Welche Angaben gehören in den Lebenslauf?
In einem professionellen Lebenslauf gibt es sogenannte Pflichtangaben, die Sie zwingend im Lebenslauf angeben müssen.
Diese Lebenslauf Angaben sind Pflicht:
- Überschrift („Lebenslauf“)
- Persönliche Daten (Kontaktdaten)
Dazu gehören zwingend: Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Optional sind Link zu Profilen im Internet & Bewerbungsvideo. - Beruflicher Werdegang
Lückenlose Auflistung bisheriger Berufserfahrungen in „antichronologischer“ Reihenfolge (= aktuellste Position zuerst). - Bildungsweg
Schule, Ausbildung, Studium, Auslandserfahrungen, relevante Fortbildungen - Ort, Datum, Unterschrift
Die Unterschrift dokumentiert, dass alle Angaben im Lebenslauf wahr sind; das Datum bestätigt, dass diese aktuell sind.
Alle diese Angaben gehören zwingend in den Lebenslauf und dürfen in der Bewerbung nie fehlen. Sonst riskieren Bewerber eine Absage.
Welche Angaben im Lebenslauf sind freiwillig?
Daneben gibt es ein paar Lebenslauf Angaben, die zwar freiwillig sind, aber unserer Erfahrung nach viele Vorteile haben. Wir empfehlen daher, in jedem tabellarischen Lebenslauf auch diese Angaben zu machen:
- Bewerbungsfoto
Laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das Bewerbungsfoto heute freiwillig. Professionell vom Fotografen gibt es der Bewerbung aber mehr Profil und ein Gesicht und kann Sympathien wecken. 92 Prozent der Personaler sehen es gerne. - Kurzprofil
Das Kurzprofil im Lebenslauf fasst die wichtigsten Kompetenzen und Erfahrungen in 2-4 Sätzen zusammen. Sie betonen, warum Sie perfekt zur Stelle passen. Das lohnt sich vor allem für Führungskräfte und Quereinsteiger. - Besondere Kenntnisse
Relevante, zusätzliche IT-Kenntnisse (MS Office, WordPress, SAP) oder Sprachkenntnisse werten jeden Lebenslauf auf. - Interessen & Hobbys
In Interessen, Ehrenämtern und Hobbys stecken oft wichtige Soft Skills, wie zum Beispiel Teamfähigkeit in Mannschaftssportarten. Diese heben Bewerber positiv von der Masse ab.
Weitere freiwillige Angaben im Lebenslauf sind:
- Soziales Engagement (FSJ, BFD, FÖJ, Ehrenamt)
- Fortbildungen (Umschulungen, Seminare, EDV-Kurse)
- Auszeichnungen (Projekte, Stipendien, Sport)
- Auslandserfahrungen (Work & Travel, Au-Pair, Auslandssemester)
Je nach Job können diese Ihren Lebenslauf aufwerten und besonders machen. Nennen Sie freiwillige Angaben aber nur, wenn sie wirklich ein Alleinstellungsmerkmal sind und für die Stelle einen Mehrwert schaffen.
Welche Lebenslauf Angaben weglassen?
Darüber hinaus gibt es heute Lebenslauf Angaben, die in einem modernen Lebenslauf nichts mehr zu suchen haben. Die folgenden Angaben können Sie getrost weglassen:
- Mädchenname
Den Mädchennamen können verheiratete Frauen komplett weglassen. Absolut irrelevant. Arbeitgeber interessiert allein Ihr aktueller Name. - Angaben zur Familie
Die Geschwister sowie der Beruf der Eltern werden im Lebenslauf nicht mehr erwähnt. - Angaben zur Konfession
Die eigene Religion geht den Arbeitgeber nichts an. Die Konfessionszugehörigkeit kann aber bei kirchlichen Arbeitgebern wichtig sein. - Angaben zum Alter
Geburtsdatum und Geburtsort können Sie im Lebenslauf weglassen. Allerdings lassen das Bewerbungsfoto und der Werdegang Rückschlüsse auf das Alter zu. - Angaben zum Familienstand
Auch der Familienstand ist Privatsache. Das soll Diskriminierung verhindern und die Chancengleichheit vergrößern. - Angaben zur Grundschule
Ab 5 Jahren Berufserfahrung interessiert die Grundschule niemanden mehr. Sie können diese praktisch immer weglassen – Ausnahme: beim Lebenslauf für Schüler. - Kurzzeit-Lücken
Erst ab einer Auszeit von mehr als 2 Monaten spricht man von einer „Lücke“ im Lebenslauf, die genannt und erklärt werden muss. Alles darunter gilt als Orientierungsphase und Jobsuche.
Was gehört in einen Lebenslauf ab 40?
Wer mehr als 10 Jahre Berufserfahrung vorweisen kann, sollte seinen Lebenslauf deutlich komprimieren und neu strukturieren. In einem Lebenslauf ab 40 nennen Sie zum Beispiel nicht mehr den kompletten Bildungsweg sondern nur noch den höchsten Bildungsabschluss (z.B. Master) mit Gesamtnote. Umso wichtiger werden hier relevante Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen.
Ebenso sollten Sie im beruflichen Werdegang für jede angestrebte Stelle individuell auswählen, welche Lebenslauf Angaben relevant sind und welche nicht. Zwar muss der Lebenslauf weiterhin lückenlos bleiben. Aber Wichtiges formulieren Sie ausführlicher, Unwichtiges fassen Sie kurz und knapp zusammen.
Sollte ich ein Deckblatt zur Bewerbung nutzen?
Auch das Deckblatt ist ein freiwilliger Zusatz zu den Bewerbungsunterlagen. Ob Sie es einsetzen, hängt maßgeblich davon ab, wie umfangreich und übersichtlich der Lebenslauf ist. Die Mehrheit der Personaler lehnt das Deckblatt zwar ab. Es kann den Lebenslauf aber entlasten und Platz sparen. Nutzen Sie darauf ein Bewerbungsfoto, können Sie es im Lebenslauf weglassen. Ebenso können Sie das Kurzprofil auf das Deckblatt auslagern.
Falsche Angaben im Lebenslauf: Was droht mir?
Bei allen Angaben im Lebenslauf gilt die Wahrheitspflicht! Wer in der Bewerbung und speziell im Lebenslauf unwahre Angaben macht, riskiert auch später noch eine Kündigung – selbst nach überstandener Probezeit. Falsche Angaben im Lebenslauf sind keine Bagatellen, sondern Betrug. Sie erschüttern massiv das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber und können – je nach Ausmaß und Bedeutung – sogar zur fristlosen Kündigung und Schadenersatz führen – etwa bei typischen Hochstaplern. Bleiben Sie daher bei allen Lebenslauf Angaben unbedingt und immer bei der Wahrheit!
Welche Länge darf der Lebenslauf haben?
Ein perfekter Lebenslauf hat eine optimale Länge von 1-3 DIN A4 Seiten. Mehr wollen Personaler nicht lesen. Zugleich zeigt die maximale Seitenzahl, dass Sie sich mit der Stellenanzeige auseinandergesetzt haben, Wichtiges von Unwichtigem unterscheiden und sich bei den Lebenslauf Angaben auf das Wesentliche fokussieren können.
Was andere dazu gelesen haben