Definition: Was ist eine Lohnpfändung?
Eine Lohnpfändung (auch: Gehaltspfändung) ist ein rechtliches Verfahren, bei dem ein Teil des Arbeitnehmer-Gehalts direkt beim Arbeitgeber einbehalten und an Gläubiger weitergeleitet wird. Es ist ein Akt der Zwangsvollstreckung, der bei ausstehenden Schulden und nicht bezahlten Rechnungen möglich ist.
Grundlage einer Lohnpfändung ist immer ein gerichtlicher Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (kurz: PfÜB). Er muss von einem Verwaltungsgericht auf Antrag des Gläubigers angeordnet werden. Liegt der entsprechende Beschluss vor, müssen Arbeitgeber daran mitwirken. Aber nur dann.
Wann kommt es zu einer Lohnpfändung?
Eine Lohnpfändung ist möglich, wenn Arbeitnehmer Schulden gemacht, aber nicht mehr beglichen haben. Beispiele sind offene Rechnungen oder nicht gezahlte Raten eines laufenden Kredits. Typische Ursachen sind:
- Unbezahlte Rechnungen
Etwa Rechnungen von Mobilfunkanbietern, Versandhäusern oder Handwerkern. - Kredit- und Ratenrückstände
Banken oder Kreditinstitute pfänden Lohn , wenn Schuldner nicht zahlen. - Unterhaltsrückstände
Eine häufige Ursache für Lohnpfändung und besonders streng geregelt. - Steuerschulden oder Sozialabgaben
Das Finanzamt kann pfänden, wenn Steuern nicht gezahlt werden.
Bei einer ausbleibender Zahlung darf aber noch nicht sofort das Einkommen gepfändet werden.
Eine Lohnpfändung kommt erst als letzter Schritt nach einer Reihe gescheiterter Versuche des Gläubigers, die Schulden anders einzutreiben. Zuvor müssen Erinnerungen, Zahlungsaufforderungen, Mahnungen oder Inkassoschreiben geschickt werden.
Ablauf einer Lohnpfändung
Für eine Lohnpfändung gibt es klare Regelungen und einen typischen Ablauf. Hier sind die einzelnen Phasen einfach erklärt in unserer Übersicht:
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Es entstehen Zahlungsrückstände
Der Prozess einer Lohnpfändung beginnt immer mit Zahlungsrückständen. Ein Gläubiger wartet auf sein Geld, der Schuldner begleicht die Forderungen aber nicht oder nur teilweise.
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Der Gläubiger hat einen Vollstreckungstitel
Bleiben Mahnungen und Aufforderungen erfolglos, braucht der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel. Das ist zum Beispiel ein offizielles Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid.
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Der Gläubiger beantragt einen PfÜB
Beim Gericht kann der Gläubiger nun den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Den Antrag dazu stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz online zur Verfügung.
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Der Beschluss wird dem Arbeitgeber zugestellt
Wurde der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ausgestellt, wird dieser dem Arbeitgeber des Schuldners geschickt. Das übernimmt in vielen Fällen ein beauftragter Gerichtsvollzieher.
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Der Arbeitgeber gibt eine Drittschuldnererklärung ab
Mit einer Frist von 2 Wochen gibt der Arbeitgeber eine sogenannte Drittschuldnererklärung ab. Darin bestätigt das Unternehmen, dass es die Forderungen gegenüber dem Schuldner anerkennt, zur Zahlung an den Gläubiger bereit ist und auch, ob weitere Pfändungen auf das Einkommen des Arbeitnehmers vorliegen.
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Das pfändbare Gehalt wird berechnet
Der Arbeitgeber muss ermitteln, welchen Betrag der Mitarbeiter weiterhin erhält – und wie viel direkt an den Gläubiger gezahlt wird. Die korrekte Berechnung ist enorm wichtig: Wird zu viel oder zu wenig vom Lohn abgezogen, muss der Arbeitgeber möglicherweise Schadensersatz an den Mitarbeiter beziehungsweise den Gläubiger zahlen.
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Die Auszahlung erfolgt in zeitlicher Reihenfolge
Haben mehrere Gläubiger einen vollstreckbaren Titel und fordern eine Lohnpfändung, gilt das Prioritätsprinzip: Der Beschluss, der zuerst beim Arbeitgeber eingeht, wird auch zuerst bezahlt. Erst wenn die Schulden dieses Gläubigers beglichen sind, kommt der nächste an sein Geld und erhält den Anteil der Lohnpfändung.
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Die Lohnfortzahlung endet
Ist die Schuld des Mitarbeiters vollständig beglichen, erhält der Arbeitgeber eine Freigabe. Die Lohnpfändung endet offiziell und das volle Gehalt wird wieder an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Ist eine Lohnpfändung ohne Ankündigung möglich?
Eine Lohnpfändung ohne Ankündigung an den Schuldner ist in der Regel nicht erlaubt. Vorher erhalten Betroffene immer Mahnungen, letzte Zahlungsaufforderungen und es folgt die Zustellung des Vollstreckungsbescheids. Wird die Post nicht zugestellt (z.B. wegen Umzug), erfahren Betroffene durch den Arbeitgeber, dass es zu einer Lohnpfändung kommt. In diesem Fall ist die Pfändung allerdings kurzfristig.
Freibetrag: Wie viel darf gepfändet werden?
Bei einer Lohnpfändung darf nicht einfach das gesamte Gehalt einbehalten und zur Begleichung der Schulden genutzt werden. Schuldner erhalten ein Mindesteinkommen, um weiterhin Lebenshaltungskosten und das Existenzminimum decken zu können. Gepfändet wird dabei immer von Nettogehalt nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung.
Entscheidend ist die Pfändungstabelle, die das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz regelmäßig anpasst. Aktuell liegt die Pfändungsfreigrenze bei 1.555 Euro netto pro Monat (Stand: 2025). Diese Summe bleibt in jedem Fall pfändungsfrei.
Höhere Freigrenzen bei Unterhalt
Deutlich höher kann die Freigrenze der Lohnpfändung bei Unterhaltspflicht sein. Diese haben einen hohen Stellenwert, um zum Beispiel die finanzielle Absicherung eines Kindes zu garantieren. So gelten aktuell (Stand: 2025) folgende Freigrenzen zur Pfändung bei Unterhalt:
- Unterhalt für 1 Person: 2.150 Euro
- Unterhalt für 2 Person: 2.470 Euro
- Unterhalt für 3 Person: 2.800 Euro
- Unterhalt für 4 Person: 3.120 Euro
- Unterhalt für 5 Person: 3.450 Euro
Beispiele zur Lohnpfändung
Wie hoch die Lohnpfändung in der Praxis sein kann, zeigen diese vereinfachten Beispiele:
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Lohnpfändung: 1.500 Euro
Liegt das Nettogehalt bei 1.500 Euro monatlich, ist eine Lohnpfändung unwirksam. Das Einkommen liegt unterhalb der Freigrenze.
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Lohnpfändung: 2.500 Euro, 1 Kind
Bei einem Nettogehalt von 2.500 Euro und Unterhalt für 1 Kind liegt laut Pfändungstabelle der pfändbare Betrag bei 179,89 Euro. Dieser wird monatlich einbehalten. Ohne Unterhaltspflicht liegt der pfändbare Betrag bei einem Gehalt von 2.500 Euro bei 661,50 Euro.
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Lohnpfändung: 4.000 Euro, kein Unterhalt
Ein hohes Nettoeinkommen von 4.000 Euro monatlich ohne Unterhaltspflichten ermöglicht eine Lohnpfändung in Höhe von 1.711,50 Euro pro Monat. Dem Mitarbeiter fehlen somit fast 50 Prozent seines Gehalts.
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Lohpfändung: 4.000 Euro, 3 Kinder
Bei ebenfalls 4.000 Euro Gehalt, aber Unterhaltspflicht für 3 Personen liegt der pfändbare Betrag nur noch bei 362,31 Euro.
Die gesamte Pfändungstabelle 2025 können Sie als PDF auf der Homepage des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz einsehen.
Kann ich den unpfändbaren Lohnanteil erhöhen?
Grundsätzlich können Sie einen Antrag beim Gericht stellen und fordern, dass der Freibetrag für Sie heraufgesetzt wird. Aber: Sie brauchen dafür gute Gründe und müssen diese nachweisen. Denkbar sind zum Beispiel hohe Kosten aufgrund einer Krankheit oder Fahrtkosten für den Pendelweg zur Arbeit. Die besonderen Lebensumstände müssen rechtfertigen, dass Ihnen ein höherer Freibetrag bei der Pfändung gewährt wird. Hier entscheidet das Gericht im Einzelfall.
Welche Bezüge dürfen nicht gepfändet werden?
Bei einer Lohnpfändung muss genau geprüft werden, welche Bezüge berücksichtigt werden und welche nicht. Arbeitgeber müssen hierbei sorgfältig rechnen, um den korrekten pfändbaren Betrag zu ermitteln.
Das Gesetz regelt einige unpfändbare Einkommensbestandteile und Bezüge. Grundlage ist § 850a der Zivilprozessordnung. Demnach sind unpfändbar:
- 50 Prozent von Überstundenvergütungen
- Urlaubsgeld
- Aufwandsentschädigungen
- Weihnachtsgeld (bis zu 780 Euro, Stand: 2025)
- Schmutz- und Erschwerniszulagen
- Gefahrenzulagen
- Geburtsbeihilfen, Heiratsbeihilfen
- Erziehungsgelder
- Studienbeihilfe
- Sterbe- und Gnadenbezüge
- Blindenzulagen
Ist eine Lohnpfändung ein Kündigungsgrund?
Eine Lohnpfändung ist kein Kündigungsgrund. Für Ihren Arbeitgeber bedeutet das Vorgehen zwar einen größeren Aufwand und der Chef erfährt mehr über Ihre finanzielle Situation – Sie können deshalb aber nicht gekündigt werden. Das gilt auch dann, wenn es zu mehreren Lohnpfändungen kommt. Dies hat Bundesarbeitsgericht entschieden und eine ordentliche Kündigung für unwirksam erklärt.
Offene Kommunikation zur Lohnpfändung
Kommt es zu einer Lohnpfändung, sollten Sie klar und offen mit Ihrem Arbeitgeber kommunizieren. Durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss weiß dieser bereits, dass Sie Schulden haben – Sie müssen also nichts mehr verbergen. Sie können die Gründe erklären und Ihre bestmögliche Unterstützung bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens anbieten. Zeigen Sie Professionalität in einer ohnehin schwierigen Situation.
Tipps: Was tun bei einer Lohnpfändung?
Eine drohende oder bereits akute Lohnpfändung ist immer eine schwierige Situation. Zu finanziellen Problemen und Schamgefühlen kommt ein Gefühl der Hilflosigkeit. Betroffene stehen vor der Frage: Was kann ich jetzt tun? Tipps, wenn Ihr Lohn aufgrund offener Forderungen gepfändet wird:
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Sprechen Sie mit dem Gläubiger
Haben Sie Schwierigkeiten mit Raten oder Rechnungen und steht eine Lohnpfändung im Raum, sollten Sie unbedingt mit dem Gläubiger sprechen. Vielleicht können Sie eine Zahlungspause vereinbaren, eine Ratenzahlung des Betrags absprechen oder die Höhe laufender Raten reduzieren. All das kann Ihre Rückzahlung ermöglichen und damit eine Lohnpfändung verhindern. Sie zeigen außerdem, dass Sie die Zahlungen leisten wollen und daran mitwirken.
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Passen Sie Ihr Budget an
Durch die Lohnpfändung haben Sie künftig jeden Monat weniger Geld zur Verfügung – wenn Ihr Gehalt die Freigrenzen übersteigt. Verschaffen Sie sich schnellstmöglich einen Überblick über die neue finanzielle Situation und laufende Kosten – und versuchen Sie Geld und Ausgaben einzusparen, um die Schuldenspirale zu stoppen.
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Dokumentieren Sie alle Vorgänge
Suchen Sie möglichst alle Dokumente rund um die Forderung, Zahlungen und auch die laufende Lohnpfändung zusammen. Dazu zählen die ursprüngliche Rechnung oder der Kredit, ein zugrunde liegender Vertrag, Ihre Zahlungsnachweise und auch Mahnungen oder andere Briefe, die Ihnen zugestellt werden. Eine gute Dokumentation sichert Sie ab und ist wichtig für mögliche Beratungsgespräche.
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Überprüfen Sie die Abrechnung
Kontrollieren Sie in jedem Fall die Abrechnungen des Arbeitgebers. Es kommt immer wieder zu Fehlern bei der Aufteilung in pfändbares und unpfändbares Gehalt. Prüfen Sie deshalb unbedingt nach, ob Sie den Teil des Einkommens weiterhin bekommen, der Ihnen zusteht.
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Suchen Sie sich Unterstützung
Suchen Sie eine Schuldnerberatung oder die Verbraucherzentrale auf. Hier erhalten Sie zum Beispiel Unterstützung bei der Forderungsprüfung, erarbeiten einen Schuldenbereinigungsplan und auch bekommen Tipps, wie Sie künftig Schulden und Zahlungsschwierigkeiten vermeiden können. Ziel ist das Ende der Lohnpfändung, eine langfristige Entschuldung und finanzielle Stabilität.
Sind die Schulden zu groß und können nicht mehr gezahlt werden, bleibt der Weg in die Privatinsolvenz. Haben Sie diese angemeldet, endet die Lohnpfändung, weil der pfändbare Teil Ihres Einkommens ab diesem Zeitpunkt zur Insolvenzmasse gerechnet wird.
Was bedeutet eine Lohnpfändung für den Arbeitgeber?
Eine Lohnpfändung betrifft in erster Linie den Mitarbeiter, doch auch der Arbeitgeber ist daran zwingend beteiligt. Dies ist für Unternehmen dabei besonders wichtig:
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Durchführung der Lohnpfändung
Arbeitgeber sind hauptverantwortlich für die praktische Umsetzung der Lohnpfändung. Sie müssen nach Zustellung des PfÜB den pfändbaren Lohanteil korrekt berechnen, diesen direkt vom Gehalt einbehalten und monatlich an den Gläubiger überweisen. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, kann er selbst gegenüber dem Gläubiger haftbar sein.
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Datenschutz beachten
Durch die Lohnpfändung erhält der Arbeitgeber sensible und persönliche (finanzielle) Informationen über einen Mitarbeiter. Hier muss dringend der Datenschutz gewährleistet werden. Andere Kollegen dürfen nichts von der Pfändung erfahren.
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Verwaltungsaufwand berücksichtigen
Unternehmen sollten den Aufwand durch eine Lohnpfändung nicht unterschätzen. Sie müssen Pfändungstabellen prüfen, Sonderfälle berücksichtigen, pfändbare und unpfändbare Bestandteile ermitteln, die Pfändungen dokumentieren, Gehaltszahlungen anpassen und Gläubiger oder das Finanzamt informieren.
Dürfen Arbeitgeber eine Lohnpfändung verweigern?
Arbeitgeber können eine vom Gericht angeordnete Lohnpfändung nicht einfach ablehnen. Für eine solche Weigerung haben Unternehmen keine rechtliche Grundlage. Wird ein offizieller Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt, hat der Betrieb eine Pflicht zur Mitwirkung.
Rechtlich werden Unternehmen durch den PfÜB zum Drittschuldner: Der Gläubiger holt die offene Forderungen über die Lohnpfändung beim Arbeitgeber ein. Der Chef darf keine Zahlungen an den Mitarbeiter mehr leisten, die über der Pfändungsfreigrenze liegen.
Überblick: Das Wichtigste zur Lohnpfändung
Zum Abschluss haben wir die wichtigsten Punkte zur Lohnpfändung kurz und übersichtlich für Sie zusammengefasst:
- Eine Lohnpfändung ist bei nicht gezahlten Forderungen möglich.
- Ein Teil des Gehalts geht direkt an den Gläubiger.
- Es kann nicht der gesamte Lohn gepfändet werden.
- Manche Gehaltsbestandteile sind unpfändbar.
- Die Lohnpfändung ist kein Kündigungsgrund.
Wenn Sie frühzeitig und richtig reagieren, können Sie die Auswirkungen einer Lohnpfändung begrenzen – oder diese sogar gänzlich verhindern. Dies ist vor allem über eine vollständige Rückzahlung der Schulden oder eine Vereinbarung zur Ratenzahlung möglich.
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