Krank im Urlaub: So bekommen Sie Urlaubstage zurück

Ärgerlich, aber passiert: Sie werden krank im Urlaub. Statt Erholung am Strand müssen Sie das Bett hüten. Und jetzt? Zuerst: Gute Besserung! Aber was passiert mit Ihren Urlaubstagen? Was Sie tun müssen, wenn Sie krank im Urlaub sind und wann Sie Ihre Urlaubstage zurück bekommen…

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Krank im Urlaub: Gibt es Urlaubstage zurück?

Sind Sie krank im Urlaub, werden diese Tage nicht auf Ihren Jahresurlaub angerechnet. Dies ist rechtlich in § 9 des Bundesurlaubsgesetzes geregelt. Heißt im Klartext: Sie bekommen Ihre Urlaubstage zurück, wenn Sie sich aus dem Urlaub krankmelden.

Grund für die Regelung: Sie haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – genau dieser Hauptzweck wird bei einer Krankheit nicht erfüllt. Krankheitstage sind keine Urlaubstage. Jedoch müssen Sie hierfür unbedingt ein ärztliches Attest einreichen!

Krank im Urlaub: Beispiel

Sie haben sich bei Ihrem Arbeitgeber insgesamt 3 Wochen am Stück freigenommen. Am Mittwoch der 2. Woche werden Sie krank im Urlaub, gehen zum Arzt und erhalten ein ärztliches Attest. Werden Sie für den gesamten restlichen Urlaubszeitraum krankgeschrieben, werden nur die schon genutzten 7 Urlaubstage vom Urlaub abgezogen – die restlichen Tage werden wieder gut geschrieben.

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Was mache ich, wenn ich im Urlaub krank werde?

Wer im Urlaub krank wird, muss drei Regeln unbedingt beachten, um erstens die Urlaubstage zu retten und zweitens die Fortzahlung seines Gehalts zu sichern (§ 5 Abs. 1 EntgFG):

  1. Krankschreiben lassen

    Suchen Sie umgehend einen Arzt auf (erst recht im Ausland) und lassen Sie sich die Arbeitsunfähigkeit per Attest (sog. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bestätigen.

  2. Arbeitgeber benachrichtigen

    Melden Sie sich danach sofort beim Arbeitgeber, informieren Sie diesen über die Krankschreibung und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

  3. Attest einreichen

    Reichen Sie das Attest sofort am ersten Tag ein, wenn Sie krank im Urlaub sind. Das gilt auch, wenn laut Arbeitsvertrag bei einer Krankmeldung ein ärztlicher Nachweis erst ab dem 3. Tag erfolgen muss.

Krankschreiben lassen und krankmelden sind zwingend erforderlich, wenn Sie Ihren Urlaubsanspruch erhalten wollen. Nur wer im Urlaub „offiziell“ krank (geschrieben) wird, kann diese Urlaubstage später nachholen. Sie können nicht erst nach dem Urlaub den Chef informieren und ein Attest nachreichen.

Ausnahmen zur Regelung

Wer krank im Urlaub ist, kann den Erholungszweck nicht erfüllen und hat deshalb weiterhin Anspruch auf seine Urlaubstage. Anders sieht es aus, wenn Sie Überstunden abbauen. Hier können Sie sich die Tage oder Stunden nicht wieder auf Ihr Arbeitszeitkonto anrechnen lassen.

Auch wenn das Kind im Urlaub krank wird und Sie Ihre freie Zeit für Pflege und Betreuung aufbringen, gibt es die Urlaubstage nicht zurück. Während Ihrer normalen Arbeitszeit können Sie bezahlte Kinderkrankentage nehmen. Sitzt Ihr Nachwuchs krank im Urlaub, haben Sie leider Pech und bekommen den Urlaubsanspruch nicht erstattet.

Krank im Urlaub: Sofort Krankenkasse informieren!

Werden gesetzlich Krankenversicherte im Ausland krank, müssen Sie auch Ihre Krankenkasse umgehend informieren. Klären Sie zugleich, welche Behandlungskosten die Kasse übernimmt und welche nicht.

Für solch einen Fall ist eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll – besonders bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport.

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Krank im Urlaub: Was tun im Ausland?

Reisen Sie ins Ausland und werden dort krank im Urlaub, müssen Sie vor Ort zum Arzt gehen und eine Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit erhalten.

Anders als in Deutschland gibt es im Ausland keine elektronische Krankschreibung (eAU). Sie müssen die schriftliche Bescheinigung vom Arzt einholen und bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

Krank im Urlaub: Muss ich sofort abreisen?

Wenn Sie krank werden, müssen Sie nicht sofort aus dem Urlaubsland abreisen – weder im In- noch im Ausland. Entscheidend ist, dass Sie Ihrer Genesung nicht schaden! Hier sind einige Beispiele:

  • Sie dürfen mit Fieber im Hotel bleiben und sich ausruhen.
  • Eine Lebensmittelvergiftung dürfen Sie vor Ort auskurieren.
  • Selbst ein gebrochenes Bein zwingt nicht zur Abreise, wenn Sie es schonen.

Anders sieht es aus, wenn der weitere Aufenthalt Ihrer Gesundheit schadet oder die Genesung verzögert. Eine Klettertour mit gebrochener Hand oder Bergsteigen mit hohem Fieber sind nicht erlaubt.

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Krank im Urlaub: Wie den Arbeitgeber informieren?

Sind Sie krank im Urlaub, müssen Sie den Chef davon in Kenntnis setzen. Aber was genau müssen Sie dabei mitteilen? Für die Information an den Arbeitgeber müssen Sie einige Aspekte beachten:

  • Informieren Sie umgehend auf dem schnellsten Weg (Telefon oder E-Mail).
  • Teilen Sie die Arbeitsunfähigkeit mit.
  • Nennen Sie die voraussichtliche Dauer.
  • Im Ausland: Teilen Sie Kontaktdaten mit (Urlaubsort oder Krankenhaus).

Falls es Komplikationen gibt, muss der Chef Sie erreichen können. Andernfalls könnte er Ihnen die Entgeltfortzahlung verweigern (§ 7 EntgFG).

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Kann ich den Urlaub verlängern, wenn ich krank werde?

Auch im Krankheitsfall endet Ihr Urlaub zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt. Melden Sie sich im Urlaub krank, können Sie die Tage nicht einfach hinten dranhängen. Wer ohne Zustimmung des Chefs seinen Urlaub verlängert (sogenannte „Selbstbeurlaubung“) riskiert eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar die verhaltensbedingte beziehungsweise fristlose Kündigung.

Lassen Sie sich jeden Urlaubsantrag immer schriftlich genehmigen (E-Mail reicht). Die Zeit, in der Sie der Arbeit fernbleiben dürfen, ist allein die vorher vereinbarte Urlaubszeit. Auch wenn Sie anfangs, mittendrin oder am Ende krank werden. Beispiele:

  • Krank am Anfang des Urlaubs

    Sie haben 2 Wochen Urlaub und sind die gesamte erste Woche krank. Melden Sie sich krank, bekommen Sie die ersten Urlaubstage zurück – und können in der 2. Woche Urlaub machen, wegfahren oder zuhause bleiben. Aber: Nach der 2. Woche müssen Sie wieder auf der Arbeit erscheinen.

  • Krank am Ende des Urlaubs

    Sie haben 2 Wochen Urlaub und werden an den letzten Tagen krank. Auch hier müssen Sie nach Ablauf der 2. Woche wieder zurück in den Job – vorausgesetzt Sie sind bis dahin genesen.

In beiden Fällen wird Ihrem Urlaubskonto die Zeit der Krankheit gutgeschrieben. Wann Sie diesen Resturlaub nehmen können, entscheidet aber der Chef mit.

Heißt: Sie können ihn zwar zusammen mit der Krankmeldung fragen und bitten, ob Sie Ihren Urlaub verlängern dürfen. Der Chef darf das aber ablehnen – zum Beispiel, weil dann schon andere Kollegen im Urlaub sind.

Wie viel Urlaubsanspruch habe ich?

Arbeitnehmer in Deutschland haben einen gesetzlichen Anspruch auf 24 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche (nach § 3 BUrlG). Bei einer 5-Tage-Woche reduziert sich der Jahresurlaubsanspruch entsprechend auf 20 Tage im Jahr (siehe Grafik).

Urlaubsrecht Mindesturlaub Urlaubsanspruch

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Krank vor dem Urlaub: Und jetzt?

Sie werden nicht im, sondern kurz vor Ihrem genehmigten Urlaub krank? Dann stellt sich die Frage, ob Sie einen geplanten Urlaub und eine mögliche Reise überhaupt antreten dürfen. Hier gelten dieselben Regelungen wie bei der Rückreise, wenn Sie krank im Urlaub sind:

Grundsätzlich dürfen Sie verreisen, müssen aber alle Aktivitäten unterlassen, die Ihrer Genesung im Weg stehen. Gegen einen Strandurlaub mit All-inclusive oder einen entspannten Aufenthalt im Berghotel spricht wenig – einen Abenteuerurlaub mit Wildwasser-Rafting und Bungee-Jumping müssen sie hingegen vielleicht absagen.

Sprechen Sie mit Arzt und Chef

Bei einer Krankheit kurz vor einem geplanten Urlaub hilft offene Kommunikation. Lassen Sie sich vom Arzt bescheinigen, dass Sie die Reise bedenkenlos machen dürfen, ohne Ihre Genesung zu gefährden. Sprechen Sie gleichzeitig mit Ihrem Chef.

Erklären Sie die Situation, die geplante Reise und machen Sie deutlich, dass diese Ihrer gesundheitlichen Situation keinesfalls schadet. Die meisten Arbeitgeber sind verständnisvoll.


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