Arglistige Täuschung: Definition, Beispiele, Strafe

Eine arglistige Täuschung berechtigt dazu, einen Vertrag anzufechten. Das gilt für Kaufverträge wie für einen Arbeitsvertrag. Wir erklären, was eine arglistige Täuschung ist, zeigen Beispiele aus dem Berufsleben und welche rechtlichen Konsequenzen und Strafen die Täuschung hat…

Arglistige Taeuschung Definition Beispiele Arbeitsrecht

Definition: Was ist eine arglistige Täuschung?

Eine arglistige Täuschung ist laut § 123 Abs. 1 BGB ein absichtlich erzeugter Irrtum, der andere dazu bringen soll, einen Vertrag abzuschließen, den sie bei Kenntnis der korrekten Sachlage nicht geschlossen hätten.

Die arglistige Täuschung ist immer vorsätzlich und besteht wesentlich aus zwei Arten von Täuschungen:

  • Behauptung falscher Tatsachen („Vorspiegelung falscher Tatsachen“)
  • Verschweigen relevanter Mängel („Verschweigen wahrer Tatsachen“)

Voraussetzung ist jedoch, dass dem Täuschenden bewusst ist, dass seine Angaben unrichtig sind oder unrichtig sein können. Beim bewussten Verschweigen eines Mangels muss wiederum eine Offenbarungspflicht bestehen (Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 BGB).

Voraussetzungen der arglistigen Täuschung

Arglistige Täuschungen kommen zum Beispiel bei Kaufverträgen (Gebrauchte Kfz), bei Immobilienkäufen oder Arbeitsverhältnissen vor. Um solche Verträge wegen arglistiger Täuschung anzufechten, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Vorsatz
    Dem Täter muss seine Täuschungshandlung bewusst sein oder er nimmt eine mögliche Täuschung (durch aktives Tun oder Unterlassen) billigend in Kauf.
  2. Irrtum
    Der Vertragspartner irrt, über die tatsächliche Sachlage und erkennt potenzielle, aber wichtige Mängel nicht.
  3. Kausalität
    Der Geschädigte schließt den Vertrag nur ab, weil er falsche Vorstellungen hat. Ansonsten würde er oder sie die Willenserklärung nicht abgeben.

Die Beweislast für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung liegt jedoch immer beim Getäuschten. Er muss nachweisen, dass der Täuschende ihn vorsätzlich in die Irre geführt hat.

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Arglistige Täuschung Beispiele: Was gilt im Job?

Die arglistige Täuschung spielt im Berufsleben eine zentrale Rolle. Das geht schon bei der Bewerbung los. Wer zum Beispiel im Lebenslauf unwahre Angaben macht oder im Vorstellungsgespräch lügt, riskiert auch noch nach Jahren im Job eine fristlose Kündigung.

Beispiel Qualifikationen

Lügt ein Bewerber zum Beispiel bei Abschlüssen, Kenntnissen oder Qualifikationen, die für seine Einstellung relevant sind, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag auch Jahre später wegen arglistiger Täuschung anfechten – teils sogar Schadenersatz verlangen. Wer dafür sogar ein Arbeitszeugnis fälscht, dem droht zudem eine Zivilklage wegen Urkundenfälschung.

Beispiel Schwangerschaft

Generell sind Arbeitgeber nicht berechtigt, eine Bewerberin nach einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft zu fragen. Bei solchen „illegalen Fragen“ dürfen Kandidatinnen sogar lügen. Keine Regel ohne Ausnahme: Handelt es sich im Job um körperlich anstrengende Tätigkeiten, die Kind und Mutter gefährden können, gilt wieder die Wahrheitspflicht, weil der Arbeitgeber sonst seiner Schutzpflicht nicht nachkommen kann.

Beispiel Gesundheit

Auch Fragen zur Gesundheit oder zu Krankheiten von Bewerbern sind in der Regel unzulässig. Ausnahmen bestehen allerdings auch hier, wenn es um die generelle Arbeitsfähigkeit oder Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers geht. Besteht zum Beispiel Ansteckungsgefahr oder gibt es hohe Hygienestandards (z.B. bei Lebensmitteln), müssen Fragen zur Gesundheit wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Beispiel Vorstrafen

Vorstrafen müssen bei der Bewerbung nicht angegeben werden. Eine arglistige Täuschung kann allerdings vorligen, wenn es sich um eine Vorstrafe handelt, die für den Job relevant ist – zum Beispiel ein früherer Diebstahl bei jemandem, der sich als Kassierer in der Bank bewirbt. Oder Trunkenheit am Steuer bei einem Busfahrer oder Berufskraftfahrer. In solchen Fällen können Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

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Strafen: Was droht bei arglistiger Täuschung?

Liegt eine arglistige Täuschung vor, können Betroffene den Vertrag innerhalb eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung anfechten. Ist die Anfechtung erfolgreich, gilt das Rechtsgeschäft von Anfang an als nichtig (§ 142 Abs. 1 BGB, „ex tunc“) und alle erbrachten Leistungen müssen von den Vertragsparteien zurückgegeben werden. Dieses Anfechtungsrecht verjährt nach 10 Jahren.

Arglistige Täuschung bei der Bewerbung

Hat ein Bewerber durch falsche oder fehlende Angaben den Arbeitgeber arglistig getäuscht, um den Job zu bekommen, kann dieser den Arbeitsvertrag anfechten. Dazu muss der Arbeitgeber aber nachweisen, dass er bei Kenntnis des richtigen Sachverhaltes den Arbeitsvertrag nie abgeschlossen hätte. Eine Lohnrückzahlung ist jedoch meistens ausgeschlossen – Ausnahme: Der Arbeitnehmer hat schon vor der Anfechtung nicht mehr gearbeitet, für diese Zeit aber noch Lohn bekommen.

Kündigung wegen arglistiger Täuschung

Je nach Schwere der arglistigen Täuschung können Arbeitgeber den Arbeitsvertrag auch sofort kündigen. Für eine außerordentliche Kündigung ist jedoch entscheidend, dass die unterlassene Angabe für das Arbeitsverhältnis relevant war. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein angestellter Jurist falsche Angaben zu seinem Staatsexamen macht oder ein Geschäftsführer eine Vorstrafe wegen Veruntreuung oder Unterschlagung verschweigt.

Personenbedingte Kündigung wegen arglistiger Täuschung

Bei arglistiger Täuschung ist überdies eine personenbedingte Kündigung möglich, wenn eine relevante Qualifikation gar nicht vorliegt (Hochstapelei) – wenn z.B. ein angestellter Steuerberater die erforderliche Steuerberaterprüfung gar nicht abgeschlossen hat.

Eine außerordentliche Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden der arglistigen Täuschung ausgesprochen werden. Eine ordentliche Kündigung (siehe: Kündigungsfristen) sollte ebenfalls zeitnah ausgesprochen werden, da Gerichte sonst annehmen, die Pflichtverletzung wird vom Arbeitgeber nur als geringfügig eingestuft.


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