Haftung am Arbeitsplatz: Wer zahlt? Beispiele & Regeln

Fehler passieren jedem. Geht aber im Beruf etwas schief, stellt sich schnell die Frage: Wie ist die Haftung am Arbeitsplatz? Viele Beschäftigte sind unsicher, ob sie für Schäden, Missgeschicke oder Fehlentscheidungen finanziell aufkommen müssen. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen sind Arbeitnehmer durch das Gesetz gut geschützt. Allerdings gibt es Ausnahmen – und genau die sollten Sie kennen…

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Definition: Was bedeutet Haftung am Arbeitsplatz?

Die Haftung am Arbeitsplatz klärt die Frage, ob und in welchem Umfang ein Arbeitnehmer für Schäden, Fehler oder Verluste verantwortlich gemacht werden kann, die während der Arbeit und durch sein Verhalten entstehen.

In Deutschland gilt grundsätzlich die Privathaftung: Wer einen Schaden verursacht, trägt die Konsequenzen – machen Sie etwas kaputt, müssen Sie dafür bezahlen. Im Job greift jedoch die beschränkte Arbeitnehmerhaftung für Aufgaben, die Sie im Arbeitsverhältnis übernehmen und die durch den Arbeitgeber veranlasst wurden. Das soll Mitarbeiter vor enormen Kosten im Haftungsfall schützen.

Wer übernimmt die Haftung am Arbeitsplatz?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen zunächst gemeinsam die Verantwortung für Schäden im Betrieb. Das liegt daran, dass Angestellte ihre Arbeit im Auftrag des Unternehmens ausführen. Unternehmen dürfen die Haftung nicht einfach durchreichen und Angestellte zur Kasse bitten.

Die rechtliche Grundlage ist der sogenannte innerbetriebliche Schadensausgleich. Sie legt fest, wie ein Schaden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt wird – abhängig davon, wie schwer das Fehlverhalten war und ob der Mitarbeiter schuldhaft gehandelt hat.

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Haftung am Arbeitsplatz: Wann zahlt der Arbeitnehmer?

Dank der beschränkten Arbeitnehmerhaftung gilt für weite Bereiche: Arbeitgeber haften für ihre Mitarbeiter. Das gilt auch, wenn Unternehmen versuchen, etwas anderes im Arbeitsvertrag zu regeln. Klauseln, die etwa besagen, dass ein Mitarbeiter für die von ihm verursachten Schäden uneingeschränkt haftbar ist, sind unwirksam.

Wann aber kommt es zu Haftung am Arbeitsplatz? Hierzu müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie verstoßen gegen rechtliche Pflichten
    Hier reicht schon ein kleiner Fehler bei der Ausführung aus.
  2. Der Pflichtverstoß verursacht den Schaden
    Der Fehler ist die Ursache für den entstandenen Schaden.
  3. Sie haben fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt
    Sie haben schuldhaft gehandelt und hätten den Schaden verhindern können.
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Beispiele: Haftung nach Grad der Fahrlässigkeit

Entscheidend für die Haftung am Arbeitsplatz ist, wie fahrlässig Sie gehandelt haben. Hier unterscheidet das Arbeitsgericht vier Stufen: leichte, mittlere und grobe Fahrlässigkeit – und zuletzt vorsätzliches Handeln.

Wir zeigen in der Übersicht mit Beispielen, wie die Haftung am Arbeitsplatz je nach Grad der Fahrlässigkeit ausfällt:

    Leichte Fahrlässigkeit: Keine Haftung am Arbeitsplatz

    Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Ihnen ein alltäglicher, verständlicher Fehler unterläuft, den jeder mal machen kann. Es sind Missgeschicke, für die Sie keine besondere Schuld tragen. Sie haben nicht übermäßig unachtsam gehandelt.

    Beispiele für leichte Fahrlässigkeit

  • Sie verschütten Kaffee über Unterlagen oder die Tastatur.
  • Sie verlesen sich kurz und bestellen versehentlich die falsche Artikelnummer.
  • Ihnen rutscht beim Tragen eines Kartons ein Gegenstand aus der Hand.
  • Haftungsfolge

    Für Mitarbeiter besteht bei leichter Fahrlässigkeit keine Haftung am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber trägt den gesamten Schaden.

    Mittlere Fahrlässigkeit: Schadensteilung

    Mittlere Fahrlässigkeit bedeutet, dass Sie Sorgfaltspflichten verletzt haben und Aufgaben nicht mit der nötigen Vorsicht und Aufmerksamkeit erledigt haben. Mit sorgfältigerer Ausführung hätten Sie den Schaden verhindern können. Aber: Sie haben nicht komplett unachtsam oder absichtlich falsch gehandelt.

    Beispiele für mittlere Fahrlässigkeit

  • Sie fahren bei nasser Straße etwas zu schnell und verursachen einen Unfall.
  • Sie schalten eine Maschine nicht ordnungsgemäß ab, es kommt zu einem Defekt.
  • Sie beschädigen Arbeitsgeräte, weil Sie nicht nach Anweisung handeln.
  • Haftungsfolge

    Bei mittlerer Fahrlässigkeit teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer meist den Schaden. Die Quote hängt vom Einkommen, dem Risiko der Tätigkeit und der Schadenshöhe ab. Sie liegt oft zwischen 25 und 50 Prozent für Mitarbeiter.

    Grobe Fahrlässigkeit: Haftung durch Mitarbeiter

    Für grobe Fahrlässigkeit müssen Sie ohne jegliche Vorsicht oder Sorgfalt handeln und gegen elementare Regeln verstoßen. Sie handeln schuldhaft und nehmen billigend in Kauf, dass durch Ihr Verhalten ein Schaden entsteht. Bei grober Fahrlässigkeit sind Sie nicht nur unachtsam, sondern agieren deutlich pflichtwidrig.

    Beispiele für grobe Fahrlässigkeit

  • Sie fahren über eine rote Ampel und verursachen einen Unfall.
  • Sie ignorieren wichtige Sicherheitsvorschriften.
  • Sie arbeiten unter Alkoholeinfluss und machen eine Maschine kaputt.
  • Haftungsfolge

    Grobe Fahrlässigkeit kann zu einer vollständigen Haftung am Arbeitsplatz führen. Sie müssen uneingeschränkt für mögliche Kosten aufkommen – das kann auch 5- oder 6-stellige Summen bedeuten. Ausnahmen gibt es, wenn dies Ihre gesamte Existenz gefährdet.

    Vorsatz: Volle Haftung

    Vorsatz bedeutet, dass Sie einen Schaden absichtlich, gezielt und bewusst herbeigeführt haben. Sie handeln nicht nur ohne jede Sorgfalt, sondern beschädigen willentlich Eigentum des Arbeitgebers oder verursachen einen anderen Schaden für den Betrieb.

    Beispiele für Vorsatz

  • Sie sorgen absichtlich für einen Defekt an einer Maschine.
  • Sie schmeißen vor Frust einen Arbeitslaptop auf den Boden.
  • Sie ignorieren absichtlich eine Anweisung, um dem Arbeitgeber zu schaden.
  • Haftungsfolge

    Bei Vorsatz trifft Mitarbeiter die volle Haftung am Arbeitsplatz.

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Haftung: Beweislast beim Arbeitgeber

Im Zweifelsfall entscheidet das Arbeitsgericht über die Haftung am Arbeitsplatz. Hier haben Arbeitnehmer einen Vorteil: Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Möchte dieser einen Teil oder die gesamte Haftung auf den Arbeitnehmer übertragen, muss er nachweisen, dass der Mitarbeiter fahrlässig gehandelt hat.

Als Angestellter müssen Sie nicht beweisen, dass Sie mit der nötigen Sorgfalt gehandelt haben. Kann das Unternehmen keinen Verschuldungsgrad nachweisen, kommt auch keine Haftung am Arbeitsplatz auf Sie zu.

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Wie hoch kann die Haftung am Arbeitsplatz sein?

Eine Haftung am Arbeitsplatz ist nicht ausgeschlossen, doch nur in drastischen Fällen bleibt der gesamte Schaden am Mitarbeiter hängen. Dennoch können enorme Beträge im Raum stehen: Auch ein Teil von zum Beispiel 350.000 Euro ist als Haftung für kaum einen Angestellten bezahlbar.

Aber kann die Haftung am Arbeitsplatz wirklich so hoch ausfallen? Bei voller Haftung (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz) ist dies durchaus möglich. Teilen sich Unternehmen und Mitarbeiter den Schaden (mittlere Fahrlässigkeit), wird je nach Einzelfall eine Haftungsquote ermittelt. Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:

  • Gefahrengeneigtheit der Arbeit

    Diese juristische Formulierung steht für die Wahrscheinlichkeit, dass bei der Arbeit etwas schiefgeht. Manche Aufgaben haben schlicht ein höheres Risiko als andere und diese Unterschiede werden bei der Ermittlung der Haftungsquote berücksichtigt.

  • Versicherung des Arbeitgebers

    Hätte der Schaden durch eine Versicherung des Arbeitgebers abgedeckt werden können, wird dies in die Entscheidung über die Höhe der anteiligen Haftung eines Mitarbeiters aufgenommen. Es soll nicht dem Arbeitnehmer zulasten fallen, dass ein Unternehmen das Geld für die Versicherung sparen wollte.

  • Höhe des entstandenen Schadens

    Die endgültige Höhe des zu begleichenden Schadens spielt für die Quote eine große Rolle. Die anteilige Haftung bei einer Summe von 750.000 Euro ist prozentual kleiner, als wenn der Schaden nur 1.000 Euro beträgt.

  • Situation des Mitarbeiters

    Um den Anteil eines Mitarbeiters für die Haftung am Arbeitsplatz zu ermitteln, wird oft seine berufliche und private Situation berücksichtigt. Handelt es sich um einen langjährigen Mitarbeiter, der bisher noch nie negativ aufgefallen ist? Das kann sich positiv auswirken. Auch die familiäre Situation beeinflusst die Höhe der Haftung.

  • Gehalt des Mitarbeiters

    Nicht zuletzt achten Arbeitsgerichte bei einer geteilten Haftung genau darauf, wie viel ein Arbeitnehmer verdient. Bei einem geringen Gehalt wird eine niedrigere Haftungsquote festgelegt. Die Haftung am Arbeitsplatz soll nicht die Existenz des Mitarbeiters bedrohen und ihn in den finanziellen Ruin treiben.

Haftung am Arbeitsplatz: Mögliche Mitschuld des Arbeitgebers

Nicht immer liegt die Schuld für einen Fehler und den resultierenden Schaden allein beim Mitarbeiter. Hat der Arbeitgeber eine Mitschuld, ist dies ein wichtiger Punkt für die Haftung: Möglicherweise müssen Sie als Mitarbeiter gar nicht oder nur zum einem geringeren Teil haften, wenn ein Teil der Schuld bei Chef oder Unternehmen liegt.

Eine Mitschuld des Arbeitgebers liegt zum Beispiel vor, wenn Geräte nicht ordnungsgemäß gewartet wurden oder Sie eine Aufgabe machen müssen, für die Sie nicht qualifiziert sind. Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, Mitarbeiter zur fehlerfreien Erledigung Ihrer Aufgaben zu befähigen – ist dies nicht der Fall, trifft den Betrieb eine Teilschuld.

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Haftung bei Schäden gegenüber Dritten

Bei der Haftung am Arbeitsplatz geht es meist um Schäden, die Ihrem Arbeitgeber entstehen. Verursachen Sie hingegen während der Arbeit einen Schaden gegenüber Dritten (zum Beispiel Kunden), gilt nicht die eingeschränkte Arbeitnehmerhaftung. Aber: Entsteht der Schaden durch eine betrieblich veranlasste Tätigkeit, greift die Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers.

Sie haben Ihrem Arbeitgeber gegenüber einen Freistellungsanspruch – ermittelt wie beim innerbetrieblichen Schadensausgleich. Bei leichter Fahrlässigkeit muss der Chef die gesamten Kosten auch gegenüber Dritten übernehmen. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Arbeitgeber Ihnen gegenüber jedoch Regressansprüche geltend machen.


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