Elterngeld: Höhe, Anspruch, Dauer + wie beantragen?

Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Mütter und Väter, die sich nach der Geburt verstärkt um ihre Kinder kümmern. Es gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihre Arbeit reduzieren oder ganz zurückstellen. Die staatliche Förderleistung existiert in verschiedenen Varianten wie Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus. Was Sie es beantragen, in welcher Höhe und wie lange Sie Unterstützung bekommen können, erfahren Sie hier.

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Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine zeitlich befristete staatliche Transferzahlung, die an das Nettoeinkommen der Eltern gekoppelt ist. Es erfüllt zweierlei Funktionen: Einerseits soll es als Einkommensersatzleistung finanzielle Einbußen beim Gehalt kompensieren, die Eltern aufgrund der Betreuung ihrer Kinder entstehen.

Andererseits ist es eine Sozialleistung für diejenigen, die vor der Geburt ihres Kindes kein oder nur ein sehr geringes Einkommen hatten. Elterngeld existiert in drei Varianten. Zudem gibt es einige Abweichungen, wenn Kinder vor dem Stichtag (21. September 2021) geboren wurden:

Basiselterngeld

Eltern können 14 Monate Basiselterngeld erhalten, wenn sie gemeinsam mit ihrem Partner das Kind erziehen wollen und dafür ihre Arbeit unterbrechen oder die Arbeitszeit verkürzen. Die vierzehn Monate teilen sich in 2 + 12 auf, das heißt, ein Elternteil kann mindestens zwei, aber höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Alleinerziehenden stehen die vollen 14 Monate zu.

Das Basiselterngeld wird nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes gezahlt, danach besteht die Möglichkeit, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus zu beantragen. Ausnahme: Bei Frühgeburten können Eltern bis zu 18 Monate Basiselterngeld erhalten.

Elterngeld Plus

Elterngeld Plus soll diejenigen unterstützen, die bereits während des Elterngeldbezugs wieder nebenher arbeiten wollen. Eltern können je einen Bezugsmonat Basiselterngeld in die doppelte Zeit umwandeln: Statt 14 Lebensmonate können Sie bis zu 28 Monate mit Elterngeld Plus nehmen. Mit der doppelten Bezugsdauer verringert sich das Elterngeld Plus um die Hälfte gegenüber dem Basiselterngeld.

Mit Teilzeitarbeit kann das monatliche Elterngeld Plus allerdings genauso hoch ausfallen wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit – nur eben länger. Auch ohne Teilzeitarbeit können Sie Elterngeld Plus beziehen: Dann erhalten Sie die Hälfte des Geldes für den doppelten Zeitraum.

Partnerschaftsbonus

Eltern können außerdem einen Partnerschaftsbonus in Form von bis zu vier zusätzlichen Monaten Elterngeld Plus erhalten. Das können Sie beziehen, wenn Sie und Ihr Partner sich in vier Monaten Erziehung und Arbeit teilen. Einzige Bedingung: Es dürfen nicht mehr als 24 bis 32 Wochenstunden gearbeitet werden. Bei Kindern, die vor dem Stichtag geboren wurden, liegt die erlaubte Wochenarbeitszeit bei 25 bis 30 Stunden.

Auch Alleinerziehende können den kompletten Partnerschaftsbonus erhalten und getrennt erziehende Eltern, sofern sie einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Wer allerdings für dasselbe Kind Mutterschaftsgeld erhält, dem werden zwei Monate Basiselterngeld abgezogen. Grund: Das Mutterschaftsgeld erfüllt dieselbe Funktion wie das Elterngeld. Elterngeld Plus ist erst ab dem dritten Monat möglich.

Beispiele zur Aufteilung

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Elterngeld beantragen: Online oder postalisch

Um Elterngeld und Elterngeld Plus beantragen zu können, muss Ihr Kind bereits auf der Welt sein. Dann sollten Sie allerdings schnellstmöglich einen Antrag stellen, denn: Rückwirkend wird das Geld maximal drei Monate gezahlt! Da Elterngeld Ländersache ist, hat jedes Bundesland unterschiedliche Antragsformulare dafür und seine eigenen Elterngeldstellen.

Bundesländer wie Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ermöglichen bereits den Online-Antrag.

Für alle anderen Bundesländer müssen Antragsteller die Formulare eigenständig herunterladen und ausfüllen. Eine Liste mit Antragsformularen finden Sie HIER. Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • Geburtsurkunde
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (in Form von Lohn- oder Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheid)
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld oder Krankentagegeld
  • Bescheinigung des Arbeitgebers/Dienstherren über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld

Die ausgefüllten Formulare schicken Sie auf postalischem Wege an die zuständige Behörde (beispielsweise das Jugendamt).

Elterngeld berechnen: Rechner und Beratungsstellen

Um das Elterngeld berechnen zu können, ist Ihr durchschnittlicher Nettoverdienst in den zwölf Monaten vor der Geburt maßgeblich. Berücksichtigt werden nur Kalendermonate, in denen kein Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für andere Kinder gezahlt wurden.

Verschiedene Elterngeldrechner im Internet können einen ersten Eindruck verschaffen. Dazu zählen der Rechner vom Familienportal mit Planer sowie der Rechner der Beratungsseite elterngeld.net. Allerdings berechnen solche Rechner immer nur ein mögliches Szenario. In einer Beratung bei einer Elterngeldstelle könnten Ihnen günstigere Alternativen genannt werden.


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Wer hat Anspruch darauf und wie lange?

Eltern haben Anspruch auf Elterngeld, wenn sie ihr Neugeborenes selbst betreuen möchten und daher nicht oder nur in Teilzeit arbeiten können. Diese Leistung gilt also für:

Elterngeld können Sie unabhängig davon erhalten, ob Sie vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben oder nicht. Das gilt auch für Alleinerziehende. Einen Antrag können Sie nicht nur für Ihr leibliches Kind stellen, sondern ebenso für das Kind Ihres Lebensgefährten oder ein Adoptivkind.

Voraussetzungen für Elterngeldantrag

Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Sie erziehen und betreuen Ihr Kind nach der Geburt selbst.
  • Sie leben mit Ihrem Kind im selben Haushalt.
  • Ihr Wohnsitz ist in Deutschland.
  • Sie sind nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche erwerbstätig.

Wie lange können Sie Elterngeld erhalten?

Bezugszeitraum des Elterngeldes sind die Lebensmonate eines Kindes, nicht die Kalendermonate. Ist Ihr Kind beispielsweise am 9. Oktober geboren, beginnt dann der erste Anspruchsmonat und geht bis zum 9. November. Die folgenden Anspruchsmonate gehen jeweils bis zum 9. eines Monats.

Die Dauer richtet sich danach, für welches Modell Sie sich entscheiden: Beteiligen beide Partner sich an der Betreuung, sind mindestens 14 Monate Basiselterngeld drin. Verdoppeln können Sie die Dauer, wenn Sie sich für Elterngeld Plus entscheiden.

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Elterngeld Höhe: Wie viel Geld gibt es?

In welcher Höhe Sie Elterngeld erhalten, hängt von Ihrem bisherigen Einkommen ab. Zwischen 65 und 100 Prozent des vorherigen Einkommens werden gezahlt. Dabei handelt es sich um ein fiktives Nettoeinkommen. Das Mindestelterngeld sieht folgendermaßen aus:

  • Basiselterngeld
    zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat
  • Elterngeld Plus
    zwischen 150 und 900 Euro pro Monat

Grundlage bei Arbeitnehmern sind die letzten zwölf Monate Bruttoeinkommen vor der Geburt des Kindes. Von diesem gehen pauschalierte Beitragssätze in Höhe von 21 Prozent ab für:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung

Unberücksichtigt bleiben dabei weitere Bezüge wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Abfindungen. In Bayern wird neben dem Elterngeld noch das einkommensunabhängige Familiengeld gezahlt.

Zuschläge bei Geschwistern und Mehrlingsgeburten

Zuschläge zum Elterngeld sind außerdem bei Geschwistern oder Mehrlingsgeburten möglich. Bei älteren, im Haushalt lebenden Kindern steigt das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 37,50 Euro Elterngeld Plus. Den Geschwisterbonus erhalten Paare bei einem weiteren Kind unter drei Jahren, zwei weiteren Kindern, die noch keine 6 Jahre alt sind oder bei einem weiteren Kind, das eine mit Behinderung hat und noch keine 14 Jahre alt ist.

Durch den Geschwisterbonus erhöhen sich auch der Mindest- und der Höchstbetrag des Elterngeldes. Als Basiselterngeld sind zwischen 375 und 1.980 Euro pro Monat möglich, beim Elterngeld Plus zwischen 187,50 und 990 Euro pro Monat. Für Zwillinge gibt es einen Zuschlag von 300 Euro auf das Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro auf Elterngeld Plus. Drillinge erhalten den doppelten, Vierlinge den dreifachen Zuschlag. Dadurch erhöhen sich auch der Mindest- und der Höchstbetrag des Elterngeldes:

  • Basiselterngeld
    zwischen 600 und 2.100 Euro pro Monat
  • Elterngeld Plus
    zwischen 300 und 1.050 Euro pro Monat

Elterngeld für Geringverdiener

Die 65 Prozent erhalten Eltern mit höherem Einkommen. Faustregel bei der Bewilligung von Elterngeld: Je geringer das Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes, desto höher der Prozentsatz, um den das Elterngeld steigt. Das Landeserziehungsgeld gibt es außerdem noch für einkommensschwache Eltern in Sachsen.

Für Geringverdiener ist eine Steigerung auf bis zu 100 Prozent Elterngeld möglich. Auch Eltern, die bisher gar kein Einkommen hatten, erhalten in jedem Fall den Elterngeld-Mindestsatz.

  • Nettoverdienst zwischen 1200 und 1240 Euro
    Elterngeldhöhe liegt zwischen 65 und 67 Prozent
  • Nettoverdienst zwischen 1000 und 1200 Euro
    Elterngeldhöhe von 67 Prozent
  • Nettoverdienst unter 1000 Euro
    Elterngeldhöhe von 67 bis 100 Prozent

Beispiel

Die Steigerung erfolgt in Schritten von 0,1-Prozent je zwei Euro. Bei einem Gehalt von 1.238 Euro erhalten Sie 65,1 Prozent, bei einem Nettoeinkommen von 1.236 Euro bereits 65,2 Prozent. Kein Geld gibt es übrigens für Spitzenverdiener: Liegt das Einkommen eines Elternpaares jährlich über 500.000 Euro (beziehungsweise 250.000 Euro von Alleinerziehenden), entfällt der Anspruch auf Elterngeld.

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Beispiele zur Berechnung bei Teilzeitarbeit

So berechnet die Elterngeldstelle das klassische Elterngeld (hier exemplarisch für einen Elternteil und 12 Monate):

  • Durchschnittliches Nettoeinkommen während der 12 Monate vor der Geburt des Kindes: 2.400 Euro
  • Monatlicher Elterngeldanspruch für bis zu 12 Monate: 1.560 Euro (= 65 Prozent von 2.400 Euro)
  • Summe der Elterngeldzahlungen: 18.720 Euro

Rechenbeispiel: Elterngeld bei Teilzeitarbeit

  • Fiktives Netto-Teilzeiteinkommen: 1.000 Euro pro Monat
  • Differenzbetrag zum Vollzeit-Netto: 1.400 Euro
  • Monatlicher Elterngeldanspruch: 910 Euro (= 65 Prozent von 1.400 Euro)
  • Verlust im Vergleich zum Elterngeld ohne Erwerbstätigkeit: 650 Euro
  • Gesamteinkommen: 1.910 Euro
  • Summe der Elterngeldzahlungen: 10.920 Euro

Rechenbeispiel: Elterngeld Plus bei Teilzeitarbeit

  • Teilzeitgehalt: 1.000 Euro
  • Elterngeld Plus: 780 Euro (die Hälfte des Betrages vom klassischen Elterngeld, ausgezahlt über 24 statt 12 Monate)
  • Gesamteinkommen: 1.780 Euro
  • Summe der Elterngeldzahlungen: 18.720 Euro (gestreckt auf zwei Jahre)

Ergebnis des Vergleichs: Elterngeld Plus bedeutet also kurzfristig etwas weniger Geld im Monat zur Verfügung zu haben (hier: 130 Euro weniger). Langfristig ergibt sich aber ein Plus durch die Summe der Elterngeldzahlungen (hier: 7.800 Euro mehr).

Elterngeld und andere Leistungen: Mutterschaftsgeld und ALG

Das Elterngeld wirkt sich auf verschiedene Leistungen aus. So werden Mutterschaftsgeld und Elterngeld nie gleichzeitig gezahlt. Frauen im Mutterschutz erhalten erst Mutterschaftsgeld und anschließend Elterngeld.

Elterngeld können Sie auch erhalten, wenn Sie bereits staatliche Leistungen in Form von Arbeitslosengeld 2 oder Sozialhilfe bekommen. Allerdings rechnet man es Ihnen vollständig als Einkommen an. Sie haben somit keinen finanziellen Vorteil.

Elterngeld und Elterngeld Plus für Selbständige

Auch Selbständige können von der staatlichen Unterstützung profitieren. Hier gilt wie für Arbeitnehmer: mindestens 300 Euro, höchstens 1.800 Euro im Monat. Das ist vor allem dann interessant, wenn Sie kurz nach der Geburt wieder Ihre Tätigkeit aufnehmen wollen – etwa um den Kundenkontakt nicht abbrechen zu lassen.

Wie Arbeitnehmer dürfen Selbstständige nicht mehr als maximal 32 Wochenstunden arbeiten. Sobald Sie auch nur kurzfristig darüber kommen, entfällt Ihr Elterngeldanspruch für diesen Bezugsmonat. Alles, was Sie in dieser Zeit verdienen, wird auf das Elterngeld angerechnet. Als Selbständiger sollten Sie daher überschlagen, ob sich das Arbeiten überhaupt lohnt. Elterngeld beziehungsweise Elterngeld Plus ist auch hier ans Einkommen gekoppelt: Wer mehr als 500.000 Euro (Alleinerziehende: 250.000 Euro) verdient, erhält nichts.

Veranlagungszeitraum entscheidet bei Selbstständigen

Anhand des letzten Steuerbescheids ermittelt der Staat das Nettoeinkommen. Berechnungsgrundlage ist das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr, da Selbständige typischerweise schwankende Einnahmen haben. Dieser Veranlagungszeitraum kann verschoben werden, wenn bereits für ein älteres Kind in dieser Zeit Elterngeld bezogen wurde oder Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft erkrankt waren.

Vor- und Nachteile der Unterstützungsleistung

  • Nachteil

    Das Elterngeld wird nur für einen Zeitraum von bis zu 14 Monaten nach der Geburt gezahlt. Entscheiden sich die Eltern jedoch dazu, vorher wieder berufstätig zu werden, verlieren sie einen Teil des Anspruchs. Damit erhalten Eltern, die ganz aus dem Job aussteigen, deutlich mehr Geld vom Staat als solche, die direkt nach der Geburt wieder Teilzeit arbeiten.

  • Vorteil

    Die Elternzeit lässt sich deutlich flexibler gestalten. Wie bisher können Eltern bis zum dritten Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können 24 Monate, statt bisher zwölf, zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist dafür nicht mehr notwendig. Gemäß Neuregelung müssten Arbeitnehmer die Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes 13 Wochen vorher anmelden. Elternzeit vor dem dritten Geburtstag nach wie vor nur sieben Wochen vorher. Zudem können beide Elternteile ihre Elternzeit in je drei statt wie bisher zwei Abschnitte aufteilen.


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