Verleumdung: Definition, Beispiele + Strafe

Verleumdung ist eine ernste Straftat und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe belegt werden. Dabei handelt es sich um eine bewusst Ehrverletzung und Rufschädigung einer Person. Wir erklären, wie sich die Bedeutung von Beleidigung oder übler Nachrede unterscheidet und wie Sie sich dagegen wehren sollten…

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Definition: Was ist Verleumdung?

Verleumdung bezeichnet die absichtliche Verbreitung falscher Tatsachen über eine Person mit dem Ziel, den Ruf der Person zu schädigen. Um jemanden zu verleumden…

  • muss die Aussage unwahr sein.
  • Dem Täter muss das bewusst sein („wider besseres Wissen“).
  • Er muss die Behauptung mit voller Absicht verbreiten.
  • Er oder sie will einem anderen damit schaden.

In Deutschland fällt Verleumdung unter den Straftatbestand des § 187 im Strafgesetzbuches (StGB). Bedeutet: Das Rechtsgut der persönlichen Ehre ist hierzulande geschützt. Wer andere bewusst verleumdet, muss mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen.

Was ist Unterschied zu übler Nachrede und Beleidigung?

Alle drei Begriffe – Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede – werden oft synonym verwendet (Oberbegriff: „Ehrverletzung“). Es gibt jedoch Unterschiede:

  • Beleidigung (§ 185 StGB)

    Bei der Beleidigung handelt es sich um eine Äußerung oder ein Verhalten, das die Ehre eines anderen verletzen und diesen herabwürdigen soll. Beispiele sind Aussagen wie „Arschloch!“, „Vollidiot“ sowie das Anspucken oder Stinkefinger zeigen.

  • Üble Nachrede (§ 186 StGB)

    Bei der üblen Nachrede werden Behauptungen verbreitet, die das Ziel haben, einen Menschen verächtlich zu machen. Der Unterschied zur Verleumdung ist: Der Wahrheitsgehalt des Gerüchts ist dem Täter nicht bewusst oder egal. Beispiel: „Die F. hat sich doch nur hochgeschlafen!“

  • Verleumdung (§ 187 StGB)

    Bei der Verleumdung (englisch: defamation) handelt es sich um eine bewusste Lüge, die einer anderen Person schaden soll. Beispiel: manipulierte oder gefälschte Bilder oder Sätze wie: „Firma X sind gefährliche Abzocker, die ihre Kunden betrügen.“

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Welche Strafe droht bei Verleumdung?

Verleumdung steht in Deutschland unter Strafe. Wer bewusst falsche Tatsachen über eine Person verbreitet, um ihr zu schaden muss mit mehreren 1000 Euro Geldstrafe (nicht-öffentliche Verleumdung) oder sogar Freiheitsstrafen zwischen 2-5 Jahren rechnen (öffentliche Verleumdung) – je nach Schwere der Tat.

Allerdings kann eine Verleumdung in der Regel nur bis zu 5 Jahre lang strafrechtlich verfolgt werden. Danach ist sie verjährt und die „Verfolgungsverjährung“ nach § 78 StGB endet.

Verleumdung Beispiele

Verleumdung kommt in allen Lebensbereichen vor – privat und im Berufsleben. Einer der prominentesten Fälle der Vergangenheit war der Rechtsstreit zwischen Johnny Depp und Amber Heard: Beide beschuldigten sich gegenseitig der Verleumdung.

Besonders häufig tritt die Verleumdung heute im Internet und in sozialen Netzwerken auf: Zum Beispiel behauptet jemand auf Facebook, ein Politiker sei korrupt, obwohl das nicht wahr ist. Im Job wiederum könnte ein Mitarbeiter das Gerücht verbreiten, sein Kollege würde im Büro stehlen.

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Verleumdung Bedeutung für die Opfer

Verleumdung hat weitreichende Folgen – sowohl für Opfer wie für den Verleumder. Bei den Opfern kann der Verlust des guten Rufs zu erheblichen finanziellen, emotionalen und psychischen Belastungen führen. Auch die sozialen Beziehungen oder beruflichen Chancen können durch die falschen Behauptungen gefährdet sein.

Bei besonders krassen Fällen wurden Menschen schon unschuldig (!) des sexuellen Missbrauchs auch oder gerade an Kindern verleumdet, was zu einer gesellschaftlichen Ächtung führt, die noch lange nachhallt – „könnte ja was dran sein…“

Imageverlust, Skandal, Ruin

Vor allem im geschäftlichen Kontext kann Verleumdung zu einem gravierenden Imageschaden oder Skandal führen. Finanzielle Einbußen oder gar der wirtschaftliche Ruin können die Folge sein. Unternehmen, die Opfer von Verleumdung werden, können Aufträge und Kunden verlieren. Umso wichtiger ist, in solchen Fällen rechtzeitig rechtliche Schritte einzuleiten…

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Wie kann ich Verleumdung anzeigen?

Wer Opfer von Verleumdung wird, sollte sich unmittelbar wehren und Gegenmaßnahmen ergreifen. Wir empfehlen dazu folgende Schritte:

  1. Beweise sichern

    Dokumentieren Sie alle relevanten verleumderischen Behauptungen – zum Beispiel durch Screenshots oder Kopien von E-Mails oder Beiträgen in sozialen Medien sowie durch Zeugenaussagen. Je mehr Beweise Sie sammeln, desto besser ist Ihre spätere Position.

  2. Anwalt konsultieren

    Ziehen Sie unbedingt einen Fachanwalt für Strafrecht hinzu und lassen Sie sich von diesem beraten. Idealerweise ist der Anwalt auf Medienrecht oder Persönlichkeitsrecht spezialisiert. Er kann Ihnen helfen, die richtigen Schritte einzuleiten und Sie über Ihre Optionen informieren.

  3. Anzeige erstatten

    Erstatten Sie Anzeige gegen den oder die Täter bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft. Es ist wichtig, dass Sie hierbei alle gesammelten Beweise vorlegen und den Vorwurf der Verleumdung klar und präzise formulieren, wenn Sie diesen anzeigen.

  4. Zivilrechtliche Schritte

    Neben der strafrechtlichen Anzeige haben Sie ebenso die Möglichkeit, zivilrechtliche Schritte einzuleiten. Das können eine Unterlassungsklage sowie Schadensersatzforderungen oder Schmerzensgeld sein. In dem Fall müssen Sie den Schaden aber genau beziffern und nachweisen, was bei einem Imageschaden nicht immer leicht ist.

Eine umfassende Verleumdungsklage ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein klärendes Gespräch, eine Anzeige oder eine Unterlassungserklärung den Täter davon abbringen können, weiterhin verleumderische Äußerungen zu verbreiten. Die Kosten dafür richten sich nach dem Streitwert und können von 400 bis über 2000 Euro reichen.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Opfer von Rufmord werden, zögern Sie nicht, rechtzeitig rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte zu wahren und sich gegen die Verbreitung falscher und rufschädigender Behauptungen zu wehren.


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