Umsatzbeteiligung: Beispiele & Formen in der Praxis

Je mehr das Unternehmen verdient, desto mehr bekommen die Mitarbeiter. Eine Umsatzbeteiligung spornt an und ist ein beliebtes Modell der variablen Vergütung. Wir erklären die Umsatzbeteiligung mit Beispielen der verschiedenen Formen – inklusive Vor- und Nachteile einer Beteiligung am Umsatz…

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Was ist eine Umsatzbeteiligung?

Die Umsatzbeteiligung (auch: Ertragsbeteiligung) ist eine Entlohnungsform von Arbeitnehmern, bei der Mitarbeiter neben dem festen Gehalt einen variablen Anteil abhängig vom erwirtschafteten Umsatz erhalten.

Entscheidend ist der vereinbarte Prozentsatz sowie die zugrundeliegende Größe. Das kann der Umsatz der Abteilung, des Unternehmens oder auch des individuellen Angestellten als Maßstab genutzt werden.

Besonders verbreitet sind Umsatzbeteiligungen im Vertrieb. Hier korreliert der Umsatz direkt mit der Leistung des Mitarbeiters. Sehr gute Ergebnisse spiegeln sich dann in der Bezahlung.

Alternativen zur Umsatzbeteiligung

Die Umsatzbeteiligung ist eine Variante der Erfolgsbeteiligung für Mitarbeiter. Grundprinzip: Angestellte profitieren finanziell vom wirtschaftlichen Erfolg des Arbeitgebers.

Alternative Möglichkeiten sind eine Gewinnbeteiligung (ermittelt auf Basis des Bilanzgewinns) oder eine Leistungsbeteiligung (ermittelt zum Beispiel nach Produktivität oder Kostenersparnis).

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Beispiele: Arten der Umsatzbeteiligung

Die Ausgestaltung der Umsatzbeteiligung variiert je nach Unternehmen und nach Branchen. Dabei gilt grundsätzlich: Es handelt sich um eine Kombination aus Fixgehalt und Umsatzbeteiligung. Die wichtigsten Formen sind:

    1. Individuelle Umsatzbeteiligung

    Jeder Mitarbeiter erhält eine Beteiligung am Umsatz, den er selbst erwirtschaftet. Gute eigene Performance steigert die Zahlung.

  • Häufig im Vertrieb, Außendienst oder Einzelhandel
  • Beispiel: Ein Verkäufer erhält 2 Prozent des Umsatzes, den er direkt erzielt.
  • 2. Teambezogene Umsatzbeteiligung

    Ein Team oder eine Abteilung wird am gemeinschaftlich erzielten Umsatz beteiligt.

  • Häufig bei Projekten oder wenn Umsätze nicht einzeln zugeordnet werden können.
  • Beispiel: Jeder im Team bekommt 1,5 Prozent vom Umsatz der Abteilung.
  • 3. Unternehmensweite Umsatzbeteiligung

    Hier werden Mitarbeiter am Gesamtumsatz des Unternehmens beteiligt. Das gilt für die gesamte Belegschaft oder (nach Sachgründen) ausgewählte Mitarbeiter.

  • Häufig in Start-ups oder Unternehmen mit starker Teamkultur.
  • Beispiel: Mitarbeiter werden mit 2 Prozent am Umsatz beteiligt.
  • 4. Umsatzbeteiligung mit Staffelung

    Häufiges Modell ist eine Staffelung nach Umsatzhöhe. Je höher die Umsätze sind, desto höher auch der Prozentsatz der Umsatzbeteiligung.

  • Mitarbeiter erhalten höhere Beteiligungen bei steigendem Umsatz
  • Beispiel: Bis 50.000 € Umsatz = 1,5 Prozent, ab 50.001 € = 2 Prozent, ab 100.000 € = 3 Prozent

Berechnungsgrundlagen in der Umsatzbeteiligung

Die Umsatzbeteiligung richtet sich grundsätzlich nach dem Umsatz (Absatzmenge x Verkaufspreis). Allerdings gibt es unterschiedliche Modelle und Formen. Diese variieren je nach Berechnungsgrundlage:

  1. Wertschöpfungsbeteiligung

    Beteiligung am Mehrwert, den ein Unternehmen schafft. Abgezogen werden zum Beispiel Materialkosten oder Fremdleistungen.

    Formel: Wertschöpfung = Umsatz – Vorleistungen

  2. Rohertragsbeteiligung

    Beteiligung am sogenannten Rohertrag (auch: Bruttogewinn). Abgezogen werden leicht zu ermittelnde Kosten für den Wareneinsatz.

    Formel: Rohertrag = Umsatz – Wareneinsatz

  3. Nettoertragsbeteiligung

    Beteiligung am Nettoertrag – es handelt sich daher um eine Gewinnbeteiligung. Abgezogen werden alle Kosten (Material, Personal, Miete, Steuern…)

    Formel: Nettoertrag = Umsatz – alle Kosten

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Anspruch: Wo wird die Umsatzbeteiligung geregelt?

Soll für ein Arbeitsverhältnis eine Umsatzbeteiligung vereinbart werden, muss dies schriftlich geschehen. Vereinbarungen werden meist direkt im Arbeitsvertrag getroffen. Mitarbeiter können mit einer Gehaltsverhandlung oder bereits bei der Einstellung mit Verhandlungsgeschick einen Prozentsatz erhalten.

Es kann auch einen gültigen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geben, aus denen sich die Umsatzbeteiligung für einen Mitarbeiter ergibt. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es aber nicht.

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Umsatzbeteiligung Formel: Beispiel zur Berechnung

Die simple Formel für die Berechnung Ihrer Umsatzbeteiligung: Ausgangswert x individueller Prozentsatz = Betrag Ihrer Umsatzbeteiligung. Die Berechnung übernimmt der Arbeitgeber – er kennt die genauen Umsatzzahlen und zahlt die Beteiligungen direkt aus.

Die Formel zeigt auch die zwei entscheidenden Faktoren: der individuelle Prozentsatz und die Ausgangsgröße. Für den Ausgangswert gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Umsatz des gesamten Unternehmens
  • Umsatz einer Abteilung
  • Umsatz des einzelnen Mitarbeiters

Beispiel: Umsatzbeteiligung berechnen

Sie werden mit 3 Prozent am Umsatz Ihrer Abteilung beteiligt, im Jahr lag dieser bei 100.000 Euro. Über die Rechnung 100.000 Euro multipliziert mit 0,03 (3 Prozent) erhalten Sie eine Beteiligung von 3.000 Euro für das Jahr.

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Wie hoch ist die Umsatzbeteiligung?

Die Spanne einer Umsatzbeteiligung ist enorm. Sie können 250 Euro, aber auch 5.000 Euro erhalten. Es gibt dabei keine Vorgaben oder allgemeinen Regelungen zur Höhe der Beteiligung. Der Prozentsatz ist das Ergebnis der Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber. Zudem ist die Summe variabel: Steigt in einem Jahr der Umsatz deutlich an, fällt auch die Zusatzzahlung höher aus.

Umsatzbeteiligung: Wie viel Prozent?

Typische Prozentsätze für Beteiligungen sind 2, 3, 5 oder auch 8 Prozent am Umsatz. Oft sind höhere Umsatzbeteiligungen an bestimmte Umsatzschwellen gekoppelt.

Je größer der Umsatz (der Abteilung oder des Unternehmens), desto höher fällt der variable Gehaltsbestandteil aus.

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Umsatzbeteiligung versteuern: Ist die Zahlung steuerfrei?

Eine Umsatzbeteiligung ist nicht steuerfrei. Es ist eine zusätzliche finanzielle Leistung vom Arbeitgeber und wird als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit voll versteuert. Sie zahlen auf den gesamten Betrag Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.

Die Abrechnung erfolgt über Ihre Lohnabrechnung. Ausgezahlt wird nicht der Nettobetrag, sondern der Bruttobetrag nach Abzügen. Steuerlich wird die Umsatzbeteiligung wie andere Bonuszahlungen oder Prämien behandelt. Geldwerte Vorteile können eine (teilweise) steuerfreie Alternative sein.

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Vor- und Nachteile der Umsatzbeteiligung

Vorteile für Mitarbeiter

Bei einer Umsatzbeteiligung wird von einer Win-win-Situation gesprochen. Das liegt an den Zielen und damit verbundenen Vorteilen des Entlohnungsmodells. Im Idealfall profitieren sowohl Mitarbeiter als auch Unternehmen von der Regelung:

  • Bessere Bezahlung

    Werden große Umsätze erzielt, profitiert der Mitarbeiter von einer (teilweise deutlich) besseren Bezahlung. Bei Erfolg im Job übersteigt das Gehalt mit flexibler Umsatzbeteiligung ein normales Festgehalt.

  • Größere Motivation

    Die Motivation von Mitarbeitern steigt, wenn diese durch eigene Leistungen mehr verdienen können. Ist das Gehalt gesichert und immer gleich, besteht eher die Gefahr, nur noch Dienst nach Vorschrift zu leisten und gerade das Minimum zu machen.

  • Mehr Zufriedenheit

    Eine Umsatzbeteiligung ist eine Form der Anerkennung und Wertschätzung für die eigene Arbeit. Sie sagt: Wir wissen deinen Beitrag zum Erfolg zu schätzen und beteiligen dich daran. Das steigert die Zufriedenheit und Loyalität zum Unternehmen.

  • Vorteile für Unternehmen

  • Größerer Umsatz

    Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern führt zu einem höheren Umsatz im Unternehmen. Alle ziehen gemeinsam an einem Strang und treiben den Unternehmenserfolg voran. Es gibt mehr Verkäufe, neue Kunden und die wirtschaftliche Lage verbessert sich.

  • Bessere Mitarbeiter

    Gute Mitarbeiter sind der wichtigste Erfolgsfaktor für Unternehmen. Der Ansporn durch eine Umsatzbeteiligung motiviert die Angestellten zu Bestleistungen. Das ist schließlich nicht nur im Sinne des Unternehmens, sondern auch zum eigenen Vorteil.

  • Weniger Fluktuation

    Das Team ist zufrieden, identifiziert sich mit dem Arbeitgeber und wird fair bezahlt – das führt zu niedrigen Fluktuationsraten. Mitarbeiter werden gebunden und bleiben langfristig als Fachkräfte erhalten.

  • Stärkeres Wachstum

    Auch langfristig profitierten Arbeitgeber: Die bessere finanzielle Lage ermöglicht größere Investitionen, Einstellung weiterer Mitarbeiter, Ausbau der Produktionsanlagen oder auch Expansion an andere Standorte. Das Wachstum des Unternehmens soll vorangetrieben und gestärkt werden.

Nachteile für Mitarbeiter

Eine Umsatzbeteiligung klingt nach der perfekten Ergänzung zum Fixgehalt – für mehr Motivation, glückliche Mitarbeiter und Erfolg. In der Praxis gibt es aber auch Nachteile und Risiken:

  • Finanzielles Risiko

    Wenn Umsatzbeteiligungen ein wichtiger und großer Bestandteil des Durchschnittsgehalts sind, werden sie zu einem finanziellen Risiko für Arbeitnehmer. Es läuft nicht immer nur gut und geht bergauf. Bleiben die Umsatzzahlen hinter den Erwartungen, drohen finanzielle Probleme.

  • Größerer Druck

    Es ist enormer Druck für Mitarbeiter, einen Mindestumsatz erzielen zu müssen, um die eigenen laufenden Kosten zu decken. Im Hinterkopf ist ständig der Gedanke: Ich muss mehr verkaufen, um nicht im Minus zu sein. Dieser Stress wirkt sich auch auf die Gesundheit aus.

  • Wachsende Konkurrenz

    Werden Mitarbeiter nach individuellem Umsatz beteiligt, kommt es zu großer Konkurrenz innerhalb des Teams. Es wird nicht gemeinsam am Erfolg gearbeitet. Jeder hat nur die eigenen, individuellen Umsatzzahlen im Kopf.

  • Nachteile für Unternehmen

  • Sinkende Gewinne

    Je mehr vom Umsatz an Mitarbeiter weitergegeben wird, desto weniger bleibt als Gewinn übrig. Vielleicht schreibt das Unternehmen sogar rote Zahlen durch hohe Kosten trotz guter Umsätze – und muss zusätzlich Beteiligungen zahlen. Zudem greifen einige Mitarbeiter zu kostspieligen Methoden und Werbemaßnahmen für mehr Umsätze.

  • Schlechtere Kundenzufriedenheit

    Bei Umsatzbeteiligungen können Mitarbeiter die Kundenzufriedenheit aus dem Blick verlieren. Es zählt nur noch: Vertragsabschlüsse um jeden Preis. Es werden Versprechungen gemacht, die nicht gehalten werden können oder Produkte verkauft, die ein Kunde gar nicht benötigt. Langfristig leiden darunter die Kundenbeziehungen und es droht ein schlechter Ruf für das Unternehmen.

  • Wechselnde Personalkosten

    Unternehmen können Personalkosten kaum kalkulieren und planen, wenn Mitarbeiter Umsatzbeteiligungen erhalten. Gerade bei einem gestaffelten System lässt sich im Vorfeld nicht ermitteln, welche Kosten auf die Personalabteilung zukommen. So müssen immer genügend finanzielle Reserven bereitstehen.

Für Arbeitgeber kann die Gewinnbeteiligung eine bessere Alternative sein. Der wichtige Unterschied: Für den Gewinn werden bereits die Kosten berücksichtigt – es geht nicht mehr nur um den reinen Umsatz, sondern um echten wirtschaftlichen Erfolg.


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