Kita Streik: Dürfen berufstätige Eltern zu Hause bleiben?
Zunächst einmal die etwas ernüchternde Antwort auf diese Frage: Nein. Berufstätige Eltern können aufgrund des Kita Streiks nicht einfach der Arbeit fern bleiben, um sich zu Hause um ihre Kinder zu kümmern. Die positive Nachricht ist hingegen: Es gibt genügend Regelungen, die Ihnen dabei helfen können, während der Zeit des Streiks eine Lösung zu finden.
Dennoch strapaziert der Kita-Streik die Nerven vieler Arbeitnehmer. Diese sind häufig auf die Kinderbetreuung angewiesen, um Zeit für ihre berufliche Tätigkeit zu haben. Fällt die Betreuung plötzlich weg, stehen viele vor zwei großen Problemen:
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Die Kinder müssen versorgt werden.
Wer bei den Kitas vor verschlossenen Türen steht, muss sich zeitnah eine Alternative überlegen. Leider sind nicht immer die Großeltern vor Ort, um während der Arbeitszeit auf die Kleinen aufzupassen. Hier sind nicht nur starke Nerven, sondern vor allem Flexibilität und Ideenreichtum gefragt.
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Den beruflichen Pflichten muss nachgekommen werden.
Auf der anderen Seite stehen die Pflichten als Arbeitnehmer. Trotz Kita Streik stehen die Mühlen im Betrieb natürlich nicht still und so gibt es weiterhin viele Aufgaben zu erledigen, Deadlines einzuhalten und Kunden, die zufrieden gestellt werden wollen.
Um beides unter einen Hut zu bekommen, müssen berufstätige Eltern wissen, was während eines Kita Streiks erlaubt ist und welche Pflichten sie gleichzeitig beachten müssen, damit mit den Kindern und im Job alles glatt laufen kann.
Wir zeigen, was Sie für den Kita Streik wissen müssen.
Kita Streik: Die wichtigsten Informationen
Die Beschäftigten der Kitas streiken für eine Aufwertung der Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst. Diese soll sich auch in der Bezahlung zeigen, weshalb die Gewerkschaft verdi in den Verhandlungen hinter den Streiks eine Gehaltserhöhung von sechs Prozent für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst fordert.
Hintergrund ist das Aufgabenspektrum der Erzieher, das in den letzten Jahren gestiegen ist. Ein nachvollziehbarer Grund, nichtsdestotrotz trifft der Streik viele berufstätige Eltern hart.Um Eltern vor der Verzweiflung zu bewahren, zeigen wir Ihnen, was Sie zum Kita Streik wissen müssen.
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Können Sie Ihr Kind trotzdem in die Kita bringen?
In Bayern und Bremen kam es bereits zu ersten Warnstreiks, andere Orte folgen dem Beispiel in den nächsten Tagen. Bereits heute (19. März 2018) sollen Kitas in Stuttgart bestreikt werden, in Essen ist für morgen, den 20. März 2018, zu einem Streik im Öffentlichen Dienst aufgerufen, von dem auch viele Kitas betroffen sind. Sollte auch Ihre Kita bestreikt werden, sollten Sie sich dringend nach einer Alternative umsehen. Zwar bieten einige Kitas Notgruppen an, in denen Kinder berufstätiger Eltern betreut werden, doch erstens sind die Plätze knapp und zweitens ist nicht jedem Elternpaar wohl dabei, die Kinder zu einer bisher unbekannten Erzieherin in eine Notgruppe zu geben.
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Wann können Sie zu Hause bleiben?
Einfach so zuhause bleiben, weil die Kitas streiken, können Sie nicht. Schließlich bleibt Ihr Arbeitsvertrag und die damit verbunden Aufgaben weiterhin bestehen. Häufig hört man momentan jedoch von einer Möglichkeit, um ohne Gehaltsverzicht oder Abmahnungen zu Hause bleiben zu können. Der Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches erlaubt Arbeitnehmern ihr Gehalt weiter zu beziehen, wenn sie aus persönlichen Gründen nicht arbeiten können. Fehlende Kinderbetreuung kann ein solcher Grund sein, allerdings greift der Paragraf nur für eine kurzfristige Zeit von zwei oder drei Tagen. Anschließend benötigen Sie eine andere Lösung.
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Können Sie kurzfristig Urlaub nehmen?
Die beste Möglichkeit, um während der Zeit des Streiks selbst für Ihr Kind zu sorgen, ist Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber zu beantragen. Dafür müssen jedoch zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zuerst einmal dürfen Sie Ihren Jahresurlaub noch nicht völlig genutzt haben und zum anderen muss Ihr Arbeitgeber dem Urlaub zustimmen. Dies stellt in der Regel kein Problem dar, insbesondere weil viele Arbeitgeber und Vorgesetzte selbst Kinder haben und deshalb Verständnis für die Situation mitbringen. Im Einzelfall können jedoch dringende betriebliche Gründe gegen den Urlaub sprechen, wodurch der Urlaub abgelehnt werden könnte.
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Dürfen Sie Ihr Kind mit zur Arbeit nehmen?
Unangekündigt mit dem Kind im Büro aufzutauschen, ist natürlich nicht der richtige Weg. Sprechen Sie mit Ihrem Chef und erläutern Sie die momentan schwierige Situation. Es kommt hier auch darauf an, ob Ihr Arbeitsplatz ein sicherer Ort für ein Kind ist. Während in Büros meistens wenig dagegen spricht, sieht die Sache beispielsweise in einer Werkstatt schon ganz anders aus. Trotzdem gilt: Wenn Sie Ihren Chef fragen, ob Sie Ihr Kind mit zur Arbeit bringen dürfen, zeigen Sie, dass Sie an einer Lösung interessiert sind und alles versuchen, um Ihren beruflichen Pflichten nachzukommen.
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Können Sie im Home Office arbeiten?
Auch hier gilt: Sprechen Sie diesen Wunsch so früh wie möglich mit Ihrem Vorgesetzten ab. Viele Aufgaben lassen sich dank moderner Technik auch vom heimischen Schreibtisch aus erledigen, andere erfordern hingegen die Anwesenheit im Büro. Machen Sie Ihrem Chef konkrete Vorschläge, welche Aufgaben Sie aktuell bearbeiten und wieso Sie diese Arbeit auch in den eigenen vier Wänden machen können. Mit Ihrem guten Willen und ein wenig Wohlwollen Ihres Chefs lässt sich sicherlich eine gemeinsame Lösung finden.