Was ist das 13. Monatsgehalt?
Das 13. Monatsgehalt ist eine freiwillige Sonderzahlung, die Mitarbeiter zusätzlich einmal im Jahr neben Ihrem regelmäßigen Gehalt bekommen. Geregelt wird die Bonuszahlung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.
Typischerweise wird das zusätzliche Monatsgehalt am Ende des Jahres ausgezahlt. Den genauen Zeitpunkt bestimmt jedoch das Unternehmen. Das Extra-Gehalt kann statt im Dezember auch im Frühling oder Sommer gezahlt werden.
Unterschied: 13. Monatsgehalt und Weihnachtsgeld
Weil das 13. Monatsgehalt meist am Jahresende auf dem Konto landet, wird es oft mit dem Weihnachtsgeld gleichgesetzt. Es gibt jedoch Unterschiede: Weihnachtsgeld ist nicht abhängig von Erfolgen oder Leistungen. Es wird als Dank oder Belohnung für die Zusammenarbeit sowie für Loyalität und Betriebszugehörigkeit gezahlt.
Ein 13. Monatsgehalt ist hingegen eine Sonderzahlung für geleistete Arbeit. Es kann an bestimmte Erfolge (individuelle oder des Unternehmens) geknüpft sein. Ist ein Mitarbeiter lange krank, kann die Zahlung deshalb gekürzt werden. Beim Weihnachtsgeld als Belohnung für Betriebstreue ist das nicht möglich.
Anspruch: Steht mir ein 13. Monatsgehalt zu?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt. Grundsätzlich ist es eine freiwillige Zusatzleistung – somit liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob Mitarbeiter das zusätzliche Gehalt bekommen.
Insgesamt haben Sie 2 Möglichkeiten, einen Anspruch auf die Sonderzahlung zu haben:
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Vertrag
Ein anhaltender Anspruch auf das 13. Gehalt wird typischerweise vertraglich geregelt. Die entsprechende Vereinbarung finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag. Auch aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung kann für Mitarbeiter ein Anspruch entstehen.
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Betriebliche Übung
Zahlt der Arbeitgeber das 13. Gehalt freiwillig ohne vertragliche Vereinbarung für 3 Jahre regelmäßig hintereinander, wird daraus betriebliche Übung (siehe auch: Gewohnheitsrecht). Heißt: Sie dürfen auch in den nächsten Jahren mit der Zahlung rechnen und den Anspruch geltend machen.
Freiwilligkeitsvorbehalt verhindert betriebliche Übung
Ein Anspruch aufgrund von betrieblicher Übung entsteht nicht, wenn Arbeitgeber das 13. Monatsgehalt mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt zahlen. Beispiel für eine Formulierung: „Die Zahlung durch das Unternehmen ist freiwillig unter der Maßgabe, dass auch eine Wiederholung keinen Rechtsanspruch für die Zukunft begründet.“
Unter diesem Vorbehalt bleibt die Zahlung auch nach mehreren Jahren freiwillig. Der Arbeitgeber entscheidet jedes Jahr neu, ob Sie ein 13. Monatsgehalt bekommen oder die Leistung ausgesetzt wird.
13. Monatsgehalt bei Neueinstellung
Regelt Ihr Arbeitsvertrag die Zahlung eines 13. Gehalts, gilt dies ab dem ersten Jahr. Je nach Arbeitsbeginn haben Sie aber möglicherweise noch nicht den vollen Anspruch. Bei Neueinstellungen gilt in den meisten Fällen: Sie erhalten die Sonderzahlung anteilig – abhängig vom genauen Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Ein einfaches Beispiel: Sie beginnen Ihren neuen Job ab dem 1. April und erhalten ein Bruttogehalt von 4.000 Euro im Monat. Zum Ende des Jahres ist eine Sonderzahlung vereinbart. Da Sie aber nicht das ganze Jahr im Unternehmen waren, erhalten Sie eine anteilige Zahlung. 9 von 12 Monaten waren Sie angestellt, Sie bekommen somit 75 Prozent (3.000 Euro) der gesamten Summe.
Regelung bei Kündigung
Auch bei einer Kündigung können Sie Anspruch auf eine anteilige Zahlung des 13. Gehalts haben. Wie bei einer Neueinstellung bekommen Sie den Anteil für die Zeit, die Sie noch im Betrieb beschäftigt waren.
Hier kommt es auf die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag an. Während das 13. Gehalt bei Kündigung anteilig gezahlt wird, bekommen Mitarbeiter nur Weihnachtsgeld, wenn sie zum Zeitpunkt der Zahlung noch angestellt sind.
Wie hoch ist das 13. Monatsgehalt?
Die Höhe des 13. Monatsgehalt bestimmt der Arbeitgeber. Dabei muss es sich nicht um einen vollen Monatslohn (100 Prozent) handeln. Auch geringere Beträge sind möglich. Viele Arbeitgeber vereinbaren beispielsweise 50 Prozent des Bruttogehalts als Sonderzahlung oder legen einen Festbetrag fest, den Mitarbeiter am Jahresende erhalten.
Unabhängig von der Höhe gilt: Sie müssen das 13. Gehalt versteuern. Es fallen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeträge an. Der Bonus fällt unter „sonstige Bezüge“ und zählt zu Ihrem zu versteuernden Einkommen. Wie viel von der Zahlung am Ende Netto übrig bleibt, hängt von Ihrer Steuerklasse ab.
Vor- und Nachteile des 13. Gehalts
Für Unternehmen und Mitarbeiter hat ein 13. Monatsgehalt einige Vor-, aber auch Nachteile. Wir stellen die Punkte gegenüber:
Vorteile
- Mehr Geld
Größter Vorteil für Arbeitnehmer ist das zusätzliche Geld. Die Sonderzahlung verbessert die finanzielle Situation und bringt ein Plus auf das Konto. - Größere Motivation
Die Leistung ist ein Zeichen der Anerkennung für Mitarbeiter. Das steigert die Motivation und sorgt für mehr Engagement. - Bessere Mitarbeiterbindung
Durch die Wertschätzung eigener Mitarbeiter steigt deren Loyalität. Unternehmen profitieren von einer starken Mitarbeiterbindung. - Gutes Employer Branding
Unternehmen, die ein 13. Monatsgehalt zahlen, sind gefragte Arbeitgeber und punkten bei Jobsuchenden. Ein großes Pluspunkt für das Employer Branding.
Nachteile
- Höhere Kosten
Für Arbeitgeber bringt die Leistung deutlich höhere Personalkosten. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten oder kleinen Betrieben eine Herausforderung. - Mehr Buchhaltung
Verträge müssen genau geklärt werden, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Zudem ist es mehr Aufwand für die Buchhaltung. - Langfristige Erwartungen
Zahlen Unternehmen ein 13. Monatsgehalt, erwarten Mitarbeiter dies auch für die Zukunft. Wird die Leistung gekürzt oder gestrichen, folgen Unzufriedenheit und Frust. - Interne Konflikte
Fehlende Transparenz, ungleiche Zahlungen und Neid schüren interne Konflikte. So kann das 13. Gehalt das Betriebsklima belasten.
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