Übersicht: Was kann ich beim Zeitung austragen verdienen?
Generell muss auch beim Zeitungen austragen der gesetzliche Mindestlohn eingehalten werden. Bei der Bezahlung sind jedoch zwei Modell möglich und üblich:
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Bezahlung nach Stundenzahl
Werden Sie auf Stundenbasis bezahlt, liegt das Gehalt meist bei 15-18 € pro Stunde. Im Minijob dürfen Sie allerdings nicht mehr als 603 € im Monat verdienen (Stand: 2026). Daraus ergibt sich eine maximale Stundenzahl pro Monat von 33 bis 40 Stunden.
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Bezahlung nach Stückzahl
Werden Sie pro verteilter Zeitung bezahlt, zahlen die Verlage in der Regel zwischen 5 und 15 Cent pro Stück. Bei einem Minijob entspricht das rund 4000 Zeitungen im Monat – oder rund 1000 pro Woche. Nicht viel. Wer mehr Zeitungen austrägt und dabei schnell ist, kann bei diesem Modell deutlich mehr verdienen.
Noch besser wird der Verdienst, wenn Sie als Zeitungsausträger in Vollzeit arbeiten. Hierbei haben das Bundesland und Verteilgebiet, die Unternehmensgröße und Ihre Berufserfahrung einen großen Einfluss auf das Zeitungsausträger-Gehalt.
Welches Gehalt bekommen Schüler fürs Zeitung austragen?
Bei Schülern unter 18 Jahren gibt es eine Besonderheit: Sie haben noch keinen Anspruch auf Mindestlohn. Deshalb verdienen Sie in der Regel deutlich weniger als Erwachsene. Ihr Gehalt ist umso stärker vom Zustellgebiet abhängig, nach welchem Modell die Schülerjobs bezahlt werden – und wie schnell sie sind. Der Stundenlohn variiert meist zwischen 6 und 10 € oder pauschal zwischen 50-150 € im Monat – je nach Alter und Region.
Zeitung austragen – Schülergehalt
Alter |
Stundenlohn |
Gehalt (Monat) |
| 13-14 Jahre | 4,50-6 € | 40-80 € |
| 15-17 Jahre | 6-10 € | 80-150 € |
| Ab 18 Jahre | Mindestlohn | bis 603 € |
Beachten Sie, dass Schüler ab einem monatlichen Einkommen von 1.028 € bzw. einem Jahreseinkommen (inkl. Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €) von mehr als 13.566 € brutto steuerpflichtig werden.
Was beeinflusst mein Gehalt noch?
- Beilagen: Oft gibt es einen kleinen Bonus, wenn in der Zeitung zusätzlich Prospekte stecken, weil die Tasche dadurch schwerer wird und das Sortieren länger dauert.
- Gebiet: In ländlichen Gegenden, wo die Häuser weit auseinanderstehen, zahlen manche Verlage ebenfalls eine höhere Pauschale als in der Stadt.
Als Schüler bleiben Sie zudem meist unter dem Grundfreibetrag und zahlen deshalb keine Steuern oder Sozialabgaben. Unser Tipp: Fragen Sie bei der Schülerjob-Bewerbung direkt nach, ob nach Stückzahl oder Stunden abgerechnet wird. Wenn die Häuser in Ihrem Zustellgebiet weit auseinanderliegen, lohnt sich der Stundenlohn mehr.
Ab welchem Alter darf man Zeitungen austragen?
In Deutschland dürfen Kinder ab 13 Jahren in ihrer Freizeit Zeitungen austragen und damit Geld verdienen. In diesem Alter sind nach Jugendschutzgesetz (JuSchG) jedoch nur 2 Stunden pro Tag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr erlaubt. Zusätzlich ist nach § 2 KindArbSchV (Kinderarbeitsschutzverordnung) die Zustimmung der Eltern erforderlich. Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche weiterhin Zeitungen austragen – aber nur zwischen 6 und 20 Uhr. Die maximale Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche.
Wie hoch ist das Zeitungszusteller Gehalt in Deutschland?
Arbeiten Sie als professioneller Zeitungszusteller in Vollzeit liegt das durchschnittliche Jahresgehalt in Deutschland bei 32.900 € – bzw. einem Monatsgehalt von rund. 2.740 €. Die Gehaltsspannen sind jedoch stark abhängig vom Bundesland und liegen zwischen 27.200 € und 38.100 € pro Jahr. Häufiger wird die Arbeit aber als Nebentätigkeit ausgeübt – etwa von Studierenden, Arbeitnehmern oder Rentnern, um mit dem Nebenverdienst die finanzielle Situation aufzubessern.
Übersicht: Bruttojahresgehalt für Zeitungszusteller
Bundesland |
⌀ Gehalt |
| Baden-Württemberg | 31.500 € – 34.500 € |
| Bayern | 31.000 € – 34.000 € |
| Berlin | 30.500 € – 33.000 € |
| Brandenburg | 28.912 € – 30.000 € |
| Bremen | 29.500 € – 31.500 € |
| Hamburg | 31.000 € – 33.500 € |
| Hessen | 30.500 € – 33.500 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 28.912 € – 29.500 € |
| Niedersachsen | 29.000 € – 31.000 € |
| Nordrhein-Westfalen | 30.000 € – 32.500 € |
| Rheinland-Pfalz | 29.500 € – 32.000 € |
| Saarland | 29.000 € – 31.000 € |
| Sachsen | 28.912 € – 30.000 € |
| Sachsen-Anhalt | 28.912 € – 29.500 € |
| Schleswig-Holstein | 29.000 € – 31.500 € |
| Thüringen | 28.912 € – 30.000 € |
Wichtige Gehaltsfaktoren für Erwachsene
Bei einer Vollzeitstelle als Zusteller (meist Tageszeitungen) kommen zum Grundgehalt oft noch Zuschläge hinzu:
- Nachtzuschläge: Weil Tageszeitungen in der Regel zwischen 2 und 6 Uhr ausgetragen werden, haben Zusteller Anspruch auf Nachtzuschläge. Diese sind bis zu 25 % steuerfrei. Das erhöht das Nettoeinkommen deutlich.
- Kilometergeld: Wer einen privaten Pkw oder ein E-Bike nutzt, bekommt von vielen Verlagen zusätzlich eine Kilometerpauschale von 30-38 Cent pro Kilometer.
- Tarifverträge: Große Medienhäuser (z.B. Axel Springer, Funke Mediengruppe) sind an Haustarife gebunden, die über dem Mindestlohn liegen und Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld beinhalten.
Welche Voraussetzungen gelten für Zeitungszusteller?
Als Zeitungszusteller brauchen Sie keine fachlichen Qualifikationen oder Berufserfahrung. Die Einstiegshürden für den Job sind niedrig. Trotzdem gibt es einige Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, die Sie beachten sollten:
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Belastung
Zeitungen austragen gilt zwar als einfacher Job, das viele Laufen oder Treppensteigen ist aber körperlich anstrengend – erst recht bei Wind und Wetter. Hinzu kommt das Gewicht der Zeitungen. Für den Job sollten Sie entsprechend fit sein und eine gute Kondition haben.
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Uhrzeit
Die Arbeitszeit liegt oft in den frühen Morgenstunden – außer bei Schülerjobs. Bei regelmäßiger Nachtarbeit kann der Schlaf-Wach-Rhythmus durcheinandergeraten. Es kommt zu Schlafstörungen oder häufiger Müdigkeit tagsüber. Bei einem Nebenjob darf jedoch der Hauptjob nicht darunter leiden, sonst droht eine Abmahnung vom Hauptarbeitgeber.
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Verantwortung
Die Zeitungen werden oftmals nur an einen vereinbarten Ort geliefert. Für alles Weitere sind die Zusteller zuständig: Exemplare abholen, transportieren, austragen. Auch dafür, dass alle Empfänger ihre Zeitungen rechtzeitig erhalten. Andernfalls ist der Job wieder gefährdet und der Verlag kündigt.
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