtung: Wird mit der Zahlung die 556-Euro-Schwelle überschritten, werden für den Minijob Steuern und Sozialabgaben fällig! Daher vorher genau durchrechnen und falls nötig die Arbeitszeit anpassen oder freiwillig auf das Urlaubsgeld verzichten.

Urlaubsgeld bei Kündigung

Haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Sonderzahlung – zum Beispiel durch vertragliche Regelungen – steht Ihnen das Urlaubsgeld auch bei einer Kündigung weiterhin zu. Der Arbeitgeber kann Sie dann nicht zu einer Rückzahlung eines Teilbetrages auffordern, wenn Sie vor Ende des Jahres aus dem Betrieb ausscheiden.

Anders sieht es bei freiwilligen Leistungen des Unternehmens aus. Hier gibt es oft Rückzahlungsklauseln, mit denen Arbeitgeber sich absichern und finanziellen Schaden begrenzen wollen. Ein Beispiel: Sie kündigen zum 31. August, haben aber bereits das volle Urlaubsgeld im Mai erhalten. Ist es eine freiwillige Sonderzahlung (ohne Rechtsanspruch) und der Vertrag enthält eine entsprechende Klausel, müssen Sie ein Drittel des Betrags zurückzahlen.


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