Kündigung Arbeitsvertrag: Vorlage kostenlos Word

Mit der Kündigung können Arbeitnehmer jederzeit den Arbeitsvertrag und das Beschäftigungsverhältnis beenden. Dazu benötigen Sie nicht mehr als ein formelles Kündigungsschreiben. Damit die Kündigung wirksam ist, benötigen Sie die Papierform, den richtigen Zeitpunkt und Ihre Unterschrift. In diesem Artikel können Sie sich dazu eine kostenlose Vorlage (Word oder PDF) herunterladen…

Kuendigungsschreiben Muster Vorlage Aufbau Grafik

Muster-Kündigung: Arbeitsvertrag

Nutzen Sie für die Kündigung Ihres Arbeitsvertrags gerne das mustergültige und rechtswirksame Kündigungsschreiben als kostenlose Vorlage. Zum Bearbeiten und Editieren online, können Sie einfach auf den Kasten klicken.


Max Muster
Beispielstr. 1
12345 Musterstadt

Fantasie GmbH
Personalabteilung z.H. Herr Beispiel
Hauptstraße 2
45678 Musterstadt

Datum (TT.MM.JJJJ)

Kündigung meines Arbeitsvertrages, Personalnr: 1234
Sehr geehrter Herr Beispiel,

hiermit kündige ich ordentlich und fristgerecht meinen Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist nach meiner Berechnung und unter Einhaltung der Kündigungsfrist der TT.MM.JJJJ.

Ich bedanke mich für die gute und kollegiale Zusammenarbeit. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt des Kündigungsschreibens und das genannte Datum, an dem der Arbeitsvertrag endet.

Ferner bitte ich darum, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Bitte schicken Sie mir das zusammen mit meinen Arbeitspapieren an die obige Adresse.

Mit freundlichen Grüßen

Max Muster (handschriftliche Unterschrift)



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Wichtige Regeln zur Arbeitsvertrag Kündigung

Schriftform:

Nach § 623 BGB muss die Kündigung immer schriftlich (auf Papier) erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Ebenso ein Kündigungsschreiben per E-Mail, SMS, Fax oder Whatsapp.

Eindeutigkeit:

Die Kündigungsaussage muss eindeutig sein. Kein Konjunktiv, keine langen Ausführungen. Für den Empfänger muss klar sein: Sie kündigen. Dazu reichen im Betreff das Wort „Kündigung“ oder im ersten Satz die Formulierung: „Hiermit kündige ich…“

Zeitpunkt:

Die Arbeitsvertrag Kündigung muss einen Termin benennen, wann dieser enden soll. Dies geschieht per Datum oder mit der allgemeinen Formel „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.

Unterschrift:

Die Kündigung MUSS eigenhändig und mit vollem Namen unterschrieben werden, damit es rechtskräftig wird. Elektronische oder eingescannte Unterschriften gelten nicht.

Zugang:

Der „Zugang“ entscheidet, wann die Kündigung rechtswirksam wird. Wird das Kündigungsschreiben persönlich übergeben (idealerweise vor Zeugen), gilt es sofort. Ebenso wenn der Arbeitnehmer die Kündigung in der Personalabteilung abgibt. Wird die Kündigung per Post verschickt, gilt sie erst als „empfangen“, sobald sie im „Machtbereich“ des zu Kündigenden ist. Dazu reichen Briefkasten oder Poststelle.

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Welche Kündigungsfristen beachten und berechnen?

Bei der Kündigung müssen Arbeitnehmer bestimmte Kündigungsfristen beachten, vorher endet der Arbeitsvertrag nicht. Ist nichts anderes geregelt, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB Abs. 1: Nach dieser „Grundkündigungsfrist“ können Arbeitnehmer mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

Der Arbeitsvertrag kann jedoch eine längere Kündigungsfrist festlegen. Dann gilt diese. Sie darf für Arbeitnehmer aber nie länger sein als für Arbeitgeber. Und Sie darf sieben Monate nicht übersteigen. Falls Sie vorher aus dem Vertrag wollen: Lesen Sie HIER weiter. Ebenso können im Tarifvertrag andere Kündigungsfristen vereinbart sein.

Kündigung in der Probezeit

Während der Probezeit können beide Seiten – ohne Begründung – mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Nach Ablauf der Probezeit gelten wieder die gesetzlichen Kündigungsfristen.



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