Studiengebühren absetzen: Ist das möglich?
Die gute Nachricht vorneweg: Ja, Sie können Studiengebühren absetzen und so möglicherweise eine Rückzahlung erhalten, weil Ihre Steuerlast gemindert wird. „Kosten rund um Ihr Studium können Sie steuerlich geltend machen“, sagt Steuerberater Andreas Reichert. Allerdings gibt es Unterschiede in der Höhe und auch der Art, wie Sie die Gebühren absetzen. Entscheidend dafür ist, ob es sich um ein Erststudium oder ein Zweitstudium handelt.
Hier einige Beispiele für die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium:
Erstausbildung
- Studium direkt im Anschluss an das Abitur
- Unterbrechung des Studiums und Wiederaufnahme
- Studienabbruch ohne Abschluss und Wechsel des Studienfachs
- Aufnahme einer Berufstätigkeit direkt im Anschluss an das Abitur mit berufsbegleitendem Studium
- Abbruch der Berufsausbildung, Aufnahme einer Berufstätigkeit mit berufsbegleitendem Studium
Zweitausbildung
- Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung
- Master-Studium im Anschluss an ein Bachelor-Studium
- Abschluss einer Berufsausbildung, Aufnahme einer Berufstätigkeit mit berufsbegleitendem Studium
- Promotion nach abgeschlossenem Studium
- Zweites Studium nach abgeschlossenem Erststudium
Eine Besonderheit ist ein Studium im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses. Dies gilt beispielsweise für ein duales Studium. Steuerlich wird dies wie eine Zweitausbildung behandelt.
Semesterbeiträge und Studiengebühren absetzen
In Deutschland wurden die Studiengebühren für ein Erststudium abgeschafft. Für Studenten fallen somit weniger Kosten an – meistens gibt es aber Semesterbeiträge. Semesterbeiträge sind Verwaltungsbeiträge und enthalten oft auch ein Semesterticket. Auch die Kosten für den Semesterbeitrag können Sie steuerlich absetzen. Zudem gibt es in einigen Fällen durchaus Studiengebühren. Das gilt etwa für ein Zweitstudium, bei Langzeitstudenten oder berufsbegleitende Studiengänge.
Studiengebühren absetzen: Sind Sie steuerpflichtig?
Ob Sie die Studiengebühren absetzen können, hängt zudem von einem entscheidenden Faktor ab: Zahlen Sie überhaupt Steuern? Erst wenn Sie den Grundfreibetrag von 10.908 Euro (Stand 2023) überschreiten, sind Sie überhaupt steuerpflichtig. Bei einem geringeren Jahreseinkommen zahlen Sie ohnehin keine Steuern.
Bis zu welcher Höhe kann man Studiengebühren absetzen?
Bei einer Erstausbildung zählen die Studiengebühren und andere Kosten rund um Ihr Studium als Sonderausgaben. Diese Ausgaben werden steuerrechtlich der privaten Lebensführung zugeordnet. Bis zu einem Betrag von 6.000 Euro können Sie diese in der Steuererklärung geltend machen. Das ist aber immer nur im selben Jahr möglich.
In einer Zweitausbildung zählen die Kosten zu den beruflichen Ausgaben – und werden steuerlich als Werbungskosten behandelt. Diese können Sie sogar unbegrenzt ansetzen, wenn Sie entsprechende Nachweise vorlegen können. Durch einen sogenannten Verlustvortrag können die Studienkosten auch in anderen Jahren steuermindernd wirken.
Wo in der Steuererklärung trage ich Studiengebühren ein?
Absolvieren Sie ein Erststudium, tragen Sie die Kosten in der „Anlage Sonderausgaben“ ein. Achten Sie darauf, die Höhe von maximal 6.000 Euro nicht zu überschreiten. Während einer Zweitausbildung machen Sie die Studiengebühren in der „Anlage N“ unter dem Punkt Werbungskosten geltend.
Welche Kosten kann ich für das Studium absetzen?
Wenn Sie als Student steuerpflichtig sind, können Sie nicht nur Ihre Studiengebühren absetzen. Tatsächlich können Sie zahlreiche Kosten, die in direktem Zusammenhang mit Ihrem Studium stehen oder von diesem verursacht werden, in der Steuererklärung angeben. Das sind die häufigsten und größten Kosten, die Sie absetzen können:
Studiengebühren
Studiengebühren und Semesterbeiträge können steuerlich geltend gemacht werden. Da dies für Studenten oft eine besonders große Ausgabe ist, kann der steuerliche Vorteil entsprechend groß sein. Je nach Bundesland und Universität fallen pro Semester durchschnittlich zwischen 200 Euro und 400 Euro an. Um diesen Betrag können Sie Ihre Steuerlast mindern.
Fahrtkosten zur Universität
Sie müssen zum Hörsaal kommen und wieder zurückfahren. Wenn Sie mit der Bahn fahren, können Sie die Ticketbelege festhalten und die Kosten ansetzen. Mit dem Auto können Sie pro Kilometer 30 Cent absetzen – ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent. Gerechnet wird dabei die einfache Fahrtstrecke (nur Hin-, nicht Rückweg).
Prüfungsgebühren
Teilweise fallen im Studium besondere Prüfungsgebühren oder Kosten für spezielle Kurse an. Das können beispielsweise auch notwendige Sprachkurse sein. Da diese direkt mit Ihrem Studium zusammenhängen, können sie abgesetzt werden.
Bücher und Schreibmaterial
Im Studium brauchen Sie zahlreiche Lehrbücher oder Fachliteratur, die teilweise teuer sind. Zusätzlich müssen Sie vielleicht andere Lehrmaterialien kaufen, die vom Fachbereich bereitgestellt werden. Auch Ihre Ausgaben für Stifte, Hefte, Papier oder Ordner können Sie in der Steuererklärung angeben. Das scheinen nur kleine Beträge zu sein, in der Summe lohnt es sich aber durchaus.
Porto für Briefe
Apropos kleine Beträge: Sogar Portokosten können Sie wie Ihre Studiengebühren absetzen. Das kann sich beispielsweise bei einem Fernstudium lohnen, wenn Sie regelmäßig Briefe oder Unterlagen verschicken müssen.
Computer
Jeder Student braucht einen Laptop, einen Computer am heimischen Schreibtisch oder andere technische Geräte wie einen Drucker. Wenn Sie diese für Ihr Studium nutzen, werden die Kosten bei den Steuern berücksichtigt. Da die Geräte meist ebenso privat genutzt werden, kann eine anteilige Berücksichtigung (beispielsweise mit 50 Prozent) möglich sein.
Büromöbel und -einrichtung
Wenn Sie ein abgetrenntes Arbeitszimmer haben, das Sie fast ausschließlich (mindestens 90 Prozent) zu Studienzwecken nutzen, dürfen Sie die Kosten für Büromöbel oder andere Büroeinrichtungen absetzen. Das gilt beispielsweise für den Bürostuhl, einen Schreibtisch oder Regale. Es reicht aber nicht aus, nur einen kleinen Teil eines anderen Raumes abzutrennen und als „Arbeitsbereich“ zu bezeichnen.
Miete einer Zweitwohnung am Studienort
Ihr Hauptwohnsitz ist weiterhin bei den Eltern (oder an einem anderen Ort), für das Studium mieten Sie sich eine Zweitwohnung oder WG-Zimmer am Studienort? Dann ist die Miete für diesen Zweitwohnsitz steuerlich absetzbar.
Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten
Kosten für eine Studienreise, Exkursionen oder auch Praktika an einem anderen Ort können Sonderausgaben (in der Erstausbildung) beziehungsweise Werbungskosten (in der Zweitausbildung) sein. Ausgaben für die Reise und Übernachtungen können Sie komplett angeben. Hinzu kommt eine Verpflegungspauschale. Sind Sie mehr als 8 Stunden unterwegs, können Sie 14 Euro pro Tag ansetzen – bei vollen 24 Stunden sind es 28 Euro.
Zinsen für Studienkredite
Haben Sie für das Studium einen Studienkredit aufgenommen, können Sie bei der Rückzahlung die angefallenen Zinsen von der Steuer absetzen. Das gilt nicht für Rückzahlungen von Bafög, da dieses zinsfrei gewährt wird.
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