Ausbildungsgeld: Finanzspritze für Auszubildende
Als Berufsanfänger auf eigenen Beinen stehen, ist nicht leicht. Doppelt so schwer ist es, wenn kaum eigene finanzielle Mittel vorhanden sind. Manchmal ist es jedoch notwendig seinen Heimatort zu verlassen und von zuhause auszuziehen, wenn sich beispielsweise eine gute Ausbildungsmöglichkeit in einer anderen Stadt ergibt.
Erst recht Auszubildende mit Behinderung stehen oft vor großen Herausforderungen: Nicht selten erschweren eingeschränkte Mobilität oder anderweitige Bedarfe den Alltag. Damit das Ausbildungsvorhaben nicht an der finanziellen Situation scheitert, gibt es staatliche Unterstützung, die Azubis wahrnehmen können. Folgende Angebote bietet der Staat an:
Ausbildungsgeld, BAB & Co: Staatliche Hilfen
Ausbildungsgeld nach SGB III
- Wer erhält Ausbildungsgeld?
Beim Ausbildungsgeld nach SGB III handelt es sich um eine Leistung für Azubis mit Behinderung. Sie dient der beruflichen Eingliederung und wird gezahlt, wenn der Auszubildende keinen Anspruch auf Übergangsgeld hat. - Welche Voraussetzungen gibt es?
Das Ausbildungsgeld kann erhalten, wer eine Ausbildung absolviert, an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (inklusive Berufsgrundbildungsjahr) oder einer unterstützten Beschäftigung teilnimmt. - Wie lange kann man Ausbildungsgeld erhalten?
Das Ausbildungsgeld wird für die Dauer der Ausbildung beziehungsweise Maßnahme gezahlt. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen die Ausbildung abbrechen, erhalten Sie die Zahlung bis zum Ende des dritten vollen Kalendermonats (der auf die Arbeitsunfähigkeit folgt) beziehungsweise bis zum regulären Ende der Maßnahme. - In welcher Höhe erhalten Sie Ausbildungsgeld?
Die Höhe des Ausbildungsgelds richtet sich nach der Art der Unterbringung. Wer noch bei den Eltern wohnt, erhält ein Ausbildungsgeld von 454 Euro monatlich. Teilweise kommen behinderte Menschen in besonderen Einrichtungen, Wohnheimen oder Internaten unter. Sofern die Arbeitsagentur oder ein anderer Leistungsträger für Unterbringung und Verpflegung aufkommen, können Auszubildende ein zusätzliches Ausbildungsgeld von 119 Euro pro Monat erhalten.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Bei der Berufsausbildungsbeihilfe handelt es sich um eine Fördermaßnahme der Agentur für Arbeit.
- Wird meine Ausbildung gefördert?
Nur eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung wird unterstützt. Schulische Ausbildungen, wie beispielsweise die zum Physiotherapeuten, werden nicht gefördert. Auch wird nur die erste Ausbildung bezuschusst. - Wie erhalte ich die Unterstützung?
Um diese Hilfe in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen Antrag bei der örtlichen Agentur für Arbeit stellen. Geprüft wird, ob Sie Anspruch auf die Beihilfe haben, unter Berücksichtigung des Einkommens Ihrer Eltern. - Wie lange erhalte ich Unterstützung?
Für die Dauer Ihrer Ausbildung werden Sie finanziell unterstützt. Allerdings sollten Sie den Antrag so früh wie möglich stellen, da Sie das Geld nur rückwirkend bis zum Monat Ihrer Antragstellung erhalten. Die Bearbeitungsdauer des Antrags kann sechs bis zehn Wochen dauern. Ist beispielsweise Ausbildungsbeginn am 1. August, Sie stellen den Antrag allerdings erst am 15. September, dann erhalten Sie die Förderung rückwirkend ab dem 1. September ausgezahlt. Ihnen geht damit ein ganzer Monat verloren. - Wie hoch ist die Unterstützung?
Die Höhe der Förderung hängt wiederum von zwei Faktoren ab: Der Höhe Ihres Einkommens und des Einkommens Ihrer Eltern und der Art Ihrer Unterbringung. Dazu ein Rechenbeispiel:
Beispielrechnung der Agentur für Arbeit
Sie sind ledig und haben eine Ausbildung in einer Stadt gefunden, zwei Fahrtstunden von Ihrem Elternhaus entfernt. Ihre Ausbildungsvergütung beträgt 400 Euro. Folgende Kosten legt die Agentur für Arbeit monatlich zugrunde:
- Grundbedarf: 398 Euro
- Unterkunftskosten (Pauschale): 325 Euro
- Arbeitskleidung: 14 Euro
- Fahrtkosten (Monatskarte): 45 Euro
- Familienheimfahrt: 14 Euro
Insgesamt kommen Sie dann auf einen Bedarf von 796 Euro. Das ist allerdings nicht das Geld, das Sie von der Agentur für Arbeit erhalten. Darauf wird noch Ihr Gehalt und das von Ihren Eltern angerechnet. Von Ihrem Gehalt wird ein Freibetrag von 66 Euro (= 334 Euro) abgezogen. Ihnen wird ein Freibetrag von 58 Euro gewährt, bleibt noch ein Betrag von 276 Euro, der von dem Bedarf abgezogen wird. Ist das Einkommen Ihrer Eltern nun nicht zu hoch für eine Förderung, würden Sie 462 Euro von der Agentur für Arbeit erhalten. Ob Sie für eine Förderung mit BAB infrage kommen, können Sie beim BAB-Rechner (babrechner.arbeitsagentur.de/) selbst überprüfen.
Häufige Fragen bei staatlicher Unterstützung
Ihre Eltern erhalten bis zu Ihrem 25. Lebensjahr Kindergeld in Höhe von 219 Euro für Sie. Der Anspruch bleibt weiterhin bestehen, aber das Kindergeld wird auf die Beihilfe angerechnet.
Bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird geprüft, ob Sie die bereits erhaltenen Leistungen der BAB zurückzahlen müssen. Das Ausbildungsgeld hingegen erhalten Sie bis zum Ende des dritten vollen Kalendermonats oder Ende der Maßnahme.
Nein, die Berufsausbildungsbeihilfe ist kein Kredit. Die finanzielle Unterstützung müssen Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung nicht zurückzahlen. Gleiches gilt für Ausbildungsgeld und Schüler-Bafög.
Um die Kosten für die Miete aufbringen zu können, besteht noch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Hierfür brauchen Sie den Ablehnungsbescheid der Agentur für Arbeit und einen Nachweis darüber, dass Sie die Miete selbst tragen müssen. Dies geht allerdings auch nur, wenn Sie volljährig sind.
Bafög für Schüler
Azubis, die eine schulische Ausbildung absolvieren, können Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragen. Anders als Studenten, müssen Sie dieses Schüler-Bafög aber nicht im Anschluss zurückzahlen. Hierfür stellen Sie einen Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung. Genau wie bei der Berufsausbildungsbeihilfe unterstützt der Staat nur das erste Ausbildungsvorhaben. Auch hier wird das Einkommen der Eltern bei der Prüfung des Anspruchs berücksichtigt.
Für Bafög gilt: Anspruch auf Förderung haben nur Azubis, die nicht mehr zuhause wohnen. Das Beantragen der staatlichen Unterstützung ist in der Regel mit einer Menge Aufwand und Papierkram verbunden, doch die finanziellen Mittel können Ihnen dabei helfen, Ihre beruflichen Ziele zu realisieren.
Weiterbildungsstipendium für Azubis
Zudem gibt es noch die Stiftung für Begabtenförderung (sbb-stipendien.de/), die neben mehreren Förderprogrammen für Studierende auch das Weiterbildungsstipendium verantwortet und organisiert. Dieses richtet sich an Azubis, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und sich danach weiterbilden wollen.
Die Stiftung fördert Kosten wie bestimmte Maßnahmen zur fachbezogenen Qualifikation, Arbeitsmittel, Fahrt-, Aufenthalts- und Prüfungskosten. Außerdem können Sie 250 Euro extra erhalten, wenn Sie sich im ersten Förderjahr für eine Maßnahme einen Computer anschaffen müssen (IT-Bonus).
Andere finanzielle Optionen
Wer keinen Anspruch auf Ausbildungsgeld, BAB oder Bafög hat, kann dennoch an vielen Stellen sparen. Möglich sind auch anderweitige finanzielle Mittel:
1. Förderprogramme für Azubis
Mit den rein staatlich finanzierten Optionen sind die Fördermittel für Azubis längst noch nicht ausgereizt. Zusätzlich stehen Ihnen private und internationale – vorwiegend europäisch organisierte – Förderprogramme offen. Diese werden zwar staatlich unterstützt, jedoch privat organisiert. Die wichtigsten Förderprogramme für Azubis sind:
- Hermann-Strenger-Stipendium
Die Bayer-Stiftung unterstützt mit diesem Stipendium auch Azubis, die Erfahrungen im Ausland sammeln wollen. Für eine klassische Ausbildung in Deutschland ist diese Förderung zwar irrelevant, doch wenn ein Auslandsaufenthalt ansteht oder realisiert werden soll, ist diese Option definitiv einen Blick wert. Allerdings gilt das Angebot nur in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Berlin. - Erasmus+
Dabei handelt es sich um eine europäisch organisierte und finanzierte Initiative des Erasmus-Programms. Diese hilft bei Organisation und Finanzierung und soll Azubis und Arbeitnehmern Auslandsaufenthalte und Weiterbildungen ermöglichen. Hinter der Initiative verbirgt sich eine ganz Sammlung verschiedener Projekte. Eine Übersicht über den Projektpool finden Sie bei der NABIBB, der Nationalen Agentur bei Bundesinstitut für Berufsbildung. - DFJW-Stipendien
Auch das Deutsch-Französische-Jugendwerk vergibt Stipendien für Auslandsaufenthalte von Azubis. Die Förderung liegt bei 300 bis höchstens 900 Euro pro Monat und ist maximal drei Monate lang möglich. Die konkreten Voraussetzungen und Bewerbungsmöglichkeiten finden Sie unter: dfjw.org/programme-aus-und-fortbildungen/stipendium-fur-ein-ausbildungsbegleitendes-praktikum.html.
Neben den genannten Förderprogrammen gibt es noch eine Vielzahl privater Initiativen, die teilweise auch nur kurze Zeit Förderungen ermöglichen. Wenn Sie als Azubi Förderprogramme in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie allerdings viel Eigeninitiative und Engagement zeigen. Dafür stehen Ihre Chancen gut, finanzielle und organisatorische Unterstützung zu erhalten.
Bewerbung für Förderprogramme
Wenn Sie sich für Förderprogramme und Stipendien bewerben wollen, sollten Sie einige wichtige Grundsätze beachten. Im Zentrum Ihrer Bewerbung steht natürlich Ihre Motivation für die Ausbildung oder den konkreten Auslandsaufenthalt. Daneben sollten Sie jedoch auch verdeutlich, welchen Nutzen Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb von der Förderung haben.
Außerdem lohnt es sich vor allem bei Stiftungen, einen Blick auf die Gründungsgeschichte und Werte der Organisation zu werfen. Weisen diese thematische Ähnlichkeiten und Überscheidungen zu Ihren Ziele und Ihrer Motivation auf, stehen Ihre Chancen gut.
2. Vergünstigungen
In schulischen Ausbildungen erhalten die Berufsschüler einen Schülerausweis. Oft gilt der auch in Einrichtungen, die Studentenrabatt gewähren. Daneben können Sie Ihre Ausgaben reduzieren, indem Sie die Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragen. Auch Kontoführungsgebühren fallen teilweise weg.
3. Unterhaltspflicht
Sollte Ihre Ausbildungsvergütung elementare Kosten nicht decken, müssen die Eltern einspringen – sofern sie nicht ihrerseits bedürftig sind. Für Eltern besteht Unterhaltspflicht während der Erstausbildung ihrer Kinder. Daher können Auszubildende auch während Ihrer Ausbildung Kindergeld weiterbeziehen. Das gilt allerdings nur bis zum 25. Lebensjahr.
4. Bildungskredit
Eine Alternative könnte ein Bildungskredit sein. Den können Sie beispielsweise bei der staatlichen KfW-Bank aufnehmen. Die gewährt bis zu 7.200 Euro, die in monatlichen Raten von 100, 200 oder 300 Euro auszahlbar sind. Davon können Sie sich 3.600 Euro sogar auf einmal auszahlen lassen. Auch andere Banken bieten Kredite an. Allerdings sind die Konditionen weniger vorteilhaft als bei staatlichen Hilfen. Denn Sie häufen Schulden an und müssen am Ende alles wieder zurückbezahlen.
5. Nebenjob
Wer keine Schulden aufnehmen will, kann bis maximal 450 Euro im Monat mit einem Nebenjob dazu verdienen. Der sollte aber im Einklang mit der Ausbildung und der im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelten Stundenanzahl stehen. Wer krankgeschrieben ist, darf nicht im Nebenjob arbeiten. Anderenfalls drohen Ihnen Abmahnung oder sogar fristlose Kündigung. Vorsicht auch, falls Sie BAB erhalten: Dann dürfen Sie nur 400 Euro zusätzlich im Monat verdienen. Anderenfalls kürzt oder streicht man Ihnen die Leistung.
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