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Fachkräfte abwerben: Was ist erlaubt? Was beachten?

Bei der Konkurrenz Fachkräfte abwerben: Ist das überhaupt erlaubt? Der Fachkräftemangel zwingt Unternehmen und Arbeitgeber zu drastischen Methoden im Recruiting. Viele Personaler suchen Nachwuchskräfte heute im Internet und Social Media (sog. Active Sourcing) – andere werben diese gezielt bei anderen Firmen ab. Aber ist das legal, Fachkräfte abzuwerben? Worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei achten müssen…



Fachkräfte abwerben: Was ist erlaubt? Was beachten?

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Ist es erlaubt Fachkräfte abzuwerben?

Grundsätzlich ist es legal, wenn Unternehmen die Fachkraft eines anderen Arbeitgebers abwerben. Laut Bundesgerichtshof ist es dafür unerheblich, ob das Unternehmen bzw. der Personaler selbst an den Mitarbeiter herantritt oder die Vermittlung über einen Headhunter passiert. Ein Abwerben ist immer zulässig, wenn es den Zweck verfolgt, das eigene Unternehmen zu stärken.

Unzulässig wird das Abwerben von Mitarbeitern erst, wenn folgende Grenzen überschritten werden:

  • Schaden
    Die Leistungsfähigkeit eines Konkurrenten soll durch das Abwerben gezielt geschwächt werden.
  • Spionage
    Durch die Abwerbung sollen Betriebsgeheimnisse durch den neuen Mitarbeiter ins Unternehmen geholt werden.
  • Kundenklau
    Zusammen mit der Fachkraft (meist aus dem Vertrieb) sollen gezielt Kundenlisten importiert und Kunden abgeworben werden.

Achtung: Unzulässige Methoden!

Ebenso kann die Vorgehensweise des abwerbenden Unternehmens den Prozess rechtlich angreifbar bis illegal machen. Wer dabei unzulässige Methoden nutzt, rutscht vom zulässigen Abwerben schnell in den unlauteren Wettbewerb. Verboten sind:

  • Falschaussagen
    Falsche oder täuschende Aussagen über den neuen Arbeitgeber, um die Entscheidung der Fachkraft zu beeinflussen.
  • Rufschädigung
    Negative Aussagen über den aktuellen Arbeitgeber, um dessen Ruf zu schädigen und den Mitarbeiter zu überzeugen.
  • Vertragsverletzung
    Anstiftung zum Vertragsbruch – insbesondere bei Betriebsgeheimnissen oder Kündigungsfristen.
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Welche Folgen hat eine unzulässige Abwerbung?

Der häufigste Grund für eine versuchte Abwerbung ist der aktuelle Fachkräftemangel. Einige Personaler greifen aus Verzweiflung dann zu Mitteln aus dem Graubereich des Arbeitsrechts. Wer bei einer unzulässigen Abwerbung von Fachkräften erwischt wird, dem drohen allerdings unangenehme bis teure Folgen:

  • Unterlassungsklage
    Durch eine Unterlassungsklage können aktuelle und zukünftige Versuche der Abwerbung verhindert werden. Dafür bedarf es einen begründeten Verdacht, dass ein Mitarbeiter unzulässig bzw. mit illegalen Methoden abgeworben wurde oder abgeworben werden soll.
  • Beschäftigungsverbot
    Ein Unternehmen kann verlangen, dass ein unzulässig abgeworbener Mitarbeiter vom neuen Arbeitgeber solange nicht beschäftigt wird, bis kein Wettbewerbsvorteil mehr besteht. Als Richtwert für die Dauer des Verbotes kann die rechtmäßige Kündigungsfrist dienen.
  • Schadensersatzansprüche
    Ist einem Unternehmen ein Schaden durch die Abwerbung entstanden, kann es diesen vom Konkurrenzunternehmen einfordern. Der entstandene Schaden muss dabei allerdings nachgewiesen werden.
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Fachkräfte abwerben: Worauf muss ich achten?

Selbst wenn das abwerbende Unternehmen sich an alle Regeln hält und sich grundsätzlich im legalen Bereich bewegt, können Wettbewerber und Marktbegleiter etwas gegen das Abwerben ihrer Fachkräfte unternehmen.

Teils geschieht dies durch gutes Employer Branding und professionelle Mitarbeiterbindung. Teils aber auch durch vertragliche Regelungen. Worauf Sie achten müssen:

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Um Fachwissen oder interne Informationen nicht an die Konkurrenz zu verlieren, wird im Arbeitsvertrag ein sog. nachvertragliches Wettbewerbsverbot festgelegt. Bedeutet: Dem Mitarbeiter ist für eine festgelegte Dauer (max. 2 Jahre) verboten, nach Vertragsende für einen Konkurrenten zu arbeiten. Im Gegenzug zahlt der Ex-Arbeitgeber eine Karenzentschädigung an den Mitarbeiter – mindestens die Hälfte der letzten vertragsmäßigen Leistungen.

Längere Kündigungsfristen

Wenn Unternehmen Fachkräfte abwerben, dann meist, um Stellen kurzfristig zu besetzen. Um sich davor zu schützen, vereinbaren Arbeitgeber zum Teil längere Kündigungsfristen, die mit der Betriebszugehörigkeit steigen. Dadurch soll Wettbewerbern der Anreiz genommen werden. Das geschieht häufig bei wichtigen Positionen innerhalb des Unternehmens – zum Beispiel bei Führungskräften oder technischen Leitern mit tiefem Know-how.

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Flexible Vergütungsmodelle

Auch die Bezahlung kann eine Motivationsfaktor sein, um Fachkräfte zu halten. Um diesen Anreiz hoch zu halten, können im Arbeitsvertrag beispielsweise variable Vergütungsbestandteile oder eine Betriebsrente vereinbart werden. Das bedeutet dann zum Beispiel, dass bei einer Kündigung das Weihnachtsgeld oder ein Bonus nur ausgezahlt werden, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens bis zum Juni des aktuellen Jahres besteht.

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Anzeichen: Woran merke ich, dass eine Fachkraft zur Konkurrenz wechselt?

Gelegentlich wird versucht, das Abwerben von Fachkräften zu vertuschen. Zum Beispiel, indem diese zunächst in einer Tochterfirma eingestellt werden, obwohl die Arbeit für den direkten Konkurrenten erfolgt. Auch das ist natürlich illegal. Darüberhinaus gibt es weitere Anzeichen und Indizien dafür, dass andere versuchen, bei Ihnen Fachkräfte abzuwerben:

  1. Verschwiegenheit
    Kündigt ein langjähriger Mitarbeiter ohne ersichtlichen Grund, kann das ein erstes Zeichen sein. Wird der Arbeitnehmer dann noch einsilbig, wenn Sie ihn auf den zukünftigen Arbeitgeber ansprechen, verstärkt das den Anfangsverdacht.
  2. Entwicklung
    Ein IT-Experte mit Insider-Know-how verlässt das Unternehmen – kurze Zeit später macht ein Konkurrent rasante Entwicklungen in diesem Bereich… Das kann Zufall sein. Meist aber entstehen solche Innovationssprünge durch das Abwerben von Fachkräften beim Marktführer.
  3. Kundenverlust
    Merken Sie nach dem Weggang des Mitarbeiters, dass plötzlich viele Kunden zu einem direkten Konkurrenten wechseln, sollten Sie hellhörig werden. Manche Ex-Mitarbeiter nehmen ihre Kontakte und Kunden mit. Auch das ist nicht zulässig.

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