Azubi Rechte und Pflichten: Worauf achten? Alle Infos

Als Azubi gehen Sie mit der Unterschrift unter dem Ausbildungsvertrag zahlreiche Rechte und Pflichten ein. Die Azubi-Rechte sollen Sie vor unfairer Behandlung und einer miesen Ausbildung schützen; die Azubi-Pflichten, sorgen dafür, dass Sie auch wirklich einen Beruf erlernen. Wir erklären in diesem Ratgeber beides: die Azubi Rechte und Pflichten – und worauf Sie achten müssen…

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Rechte & Pflichten in der Ausbildung: Welche Gesetze gelten?

Damit Ihre Ausbildung fair und geordnet abläuft, gibt es in Deutschland klare gesetzliche Regeln. Das wichtigste Gesetz ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es gibt den Rahmen für fast alle Ausbildungen vor und legt zum Beispiel fest, wie der Ausbildungsvertrag aussehen muss, welche Inhalte Sie lernen, wie lange die Ausbildung dauert, wie viel Sie mindestens verdienen und dass Sie am Ende ein Ausbildungszeugnis erhalten. Auch Arbeitszeiten und Prüfungen sind hier geregelt.

Sind Sie noch keine 18 Jahre alt? Dann gilt für Sie zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es schützt junge Azubis durch kürzere Arbeitszeiten, zusätzliche Pausen und besondere Vorschriften zur Gesundheit.

Neben diesen beiden Kern-Gesetzen gelten für Azubis auch die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften – etwa das Mutterschutzgesetz oder das Bundesurlaubsgesetz. So wissen Sie genau, welche Rechte und Pflichten Sie als Azubi haben.

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Was sind meine Azubi-Rechte?

Als Auszubildende(r) haben Sie vom Ausbildungsbeginn an zahlreiche Rechte. Hier ein schneller Überblick der Azubi-Rechte:

  1. Recht auf einen Ausbildungsvertrag
  2. Recht auf Einhaltung des Ausbildungsziels
  3. Recht auf einen geeigneten Ausbilder
  4. Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel
  5. Recht auf Ausbildungsvergütung
  6. Recht auf angemessene Arbeitszeiten & Pausen
  7. Recht auf Urlaub
  8. Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  9. Recht auf ein Ausbildungszeugnis
  10. Recht auf Verkürzung der Ausbildung
  11. Recht auf Probezeit & Kündigungsrecht

Im Folgenden erklären wir Ihnen Ihre Azubi-Rechte im Detail…

1. Recht auf einen Ausbildungsvertrag

Jeder Auszubildende hat Anspruch auf einen schriftlichen Ausbildungsvertrag. Darin müssen die wichtigsten Punkte wie Ausbildungsdauer, Vergütung, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Lerninhalte klar geregelt sein. Der Vertrag dient als rechtliche Grundlage und schützt beide Seiten – sowohl den Azubi als auch den Ausbildungsbetrieb.

Wichtig ist, dass der Vertrag vor Beginn der Ausbildung schriftlich abgeschlossen und unterschrieben wird. Nur so sind die gegenseitigen Pflichten eindeutig festgelegt, und Sie als Azubi können sich im Streitfall auf Ihre vertraglich garantierten Rechte berufen.

2. Recht auf Einhaltung des Ausbildungsziels

Die Ausbildung hat das Ziel, die im Ausbildungsrahmenplan vorgesehenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Der Betrieb ist verpflichtet, den Azubi entsprechend auszubilden und darf ihn nicht für fachfremde Tätigkeiten (z.B. Putzen, Einkaufen gehen) oder als reine Arbeitskraft einsetzen.

Dadurch wird sichergestellt, dass die Ausbildung ihren Zweck erfüllt und Azubis optimal auf die Abschlussprüfung sowie auf das spätere Berufsleben vorbereitet werden. Werden die Ausbildungsinhalte nicht eingehalten, können Sie das beanstanden.

3. Recht auf einen geeigneten Ausbilder

Als Auszubildender haben Sie Anspruch auf eine qualifizierte Betreuung durch einen geeigneten Ausbilder. Dieser muss sowohl fachlich als auch persönlich geeignet sein, die Ausbildung durchzuführen, und in der Regel eine Ausbildereignungsprüfung (AEVO) nachweisen.

Der Ausbilder ist verantwortlich für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte, die Kontrolle des Lernfortschritts und die Unterstützung bei Problemen. Eine qualitativ hochwertige Betreuung ist ein wesentlicher Bestandteil und Qualitätsmerkmal einer guten Ausbildung!

4. Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel

Alle für die Ausbildung notwendigen Materialien – Fachbücher, Werkzeuge, Schutzkleidung oder Software – müssen dem Azubi kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt für alles, was erforderlich ist, um die Ausbildungsziele zu erreichen.

Damit soll verhindert werden, dass Azubis zusätzliche finanzielle Belastungen tragen müssen. Lediglich Dinge, die nicht unmittelbar zur Ausbildung gehören, wie freiwillige Zusatzmaterialien, müssen Sie selbst bezahlen.

5. Recht auf Ausbildungsvergütung

Jeder Auszubildende hat Anspruch auf ein angemessenes Azubi-Gehalt. Die Höhe orientiert sich an Tarifverträgen oder branchenüblichen Standards und steigt in der Regel mit jedem Ausbildungsjahr an.

In Deutschland gilt überdies das Mindestvergütungsgesetz. Die gesetzliche Mindestvergütung für eine duale Ausbildung beträgt im Jahr 2025 pro Monat:

  • Im ersten Ausbildungsjahr: 682 Euro
  • Im zweiten Ausbildungsjahr: 805 Euro
  • Im dritten Ausbildungsjahr: 921 Euro
  • Im vierten Ausbildungsjahr: 955 Euro

Die Ausbildungsvergütung soll nicht nur den Lebensunterhalt unterstützen, sondern auch die geleistete Arbeit des Azubis anerkennen.

6. Recht auf angemessene Arbeitszeiten & Pausen

Azubis haben Anspruch auf Arbeitszeiten, die dem Jugendarbeitsschutzgesetz (bei Minderjährigen) oder dem Arbeitsgesetz (bei Volljährigen) entsprechen. Hierbei gilt:

  • Azubis unter 18 Jahren
    dürfen maximal 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten.
  • Erwachsene Azubis über 18
    dürfen maximal 10 Stunden am Tag und 48 Stunden in der Woche arbeiten.

Gelegentliche Überstunden von 30 Minuten sind bei Erwachsenen erlaubt. Diese müssen aber kurzfristig durch Freizeit ausgeglichen werden.

Auch regelmäßige und geregelte Pausen, Ruhezeiten und das Recht auf freie Wochenenden bzw. Sonn- und Feiertage gehören zu den Azubi-Rechten. Gerade bei minderjährigen Auszubildenden gelten hierbei besonders strenge Vorschriften, um Überlastung zu vermeiden.

7. Recht auf Urlaub

Auszubildende haben einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (bei Minderjährigen) oder dem Bundesurlaubsgesetz (bei Volljährigen) und kann durch Tarifverträge sogar höher sein.

Der genaue jährliche Urlaubsanspruch steht im Ausbildungsvertrag. Davon müssen mindestens 2 Wochen zusammenhängend gewährt werden. Der gesetzliche Mindesturlaub für Auszubildende beträgt 24 Werktage pro Jahr. Jugendliche unter 18 Jahren haben je nach Alter einen höheren Urlaubsanspruch: zwischen 25 und 30 Werktage.

8. Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Wenn ein Azubi krankheitsbedingt ausfällt, hat er Anspruch auf Lohnfortzahlung. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit dem Betrieb unverzüglich mitgeteilt und ärztlich bescheinigt wird.

Das Recht schützt Auszubildende davor, während einer Krankheit finanziell benachteiligt zu werden. Bis zu 6 Wochen erhalten Sie weiterhin das Gehalt vom Betrieb, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

9. Recht auf ein Ausbildungszeugnis

Am Ende der Ausbildung haben Auszubildende Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Dieses muss mindestens die Art, Dauer und Inhalte der Ausbildung enthalten. Auf Wunsch kann auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt werden, das zusätzlich Leistung und Verhalten bewertet.

Das Ausbildungszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das Sie später für die Bewerbung und weitere berufliche Laufbahn benötigen. Es muss wahr und wohlwollend formuliert sein und darf die weitere Karriere nicht unnötig erschweren.

Übrigens: Auch wenn Sie Ihre Ausbildung abbrechen haben Sie Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis!

10. Recht auf Verkürzung der Ausbildung

Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei sehr guten Leistungen, höherem Schulabschluss (Abitur) oder einschlägiger Berufserfahrung, können Azubis ihre Ausbildung verkürzen. Dies muss jedoch bei der zuständigen Kammer beantragt und vom Betrieb unterstützt werden.

Eine Verkürzung ist etwa sinnvoll, wenn der Ausbildungsstand des Azubis es zulässt, das Ausbildungsziel schneller zu erreichen. Dadurch sparen Sie Zeit und können früher in den erlernten Beruf einsteigen oder weitere Qualifikationen anstreben (z.B. Meister).

11. Recht auf Probezeit & Kündigungsrecht

Jede Ausbildung beginnt mit einer Ausbildung Probezeit. Diese muss mindestens einen Monat und darf höchstens 4 Monate dauern. In dieser Zeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich und fristlos gekündigt werden.

Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur noch aus wichtigem Grund möglich – zum Beispiel bei groben Pflichtverletzungen. Azubis können jedoch jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen kündigen, wenn sie die Ausbildung aufgeben oder den Beruf wechseln wollen (siehe: Kündigungsschreiben Muster).

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Was tun, wenn die Rechte als Azubi verletzt wurden?

Falls eines oder mehrere Ihrer Azubi-Rechte verletzt wurden oder Sie sich als Azubi ausgenutzt fühlen, sollten Sie das zunächst offen und selbstbewusst gegenüber dem Ausbilder bzw. Ausbildungsbetrieb ansprechen. Oft lässt sich so eine einvernehmliche Lösung finden.

Wenn das persönliche Gespräch nichts bringt oder ergebnislos bleibt, sollten Sie sich an die zuständige Kammer (z.B. Industrie- und Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer) sowie den Betriebsrat (falls vorhanden) oder die zuständige Gewerkschaft wenden. Wenn alles nichts hilft, ist der letzte Ausweg immer, die Ausbildung zu kündigen und die Lehre zu wechseln.

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Was sind meine Azubi-Pflichten?

Als Azubi haben Sie natürlich genauso einige Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber, die Sie unbedingt einhalten müssen. Hier wieder ein schneller Überblick aller Azubi-Pflichten:

  1. Allgemeine Pflichten
  2. Pflicht zum Berichtsheft
  3. Teilnahme- & Lernpflicht
  4. Sorgfaltspflicht & Bewahrungspflicht
  5. Erfüllungspflicht
  6. Pflicht zur Krankmeldung
  7. Pflicht zur Einhalten der Betriebsordnung
  8. Schweigepflicht

Im Folgenden erklären wir die Pflichten von Auszubildenden wieder ausführlicher und genauer…

1. Allgemeine Pflichten

Azubis haben laut § 13 BBiG die allgemeine Pflicht, alles zu tun, was notwendig ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Dazu gehört insbesondere das aktive Mitwirken bei der Ausbildung, die Teilnahme an Berufsschulunterricht sowie das Befolgen von Anweisungen des Ausbilders. Ziel ist es, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erlangen.

Diese allgemeine Pflicht ergibt sich bereits aus dem Ausbildungsvertrag und stellt sicher, dass die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Sie bedeutet nicht nur Lernen im Betrieb, sondern auch Eigeninitiative beim Erwerb von Kenntnissen.

2. Pflicht zum Berichtsheft

Während der Ausbildung müssen Auszubildende ein Berichtsheft (auch: Ausbildungsnachweis) führen. Darin werden regelmäßig die vermittelten Inhalte und Tätigkeiten dokumentiert. Dieses Heft dient als Nachweis über den Verlauf der Ausbildung und ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung!

Das Berichtsheft muss ordentlich, wahrheitsgemäß und regelmäßig geführt werden. Es zeigt sowohl dem Betrieb als auch der Kammer, dass die Ausbildung planmäßig verläuft und die vorgeschriebenen Inhalte vermittelt werden.

3. Teilnahme- & Lernpflicht

Azubis sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich an der Berufsschule sowie an den betrieblichen Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Sie müssen außerdem die im Ausbildungsplan vorgesehenen Lerninhalte aktiv erarbeiten und sich die erforderlichen Kenntnisse aneignen.

Diese Pflicht stellt sicher, dass die duale Ausbildung – die Kombination aus Theorie und Praxis – vollständig wahrgenommen wird. Fehlzeiten oder mangelndes Engagement können die Ausbildung verlängern oder den Abschluss gefährden.

4. Sorgfaltspflicht & Bewahrungspflicht

Auszubildende haben die Pflicht, mit allen Arbeitsmitteln, Werkzeugen, Maschinen und Materialien sorgfältig umzugehen. Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstehen, können unter Umständen sogar zu Schadensersatzforderungen führen!

Darüber hinaus müssen Azubis die ihnen anvertrauten Gegenstände sicher aufbewahren und schützen. Dazu zählt auch der pflegliche Umgang mit betriebseigener Kleidung oder Computern. Diese Pflichten stärken das Verantwortungsbewusstsein und den respektvollen Umgang mit Betriebseigentum.

5. Erfüllungspflicht

Azubis sind verpflichtet, die ihnen übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erledigen. Diese Arbeiten müssen in direktem Zusammenhang mit der Ausbildung stehen und den Lernfortschritt fördern.

Die Erfüllungspflicht bedeutet, dass Azubis zunächst mal die Anweisungen der Ausbilder genau so befolgen müssen. Ausnahmen sind natürlich Anweisungen, die nicht zu den Ausbildungsaufgaben gehören, sittenwidrig oder strafbar sind oder die Gesundheit gefährden.

6. Pflicht zur Krankmeldung

Wenn Sie als Azubi erkranken, müssen Sie Ihren Betrieb unverzüglich informieren – in der Regel schon am ersten Krankheitstag und vor Arbeitsbeginn! Ab einer bestimmten Dauer (meist ab dem dritten Tag, manchmal früher) ist außerdem ein ärztliches Attest vorzulegen.

Diese Pflicht dient der Planungssicherheit des Betriebs und stellt sicher, dass Fehlzeiten nachvollziehbar dokumentiert sind. Sie schützt außerdem den Azubi selbst, da nur so die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gesichert ist.

7. Pflicht zur Einhaltung der Betriebsordnung

Jeder Betrieb hat eigene Regeln, die von allen Mitarbeitenden einzuhalten sind. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Feste Arbeitszeiten & Pausenregelungen
  • Sicherheitsvorschriften (Tragen von Schutzkleidung)
  • Kleiderordnungen (Dresscodes)
  • Rauchverbote
  • Allgemeine Verhaltensrichtlinien

Azubis sind verpflichtet, diese Ordnung zu beachten und sich entsprechend an die Regeln zu halten. Die Einhaltung der Betriebsordnung trägt zur Sicherheit, Disziplin und einem reibungslosen Arbeitsablauf bei. Verstöße zu einer Abmahnung oder im Extremfall zur Kündigung führen.

8. Schweigepflicht

Auszubildende sind verpflichtet, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Dazu zählen etwa: Kundendaten, Preisgestaltungen, interne Abläufe oder vertrauliche Unternehmensstrategien. Diese Pflicht gilt übrigens auch nach Beendigung der Ausbildung weiter!

Die Schweigepflicht schützt den Betrieb vor wirtschaftlichen Nachteilen und erhält das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern. Verstöße können rechtliche Konsequenzen haben und die weitere berufliche Laufbahn gefährden.

Checkliste der Azubi Rechte und Pflichten

Eine kompakte Checkliste (PDF) der Rechte und Pflichten können Sie sich hier als PDF kostenlos herunterladen.

Checkliste der Rechte und Pflichten (PDF)



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