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Bewerbung Zeugnisse: Welche und wie viele mitschicken?

Zeugnisse gehören in jede Bewerbung. Neben Anschreiben und Lebenslauf besitzen sie noch immer hohe Relevanz und Aussagekraft für Personaler. Sie dienen als (objektiver) Beleg für bisherige Tätigkeiten und Leistungen, für praktische Erfahrung und wichtige Qualifikationen. Fehlen Zeugnisse, vermuten Personaler eine Verschleierungstaktik oder mangelnde Sorgfalt. Tipps, welche und wie viele aktuelle Nachweise und Testate in die Bewerbungsunterlagen gehören und wie Sie die Zeugnisse der Bewerbung anhängen…



Bewerbung Zeugnisse: Welche und wie viele mitschicken?

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Zeugnisse in der Bewerbung: Richtige Reihenfolge

Zeugnisse in der Bewerbung gehören zu den „Anlagen“. Beim klassischen Aufbau einer Bewerbungsmappe werden sie hinter Anschreiben und Lebenslauf einsortiert. Die korrekte Reihenfolge vollständiger Unterlagen sieht so aus:

Bewerbungsmappe Aufbau Reihenfolge

ACHTUNG: Bringen Sie die Zeugnisse selbst in die korrekte Reihenfolge. Ausschlaggebend ist die Reihenfolge der Erwähnung im Lebenslauf. Der wird heute antichronologisch („amerikanisch„) aufgebaut. Bedeutet: Die aktuellste Station kommt darin zuerst.

In dieser Reihenfolge sollten auch die Arbeitszeugnisse, Praktikumsnachweise und Zertifikate sortiert werden: Beginnen Sie mit dem aktuellsten Arbeitszeugnis, gefolgt von akademischen Zeugnissen oder dem Ausbildungszeugnis. Schließlich relevante Zertifikate von Praktika und Fortbildungen. Denken Sie daran, dieselbe Zeugnis-Reihenfolge im Inhaltsverzeichnis beziehungsweise Anlagenverzeichnis anzugeben.

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Relevante Zeugnisse für die Bewerbung immer mitschicken

Als Anlage in der Bewerbung kommen unterschiedliche Zeugnisse infrage. Nicht alle davon müssen Sie den Bewerbungsunterlagen anhängen. Wählen Sie nur aus, was für die angestrebte Stelle relevant ist und wichtige Qualifikationen bestätigt.

  • Schulzeugnisse
    Sie sind für Berufseinsteiger relevant. Ebenso für Schüler, die sich für ein Schülerpraktikum bewerben. Für sie gilt: Fügen Sie der Bewerbung nur die beiden aktuellsten Schulzeugnisse bei. Bei Studenten reicht das Abschlusszeugnis beziehungsweise Abitur.
  • Ausbildungszeugnis
    Das Ausbildungszeugnis dient als Nachweis für eine abgeschlossene Berufsausbildung. Es besteht aus dem Zeugnis des Ausbildungsbetriebes, dem Prüfungszeugnis der IHK oder Handwerkskammer und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule. Geben Sie immer alle drei Zeugnisse in der Bewerbung an.
  • Hochschulzeugnis
    Zu den akademischen Zeugnissen gehören Bachelorzeugnis, Masterzeugnis oder Diplomzeugnis sowie Promotionszeugnis. In die Bewerbungsmappe gehört in der Regel nur der höchste Bildungsabschluss. Der Rest ergibt sich daraus. Es sei denn, Sie wollen eine Leistungssteigerung dokumentieren. Beispiel: Abi: 2,3 – Bachelor: 1,3. Wer sich während der Studiums bewirbt, kann beim Prüfungsamt eine aktuelle Notenübersicht („Transcript of Records“) anfordern.
  • Weiterbildungszeugnis(se)
    Nachweise über Fort- und Weiterbildungen, sogenannte Zertifikate, belegen meist besondere Kenntnisse im Lebenslauf. Bei der Bewerbung beliebt sind Sprachkenntnisse oder IT-Kenntnisse sowie Nachweise über Programmiersprachen.
  • Praktikumszeugnis(se)
    Fehlen zur Bewerbung einschlägige Berufserfahrungen, können Praktikumszeugnisse den Mangel ausgleichen. Fügen Sie die aber nur an, wenn Sie damit relevante Erfahrungen oder Fähigkeiten dokumentieren können.
  • Arbeitszeugnis(se)
    Arbeitnehmer haben nach §109 GewO einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Sie dienen als objektiver Beleg für Arbeitsweise, Leistungen und Sozialverhalten. Arbeitszeugnisse gehören unbedingt in die Bewerbung. Maximal drei – möglichst aktuelle der letzten Positionen.
  • Polizeiliches Führungszeugnis
    Das polizeiliche Führungszeugnis ist in der Bewerbung nur erforderlich, wenn es in der Stellenanzeige ausdrücklich verlangt wird. Darin stehen registrierte Vorstrafen. Diese können für etwa für Sicherheitsdienste, Kassierer oder Anwälte relevant sein. Das Führungszeugnis bekommen Sie bei örtlichen Meldebehörden oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz.
  • Gesundheitszeugnis
    Auch das Gesundheitszeugnis brauchen Sie nur, wenn es der Arbeitgeber explizit anfordert. Sie bekommen das Zeugnis für die Bewerbung nach einer rund 30-minütigen Belehrung über Hygienevorschriften und Gesundheitsauflagen in der Gastronomie und Lebensmittelindustrie. Die Belehrung können Sie beim örtlichen Gesundheitsamt beantragen. Das Zeugnis kostet zwischen 14 und 60 Euro.

Zeugnisse in der Bewerbung: Nur Kopien!

Egal, welche Zeugnisse Ihre Bewerbung schmücken: In die Bewerbungsunterlagen und Anlagen kommen nur Kopien (oder Scans), nie Originale! Die Zeugnisse könnten verloren gehen – dann sind sie unwiederbringlich weg.


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Bewerbung: Zeugnisse beglaubigen lassen?

Sollte die Echtheit der Zeugniskopien bezweifelt werden, können Sie die Originale entweder zum Vorstellungsgespräch mitbringen und nachreichen oder sich die Kopien beglaubigen lassen. Die Beglaubigung von Zeugnissen leisten Notare und Behörden wie etwa das Bürgerbüro gegen Gebühr. Die Beglaubigung kostet zwischen 5 und 10 Euro pro Dokument.

Billiger geht es bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts – zum Beispiel der Kirchengemeinde. Deren Stempel gilt auch und kostet meist nichts. Manchmal bekommen Sie eine Kopie des Schulzeugnisses auch im Schulsekretariat oder beim Universitätszeugnis im Studierendensekretariat der Universität.

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Welche Zeugnisse bei der Bewerbung anhängen?

Zeugnisse gehören – mit Ausnahme der Kurzbewerbung – in jede Bewerbung. Bei der Auswahl der Zeugnisse gilt nicht „viel hilft viel“, sondern „Klasse statt Masse“. Zeugnisse, die explizit angefordert werden, müssen Sie mitschicken. Das gilt wesentlich für Abschlusszeugnisse, das polizeiliche Führungszeugnis und das Gesundheitszeugnis. Bei allen anderen Bewerbungszeugnissen können und müssen Sie wählerisch sein.

In die „vollständigen“ Bewerbungsunterlagen kommt nur, was für die angestrebte Position Relevanz und Aussagekraft besitzt. Packen Sie also nur jene Zeugnisse in die Bewerbung, die wichtige Stationen, Berufserfahrungen oder Kompetenzen belegen. Grundschulzeugnisse sind bei einem 25-Jährigen ebenso unwichtig wie Nachweise über Weiterbildungen oder Workshops, die nichts mit der ausgeschriebenen Stelle zu tun haben.

Tipps für die Auswahl der Zeugnisse – nach Job & Erfahrung:

Bewerbung für ein Praktikum

Ob freiwilliges oder Pflichtpraktikum als Schüler oder Student: Bei dieser Bewerbung spielen noch die Noten und Schulfächer (beziehungsweise Studienschwerpunkte) eine zentrale Rolle. Sie gelten als Beleg für Interessen, Leistungen, Lern- und Einsatzwille. Bei der Bewerbung für ein Schülerpraktikum oder einen Nebenjob sind maximal die beiden letzten Schulzeugnisse interessant – und ob sich die Noten verbessert haben. Manch Personaler achtet zudem auf die Fehlstunden.

Falls Sie schon woanders gearbeitet (Schülerjobs?) oder ein Praktikum absolviiert haben, schicken Sie gerne vorhandene Praktikums- und Arbeitszeugnisse mit. Nützlich sind zudem Zertifikate über besondere Qualifikationen, die Sie während der Schulzeit erworben haben – Sprachzertifikate oder den Jugendleiterschein.

Bewerbung ohne Berufserfahrung?

Bewerber mit wenig Berufserfahrung müssen ohnehin mehr mit Ihrer Persönlichkeit und Motivation im Bewerbungsschreiben trumpfen. Fehlen einschlägige Arbeitszeugnisse, sollten Sie Ihren Unterlagen aber zumindest andere Zeugnisse anhängen: das Ausbildungszeugnis oder höchste akademische Zeugnis sowie diverse Praktikumszeugnisse und offizielle Zertifikate. Sie spiegeln allesamt Fertigkeiten, Erfahrungen und soziale Kompetenzen.

Gleiches gilt für Hochschulabsolventen. Ein Schulabschlusszeugnis benötigen sie nicht mehr. Umso wichtiger sind die Nachweise zu Praktika, Studentenjobs oder Weiterbildungs-Zertifikate. Sie können ihre Bewerbungschancen deutlich steigern. Wichtig: Auch hier zählt Qualität vor Quantität.

Bewerbung mit Berufserfahrung?

Bewerber, die bereits viele Berufserfahrungen mitbringen – sei es durch häufige Jobwechsel oder eine lange Laufbahn – sollten Schulzeugnisse und Praktikumszeugnisse ganz weglassen. Uninteressant. Hier reichen der höchste akademische Abschluss oder das Ausbildungszeugnis als Qualifikationsnachweis völlig.

Wichtiger sind bei Fach- und Führungskräften die bisherigen Arbeitszeugnisse der vergangenen (drei) Stationen sowie Fortbildungen und Zertifikate, die relevante Kenntnisse und Kompetenzen nachweisen. Ein moderner Trend ist die sogenannte Referenzliste, die Sie in Anschreiben, Lebenslauf oder als eigenes Dokument der Bewerbung hinzufügen. Sie dient als Ergänzung oder Ersatz für Bewerbungszeugnisse. Wie der Aufbau einer Referenzliste als eigenständiges Dokument aussehen kann, sehen Sie diesem Muster, das Sie sich HIER als kostenlose Vorlage und PDF herunterladen können.

Bewerbung ab 50?

Bei der Bewerbung ab 50 gilt: Bloß keine Uralt-Zeugnisse mitschicken! Schulzeugnisse, Praktika, VHS- und Englischkurse von vor 20 Jahren oder den Führerschein will in der Altersgruppe 50plus kein Personaler sehen.

Was zählt, sind allein aktuelle Arbeitszeugnisse und relevante Qualifizierungsnachweise. Zum Beispiel Computer- oder EDV-Kenntnisse. Insgesamt sollten die Bewerbungsunterlagen mehr als zehn DIN A4 Seiten nicht übersteigen.

Online-Bewerbung?

Die Auswahl der Zeugnisse in der Online-Bewerbung ist grundsätzlich dieselbe wie bei einer schriftlichen Bewerbung auf Papier. Auch hier gilt: Immer mitschicken! In dem Fall werden die Dokumente allerdings vorher eingescannt und in einer Datei zu einem PDF zusammengefasst.

Achten Sie vor dem Hochladen und Versenden darauf, dass die Scans gut lesbar sind und die Dokumente alle richtig herum zusammegefasst sind. Die Datei mit dem fertigen PDF sollte nicht mehr als insgesamt 5 MB haben.

Heimliche Bewerbung

Falls Sie sich diskret aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus – „heimlich“ – bewerben, können Sie schlecht ein Abschlusszeugnis des aktuellen Arbeitgebers einreichen.

In dem Fall reichen Sie – falls vorhanden – ein aktuelles Zwischenzeugnis ein. Oder Sie verzichten ganz darauf. Personaler verstehen das. Dasselbe gilt, falls sie schon aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, der Ex-Arbeitgeber aber immer noch kein Zeugnis ausgestellt hat. In dem Fall bitten Sie im Anschreiben darum, die Verzögerung zu entschuldigen und bieten an, fehlende Zeugnisse nachzureichen.

Interne Bewerbung?

Für die interne Bewerbung benötigen Sie keine Zeugnisse. Schließlich wechseln Sie nicht den Arbeitgeber und der hat Ihre Personalakte.

Es kann aber hilfreich sein, bei der internen Bewerbung ein Zwischenzeugnis anzufügen. Insbesondere wegen dessen „Bindungswirkung“ bei der Beurteilung.

Bewerbung im Ausland?

Wer sich im Ausland bewirbt, muss die jeweiligen Regeln der internationalen Bewerbung beachten.

In den USA, in England, Spanien und Frankreich werden Zeugnisse in der Bewerbung nur verschickt, wenn diese angefordert werden. In Italien bringen Sie die Zeugnisse wiederum erst zum Bewerbungsgespräch mit. Wichtig ist allerdings fast überall im Ausland, dass Sie die (deutschen) Zeugnisse vorher professionell übersetzen lassen.

Bedeutung der Bewerbungszeugnisse

Unterschätzen Sie die Bedeutung von Zeugnissen bitte nicht. Auch wenn Referenzen und Empfehlungsschreiben willkommene Alternativen sind – Personaler schauen hier genau hin. Die Beurteilung durch einen früheren Arbeitgeber oder Ausbilder besitzt noch immer großen Stellenwert in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sie rundet das Gesamtbild der Bewerbung ab.

Widersprüche oder fehlende Tätigkeiten im Vergleich zu den Angaben im tabellarischen Lebenslauf sorgen mindestens für Störgefühle. Öfter für eine Bewerbungsabsage.


Wie viele Zeugnisse in die Bewerbung?

Als Faustregel können Sie sich merken: Ihre „vollständigen“ Bewerbungsunterlagen sollten nicht mehr als zehn Seiten umfassen. Mehr liest kein Personalverantwortlicher. Zieht man das Anschreiben (1 DIN A4 Seite) und den Lebenslauf (1-3 DIN A4 Seiten) davon ab, bleiben für die Anlagen nur noch rund sechs bis acht Seiten. Diese verteilen sich wie folgt:

  • Arbeitszeugnisse (max. 3)
  • Uni/Ausbildung (1)
  • Schulzeugnis (1)
  • Fortbildungen (max. 3)
  • Führerschein*
  • Führungszeugnis*

*nur falls verlangt.

Bewerbung Zeugnisse nachreichen: Formulierung

Wenn Sie mit dem Platz und Umfang der Zeugnisse in Ihrer Bewerbung nicht hinkommen und Zeugnisse weglassen müssen, können Sie auf Wunsch des Arbeitgebers Zeugnisse nachreichen. Die entsprechende Formulierung in der Bewerbung beziehungsweise am Schluss des Anschreibens könnte zum Beispiel lauten:

Sollten Sie an weiteren Zeugnissen und Nachweisen interessiert sein, reiche ich diese gerne nach oder bringe sie zum Vorstellungsgespräch mit. Eine kurze Rückmeldung dazu reicht.

Schlechte Zeugnisse weglassen oder verheimlichen?

Keine gute Idee. Auch wenn die Noten im Zeugnis mies sind oder die Zeugnissprache und Geheimcodes im Arbeitszeugnis eine negative Interpretation zulassen: Lassen Sie schlechte Zeugnisse in der Bewerbung nie weg. Der gesetzliche Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bedeutet schließlich auch, dass Sie im Zweifel bisherige berufliche Stationen mit einem Zeugnis belegen können (müssen). Viele Arbeitgeber erwarten das bei der Bewerbung.

Fehlt das Zeugnis, wirft das (zurecht) Zweifel an Ihrer Eignung und Ehrlichkeit auf. Der Trick ist so durchschaubar wie ein lupenreiner Diamant: Spätestens im Bewerbungsgespräch wird der Personaler Sie darauf ansprechen oder Sie bitten, das fehlende Zeugnis nachzureichen. Dann fliegt der Bluff auf. Schlechte Zeugnisse verheimlichen oder weglassen können Sie nur, wenn diese für die Stelle unwichtig sind oder der Job mehr als zehn Jahre zurückliegt und Sie aktuellere Arbeitszeugnisse mitbringen können. Parallel können Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis anfechten.

Was tun, wenn ich keine Zeugnisse habe?

Sobald das Beschäftigungsverhältnis endet, haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§630 BGB und §109 GewO). Der Anspruch bezieht sich in erster Linie auf ein einfaches Arbeitszeugnis, auf Verlangen auch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Teils bieten Arbeitgeber an, dass Sie Ihr Arbeitszeugnis selber schreiben dürfen. Das ist eine Chance – aber nur wenn Sie sicher sind, sich selbst (aus Unwissen) keine negativen Noten auszustellen.

Manchmal wird das Arbeitszeugnis aber einfach vergessen. In dem Fall müssen Sie sich beeilen. Drei Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses verfällt der Anspruch auf das Arbeitszeugnis. Wer deshalb ohne Zeugnis dasteht, kann auf Kulanz hoffen und dem Ex-Arbeitgeber ein vorformuliertes Zeugnis einreichen – mit der Bitte um offizielle Bestätigung. Ist das Unternehmen dazu nicht bereit oder nicht mehr existent, können Sie den Makel nur durch Referenzen oder Empfehlungsschreiben ehemaliger Vorgesetzter, Kunden oder Geschäftspartner bereinigen.

[Bildnachweis: Karrierebibel.de]