Abgeworben werden: Was beachten? Chancen & Risiken

Sollen Sie von Ihrem aktuellen Arbeitgeber abgeworben werden, ist das zunächst schmeichelhaft: Sie sind eine gesuchte Fachkraft und als Leistungsträger mit Ihren Fähigkeiten, Fachkompetenzen und Erfolgen sichtbar. Klasse! Das stärkt Ihre Verhandlungsposition – auch beim Gehalt. Allerdings gilt es bei einem solchen Jobwechsel einiges zu beachten – erst recht, wenn Sie zur Konkurrenz wechseln sollen…

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Bedeutung: Wann sollte ich mich abwerben lassen?

Die Abwerbung durch Recruiter, Headhunter oder andere Unternehmen ist heute gängige Praxis und grundsätzlich legal. Besonders gesuchte Fachkräfte werden häufig direkt angesprochen, obwohl sie sich gar nicht aktiv nach einem neuen Job umsehen.

Entsprechende Angebote sind meist verlockend: ein besserer Job, höheres Gehalt und attraktivere Aufstiegs- und Entwicklungsperspektiven. Hinzu kommen weitere gute Gründe, sich abwerben zu lassen:

  • Der aktuelle Job macht keinen Spaß mehr.
  • Es gibt keine beruflichen Entwicklungsperspektiven.
  • Die Wertschätzung für Ihre Leistungen fehlt.
  • Sie suchen eine berufliche Veränderung.
  • Das Unternehmen steuert in eine Krise.

Ein Abwerbungsangebot ist aber noch kein Grund, sofort zu kündigen. Prüfen Sie zunächst, ob die neue Stelle tatsächlich eine Verbesserung bedeutet und zu Ihren langfristigen Karrierezielen passt.

Definition: Was bedeutet abwerben lassen?

Abwerben bedeutet im Berufsleben, dass ein Arbeitgeber gezielt versucht, einen bereits beschäftigten Mitarbeiter eines anderen Unternehmens für sich zu gewinnen. Die Initiative geht dabei vom neuen Arbeitgeber oder einem beauftragten Personalberater aus. Typische Mittel sind bessere Konditionen, mehr Verantwortung oder attraktive Karrierechancen. Die Abwerbung selbst verpflichtet Sie zu nichts: Sie entscheiden, ob Sie das Angebot prüfen, verhandeln oder ablehnen.

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Was muss ich beim Abgeworben werden beachten?

Grundsätzlich dürfen Unternehmen Mitarbeiter anderer Arbeitgeber abwerben. Unzulässig werden Abwerbungsmaßnahmen insbesondere dann, wenn unlautere Methoden eingesetzt werden – etwa gezielte Rufschädigung, Täuschung oder die Aufforderung zum Verrat von Betriebsgeheimnissen. Auch die gezielte Behinderung eines Wettbewerbers kann wettbewerbsrechtlich problematisch sein.

Sollen Sie als Arbeitnehmer abgeworben werden, sollten Sie deshalb zunächst Ihren Arbeitsvertrag prüfen. Besonders bei einem Wechsel zur direkten Konkurrenz gibt es einige Fallstricke.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Um Fachwissen oder internes Know-how zu schützen, vereinbaren manche Arbeitgeber ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Es untersagt Arbeitnehmern, für eine bestimmte Zeit nach dem Ausscheiden, bei einem Konkurrenten tätig zu werden. Ein solches Verbot darf grundsätzlich höchstens 2 Jahre gelten und muss weitere gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört eine Karenzentschädigung von mindestens 50 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen. Fehlt diese Zusage oder ist das Verbot zu weit gefasst, kann es unwirksam bzw. unverbindlich sein. Prüfen Sie solche Klauseln vor einer Zusage sorgfältig! Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Längere Kündigungsfristen

Wenn Unternehmen Fachkräfte abwerben, möchten sie die offenen Stellen häufig möglichst schnell besetzen. Lange Kündigungsfristen können einen kurzfristigen Wechsel jedoch verhindern. Manche Arbeitgeber vereinbaren deshalb längere vertragliche Fristen, um wertvolle Mitarbeiter zu halten. Klären Sie auch hierbei frühzeitig, wann Sie den neuen Job tatsächlich antreten können. Ein seriöser Arbeitgeber berücksichtigt Ihre bestehenden Verpflichtungen. Kündigen Sie Ihren bisherigen Arbeitsvertrag erst, wenn die wesentlichen Bedingungen des neuen Arbeitsverhältnisses verbindlich geklärt sind.

Flexible Vergütungsmodelle

Auch die Bezahlung kann dazu dienen, Fachkräfte länger an ein Unternehmen zu binden. Dazu gehören variable Vergütungsbestandteile, Betriebsrenten, Bonuszahlungen oder Sonderleistungen. Beispielsweise kann eine Bonuszahlung an bestimmte Stichtage oder Leistungsziele gebunden sein. Bei einer vorzeitigen Kündigung verlieren Sie unter Umständen Ansprüche. Allerdings sind nicht alle Stichtags- und Rückzahlungsklauseln wirksam. Prüfen Sie deshalb, welche finanziellen Folgen ein vorzeitiger Wechsel tatsächlich hätte.

Achtung Falle: Abwerbung zum Schein

Um lästige, aber schwer kündbare Mitarbeiter loszuwerden, arrangieren manche Unternehmen eine fingierte Abwerbung – etwa durch befreundete Arbeitgeber. Sobald der umworbene Mitarbeiter selbst kündigt, folgt die Kündigung in der Probezeit beim neuen Arbeitgeber. Seien Sie daher besonders vorsichtig, wenn der Abwerbungsversuch von einer Person kommt, die eng mit Ihrem bisherigen Unternehmen vernetzt ist. Prüfen Sie das Angebot und den neuen Arbeitgeber gründlich, bevor Sie Ihren sicheren Arbeitsplatz aufgeben.

Firma will mich abwerben – wie verhalten?

Ob Personaler oder Headhunter: Wenn Sie abgeworben werden sollen, gibt es einen professionellen Verhaltenskodex. Erhalten Sie beispielsweise einen Headhunter-Anruf direkt am Arbeitsplatz, bitten Sie um einen Rückruf unter Ihrer Privatnummer nach Feierabend. Dort können Sie freier sprechen, ohne dass Kollegen oder Vorgesetzte mithören.

Gleichzeitig sollten Sie nicht gleich nachfragen, woher man Ihren Namen hat. Tödlich! Sie sind DIE Top-Fachkraft, DER Experte in Ihrem Fachbereich! Man musste auf Sie kommen. Wer sofort nachfragt, degradiert sich wieder. Fragen zur Seriosität des Personalberaters und zum Auftraggeber sind dagegen selbstverständlich erlaubt.

Ebenso sollten Sie nicht gleich euphorisch werden und mit fliegenden Fahnen wechseln wollen. Das sieht nach Flucht aus und weckt Zweifel an Ihrer Loyalität. Diskretion und Bedächtigkeit sind jetzt wichtige Grundtugenden. Fragen Sie zunächst nach den Aufgaben und Herausforderungen des neuen Jobs, den Arbeitsbedingungen und Konditionen.

Erst wenn das Gesamtpaket stimmt und Sie vom neuen Arbeitgeber einen seriösen Eindruck haben, sollten Sie Ihren aktuellen Lebenslauf verschicken. Klären Sie vorher, wer Ihre Unterlagen erhält und wofür sie verwendet werden. Schließlich gibt es auf dem Arbeitsmarkt auch unseriöse Datensammler und betrügerische Stellenangebote (siehe: Job Scamming).

Checkliste: 5 Fragen vor einer Zusage

Bevor Sie sich abwerben lassen, sollten Sie diese Fragen eindeutig beantworten:

  • Warum will mich das Unternehmen unbedingt gewinnen?
  • Welche konkreten Vorteile bietet mir die neue Stelle?
  • Wie sicher ist die Position und warum ist sie vakant?
  • Welche Kündigungsfristen und Vertragsklauseln muss ich beachten?
  • Würde ich den neuen Job auch ohne das höhere Gehalt annehmen?

Bleiben wichtige Fragen unbeantwortet oder macht der neue Arbeitgeber Druck, sollten Sie besonders vorsichtig sein. Ein seriöses Angebot hält einer gründlichen Prüfung stand.

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Unbedingt Treuepflicht beachten!

Auch wenn Sie abgeworben werden, haben Sie weiterhin eine arbeitsvertragliche Treuepflicht gegenüber Ihrem bisherigen Arbeitgeber, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Sie müssen Ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen und dürfen keine vertraulichen Informationen, Kundendaten oder Betriebsgeheimnisse an den neuen Arbeitgeber weitergeben. Sich nach der Kündigung einfach krankzumelden, obwohl Sie arbeitsfähig sind, ist nicht nur schlechter Stil: Wer eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht oder unentschuldigt fehlt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung. Bleiben Sie deshalb bis zum letzten Arbeitstag professionell!

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Was sind die Risiken, wenn ich mich abwerben lasse?

So schmeichelhaft es auch ist, wenn man Sie abwerben will: Ein Jobwechsel birgt immer Risiken. Im neuen Unternehmen müssen Sie sich erneut einarbeiten, Beziehungen aufbauen und Ihre Leistungen beweisen. In der Regel müssen Sie außerdem eine neue Probezeit bestehen.

Gerade wenn Sie vom Marktführer zu einem Verfolger wechseln, kann es passieren, dass man Ihnen zwar eine höhere Position samt Gehalt anbietet – Ihnen aber die Gründe verschweigt, warum das Unternehmen eben nur „Verfolger“ ist. Gibt es schlechte Prozesse? Zu kleine Budgets? Ein schlecht qualifiziertes Team? Solche Überraschungen können Ihren Erfolg im neuen Job erheblich erschweren und damit auch die neue Position gefährden.

Jedes Jobangebot objektiv bewerten

Prüfen Sie daher das Jobangebot immer genau und sprechen Sie möglichst auch mit Mitarbeitern oder Führungskräften des abwerbenden Unternehmens. Je intransparenter Personaler und Headhunter hierbei agieren, desto skeptischer sollten Sie werden. Oder sich gar nicht erst abwerben lassen. Bedenken Sie außerdem, dass Ihr bisheriger Arbeitgeber versuchen könnte, Sie mit einem höheren Gehalt oder einer Beförderung zu halten. Ein solches Gegenangebot klingt attraktiv, löst aber nicht automatisch die ursprünglichen Gründe für Ihre Wechselbereitschaft. Vergleichen Sie deshalb beide Perspektiven nüchtern und lassen Sie sich weder von Schmeicheleien noch von kurzfristigen finanziellen Vorteilen zu einer vorschnellen Entscheidung verleiten.


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