Ausbildungsgeld: Fördermittel für Azubis

Was tun, wenn das Geld in der Ausbildung nicht reicht? Das sog. Ausbildungsgeld gibt es vor allem für Auszubildende mit Behinderung. Daneben gibt es aber noch etliche weitere Fördermittel für Azubis. Welche das sind und wann Sie Anspruch auf die Finanzhilfen haben…

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Ausbildungsgeld: Finanzspritze für Auszubildende

Als Berufsanfänger auf eigenen Beinen stehen, ist nicht leicht. Doppelt schwer wird es, wenn die Ausbildungsvergütung dafür nicht reicht und Sie auch noch eine Behinderung haben. In dem Fall gibt es in Deutschland das sogenannte Ausbildungsgeld…

Ausbildungsgeld nach SGB III

  • Wer erhält Ausbildungsgeld?

    Beim Ausbildungsgeld nach SGB III handelt es sich um eine Leistung für Azubis mit Behinderung. Sie dient der beruflichen Eingliederung und wird gezahlt, wenn Auszubildende keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben.

  • Welche Voraussetzungen gibt es?

    Das Ausbildungsgeld kann erhalten, wer eine duale Ausbildung absolviert, an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (inklusive Berufsgrundbildungsjahr) oder einer unterstützten Beschäftigung teilnimmt.

  • Wie lange kann man Ausbildungsgeld erhalten?

    Das Ausbildungsgeld wird für die Dauer der Ausbildung bzw. Maßnahme gezahlt. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen die Ausbildung abbrechen, erhalten Sie die Zahlung bis zum Ende des dritten vollen Kalendermonats (der auf die Arbeitsunfähigkeit folgt) beziehungsweise bis zum regulären Ende der Maßnahme.

  • In welcher Höhe erhalten Sie Ausbildungsgeld?

    Die Höhe des Ausbildungsgeldes variiert stark, da es zwei Hauptformen gibt: das Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderung in Werkstätten, welches 133 Euro monatlich beträgt – und die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), die individuell anhand des Bedarfs, des eigenen Einkommens und des Einkommens der Eltern berechnet wird. Sie kann bis zu 822 Euro betragen (siehe nächster Abschnitt).

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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Bei der Berufsausbildungsbeihilfe – kurz: BAB – handelt es sich um eine generelle Fördermaßnahme der Bundesagentur für Arbeit.

  • Wird meine Ausbildung gefördert?

    Mit der BAB werden nur betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung unterstützt. Die schulische Ausbildung (z.B. zum Physiotherapeuten) wird nicht gefördert. Auch wird nur die erste Ausbildung bezuschusst.

  • Wie erhalte ich die Unterstützung?

    Um diese Hilfe in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen Antrag bei der örtlichen Agentur für Arbeit stellen. Geprüft wird, ob Sie Anspruch auf die Beihilfe haben, unter Berücksichtigung des Einkommens Ihrer Eltern.

  • Wie lange erhalte ich Unterstützung?

    BAB erhalten Azubis für die gesamte Dauer der Ausbildung. Allerdings sollten Sie den Antrag so früh wie möglich stellen, weil Sie das Geld nur rückwirkend bis zum Monat der Antragstellung erhalten. Die Bearbeitungsdauer des Antrags kann 6-10 Wochen dauern. Ist beispielsweise Ausbildungsbeginn am 1. August und Sie stellen den Antrag erst am 15. September, erhalten Sie die Förderung rückwirkend ab dem 1. September. Ihnen geht damit ein ganzer Monat verloren.

  • Wie hoch ist die Unterstützung?

    Die Höhe der Förderung hängt wiederum von zwei Faktoren ab: Der Höhe Ihres Einkommens und des Einkommens Ihrer Eltern und der Art Ihrer Unterbringung. Der maximale monatliche BAB-Betrag liegt seit August 2024 bei 822 Euro.

Häufige Fragen bei staatlicher Unterstützung

Erhalte ich auch weiterhin Kindergeld?

Ihre Eltern erhalten bis zu Ihrem 25. Lebensjahr Kindergeld in Höhe von 219 Euro für Sie. Der Anspruch bleibt weiterhin bestehen, aber das Kindergeld wird auf die Beihilfe angerechnet.

Was passiert, wenn ich die Ausbildung abbreche?

Bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird geprüft, ob Sie die bereits erhaltenen Leistungen der BAB zurückzahlen müssen. Das Ausbildungsgeld hingegen erhalten Sie bis zum Ende des dritten vollen Kalendermonats oder Ende der Maßnahme.

Muss ich das Geld zurückzahlen?

Nein, die Berufsausbildungsbeihilfe ist kein Kredit. Die finanzielle Unterstützung müssen Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung nicht zurückzahlen. Gleiches gilt für Ausbildungsgeld und Schüler-Bafög.

Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wurde?

Um die Kosten für die Miete aufbringen zu können, besteht noch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Hierfür brauchen Sie den Ablehnungsbescheid der Agentur für Arbeit und einen Nachweis darüber, dass Sie die Miete selbst tragen müssen. Dies geht allerdings auch nur, wenn Sie volljährig sind.

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Bafög für Schüler

Schüler, die eine schulische Ausbildung absolvieren, können Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragen. Anders als Studenten, müssen Sie dieses „Schüler-Bafög“ aber nicht im Anschluss zurückzahlen. Hierfür stellen Sie einen Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung. Genau wie bei der Berufsausbildungsbeihilfe unterstützt der Staat nur die erste Berufsausbildung. Auch hier wird das Einkommen der Eltern bei der Prüfung berücksichtigt.

Für Bafög gilt: Anspruch auf Förderung haben nur Azubis, die nicht mehr zuhause wohnen. Das Beantragen der staatlichen Unterstützung ist mit viel Aufwand und Papierkram verbunden, doch die finanziellen Mittel können Ihnen helfen, Ihre beruflichen Ziele zu realisieren.

Weiterbildungsstipendium für Azubis

Zudem gibt es noch die Stiftung für Begabtenförderung, die neben mehreren Förderprogrammen für Studierende auch das Weiterbildungsstipendium verantwortet und organisiert. Dieses richtet sich an Azubis, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und sich danach weiterbilden wollen.

Die Stiftung fördert Kosten wie bestimmte Maßnahmen zur fachbezogenen Qualifikation, Arbeitsmittel, Fahrt-, Aufenthalts- und Prüfungskosten. Außerdem können Sie 250 Euro extra erhalten, wenn Sie sich im ersten Förderjahr für eine Maßnahme einen Computer anschaffen müssen (IT-Bonus).

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Andere finanzielle Optionen

Wer keinen Anspruch auf Ausbildungsgeld, BAB oder Bafög hat, kann dennoch an vielen Stellen sparen. Möglich sind auch anderweitige finanzielle Mittel:

1. Förderprogramme für Azubis

Mit den rein staatlich finanzierten Optionen sind die Fördermittel für Azubis längst noch nicht ausgereizt. Zusätzlich stehen Ihnen private und internationale – vorwiegend europäisch organisierte – Förderprogramme offen. Diese werden zwar staatlich unterstützt, jedoch privat organisiert. Die wichtigsten Förderprogramme für Azubis sind:

  • Hermann-Strenger-Stipendium

    Die Bayer-Stiftung unterstützt mit diesem Stipendium auch Azubis, die Erfahrungen mit einer Ausbilung im Ausland sammeln wollen. Für eine klassische Ausbildung in Deutschland ist diese Förderung zwar irrelevant, doch wenn ein Auslandsaufenthalt ansteht oder realisiert werden soll, ist diese Option definitiv einen Blick wert. Allerdings gilt das Angebot nur in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Berlin.

  • Erasmus+

    Dabei handelt es sich um eine europäisch organisierte und finanzierte Initiative des Erasmus-Programms. Diese hilft bei Organisation und Finanzierung und soll Azubis und Arbeitnehmern Auslandsaufenthalte und Weiterbildungen ermöglichen. Hinter der Initiative verbirgt sich eine ganz Sammlung verschiedener Projekte. Eine Übersicht über den Projektpool finden Sie bei der NABIBB, der Nationalen Agentur bei Bundesinstitut für Berufsbildung.

  • DFJW-Stipendien

    Auch das Deutsch-Französische-Jugendwerk vergibt Stipendien für Auslandsaufenthalte von Azubis. Die Förderung liegt bei 300 bis höchstens 900 Euro pro Monat und ist maximal 3 Monate lang möglich. Die konkreten Voraussetzungen und Bewerbungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Neben den genannten Förderprogrammen gibt es noch eine Vielzahl privater Initiativen, die teilweise auch nur kurze Zeit Förderungen ermöglichen. Wenn Sie als Azubi Förderprogramme in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie allerdings viel Eigeninitiative und Engagement zeigen. Dafür stehen Ihre Chancen gut, finanzielle und organisatorische Unterstützung zu erhalten.

Bewerbung für Förderprogramme

Wenn Sie sich für Förderprogramme und Stipendien bewerben wollen, sollten Sie einige wichtige Grundsätze beachten. Im Zentrum Ihrer Bewerbung steht natürlich Ihre Motivation für die Ausbildung oder den konkreten Auslandsaufenthalt. Daneben sollten Sie jedoch auch verdeutlich, welchen Nutzen Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb von der Förderung haben.

Außerdem lohnt es sich vor allem bei Stiftungen, einen Blick auf die Gründungsgeschichte und Werte der Organisation zu werfen. Weisen diese thematische Ähnlichkeiten und Überscheidungen zu Ihren Ziele und Ihrer Motivation auf, stehen Ihre Chancen gut.

2. Vergünstigungen

In schulischen Ausbildungen erhalten die Berufsschüler einen Schülerausweis. Oft gilt der auch in Einrichtungen, die Studentenrabatt gewähren. Daneben können Sie Ihre Ausgaben reduzieren, indem Sie die Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragen. Auch Kontoführungsgebühren fallen teilweise weg.

3. Unterhaltspflicht

Sollte Ihre Ausbildungsvergütung elementare Kosten nicht decken, müssen die Eltern einspringen – sofern sie nicht ihrerseits bedürftig sind. Für Eltern besteht Unterhaltspflicht während der Erstausbildung ihrer Kinder. Daher können Auszubildende auch während Ihrer Ausbildung Kindergeld weiterbeziehen. Das gilt allerdings nur bis zum 25. Lebensjahr.

4. Bildungskredit

Eine Alternative könnte ein Bildungskredit sein. Den können Sie beispielsweise bei der staatlichen KfW-Bank aufnehmen. Die gewährt bis zu 7.200 Euro, die in monatlichen Raten von 100, 200 oder 300 Euro auszahlbar sind. Davon können Sie sich 3.600 Euro sogar auf einmal auszahlen lassen. Auch andere Banken bieten Kredite an. Allerdings sind die Konditionen weniger vorteilhaft als bei staatlichen Hilfen. Denn Sie häufen Schulden an und müssen diese am Ende zurückbezahlen.

5. Nebenjob

Wer keine Schulden aufnehmen will, kann bis maximal 556 Euro im Monat mit einem Nebenjob dazu verdienen. Der sollte aber im Einklang mit der Ausbildung und der im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelten Stundenanzahl stehen. Wer krankgeschrieben ist, darf nicht im Nebenjob arbeiten. Anderenfalls drohen Ihnen Abmahnung oder sogar fristlose Kündigung. Vorsicht auch, falls Sie BAB erhalten: Dann dürfen Sie nur 400 Euro zusätzlich im Monat verdienen. Anderenfalls kürzt oder streicht man Ihnen die Leistung.


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