Musterarbeitsvertrag: Welcher Inhalt muss rein?
Der Vertrag regelt die Rahmenbedingungen für die zukünftige Zusammenarbeit. Hier werden wichtige Rechte und Pflichten für beide Seiten vereinbart. Aber was muss genau in einem Musterarbeitsvertrag stehen?
Das sind die wichtigsten Inhalte im Musterarbeitsvertrag:
Vertragspartner
Natürlich wissen Sie, zwischen wem der Vertrag geschlossen wird, dennoch ist es unerlässlich, dass am Anfang eines Arbeitsvertrages sehr genau festgehalten wird, wer die Vertragspartner sind. Dies ist besonders dann wichtig, wenn es um eine Kündigung geht oder sich Ihr Arbeitgeber ändert – weil beispielsweise eine Tochterfirma gegründet wird.
Beginn des Arbeitsverhältnisses
Treten Sie die neue Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt an? Oder liegen zwischen Vertragsunterzeichnung und Arbeitsbeginn noch mehrere Monate, weil Sie noch eine Kündigungsfrist einhalten? Im Musterarbeitsvertrag muss der Arbeitsbeginn genau festgeschrieben sein. Das ist auch für Ihren Urlaubsanspruch und mögliche Ansprüche wie Arbeitslosengeld und Sozialleistungen relevant.
Neben dem Beginn muss auch – falls vorhanden – das Ende des Arbeitsverhältnisses benannt werden. Handelt es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag, muss dieser enthalten, wann die Zusammenarbeit endet und der Vertrag (auch ohne Kündigung) ausläuft.
Probezeit
Bei der Dauer der Probezeit können Unternehmen unterschiedlich entscheiden, bis zu sechs Monate sind gesetzlich erlaubt. In dieser Zeit können beide Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beenden. Allerdings ist eine Probezeit keine Pflicht – sie muss nicht vereinbart werden, wird es aber fast immer.
Tätigkeit
Ein Arbeitsvertrag muss immer auch enthalten, welche Aufgaben die Arbeit des Mitarbeiters umfasst. Dazu zählt die Position, für die ein Arbeitnehmer eingestellt wird und die Aufgaben, die damit verbunden sind. Diese werden allerdings nicht allzu konkret angegeben, da ansonsten keine zusätzlichen Aufgaben vom Mitarbeiter erledigt werden müssten. Da Arbeitgeber ihre Mitarbeiter gerne flexibel einsetzen, gibt es keine vollkommen genaue Tätigkeitsbeschreibung bis ins Detail. Die Hauptaufgaben sollten jedoch klar benannt werden.
Arbeitszeit
Klassisch ist eine Arbeitswoche von 40 Stunden – also eine 5-Tage-Woche mit jeweils acht Stunden täglich. Allerdings gibt es davon je nach Arbeitsplatz und Branche viele Abweichungen. Die Arbeitszeit muss deshalb auf jeden Fall im Musterarbeitsvertrag angegeben werden.
Gehalt
Ein für Arbeitnehmer sehr wichtiger Faktor darf natürlich auch nicht fehlen: Das Gehalt muss unbedingt genannt werden – dazu zählt auch, wie sich dieses zusammensetzt. In der Regel wird es als Bruttomonatsgehalt angegeben. Hinzu können aber variable Gehaltsanteile oder andere Leistungen kommen.
Ebenso muss der Arbeitgeber angeben, wann das Gehalt jeweils gezahlt wird, etwa am Monatsende oder zur Monatsmitte. Außerdem sollte hier genannt werden, ob etwaige Überstunden gesondert bezahlt werden.
Urlaub
Bei einer 5-Tage-Woche stehen Ihnen gesetzlich mindestens 20 Urlaubstage zu, bei einer 6-Tage-Woche erhöht sich dieser Anspruch auf 24 Tage. Es steht dem Unternehmen aber auch frei, den Angestellten zusätzliche freie Tage im Jahr zu gewähren. Nur unterschritten werden darf der Mindestanspruch nicht. Einige Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern auch einige Zusatztage oder Urlaubsgeld – dies muss dann im Vertrag geregelt werden.
Krankheitsregelung
Wird ein Mitarbeiter krank, muss er sich beim Chef krankmelden. Gesetzlich muss bei einer längeren Erkrankung eine Attest vom Arzt nach dem dritten Krankheitstag eingereicht werden. Es ist aber auch möglich, dass bereits am ersten Tag eine Krankschreibung vom Arzt verlangen. Welche Regelung gilt, sollte aus dem Musterarbeitsvertrag ersichtlich sein.
Nebentätigkeit
Ihr Arbeitgeber darf Ihnen vertraglich nicht grundsätzlich eine Nebentätigkeit verbieten. Dies gilt, solange Ihre Nebentätigkeit Ihre Arbeit nicht beeinträchtigt oder das Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran hat – beispielsweise, weil Sie nebenberuflich für einen Konkurrenten arbeiten. Es kann allerdings vertraglich festgelegt werden, dass Sie eine Nebentätigkeit anmelden müssen.
Kündigung
Neben Beginn und Verlauf des Arbeitsverhältnisses regelt der Vertrag auch das Ende der Zusammenarbeit. Hier ist vor allem die Kündigungsfrist wichtig und die Regelung, ob sich die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer verlängert. Diese beträgt gesetzlich vier Wochen, kann aber an die Kündigungsfrist des Arbeitgebers gekoppelt werden, die sich bei einem langjährigen Arbeitsverhältnis verlängert.
Weitere Klauseln
Darüber hinaus kann es noch viele weitere Klauseln im Arbeitsvertrag geben. Es kann beispielsweise eine Verschwiegenheitspflicht eingebaut werden, die es Ihnen als Mitarbeiter untersagt, bestimmte Betriebsgeheimnisse weiterzugeben. Dies kann auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch gelten. Auch mögliche Vertragsstrafen können festgeschrieben werden. Zum Schluss wird häufig eine Klausel eingefügt, die besagt, wie Änderungen des Arbeitsvertrages schriftlich erfolgen müssen.
Musterarbeitsvertrag: Kostenloses Beispiel
Nun kennen Sie die wichtigsten Inhalte – wie genau sieht ein möglicher Arbeitsvertrag aber nun aus? Ein Beispiel haben wir im folgenden Musterarbeitsvertrag erstellt. Dieser zeigt, wie die verschiedenen inhaltlichen Aspekte gestaltet sein können:
Musterarbeitsvertrag
Zwischen
Fantasie GmbH
Hauptstraße 1
12345 Neustadt
– nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt –
und
Herrn
Max Mustermann
Kirchweg 1
12345 Neustadt
– nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt“ –
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am TT.MM.JJJJ.
§ 2 Probezeit
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dabei gelten die ersten sechs Monate als Probezeit. Während dieser Probezeit kann das Angestelltenverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
§ 3 Tätigkeit
Der Arbeitnehmer wird als Key Account Manager eingestellt und fortan beschäftigt. Diese Tätigkeit beinhaltet vor allem, aber nicht ausschließlich:
- Betreuung von Kunden und deren Anliegen
- Organisation und Bearbeitung von Projekten
- Verwaltung von Budgets
- Erstellung von Präsentationen und Abschlussberichten
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich außerdem, bei seiner Arbeit mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit vorzugehen.
Darüber hinaus verpflichtet er sich, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen, die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen.
§ 4 Gehalt
Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit ein monatliches Gehalt von 3.400 Euro brutto. Das Gehalt wird jeweils zum Monatsende gezahlt.
Sollten zusätzlich zum Gehalt weitere Zahlungen geleistet werden, handelt es sich dabei um freiwillige Leistungen, die jederzeit widerrufen werden können. Auch bei wiederholter Gewährung einer solch freiwilligen Zahlung entsteht daraus kein zukünftiger Rechtsanspruch.
Mit dem Gehalt sind Überstunden und Mehrarbeiten von bis zu 10 Stunden pro Monat abgegolten.
§ 5 Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich, die auf fünf Tage in der Kalenderwoche zu verteilen sind. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit können sich dabei nach betrieblichen Erfordernissen richten, die Kernarbeitszeit ist täglich von 9 bis 17 Uhr.
§ 6 Krankheit und Arbeitsverhinderung
Im Falle einer Krankheit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsverhinderung unverzüglich mitzuteilen. Bei Krankheiten, die länger als drei Kalendertage dauern, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, spätestens am darauffolgenden Tag eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie die voraussichtliche Dauer der Arbeitsverhinderung vorzulegen. Dauert die Krankheit länger, als in dieser Beschreibung angegeben, muss eine weitere ärztliche Bescheinigung innerhalb von 3 Tagen eingereicht werden.
Der Arbeitgeber behält sich vor, die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.
Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, hat er Anspruch auf die Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zu einer Dauer von maximal sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Urlaub
Dem Arbeitnehmer steht innerhalb eines Kalenderjahres der gesetzlich festgelegte Zeitraum von 20 Urlaubstagen zu. Darüberhinaus gewährt der Arbeitgeber ihm fünf weitere Urlaubstage. Der Urlaub ist bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres zu nehmen.
Wird das Arbeitsverhältnis beendet, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seinen verbleibenden Resturlaub innerhalb der Kündigungsfrist soweit wie möglich abzubauen.
§ 8 Nebentätigkeit
Die regelmäßige Ausübung einer Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer bedarf die schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich dazu, diese Zustimmung zu erteilen, sollte er kein berechtigtes Interesse daran haben, diese zu untersagen. Ein solch berechtigtes Interesse besteht, wenn die Ausübung der Nebentätigkeit den Arbeitnehmer in der Erfüllung seiner Pflichten beeinträchtigt oder die Nebentätigkeit im Widerspruch zu den Zielen des Arbeitgebers steht.
Eine einmal erteilte Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden, wenn die oben genannten Gründe eintreten.
§ 9 Kündigung
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Jede Verlängerung der Kündigungsfrist für den Arbeitgeber gilt dabei in gleicher Weise auch für den Arbeitnehmer.
Die Kündigung muss schriftlich an die in diesem Vertrag genannte Adresse geschickt werden, es sei denn, die Zustelladresse hat sich geändert. Adressänderungen müssen von beiden Parteien sofort gegenseitig mitgeteilt werden.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist möglich. Ein solch wichtiger Grund ist beispielsweise Konkurrenztätigkeit oder die grobe Verletzung der Vereinbarungen dieses Vertrages.
Bei Ende des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer verpflichtet, alle ihm überlassenen Unterlagen, Dokumente und sonstige Materialien unverzüglich zurückzugeben.
Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, bei Erreichen des gesetzlich festgelegten Renteneintrittsalters oder mit der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit.
§ 10 Zusätzliche Vereinbarungen
Vertragsänderungen, Nachträge und Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit des übrigen Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, umgehend rechtswirksame Ersatzregelungen zu treffen.
Neustadt, TT.MM.JJJJ
____________________
Unterschrift Fantasie GmbH
____________________
Unterschrift Max Mustermann
Den Musterarbeitsvertrag können Sie sich auch hier natürlich kostenlos als PDF herunterladen:
Download: Musterarbeitsvertag (PDF)
Was andere dazu gelesen haben