Doppelte Haushaltsführung: Voraussetzungen & Nachweis

Durch die doppelte Haushaltsführung dürfen Sie einige Kosten für eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen steuerlich absetzen. Sie verringern Ihr zu versteuerndes Einkommen und sparen Steuern. Alles zu Voraussetzungen, absetzbaren Kosten und dem Nachweis einer doppelten Haushaltsführung…

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Was ist doppelte Haushaltsführung?

Die doppelte Haushaltsführung ist eine Regelung aus dem Einkommenssteuerrecht. Haben Sie aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung, sind die Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Für Selbstständige ist dies als Betriebsausgaben möglich.

Möglich ist das, wenn Ihr Erstwohnsitz zu weit von Ihrer beruflichen Tätigkeitsstätte entfernt liegt. Die steuerliche Förderung unterstützt die größere Flexibilität im Berufsleben.

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Voraussetzungen für doppelte Haushaltsführung

Das Finanzamt erkennt nicht einfach jeden zweiten Wohnsitz für eine doppelte Haushaltsführung an. 4 Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die steuerlichen Vorteile zu nutzen:

  1. Berufliche Gründe

    Sie haben den Zweithaushalt aus rein beruflichen Gründen. Eine zusätzliche Wohnung, weil Ihnen eine andere Stadt gut gefällt, wird nicht anerkannt.

  2. Geringere Entfernung

    Ihr zweiter Wohnsitz ist an Ihrem Beschäftigungsort oder deutlich näher daran als Ihr Hauptwohnsitz. So reduzieren Sie die tägliche Zeit für Pendelfahrten deutlich.

  3. Vorhandener Lebensmittelpunkt

    Sie haben weiterhin Ihren Lebensmittelpunkt an Ihrem Hauptwohnsitz. Die Nutzung der zweiten Unterkunft beschränkt sich auf die beruflichen Gründe.

  4. Nennenswerte Kostenbeteiligung

    Sie beteiligen sich finanziell am eigenen Hausstand der Hauptwohnung. Dabei gibt es keine konkrete Summe oder einen Anteil. Die Beteiligung darf „nicht erkennbar unzureichend“ sein. Entschieden wird im Einzelfall.

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Doppelte Haushaltsführung: Was ist absetzbar?

Wird die doppelte Haushaltsführung anerkannt, sind über die Steuererklärung verschiedene Kosten absetzbar. Unsere Übersicht zeigt, was Sie bei der Steuer angeben dürfen:

Unterkunftskosten (bis 1.000 Euro pro Monat)

Kosten für Miete, Nebenkosten oder auch Hausrat- und Gebäudeversicherung sind bis zu 1.000 Euro pro Monat steuerlich absetzbar.

Geben Sie die tatsächlich entstandenen Kosten in Ihrer Steuererklärung an. So machen Sie bis zu 12.000 Euro jährlich geltend.

Notwendige Einrichtung (pauschal bis 5.000 Euro)

Für die notwendige Einrichtung der Zweitwohnung sind pauschal 5.000 Euro abzugsfähig. Aber: Grundsätzlich dürfen Sie diese Kosten unbegrenzt ansetzen – über der Pauschale brauchen Sie entsprechende Nachweise.

Zur notwendigen Einrichtung zählen typischerweise Schränke, Tische, Stühle, Lampen, Teller, Gläser, aber auch Küche, Bett, Waschmaschine und kleinere Haushaltsartikel.

Fahrtkosten (Entfernungspauschale)

Familienheimfahrten (zurück zum Hauptwohnsitz) werden mit der Entfernungspauschale angegeben: 30 Cent für jeden Kilometer, 38 Center ab dem 21. Kilometer für die einfache Fahrt.

Beispiel: Sie fahren 175 Kilometer nach Hause. Pro Fahrt dürfen Sie 64,90 Euro anrechnen. Bei 30 Heimfahrten eine Steuerersparnis von 1.947 Euro im Jahr.

Verpflegungsmehraufwand (Verpflegungspauschale)

In den ersten 3 Monaten ist der Verpflegungsmehraufwand am zweiten Wohnsitz steuerlich absetzbar. Es gilt die Verpflegungspauschale, die auch bei einer Auswärtstätigkeit (außerhalb der ersten Betriebsstätte) genutzt wird.

Für jeden vollen Tag, den Sie nicht im Hauptwohnsitz verbringen, werden 28 Euro berücksichtigt. Für An- und Abreisetage sind es 14 Euro.

Umzugskosten (mit Nachweis)

Durch den Umzug entstehen Ihnen Aufwendungen, die Sie mit Nachweis absetzen dürfen. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für einen Makler, Ausgaben für Umzugshelfer und einen Umzugswagen, Renovierungskosten oder auch die Kosten für eine Fahrt zur Besichtigung der Wohnung.

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Doppelte Haushaltsführung im Ausland

Die doppelte Haushaltsführung gilt auch, wenn Sie eine Zweitwohnung im Ausland haben. Einfaches Beispiel: Sie leben in Deutschland, müssen aufgrund einer Mitarbeiterentsendung aber für eine Zeit im Ausland arbeiten. In welchem Land Sie arbeiten, spielt für die Beurteilung keine Rolle.

Wichtig im Ausland ist aber die Größe der Wohnung. Während die Quadratmeterzahl in Deutschland nicht berücksichtigt wird, sind die absetzbaren Kosten im Ausland auf eine Wohnfläche von 60 Quadratmetern begrenzt.

Nach welchem Recht wird versteuert?

Ob die doppelte Haushaltsführung im Ausland möglich ist, hängt auch davon ab, welches Steuerrecht gilt. Wird das Gehalt von einem ausländischen Arbeitgeber nach dortigem Recht bezahlt, greift der Abzug der Werbungskosten nicht – durch Doppelbesteuerungsabkommen findet keine Besteuerung im Inland statt.

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Nachweis zur doppelten Haushaltsführung

Sie müssen (abgesehen von Pauschalen) Ihre Ausgaben zur doppelten Haushaltsführung beim Finanzamt nachweisen. Halten Sie Rechnungen und Belege unbedingt fest. Dazu zählen auch Kontoauszüge, Bahntickets, Tankquittungen oder Meldebescheinigungen. Fehlen wichtige Nachweise, lehnt das Amt eine Anerkennung sonst möglicherweise ab – und Sie zahlen mehr Steuern.

In der Steuererklärung geben Sie die Beträge in der Anlage N Doppelte Haushaltsführung an. Zudem werden die oben genannten Voraussetzungen geprüft und müssen ebenfalls nachgewiesen werden.

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Doppelte Haushaltsführung als Student

Ist das Studium Ihre Erstausbildung, lassen sich Ausbildungskosten nur als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Anders ist es in einer Zweitausbildung oder bei einem dualen Studium: Hier ist die Miete für eine Zweitwohnung oder eine Wohngemeinschaft als doppelte Haushaltsführung absetzbar.

Es gelten jedoch dieselben Voraussetzungen. Wichtig ist ein Erstwohnsitz (typischerweise bei den Eltern), bei dem Sie sich auch an den Kosten beteiligen. Kehren Sie nur ein Mal pro Jahr für einen Tag nach Hause zurück, ist eine doppelte Haushaltsführung kaum nachweisbar.


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