Definition: Was ist Geschäftsfähigkeit?
Geschäftsfähigkeit ist in Deutschland die allgemeine Fähigkeit und Voraussetzung, um wirksam Rechtsgeschäfte durchzuführen und Willenserklärungen abzugeben. Beispiele sind der Abschluss von Verträgen, die Eröffnung eines Kontos oder eine Kündigung.
Grundsätzlich erwirbt in Deutschland jeder mit 18 Jahren die volle Geschäftsfähigkeit. Das bringt viele Möglichkeiten, aber auch Gefahren durch negative und schädliche Rechtsgeschäfte. Zum Schutz regelt das Gesetz Ausnahmen und insgesamt drei Stufen.
3 Stufen der Geschäftsfähigkeit
Die Stufen der Geschäftsfähigkeit regeln, wer eigenständig Rechtsgeschäfte tätigen darf – und wer nicht. Wichtiger Faktor ist dabei zunächst das Alter, das entscheidet, ob Sie geschäftsfähig sind.
1. Volle Geschäftsfähigkeit ab 18 Jahren
Volljährige Personen (vollendetes 18. Lebensjahr) sind in Deutschland zunächst voll und unbeschränkt geschäftsfähig. Dies gilt für alle deutschen Staatsbürger. Für Ausländer können bei unterschiedlichen Regelungen im Heimatland andere Vorschriften gelten.
Weil grundsätzlich alle deutschen Volljährigen als unbeschränkt geschäftsfähig gelten, wird dies im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Stattdessen nennt das Bürgerliche Gesetzbuch die Ausnahmen von dieser Regelung.
Beispiele für unbegrenzte Geschäftsfähigkeit
- Sie schließen einen Kaufvertrag für ein Auto ab.
- Sie eröffnen ein Konto bei einer Bank Ihrer Wahl.
- Sie nehmen einen Kredit auf.
2. Begrenzte Geschäftsfähigkeit zwischen 7 und 18 Jahren
Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren sind begrenzt geschäftsfähig. Sie können wirksame Rechtsgeschäfte nur mit Zustimmung der Eltern, eines Sorgeberechtigten oder eines gesetzlichen Vertreters abschließen. Abgeschlossene Rechtsgeschäfte von Minderjährigen gelten als schwebend unwirksam. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
- Spätere Zustimmung der Eltern
Eltern können dem Rechtsgeschäft nachträglich zustimmen und dieses genehmigen. So wird es rückwirkend wirksam. - Keine Zustimmung / Ablehnung der Eltern
Geben Eltern keine nachträgliche Zustimmung und lehnen die Willenserklärung ab, wird diese endgültig unwirksam.
In einigen Ausnahmen braucht es keine Zustimmung der Eltern. So dürfen Minderjährige Schenkungen annehmen – rechtlich ist dies ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Hat dies für Minderjährige ausschließlich Vorteile, ist dies für begrenzt geschäftsfähige Jugendliche erlaubt.
Eine Kündigung (einseitige Willenserklärung) ist jedoch bei begrenzter Geschäftsfähigkeit immer unwirksam und wird auch nicht durch spätere Zustimmung der Eltern wirksam.
Beispiele für begrenzte Geschäftsfähigkeit
- Für Rechtsgeschäfte brauchen Sie die Zustimmung Ihrer Eltern.
- Sie dürfen vorteilhafte Geschenke eigenständig annehmen.
- Verträge sind unwirksam, wenn die Eltern nicht ausdrücklich zustimmen.
3. Geschäftsunfähigkeit unter 7 Jahren
In Deutschland sind Kinder unter 7 Jahren geschäftsunfähig. Sie können keine wirksamen Willenserklärungen abgeben oder bindende Rechtsgeschäfts abschließen. Bei Geschäftsunfähigkeit sind Willenserklärungen nichtig. Für jede dieser Handlungen braucht es die Zustimmung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters.
Geschäftsunfähig sind auch Menschen – unabhängig vom Alter –, die unter starken psychischen Einschränkungen und einer nicht nur vorübergehenden, krankhaften Störung der Geistestätigkeit leiden. Diese machen eine freie Willensbestimmung im eigenen Interesse unmöglich. Ausnahmen sind geringfügige Geschäfte des alltäglichen Lebens, zum Beispiel der Einkauf von Lebensmitteln. Dies ist für Geschäftsunfähige über 18 Jahren erlaubt.
Beispiele für Geschäftsunfähigkeit
- Sie können ohne Zustimmung keine Produkte kaufen.
- Sie können keine wirksamen Verträge abschließen.
- Ihre Willenserklärungen sind nichtig.
Sonderfall der Geschäftsfähigkeit: Taschengeldparagraph
Der sogenannte Taschengeldparagraph (§110 BGB) ist ein Sonderfall für Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren, die begrenzt geschäftsfähig sind. Durch diese Regelung dürfen auch begrenzt Geschäftsfähige wirksame Geschäfte eingehen oder Verträge abschließen, wenn sie dazu ausschließlich (finanzielle) Mittel nutzen, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden.
Bedeutet im Alltag: Erhalten Kinder Taschengeld, dürfen sie damit eigenständig und wirksam Käufe tätigen – ohne die Zustimmung der Eltern. Das gilt jedoch nur bei Barzahlung und einem sofortigen Kauf. Ratenzahlungen oder der Abschluss eines Vertrages mit monatlichen Zahlungen (etwa Abos für das Smartphone) sind weiterhin unwirksam.
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