Gehaltszettel: Richtig lesen, mehr rausholen

Der Gehaltszettel ist ein wichtiges Dokument, das Sie in Ihren Unterlagen abheften und aufheben sollten. Das tun die meisten Arbeitnehmer. Doch nur wenige setzen sich mit den Informationen auseinander oder kontrollieren den eigenen Gehaltszettel. Doch sollten Sie die Angaben verstehen, um mögliche Fehler zu entdecken. Wir erklären, worauf Sie bei Ihrem Gehaltszettel achten müssen und welche Angaben Sie regelmäßig prüfen sollten…

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Gehaltszettel: Warum bleibt er unbeachtet?

Hand aufs Herz: Wie lange nehmen Sie Ihren Gehaltszettel zur Hand und schauen ihn an, bevor Sie ihn zu anderen Dokumenten abheften? Für die meisten ist es höchstens eine Minute. Ein Blick auf den ausgezahlten Nettobetrag, ein gedankliches „Ja, passt“ und fertig. Die Abrechnung und die Dokumentation ist für viele nur eine nervige Standardaufgabe.

Aber warum wird der Gehaltszettel ignoriert? Immerhin geht es um bares Geld. Ihr Gehalt sichert den Lebensunterhalt und ist ein wichtiger Aspekt Ihres Jobs. Bei Gehaltsgesprächen vor Vertragsabschluss und bei Gehaltserhöhungen haben Sie sich für Ihren Marktwert eingesetzt. Deshalb sollten Sie dem Gehaltszettel mehr Aufmerksamkeit schenken.

Das Problem: Die Daten, Zahlen und Abkürzungen auf dem Gehaltszettel sind für viele ein Buch mit sieben Siegeln. So bleibt nur der Blick auf die letztliche Auszahlung, weil die restlichen Informationen nicht zugeordnet werden können. Ein Problem, denn auch bei Gehaltsabrechnungen können Fehler gemacht werden – die Sie entdecken sollten, um sie korrigieren zu können.

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Was muss auf dem Gehaltszettel stehen?

Der Gehaltszettel zeigt die Bezahlung, doch welchen inhaltlichen Aspekte muss das Dokument enthalten? Zum einen muss das Gehalt aufgeschlüsselt werden. Es müssen das Bruttogehalt, weitere Gehaltsbestandteile und Vergütungen sowie die einzelnen Abzüge in Form von Steuern oder Sozialversicherungen genannt und beziffert werden. Auch geldwerte Vorteile und vermögenswirksame Leistungen müssen auftauchen.

Zudem muss der Gehaltszettel eindeutig dem Mitarbeiter zugeordnet sein. Laut Entgeltbescheinigungsverordnung sind deshalb diese Punkte vorgeschrieben:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Kontaktdaten (Name und Anschrift) des Mitarbeiters
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Steueridentifikationsnummer und Steuerklasse des Arbeitnehmers
  • Abrechnungszeitraum (inklusive Steuertage und Sozialversicherungstage)
  • Kinderfreibetrag
  • Merkmal für Kichensteuerabzug
  • Steuerfreibeträge und -anrechnungsbeträge

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Wichtige Fragen für Ihren Gehaltszettel

Die gute Nachricht: Sie brauchen kein Studium, um die wichtigsten Angaben auf Ihrem Gehaltszettel kontrollieren zu können. Schon mit einem grundsätzlichen Verständnis haben Sie einen besseren Überblick und verstehen, was die einzelnen Informationen sagen – und entwickeln ein Verständnis, ob alles richtig ist. Denn schon im Volksmund heißt es: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Wollen Sie Ihren Gehaltszettel richtig lesen, können Sie mit einigen Fragen beginnen, um auf die wichtigsten Faktoren zu achten:

  • Ist das Gehalt wie erwartet?

    Der erste Punkt bei der Kontrolle Ihres Gehaltszettels sollte das berechnete Nettogehalt sein. Dies ist der Betrag, den der Arbeitgeber an Sie überweist und ergibt sich aus dem verhandelten Bruttogehalt abzüglich Steuern und Sozialabgaben (mehr dazu weiter unten). Bei einem festen Gehalt sollte dieser Betrag konstant sein. Wenn Sie nach einer Gehaltsverhandlung ein höheres Bruttogehalt bekommen, erhöht sich auch das Nettogehalt.

    Weitere Anpassungen sind durch Änderungen bei den Sätzen für Sozialabgaben oder die steuerlichen Freibeträge möglich. Liegen solche Gründe nicht vor und das Gehalt entspricht trotzdem nicht Ihren Erwartungen, sollten Sie unbedingt ins Detail gehen und nach der Ursache suchen. Vielleicht gab es Änderungen, die Sie nicht mitbekommen haben – vielleicht wurde aber auch ein Fehler gemacht.

  • Wurde die richtige Lohnsteuerklasse angegeben?

    Ein wichtiger Faktor für die Berechnung Ihres Einkommens ist die Lohnsteuerklasse. Sie regelt Freibeträge und bestimmt, wie hoch verschiedene Abzüge ausfallen. Eine andere Steuerklasse kann einen Unterschied von mehreren hundert Euro im Monat ausmachen. Umso wichtiger ist es, dass Sie diese kontrollieren.

    Gerade nach einem Wechsel der Steuerklasse sollten Sie aufmerksam darauf achten, ob der Wechsel korrekt durchgeführt wurde und auf dem Gehaltszettel die neue Klasse angegeben ist.

  • Stimmen die Abgaben der Sozialversicherungen?

    Neben der Lohnsteuer sind die Abgaben zu den Sozialversicherungen die größten Abzüge vom Bruttogehalt. Sie sollten die aktuelle Höhe der Beitragssätze kennen und auf dem Gehaltszettel überprüfen. Aktuell liegen die Beiträge für die Krankenversicherung bei 14,6 Prozent, 18,6 Prozent für die Rentenversicherung, 3,05 Prozent für die Pflegeversicherung und 2,4 Prozent für die Arbeitslosenversicherung. Jeweils die Hälfte dieser Sätze wird vom Arbeitnehmer übernommen. Bei der Pflegeversicherung zahlen kinderlose Arbeitnehmer über 23 Jahren einen Zuschlag von 0,35 Prozent.

    Bei der Krankenversicherung kommen durchschnittlich weitere 1,3 Prozent als Zusatzbeitrag hinzu. Die genaue Höhe kann dabei je nach Krankenkasse variieren. Insgesamt fallen so rund fast 20 Prozent für Sozialabgaben an.

  • Sind alle Gehaltsbestandteile aufgelistet?

    Einige Abrechnungen führen nur den Punkt Gehalt auf, doch oftmals besteht die Bezahlung aus mehreren Gehaltsbestandteilen. Diese können sich aus dem Arbeitsvertrag, aber auch aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben. Beispiele sind Prämien, Urlaubsgeld oder andere Zulagen.

  • Ist die Kirchensteuer korrekt?

    Gehören Sie einer Religionsgemeinschaft an – die staatlich anerkannt ist – müssen Sie Kirchensteuer zahlen. Genau diese ist für viele aber ein Grund, aus der Kirche auszutreten. Deshalb sollten sie prüfen, ob die Kirchensteuer auf Ihrem Gehaltszettel korrekt ist. Falls Sie diese zahlen müssen, wird sie auf Grundlage der Lohnsteuer berechnet und beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent, in den anderen Bundesländern 9 Prozent.

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Gehaltszettel verstehen: Was bedeuten die Abkürzungen?

Wenn Sie sich Ihren Gehaltszettel mit diesem Fragen im Hinterkopf genauer ansehen, reduzieren Sie das Fehlerrisiko deutlich und erkennen, wenn etwas falsch berechnet oder nicht anerkannt wurde. Um sich wirklich mit dem Inhalt Ihres Gehaltszettels zu beschäftigen, müssen Sie aber lernen, diesen richtig zu lesen. Die oben genannten Fragen können Sie nur beantworten, wenn Sie die Informationen auf der Abrechnung verstehen.

Besonders wichtig sind die vielen Abkürzungen, von denen es auf dem Gehaltszettel nur so wimmelt. Unsere Übersicht zeigt, was die Buchstabenkombinationen bedeuten:

  • A = Abfindung
    Einmalige Zahlung im Falle einer Kündigung ohne allgemeinen Anspruch.
  • AV = Arbeitslosenversicherung
    Der Beitrag, den Sie zur Arbeitslosenversicherung zahlen.
  • BGRS = Beitragsgruppenschlüssel
    Numerischer Schlüssel, der auf Meldungen zur Sozialversicherung steht.
  • E = Einmalbezug
    Unregelmäßige Bezüge wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
  • GB = Gesamtbrutto
    Dazu gehört: Bruttogehalt, vermögenswirksame Leistungen, Zuschläge und Zulagen, geldwerte Vorteile und pauschal versteuerte Lohnbestandteile. Nicht identisch mit dem Steuerbrutto.
  • H = Hinzurechnungsbetrag
    Wird bei Mehrfachbeschäftigung angewendet und erfordert eine Anmeldung über das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren beim Finanzamt.
  • J = Bestandteil des Gesamtbruttos
    Beträge, die zum Gesamtbrutto gezählt werden.
  • Ki.Frbtr. = Kinderfreibetrag
    Der Kinderfreibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, mindert die Einkommenssteuerlast. Anspruch meist bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.
  • KiSt = Kirchensteuer
    Als Mitglied einer Religionsgemeinschaft zahlen Arbeitnehmer je nach Bundesland acht oder neun Prozent Kirchensteuer.
  • KK = Krankenkasse
    Hier wird die Krankenkasse des Arbeitnehmers angegeben.
  • KK % = Maßgeblicher Beitragssatz zur Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag
    Unter diesem Punkt wird der genaue Beitragssatz inklusive Zusatzbeitrag angegeben.
  • KV = Krankenversicherung
  • L = Laufender Bezug
    Dazu zählen alle regelmäßigen Zahlungen des Arbeitgebers wie das Gehalt, aber auch schwankende Bezüge wie Provisionen.
  • LSt = Lohnsteuer
    Abhängig Beschäftigte müssen Lohnsteuer zahlen. Die Höhe richtet sich nach der Steuerklasse, hinzu kommt der Solidaritätszuschlag.
  • M = Mehrjährige Versteuerung
    Bei Tätigkeiten über mehr als 12 Monate wird die mehrjährige Versteuerung auf Vergütungen angewendet, wenn anderenfalls die Besteuerung als sonstiger Bezug teurer wäre.
  • N = Nachberechnung
    Ist in der Entgeltabrechnung für den Vormonat ein Fehler aufgetreten, wird eine Nachberechnung durchgeführt.
  • MFB = Mehrfachbeschäftigung
    Heißt, dass ein Arbeitnehmer bei mehreren Unternehmen beschäftigt ist.
  • PGRS = Personengruppenschlüssel
    Gibt die Besonderheiten des Beschäftigungsverhältnisses an, beispielsweise Festanstellung, Praktikum, Ausbildung…
  • PV = Pflegeversicherung
    3,05 Prozent – die Hälfte wird für Arbeitnehmer fällig. Kinderlose Beschäftigte ab 23 Jahren zahlen 0,35 Prozent zusätzlich, die allein vom Arbeitnehmer getragen werden.
  • RV = Rentenversicherung
    18,6 Prozent müssen für die Rentenversicherung gezahlt werden, zur Hälfte wird sie vom Arbeitgeber getragen.
  • S = Sonstiger Bezug
    Wie Einmalbezug.
  • St = Steuer-Brutto
    Das tatsächliche Gehalt plus Einmalbezüge und geldwerte Vorteile ergeben das Steuer-Brutto.
  • Steuer-ID = Persönliche Steuer-Identifikationsnummer
    Sie besteht aus elf Ziffern und wird vom Finanzamt jedem Bürger dauerhaft zugeteilt.
  • StKl = Steuerklasse
    Je nach Zugehörigkeit zur Steuerklasse fällt der Lohnsteuerbetrag aus.
  • SV = Sozialversicherung
    Dazu zählen: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung.
  • Um = Umlageverfahren
    Dient der Finanzierung der Sozialversicherungen.
  • V = Vorjahr
    Bezieht sich auf das Jahr vor der Anstellung.
  • VKZ = Verarbeitungskennzeichen
    Dreistellige, alphanumerische Kennzeichen ermöglichen die Verarbeitungsverläufe in der Buchhaltung.
  • W = Wertguthaben
    Beispielsweise durch ein Zeitwertkonto (Arbeitszeitkonto) kann die Freistellung für Elternzeit oder Vorruhestand ermöglicht werden.
  • Z = Einschlägiger Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose
    Kinderlose zahlen zusätzlich zu den regulären Pflegeversicherungsbeiträgen einen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung.

Diese Liste mit Erklärungen der Abkürzungen können Sie außerdem als PDF herunterladen:

Abkürzungen auf dem Gehaltszettel


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