Lebenslauf Angaben: Welche sind Pflicht, welche weglassen?

Im Lebenslauf müssen Sie zahlreiche Angaben machen. Einige davon sind zwingend notwendig, also Pflichtangaben, andere sind freiwillig und wieder andere Angaben können Sie in einem modernen und professionellen Lebenslauf getrost weglassen. Wir zeigen, welche Lebenslauf Angaben und persönlichen Daten wirklich wichtig sind…

Lebenslauf Angaben Weglassen Welche Wichtig Regeln

Welche Pflichtangaben gehören in den Lebenslauf?

Neben dem Bewerbungsschreiben ist der Lebenslauf das wichtigste Dokument der Bewerbung. Ein professioneller Lebenslauf ist hat 1-3 DIN A4 Seiten, ist stets vollständig, lückenlos und übersichtlich aufgebaut.

Die Angaben im Lebenslauf werden jedoch nach Pflichtangaben und freiwilligen Angaben unterschieden. Diese Informationen müssen in einem modernen, tabellarischen Lebenslauf auf jeden Fall enthalten sein:

1. Überschrift

Jeder Lebenslauf braucht eine Überschrift bzw. einen Titel. Der kann einfach nur „Lebenslauf“ lauten oder „Lebenslauf + NAME“.

2. Persönliche Daten

Die persönlichen Daten stehen direkt oben in der Kopfzeile des Lebenslauf und dürfen nie fehlen. Dazu gehören zwingend Ihre Kontaktdaten, also: Vor- und Nachname, eigene Anschrift, Telefonnummer und seriöse E-Mail-Adresse. Optional sind Links zu Online-Profilen (z.B. Linkedin) oder einem Bewerbungsvideo.

3. Beruflicher Werdegang

Den eigentlichen Kern des Lebenslaufs bildet die lückenlose Auflistung Ihrer bisherigen Berufserfahrungen in „antichronologischer“ Reihenfolge (= aktuellste Position zuerst). Dazu schreiben Sie links die Zeitangaben nach dem Muster „MM/JJJJ – MM/JJJJ“ für den Zeitraum (MM = Monat, JJJJ = Jahr). In die rechte Spalte kommen die Informationen zur jeweiligen Station. Dazu gehören:

  • Jobtitel und Position
  • Arbeitgeber und Firmensitz
  • Relevante Tätigkeiten (Stichpunkte)
  • Wichtige Fähigkeiten (optional)
  • Leistungen und Erfolge (mit Zahlen)

Tipp: Beschreiben Sie bisherige Tätigkeiten und Erfolge immer mit positiv besetzten und aktiven Verben, wie „umsetzen“, „implementieren“, „realisieren“, „erzielen“. Auch eine längere Arbeitslosigkeit im Lebenslauf können Sie besser mit „arbeitssuchend“ oder „berufliche Orientierungsphase“ umschreiben.

4. Bildungsweg

Auch der Bildungsweg (Schule, Ausbildung, Studium) darf im Curriculum Vitae nie fehlen. Je mehr Berufserfahrungen Sie haben, desto mehr können Sie diesen Abschnitt zusammenfassen. Nach 5-10 Jahren im Job reicht, wenn Sie nur noch den höchsten Bildungsabschluss mit Note angeben.

5. Ort, Datum, Unterschrift

Genau genommen handelt es sich hierbei nicht um Pflichtangaben. Allerdings wird von 98 Prozent der Personaler erwartet, dass Bewerber am Ende den Lebenslauf unterschreiben und ein aktuelles Datum mit Ort darüber oder daneben schreiben. Beide Lebenslauf Angaben bestätigen, dass alle Informationen aktuell sind und der Wahrheit entsprechen.

6. Explizit verlangte Angaben

Hinzu kommen – je nach Stellenausschreibung – Angaben, die der Arbeitgeber ausdrücklich verlangt. Das können zum Beispiel ein vorhandener Führerschein (inkl. Führerscheinklassen), ein polizeiliches Führungszeugnis (in den Anlagen) oder spezielle Qualifikationen und Hard Skills sein, die für die Stelle Relevanz haben.

Bei all den genannten Lebenslauf Angaben sollten Sie größte Sorgfalt zeigen und nichts davon vergessen. Andernfalls kann das zu einer Absage führen. Der Lebenslauf ist schließlich auch eine Art erste Arbeitsprobe.

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Welche Lebenslauf Angaben sind freiwillig?

Neben den Pflichtangaben im Lebenslauf gibt es noch freiwillige Angaben, die aber unserer Erfahrung nach viele Vorteile haben. Wir empfehlen deshalb, im tabellarischen Lebenslauf auch diese Angaben zu machen:

1. Bewerbungsfoto

Seit dem Jahr 2006 und dem Inkrafttreten des AGG ist das Bewerbungsfoto nur noch freiwilliger Teil im Lebenslauf. Laut unseren Umfragen sehen es aber 92 Prozent der Personalverantwortlichen gerne, weil es das „Profil abrundet“ und der Bewerbung eine persönliche Note gibt. Ein professionelles Foto vom Fotografen kann Sympathien wecken und die Bewerbungschancen verbessern. Wir empfehlen es!

2. Kurzprofil

Der Trend im modernen Lebenslauf kommt ursprünglich aus den USA. Das Kurzprofil kommt direkt nach den persönlichen Daten im Lebenslauf und fasst in 4-7 Sätzen die wichtigsten Kompetenzen und Erfahrungen des Bewerbers zusammen und betont, warum Sie perfekt zur Stelle passen. Das Kurzprofil lohnt sich vor allem für Berufseinsteiger, Führungskräfte und Quereinsteiger.

3. Besondere Kenntnisse

Besondere Kenntnisse sind ein zwar freiwilliger, aber oft maßgeblicher Abschnitt im Lebenslauf. Hierin machen Sie Angaben über relevante Fortbildungen oder Zusatzqualifikationen, wichtige Sprachkenntnisse oder IT-Kenntnisse (z.B. MS Office, WordPress, SAP). Diese werten jeden Lebenslauf auf und können teils sogar fehlende Erfahrungen ausgleichen.

4. Interessen und Hobbys

In den sogenannten Interessen & Hobbys stecken oftmals noch wichtige Soft Skills, die den Lebenslauf ebenfalls aufwerten. Wer zum Beispiel eine Teamsportart ausübt, beweist damit indirekt Teamfähigkeit, Leistungswillen, Ausdauer und Belastbarkeit. Alles positive und gesuchte Eigenschaften. Deshalb sollten Sie auch hierzu Angaben im Lebenslauf machen. 2-3 Beispiele reichen.

5. Referenzen

Im Lebenslauf werden Referenzen als sogenannte Referenzliste angegeben. Das sind 2-3 Kontakte von Fürsprechern, die sich für Ihre Jobeignung verbürgen. Referenzen im Lebenslauf werden vor allem bei der Bewerbung auf Englisch erwartet. In Deutschland helfen Sie vor allem Quereinsteigern, deren Lebenslauf per Definition nicht zur beruflichen Neuorientierung passt.

Weitere freiwillige Angaben im Lebenslauf sind:

Je nach Job können diese Angaben im Lebenslauf Pluspunkte bringen. Wählen Sie aber jedes Mal individuell für jede Stelle neu aus: In den Lebenslauf kommen nur Angaben, die für die angestrebte Position relevant sind und ein potenzielles Alleinstellungsmerkmal mit Mehrwert darstellen.

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Angaben im Lebenslauf – Checkliste

Hier noch einmal eine Übersicht der wichtigsten Angaben im Lebenslauf:

    Pflichtangaben

  • Überschrift
  • Persönliche Angaben
  • Beruflicher Werdegang
  • Bildungsweg
  • Ort, Datum, Unterschrift

    Freiwillige Angaben

  • Bewerbungsfoto
  • Kurzprofil
  • Besondere Kenntnisse
  • Interessen & Hobbys
  • Referenzen

Hinzu kommen jeweils ausdrücklich verlangte Unterlagen und Angaben. Diese stehen dann aber explizit in der Stellenanzeige.

Lebenslauf Formatierung – Checkliste

  • Länge: 1-3 DIN A4 Seiten
  • Seitenränder: links: 2,5cm, oben, unten, rechts: 2 cm
  • Schriftarten: max. 2 (Überschrift + Fließtext)
  • Schriftgröße Fließtext: 11-12 Punkt
  • Schriftgröße Überschriften: 13-15 Punkt
  • Zeilenabstand: 1 bis 1,5fach
  • Aufbau: tabellarisch
  • Zeitangaben: MM/JJJJ – MM/JJJJ
  • Reihenfolge: umgekehrt chronologisch
  • Inhalt: Stichpunkte, Aufgaben + Erfolge
  • Korrektur: Keine Rechtschreibfehler, keine Lügen!
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Welche Lebenslauf Angaben kann ich weglassen?

Darüber hinaus gibt es Lebenslauf Angaben, die in einem modernen Lebenslauf nichts mehr zu suchen haben. Die folgenden Informationen können Sie getrost weglassen:

  • Mädchenname

    Den Mädchennamen können verheiratete Frauen komplett weglassen. Absolut irrelevant. Arbeitgeber interessiert allein Ihr aktueller Name.

  • Familienstand

    Auch der Familienstand ist Privatsache. Das soll Diskriminierung verhindern und die Chancengleichheit vergrößern.

  • Eltern

    Die Geschwister sowie der Beruf der Eltern werden im Lebenslauf nicht mehr erwähnt. Das ist ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten und sagt nichts über Ihre Qualifikation für den Job aus.

  • Religion

    Die eigene Religion geht den Arbeitgeber nichts an. Die Konfessionszugehörigkeit kann aber bei kirchlichen Arbeitgebern Vorteile haben, etwa bei einer Kindertagesstätte oder einem Krankenhaus mit kirchlichem Träger. Allgemein dürfen Glaube und Religionszugehörigkeit aber nicht zu Benachteiligung oder zum Ausschluss von Bewerbern führen.

  • Alter

    Geburtsdatum und Geburtsort können Sie im Lebenslauf weglassen. Allerdings lassen das Bewerbungsfoto und der Werdegang Rückschlüsse auf das Alter zu.

  • Grundschule

    Ab 5 Jahren Berufserfahrung interessiert die Grundschule niemanden mehr. Sie können diese praktisch immer weglassen – Ausnahme: beim Lebenslauf für Schüler.

  • Kurzzeit-Lücken

    Erst ab einer Auszeit von mehr als 2 Monaten spricht man von „Lücken im Lebenslauf„, die genannt und erklärt werden müssen. Alles darunter gilt zwischen zwei Jobs als Orientierungsphase und Jobsuche und muss nicht weiter erwähnt oder angegeben werden.

  • Gehaltsvorstellungen

    Ihre Gehaltsvorstellungen gehören grundsätzlich nicht in den Lebenslauf, sondern – wenn verlangt – in das Anschreiben. Hierfür reicht dann schon ein kurzer Satz: „Entsprechend meiner Qualifikationen halte ich ein Bruttojahresgehalt von 43.490 Euro für angemessen.“

  • Politische Überzeugungen

    Eine Mitgliedschaft in einer Partei oder Gewerkschaft geht den Arbeitgeber ebenfalls nichts an und wird nirgendwo in der Bewerbung angegeben. Auch die Frage danach ist z.B. im Bewerbungsgespräch unzulässig.

Was gehört in einen Lebenslauf ab 40?

Wer mehr als 10 Jahre Berufserfahrung vorweisen kann, sollte seinen Lebenslauf deutlich komprimieren und neu strukturieren. In einem Lebenslauf ab 40 nennen Sie zum Beispiel nicht mehr den kompletten Bildungsweg sondern nur noch den höchsten Bildungsabschluss (z.B. Master) mit Gesamtnote. Umso wichtiger werden hierbei aktuelle Weiterbildungen und relevante Zusatzqualifikationen. Ebenso sollten Sie den beruflichen Werdegang für jede angestrebte Stelle individuell anpassen. Zwar muss der Lebenslauf weiterhin lückenlos bleiben. Aber Wichtiges formulieren Sie ausführlicher, Unwichtiges fassen Sie kurz und knapp zusammen.

Sollte ich ein Deckblatt zur Bewerbung nutzen?

Auch das Deckblatt ist ein freiwilliger Zusatz zu den Bewerbungsunterlagen. Ob Sie es einsetzen, hängt maßgeblich davon ab, wie umfangreich und übersichtlich der Lebenslauf ist. Die Mehrheit der Personaler lehnt das Deckblatt zwar ab. Es kann im Lebenslauf aber Platz sparen: Nutzen Sie darauf ein Bewerbungsfoto, können Sie es im Lebenslauf weglassen. Ebenso können Sie das Kurzprofil auf das Deckblatt auslagern.

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Falsche Angaben im Lebenslauf: Was droht mir?

Bei allen Angaben im Lebenslauf gilt die Wahrheitspflicht! Wer in der Bewerbung und speziell im Lebenslauf unwahre Angaben macht, riskiert auch später noch eine Kündigung – selbst nach überstandener Probezeit. Falsche Angaben im Lebenslauf sind keine Bagatellen, sondern Betrug. Sie erschüttern massiv das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber und können – je nach Ausmaß und Bedeutung – sogar zur fristlosen Kündigung und Schadenersatz führen – etwa bei Hochstaplern. Bleiben Sie daher bei allen Lebenslauf Angaben unbedingt und immer bei der Wahrheit!

Welche Länge darf der Lebenslauf haben?

Ein perfekter Lebenslauf hat eine optimale Länge von 1-3 DIN A4 Seiten. Mehr wollen Personaler nicht lesen. Zugleich zeigt die maximale Seitenzahl, dass Sie sich mit der Stellenanzeige auseinandergesetzt haben, Wichtiges von Unwichtigem unterscheiden und sich bei den Lebenslauf Angaben auf das Wesentliche fokussieren können.


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