Zeitungen austragen Gehalt: Was können Sie verdienen?

Kaum ein Nebenverdienst ist so beliebt wie das Austragen von Zeitungen oder Zeitschriften. Aber wie hoch ist beim Zeitungen austragen das Gehalt? Wir erklären, wie viel Sie als Zeitungszusteller verdienen – und welche Möglichkeiten es bei der Bezahlung gibt. Zusätzlich zeigen wir Tipps und Informationen für Zeitungszusteller…

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Zeitungen austragen Gehalt: Das bekommen Zeitungszusteller

Das Gehalt beim Zeitungen austragen liegt durchschnittlich bei 850 bis 1.200 Euro brutto im Monat. Allerdings gibt es individuell große Unterschiede im Verdienst. Wichtigster Faktor für das Gehalt beim Zeitungen austragen: Arbeiten Sie als Nebenjob in Teilzeit oder Vollzeit angestellt als Zeitungszusteller?

Festangestellt als Zeitungszusteller in Vollzeit liegt das Durchschnittsgehalt zwischen 2.400 Euro und 2.800 Euro monatlich. Häufiger wird die Arbeit aber als Nebentätigkeit ausgeübt. Schüler, Studenten oder Arbeitnehmer nutzen die Möglichkeit als Nebenverdienst, um ihre finanzielle Situation aufzubessern.

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Zeitung austragen Gehalt: 2 Alternativen im Überblick

Für die Bezahlung als Zeitungszusteller gibt es grundsätzlich zwei Modelle. Nach welcher Alternative Sie bezahlt werden, wird beim Abschluss des Arbeitsvertrages und der Vereinbarung über die Zusammenarbeit festgelegt. Durch beide Optionen können Sie berechnen, wie viel Sie für das Austragen der Zeitungen verdienen.

Bezahlung nach Mindestlohn

Werden Sie nach Arbeitszeit bezahlt, gilt für Sie als Zusteller von Zeitungen oder Zeitschriften der Mindestlohn. Dieser liegt aktuell bei 12,41 Euro pro Stunde (Stand: 2024). In Vollzeit verdienen Sie mit Mindestlohn bis zu 2.085 Euro brutto monatlich. Da die meisten Zusteller in Teilzeit arbeiten, entscheidet letztlich Ihr individuelles Arbeitsaufkommen.

Beispiel: Sie verteilen täglich von montags bis freitags für 2 Stunden Zeitschriften. Für die 10 Arbeitsstunden zahlt der Auftraggeber 124,10 Euro in der Woche. Pro Monat kommen Sie auf ein Gehalt von circa 496,40 Euro – die Arbeit gilt somit als Minijob, für den Sie keine Lohnsteuer oder Sozialversicherungen zahlen.

Bezahlung pro Stück

Die zweite Möglichkeit ist eine Bezahlung pro ausgetragener Zeitung. Hier liegt der Durchschnitt bei 15 Cent pro Stück – je nach Verlag und Auftraggeber variiert die Bezahlung leicht nach oben oder unten. Wie gut die Bezahlung letztlich ist, hängt von der Anzahl der Exemplare, aber auch Ihrer Geschwindigkeit beim Verteilen ab. Bei zahlreichen Mehrfamilienhäusern mit 20 oder mehr Parteien sind Zeitungen schnell ausgetragen. Müssen Sie für jede Zeitung zu einem Einfamilienhaus laufen, ist der Aufwand im Vergleich zur Bezahlung deutlich größer.

Beispiel: Sie verteilen täglich (5x pro Woche) 250 Zeitungen zu einem Stückpreis von 15 Cent. Jeden Tag verdienen Sie durch das Austragen 37,50 Euro. Im Monat kommen Sie auf ein Gehalt von 750 Euro für das Austragen – hier gilt die Tätigkeit als Midijob. Sie zahlen Steuern auf das Einkommen, aber verringerte Abgaben zu den Sozialversicherungen.

Bezahlung pro Stück: Mindestlohn muss eingehalten werden

Grundsätzlich muss auch bei der Bezahlung pro Stück der aktuelle Mindestlohn eingehalten werden. Für die Höhe des Gehalts muss die Dauer der Arbeit berücksichtigt werden, damit Zusteller nicht unterhalb der gesetzlichen Mindestgrenze bezahlt werden.

Gerade beim Austragen von Zeitungen greifen jedoch Ausnahmen. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Bezahlung nach Mindestlohn. Da gerade Schüler häufig Zeitungen austragen, sind geringere Gehälter möglich.

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Zeitungen austragen: Ab wann können Schüler anfangen?

Für viele ist das Austragen von Zeitungen der erste bezahlte Job im Leben. Grundsätzlich dürfen Kinder in Deutschland unter 15 Jahren zwar nicht beschäftigt werden – für bestimmte Tätigkeiten gibt es jedoch Ausnahmen. Leichte Arbeiten dürfen mit Zustimmung der Eltern ausgeübt werden. Dazu zählt auch das Zustellen von Zeitungen und Zeitschriften.

Bereits ab 13 Jahren dürfen Schüler Zeitungen austragen. In diesem Alter sind jedoch nur 2 Stunden pro Tag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr erlaubt. Diese zeitliche Grenze wirkt sich entsprechend auf das Gehalt aus.

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Voraussetzungen für Zeitungszusteller

Als Zeitungszusteller brauchen Sie keine fachlichen Qualifikationen, auch Berufserfahrung wird nicht vorausgesetzt. Die Einstiegshürden sind niedrig. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, die Sie beachten sollten:

  • Belastung
    Zeitungen austragen gilt als einfacher Job, ist aber eine körperliche Belastung. Sie sind für längere Zeit und größere Strecken zu Fuß unterwegs. Dabei müssen Sie das Gewicht der Zeitungen transportieren. Das erfordert ein gewisses Maß an Fitness und Belastbarkeit.
  • Uhrzeit
    Die Arbeitszeit liegt oft in den frühen Morgenstunden. Zeitungen sollen schließlich früh beim Leser ankommen, damit dieser sich über aktuelle Geschehnisse informieren kann. Je nach Zeit fällt das Austragen sogar unter die Nachtarbeit. Bei regelmäßiger Nachtarbeit erhalten Sie Zuschläge von 30 Prozent.
  • Wetter
    Sie müssen nicht nur bei gutem Wetter Zeitungen austragen, sondern auch im strömenden Regen, bei Schnee, Frost oder Glatteis.
  • Selbstständigkeit
    Die Zeitungen werden an einen vereinbarten Ort geliefert, für alles Weitere sind Sie alleine zuständig. Wie Sie die Exemplare abholen, transportieren, austragen oder welche Route Sie nehmen, müssen Sie selbst planen.
  • Verantwortung
    Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass alle Empfänger ihre Zeitungen rechtzeitig erhalten. Sichert ein Verlag zum Beispiel zu, dass die Zeitung bis 8 Uhr morgens im Briefkasten liegt, ist es Ihre Aufgabe, genau dafür zu sorgen.

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