Verleumdung: Definition, Strafen, Wie dagegen wehren?

Verleumdung ist eine ernste Straftat. Dabei handelt es sich um eine bewusste Rufschädigung, bei der Betroffene wider besseres Wissen Unwahrheiten verbreiten. Wir erklären, wie sich eine Verleumdung von Beleidigung oder von übler Nachrede unterscheidet und wie Sie sich dagegen wehren…

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Das Wichtigste in Kürze

  • Definition: Verleumdung bedeutet, dass jemand bewusst falsche Tatsachen über eine andere Person oder den Arbeitgeber behauptet, um deren Ruf zu schädigen. Nach § 187 Strafgesetzbuch (StGB) ist Verleumdung strafbar. Erfolgt die Verleumdung in der Öffentlichkeit (z.B. im Internet), ist das Strafmaß höher.
  • Vorsatz: Verleumdung liegt vor, wenn der Täter weiß, dass seine Behauptung unwahr ist. Bei übler Nachrede weiß der Täter nicht mit Sicherheit, dass er die Unwahrheit sagt.
  • Strafantrag: Verleumdung ist ein sog. Antragsdelikt. Damit sie verfolgt wird, müssen Betroffene in der Regel Strafanzeige stellen.
  • Arbeitsrechtliche Folgen: Verleumdung im Job kann eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
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Definition: Was ist Verleumdung?

Verleumdung bezeichnet die absichtliche Verbreitung falscher Tatsachen über eine Person mit dem Ziel, den Ruf der Person zu schädigen. Um jemanden zu verleumden, müssen jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Aussage muss unwahr sein.
  • Dem Täter muss das bewusst sein („wider besseres Wissen“).
  • Er muss die Behauptung mit Absicht verbreiten.
  • Er will damit einem anderen damit schaden.

In Deutschland fällt Verleumdung unter den Straftatbestand des § 187 StGB. Das Rechtsgut der persönlichen Ehre ist hierzulande geschützt. Wer andere bewusst verleumdet, muss deshalb mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen.

Was ist der Unterschied zu übler Nachrede oder Beleidigung?

Alle drei Straftatbestände – Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede – werden oft synonym verwendet. In allen Fällen handelt es sich um Ehrverletzungen. Dennoch gibt es Unterschiede:

  • Beleidigung (§ 185 StGB)

    Eine Beleidigung ist eine Äußerung oder ein Verhalten, das die Ehre eines anderen verletzen und diesen herabwürdigen soll. Beispiele sind Aussagen wie „Arschloch!“, „Vollidiot“ oder das Anspucken und Stinkefinger zeigen.

  • Üble Nachrede (§ 186 StGB)

    Bei der üblen Nachrede werden Behauptungen mit dem Ziel verbreitet, einen anderen verächtlich zu machen. Im Unterschied zur Verleumdung ist dem Täter der Wahrheitsgehalt des Gerüchts aber nicht bewusst oder egal. Beispiel: „Die Kollegin hat sich doch nur hochgeschlafen!“

Wie beweist man Verleumdung?

Um Verleumdung zu beweisen, müssen Sie die Unwahrheit der Tatsachenbehauptung und das Wissen des Täters über die Unwahrheit nachweisen, was leider oft schwierig ist. Als Beweise können Screenshots, Aufzeichnungen, Dokumente oder Zeugenaussagen dienen. Bei mündlichen Fällen sind meist Zeugen entscheidend; bei Online-Verleumdung ist die schnelle Sicherung digitaler Spuren wichtig – also vor allem Screenshots mit Datum und Uhrzeit machen.

Verleumdung Beispiele

Besonders häufig kommt Verleumdung heute im Internet und in sozialen Netzwerken vor. Zum Beispiel behauptet jemand auf Facebook, ein Politiker sei korrupt, obwohl das nicht wahr ist. Im Job wiederum könnte ein Mitarbeiter das Gerücht verbreiten, sein Kollege würde im Büro stehlen.

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Welche Strafe droht bei Verleumdung?

Wer in Deutschland andere bewusst verleumdet und falsche Tatsachen verbreitet, muss mit einer Geldstrafe von mehreren tausend Euro rechnen. In schweren und öffentlichen Fällen ist auch eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren möglich. Teilweise können Opfer zusätzlich Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend machen.

Wie lange habe ich Zeit, eine Verleumdung anzuzeigen?

Verleumdung ist nach § 194 StGB ein sogenanntes Antragsdelikt. Bedeutet: Betroffene müssen Strafantrag stellen, damit es verfolgt wird. Die Anzeige muss bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft innerhalb von 3 Monaten gestellt werden. Allerdings wird Verleumdung in der Regel nur 5 Jahre lang strafrechtlich verfolgt. Danach ist sie nach § 78 StGB verjährt.

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Welche Folgen hat Verleumdung für die Opfer?

Verleumdung hat weitreichende Folgen – für Täter und Opfer. Bei Letzteren kann der Verlust des guten Rufs zu erheblichen finanziellen, emotionalen und psychischen Belastungen führen. Auch die sozialen Beziehungen oder beruflichen Chancen können durch die falschen Behauptungen gefährdet sein. So wurden in einigen Fällen Menschen schon – unschuldig! – des sexuellen Missbrauchs verleumdet, was zu einer gesellschaftlichen Ächtung führt, die noch lange nachhallt. Vor allem im Berufsleben kann Verleumdung zu einem gravierenden Imageschaden oder Skandal führen. Unternehmen, die Opfer von Verleumdung werden, können Aufträge und Kunden verlieren. Die Folgen reichen von finanziellem Schaden bis hin zum wirtschaftlichen Ruin.

Wie kann ich mich gegen Verleumdung wehren?

Wer Opfer von Verleumdung wird, sollte schnell handeln und unmittelbar Gegenmaßnahmen ergreifen. Anwälte und Experten empfehlen hierfür folgende Schritte:

  1. Beweise sichern

    Dokumentieren Sie zunächst alle relevanten verleumderischen Behauptungen – zum Beispiel durch Screenshots oder Kopien von E-Mails oder Beiträgen in sozialen Medien sowie durch Zeugenaussagen. Je mehr Beweise Sie sammeln, desto besser ist Ihre spätere Position.

  2. Anwalt konsultieren

    Ziehen Sie unbedingt einen Fachanwalt für Strafrecht hinzu und lassen Sie sich von diesem beraten. Idealerweise ist der Anwalt auf Medienrecht oder Persönlichkeitsrecht spezialisiert. Er kann Ihnen helfen, die richtigen Schritte einzuleiten, und Sie über Ihre Optionen informieren.

  3. Anzeige erstatten

    Erstatten Sie Anzeige gegen den oder die Täter bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft. Es ist wichtig, dass Sie hierbei alle gesammelten Beweise vorlegen und den Vorwurf der Verleumdung klar und präzise formulieren, wenn Sie Strafantrag stellen.

  4. Zivilrechtliche Schritte

    Neben der strafrechtlichen Anzeige haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, zivilrechtliche Schritte einzuleiten. Das können eine Unterlassungsklage sowie Schadensersatzforderungen oder Schmerzensgeld sein. In dem Fall müssen Sie den Schaden aber genau beziffern und nachweisen, was bei einem Imageschaden nicht immer leicht ist.

Eine umfassende Verleumdungsklage ist hauptsächlich dann sinnvoll, wenn ein klärendes Gespräch, eine Anzeige oder eine Unterlassungserklärung den Täter nicht davon abbringen können, weiterhin verleumderische Äußerungen zu verbreiten. Die Kosten für ein Strafverfahren richten sich nach dem Streitwert und können von 400 bis über 2000 Euro reichen.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Opfer von Rufmord werden, zögern Sie nicht, rechtzeitig rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich gegen die Verbreitung falscher und rufschädigender Behauptungen zu wehren. Langes Zögern werten manche Richter als Eingeständnis, dass doch etwas Wahres dran ist.


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