Definition: Was ist Krankengeld?
Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Es wird gezahlt, wenn Arbeitnehmer länger als 6 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig sind und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall des Arbeitgebers endet.
Es ersetzt einen Teil des Gehalts und sichert die finanzielle Existenz von Arbeitnehmern während einer längeren Erkrankung. Geregelt ist das Krankengeld im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).
Das Wichtigste zum Krankengeld
- Sie bekommen Krankengeld, wenn Sie für dieselbe Erkrankung länger als 6 Wochen krankgeschrieben sind.
- Die Leistung beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent des Nettogehalts.
- Die Zahlung erfolgt für bis zu 78 Wochen (einschließlich Entgeltfortzahlung) innerhalb von 3 Jahren.
- Zuständig ist die gesetzliche Krankenkasse für Arbeitnehmer.
Anspruch: Wer bekommt Krankengeld?
Anspruch auf Krankengeld haben grundsätzlich alle gesetzlich krankenversicherten Personen. Das gilt für:
- Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
- Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen
- Gesetzlich versichert über die Ausbildung
- Bekommen Krankengeld bei längerer Erkrankung
- Können einen Wahltarif bei der Krankenkasse abschließen
- Anspruch nur mit dieser Zusatzversicherung
- Gesetzlich über die Agentur für Arbeit versichert
- Zahlung ersetzt das Arbeitslosengeld
1. Arbeitnehmer
2. Auszubildende
3. Selbstständige
4. Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld
Anspruch auf Krankengeld schon früher
In den meisten Fällen entsteht der Anspruch erst, wenn Sie für dieselbe Krankheit länger als 6 Wochen krankgeschrieben sind. Es gibt aber zwei Ausnahmen, in denen der Anspruch auf Krankengeld schon eher besteht:
-
Stationäre Behandlung
Werden Sie stationär in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt, bekommen Sie Krankengeld, wenn der Arbeitgeber in dieser Zeit kein Gehalt weiterzahlt.
-
Neuer Job
Der Arbeitgeber muss in den ersten 28 Tagen einer Anstellung noch keine Lohnfortzahlung leisten. Werden Sie innerhalb der ersten 4 Wochen im neuen Job krank, zahlt somit nicht das Unternehmen, sondern die Krankenkasse über das Krankengeld. Nach Ablauf der ersten 28 Tage besteht dann der Anspruch auf sechswöchige Lohnfortzahlung durch das Unternehmen.
Wer hat keinen Anspruch auf Krankengeld?
Bestimmte Personenkreise sind von der Leistung ausgeschlossen. Das gilt für:
- Privatversicherte
- Ehepartner und Kinder in der Familienversicherung
- Rentner in Altersrente
- Bezieher von voller Erwerbsminderungsrente
- Bezieher von Bürgergeld
- Studenten
- Praktikanten
- Minijobber
- Selbstständige ohne Zusatzversicherung zum Krankengeld
Zudem haben Sie keinen Anspruch, wenn Sie andere Entgeltersatzleistungen wie Elterngeld, Mutterschaftsgeld oder Kurzarbeitergeld erhalten.
Dauer: Wie lange bekomme ich Krankengeld?
Krankengeld erhalten Sie maximal 78 Wochen lang für die gleiche Krankheit innerhalb von 3 Jahren. Auf die Höchstbezugsdauer werden alle Zeiten angerechnet, in denen Ihr Anspruch ruht. Dazu zählt zum Beispiel die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Typisch ist deshalb ein Bezug von 6 Wochen Entgeltfortzahlung und im Anschluss bis zu 72 Wochen (18 Monate) Krankengeld.
Sie müssen nicht 78 Wochen durchgehend krankgeschrieben sein. Die Zeiträume werden addiert. Ausschlaggebend ist, dass die Arbeitsunfähigkeit durch dieselbe Krankheit entsteht, die aus medizinischer Sicht noch nicht ausgeheilt ist. Tritt die Krankheit erneut auf, springt sofort die Krankenkasse ein, nicht die Lohnfortzahlung durch das Unternehmen.
Höhe: Wie viel Krankengeld gibt es?
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent Ihres vorherigen Nettogehalts. Maßgeblich ist der geringere Betrag dieser beiden Werte. Die Leistung kompensiert also nicht den vollständigen Verdienstausfall.
Wichtig: Von diesem ermittelten Krankengeld werden zusätzlich Arbeitnehmeranteile zu Sozialversicherungen abgezogen. Erst im Anschluss wird die verbleibende Höhe ausgezahlt.
Krankengeld im Urlaub?
Reisen innerhalb Deutschlands sind kein Problem. Sie müssen die Krankenkasse nicht informieren und es gibt keine Auswirkungen auf die Leistung. Achten Sie aber darauf, dass der Urlaub sich nicht negativ auf Ihre Genesung auswirkt und Sie weiterhin an Terminen für Ihre Behandlung teilnehmen.
Für eine Reise ins Ausland benötigen Sie die Zustimmung der Krankenkasse. Innerhalb der EU muss die Kasse in der Regel zustimmen, wollen Sie außerhalb der EU verreisen ist die Krankenkasse nicht zur Zustimmung und Zahlung der Leistung verpflichtet. Helfen kann ein Attest Ihres Arztes. Der muss Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigen und versichern, dass die Reise Ihrem Genesungsprozess nicht im Wege steht.
Krankengeld berechnen: Ein Beispiel
Sie haben ein regelmäßiges Bruttoeinkommen von 3.500 Euro, Ihr Nettogehalt beträgt 2.300 Euro. 70 Prozent des Bruttogehalts sind demnach 2.450 Euro, 90 Prozent des Nettogehalts ergeben 2.070 Euro. Das Bruttokrankengeld liegt beim geringeren Wert von 2.070 Euro.
Durch weitere Abzüge von insgesamt 256,68 Euro für die Rentenversicherung (9,3 Prozent = 192,51 Euro), Arbeitslosenversicherung (1,3 Prozent = 26,91 Euro) und Pflegeversicherung (mit Kind, 1,8 Prozent = 37,26 Euro). Bleibt ein monatlicher Nettobetrag von 1.813,32 Euro (täglich: 60,44 Euro). Im Vergleich zum üblichen Verdienst beträgt die Lücke 486,68 Euro.
Grundlage | Summe |
Bruttogehalt | 3.500 Euro |
Nettogehalt | 2.300 Euro |
70% vom Bruttogehalt | 2.450 Euro |
90% vom Nettogehalt | 2.070 Euro |
Krankengeld (brutto) | = 2.070 Euro |
Rentenversicherung (9,3%) | – 192,51 Euro |
Arbeitslosenversicherung (1,3%) | – 26,91 Euro |
Pflegeversicherung (1,8%) | – 37,26 Euro |
Krankengeld (netto) | = 1.813,32 Euro |
Tägliches Krankengeld | 60,44 Euro |
Gehaltslücke zum Nettogehalt | 486,68 Euro |
Maximale Höhe des Krankengeldes
Urlaubs– und Weihnachtsgeld werden bei der Berechnung berücksichtigt – sofern Sie es in den vergangenen 12 Monaten erhalten haben. Das kann zu einer höheren Leistung der Krankenkasse führen.
Es gibt es jedoch einen Höchstwert für das tägliche Krankengeld von aktuell 123,68 Euro pro Tag (Stand 2025). Vielverdiener haben deshalb eine besonders große Lücke. Manche Arbeitgeber gleichen den Differenzbetrag aus, eine andere Möglichkeit sind Krankentagegeldversicherungen.
Muss ich Krankengeld beantragen?
Der Krankengeldbezug beginnt nicht automatisch. Ein eigenständiger Antrag ist aber in der Regel nicht notwendig. Die Krankenkasse kümmert sich selbst darum, die nötigen Unterlagen zu erhalten. Dies läuft in mehreren Schritten:
-
Fragebogen der Krankenkasse
Endet nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung, informiert Ihr Arbeitgeber die Krankenkasse. Im Anschluss erhalten Sie einen Fragebogen und müssen darin alle Angaben für den Bezug von Krankengeld machen. Dazu zählen Informationen zu Ihrer Kontoverbindung, einer möglichen (beantragten) Rente oder Angaben zu Ihrem Arbeitsverhältnis.
-
Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber
Die Krankenkasse schickt Ihrem Arbeitgeber einen Vordruck für die notwendige Verdienstbescheinigung. Das Unternehmen macht darin alle Angaben, die für die Berechnung Ihres Krankengeldes notwendig sind und schickt das ausgefüllte Formular zurück.
-
Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird im Normalfall direkt vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt. Trotzdem sollten Sie sichergehen, dass der Nachweis vorliegt. Sonst gibt es später Probleme. Möglicherweise müssen Sie auch weitere Bescheinigungen wie Lohnabrechnungen, den Arbeitsvertrag oder ärztliche Unterlagen vorlegen.
-
Kontrolle des Anspruchs und Auszahlung
Im letzten Schritt prüft die Krankenkasse, ob Sie Anspruch haben und alle Unterlagen vorhanden sind. Wird die Leistung bewilligt, erhalten Sie zum ersten Tag des Anspruchs – das ist meist der Tag, nach dem die Lohnfortzahlung endet.
Was passiert, wenn das Krankengeld ausläuft?
Sind Sie nach 78 Wochen noch immer arbeitsunfähig, endet das Krankengeld (sogenannte Aussteuerung). Ein so lang anhaltenden Leiden bedeutet möglicherweise eine Erwerbsunfähigkeit. Hier können Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben.
Vor Ende des Anspruchs werden Sie von Ihrer Krankenkasse kontaktiert, um einen Antrag auf eine Reha zu stellen. Ist eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit durch medizinische Reha-Maßnahmen innerhalb von 3 bis 6 Monaten möglich, nehmen Sie an einer Reha teil – falls nicht, reichen Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente ein.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, sollte die Auszahlung beim Versicherungsträger frühzeitig – noch vor Ablauf des Krankengeldes – beantragen. Anderenfalls kann es passieren, dass über Ihre Erwerbsminderungsrente noch nicht entschieden, Ihr Krankengeld aber bereits eingestellt wird.
Wer hilft bei Problemen mit dem Krankengeld?
In den meisten Fällen gibt es beim Krankengeld keine Probleme zwischen Versicherten und gesetzlichen Krankenkassen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, wird die Leistung genehmigt und Sie erhalten die Zahlung. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen.
Das gilt etwa, wenn Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu spät oder gar nicht bei der Krankenkasse eingegangen ist. Ebenso kann es zu Diskussionen kommen, ob der Versicherte wirklich noch arbeitsunfähig ist. Für solche Fälle darf die Krankenkasse beim behandelnden Arzt nachfragen und recherchieren. Sollten Sie Hilfe benötigen, können Sie sich an die zuständige Verbraucherzentrale wenden. Zudem gibt es Patientenberatungen, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
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