Definition: Was ist ein Dienstvertrag?
Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, mit dem sich eine Seite zur Leistung einer Dienstleistung (Dienstverpflichteter oder Schuldner) und die andere Seite zur Zahlung eines Entgeltes für diese Leistung (Dienstberechtigter oder Gläubiger) verpflichtet.
Als Dienst kann eine einmalige oder dauerhafte Leistung vereinbart werden. Die Zahlung des Entgeltes ist erst nach der Leistung fällig. Häufigstes Beispiel für einen Dienstvertrag ist der Arbeitsvertrag zwischen Unternehmen und Mitarbeiter. Dienstverträge können aber auch mit Selbstständigen geschlossen werden.
Dienstvertrag: Einfach erklärt
In einem Dienstvertrag wird eine festgelegte Leistung für eine entsprechende Bezahlung vereinbart. Der Auftraggeber zahlt dabei für die geleistete Arbeit, nicht für einen garantierten Erfolg. Wesentliche Merkmale:
- Der Schuldner verpflichtet sich zu einer Tätigkeit.
- Der Gläubiger verpflichtet sich zur Zahlung einer Vergütung.
- Geschuldet wird die Tätigkeit, unabhängig von einem bestimmten Erfolg.
- Der Dienstvertrag kann beidseitig mit Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, Werkvertrag – Was ist der Unterschied?
Die Vertragsarten – Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, Werkvertrag – sind ähnlich und überschneiden sich teilweise, trotzdem ist eine Unterscheidung und Abgrenzung zum besseren Verständnis wichtig:
- Leistung: Tätigkeit, keine Erfolgspflicht
- Beispiele: Beratung, Unterricht, Pflege, Coaching
- Verhältnis: Angestellt oder selbstständig
- Leistung: Tätigkeit, keine Erfolgspflicht
- Besonderheit: Persönliche Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit
- Verhältnis: Arbeitnehmer ist organisatorisch eingegliedert
- Leistung: Erfolg oder fertiges Werk
- Beispiel: Bau eines Geräts, Erstellung einer Software, Renovierung
- Verhältnis: Selbstständiger Dienstleister
1. Dienstvertrag
Im Dienstvertrag schulden Sie eine Leistung nach bestem Wissen und Gewissen – es gibt aber keine Erfolgsversprechung und auch keine Pflicht für ein festgelegtes Ergebnis.
2. Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist eine Form des Dienstvertrags. Es gelten dabei besonders strenge Regeln aus dem Arbeitsrecht. Wichtig ist zudem die unselbstständige sowie abhängige Tätigkeit.
3. Werkvertrag
Wichtig ist die Unterscheidung zum Werkvertrag. Dieser verpflichtet zur mängelfreien Herstellung eines vereinbarten Werkes – also zu einem bestimmten Erfolg. Die Bezahlung wird entsprechend erst fällig, wenn das Erfolgsversprechen eingelöst wurde.
Beim Werkvertrag ist die Abnahme des fertigen Werkes verpflichtend. Der Vertragspartner prüft, ob die Leistung fehlerfrei erbracht wurde und zahlt erst im Anschluss.
Dienstvertrag: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Die gesetzlichen Vorgaben zu Dienstverträgen befinden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch in §§ 611 bis 630 BGB. Hier werden gegenseitige Verpflichtungen, Fälligkeiten und Modalitäten zur Kündigung geregelt.
Dienstvertrag: Beispiel für Leistungen
Im Berufsleben ist der Dienstvertrag die typische Vereinbarung. Als Arbeitnehmer unterzeichnen Sie zum Beispiel einen Arbeitsvertrag oder auch einen Ausbildungsvertrag – beides sind solch gegenseitige Abkommen.
Doch auch in anderen Bereichen werden unzählige Dienstverträge geschlossen. Hier einige häufige Beispiele für Anwendungsbereiche eines Dienstvertrages:
- Vertrag mit dem Internetprovider
- Unterrichtsverträge
- Vertrag über Schülernachhilfe
- Behandlungsvertrag
- Mandatsvertrag
- Vertrag mit einem Steuerberater
- Vertrag mit Freelancern
Beispiel für geschuldete Leistungen im Dienstvertrag
Dass in einem Dienstvertrag nur die Leistung, nicht der Erfolg geschuldet wird, zeigt sich an einem einfachen Beispiel: Im Behandlungsvertrag vereinbaren ein Arzt und ein Patient die Durchführung einer medizinischen Behandlung. Diese muss vom Arzt ordnungsgemäß durchgeführt werden – es kann aber kein Behandlungserfolg festgelegt oder erwartet werden.
2 Arten von Dienstverträgen
Dienstverträge können in zwei Arten unterschieden werden. Entscheidendes Merkmal ist die Art und Weise, wie die Dienstleistungen erbracht werden. Möglich sind selbstständige Tätigkeiten als auch unselbstständige Tätigkeiten (Arbeitsvertrag). Wir stellen beide Varianten vor:
1. Arbeitsvertrag (Dienstvertrag für unselbstständige Tätigkeiten)
Die bekannteste Form des Dienstvertrags regelt ein Arbeitsverhältnis. Arbeitnehmer verpflichten sich zur Leistung, der Arbeitgeber zahlt als Gegenleistung das regelmäßige Gehalt. Bei dieser Art des Vertrages macht der Dienstberechtigte (Arbeitgeber) Vorgaben zu Arbeitszeit und -ort. Mitarbeiter sind weisungsgebunden und wirtschaftlich vom Arbeitgeber abhängig.
Wichtiger Unterschied zu anderen Dienstverträgen sind die Rechte und Pflichten. So haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung sowie bezahlten Urlaub und genießen Kündigungsschutz.
2. Freier Dienstvertrag
Freie Dienstverträge lassen dem Dienstverpflichteten deutlich mehr Freiheiten. Art und Weise der Leistung sowie die genauen Arbeitszeiten können oftmals selbst und frei bestimmt werden. Vertraglich festgelegt wird der Dienst – die konkrete Umsetzung wird dem anderen Vertragspartner überlassen. Ein solch freier Dienstvertrag wird beispielsweise häufig mit freien Mitarbeitern geschlossen.
Entscheidendes Merkmal für freie Dienstverträge ist die eigenverantwortliche und selbstständige Ausführung des Dienstes – zum Beispiel bei Coaches oder Beratern. Der Auftraggeber macht kaum Vorgaben und es gibt kein Direktionsrecht.
Inhalt: Was gehört in den Dienstvertrag?
Durch die in Deutschland geltende Vertragsfreiheit können Sie Form und Inhalt für Dienstverträge grundsätzlich frei wählen – selbst die Schriftform ist nicht zwingend vorgegeben.
Trotzdem sollten Sie jeden Vertrag unbedingt schriftlich festhalten und genau darauf achten, alle wichtigen Aspekte abzudecken. Dieser Inhalt sollte in Dienstverträgen unbedingt geregelt sein:
-
Vertragsparteien
Wer schließt den Vertrag ab? Wer ist Dienstberechtigter, wer ist Dienstverpflichteter?
-
Vertragsgegenstand
Was genau ist der Dienst, der geschuldet wird und in welchem Umfang muss er geleistet werden?
-
Zeitpunkt und Dauer
Wann wird der Dienst erbracht? Ist es eine einmalige Leistung oder ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis?
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Vergütung
Wie hoch ist die Bezahlung? Wann und wie wird diese gezahlt?
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Erfüllungsort
Wo wird die Leistung erbracht oder kann der Schuldner dies selbst frei entscheiden?
-
Haftung
Wer haftet bei welchen Vertragsverletzungen? Wann entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz?
-
Kündigung
Welche Bestimmungen gelten zur Kündigung? Wie lang ist die Kündigungsfrist?
-
Sonstige Vereinbarungen
Was soll zusätzlich vereinbart werden? Was gilt zum Datenschutz?
-
Schlussbestimmungen
Anforderungen an die Schriftform, Gerichtsstand des Auftraggebers
-
Salvatorische Klausel
Um die Gültigkeit zu erhalten, falls bestimmte Formulierungen unwirksam sind.
Dienstvertrag: Muster
Wie sieht ein Dienstvertrag in der Praxis aus? Das folgende Muster ist ein mögliches Beispiel für die Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer:
Dienstvertrag Muster
Zwischen
Muster GmbH
Beispielstraße 20
54321 Neustadt
– nachfolgend „Auftraggeber“ genannt –
und
Ben Beispiel
Hauptstraße 1
54321 Neustadt
– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt“ –
wird folgender Dienstvertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
(1.1) Der Auftragnehmer wird ab dem TT.MM.JJJJ als (Jobtitel) für den Auftraggeber tätig. Diese Tätigkeit beinhaltet vor allem, aber nicht ausschließlich:
- __________
- __________
- __________
(1.2) Der Auftragnehmer ist im Umfang der vereinbarten Arbeitszeiten frei in der Wahl von Ort und Zeit seiner Tätigkeit.
(1.3) In der Ausführung seiner Leistungen ist der Auftragnehmer nicht an die Weisungen des Auftraggebers gebunden. Es findet keine feste Eingliederung in den Betrieb statt.
§ 2 Beginn und Dauer
Die Tätigkeit beginnt am TT.MM.JJJJ und endet am TT.MM.JJJJ ohne eine explizite Kündigung. Eine Fortführung der Zusammenarbeit erfordert den Abschluss einer zusätzlichen vertraglichen Vereinbarung.
§ 3 Vergütung
(3.1) Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit ein Honorar von __ Euro inklusive Mehrwertsteuer für jede im Auftrag des Auftraggebers geleistete Arbeitsstunde.
(3.2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über die erbrachten Leistungen und geleisteten Arbeitsstunden monatlich eine prüfbare Rechnung zu stellen. Die Zahlungen erfolgen auf monatlicher Basis ausschließlich nach Vorlage einer entsprechenden Rechnung.
(3.3) Für die Versteuerung seines Honorars und die Abführung anfallender Sozialversicherungsbeiträge ist der Auftragnehmer vollständig selbst verantwortlich.
§ 4 Krankheit und Arbeitsverhinderung
(4.1) Bei Krankheit, Urlaub oder anderen Arten der Arbeitsverhinderung besteht für den Auftragnehmer kein Anspruch auf die Zahlung des vereinbarten Honorars.
(4.2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber sofort über eine Arbeitsverhinderung aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen zu informieren. Dafür bedarf es keiner vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
§ 5 Nutzungsrechte
(5.1) Sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Auftragnehmers für den Auftraggeber stehen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, Designrechte und sonstige Immaterialgüterrechte, stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftraggeber zu.
(5.2) Der Auftragnehmer überträgt bereits zum Zeitpunkt der Entstehung der Arbeitsergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.
§ 6 Verschwiegenheit
(6.1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle ihm durch seine Tätigkeit bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen gegenüber unbefugten und unbeteiligten Dritten zu wahren.
(6.2) Die Verpflichtung zum Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gilt auch über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus.
§ 7 Zusätzliche Vereinbarungen
(7.1) Vertragsänderungen, Nachträge und Ergänzungen dieses Dienstvertrages sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
(7.2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit des übrigen Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, umgehend rechtswirksame Ersatzregelungen zu treffen.
Neustadt, TT.MM.JJJJ
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Unterschrift Muster GmbH
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Unterschrift Ben Beispiel
Disclaimer: Dieses Muster dient lediglich als Beispiel und zur Orientierung. Es ersetzt keine fachliche Prüfung und Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Falls Sie das Muster verwenden, übernehmen wir keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall.
Welche Pflichten ergeben sich aus dem Dienstvertrag?
Der Dienstvertrag regelt nicht nur die zentralen Rahmenbedingungen, sondern auch Pflichten, an die beide Vertragsparteien gebunden sind. Hier sind die wichtigsten:
- Sorgfältige Erbringung der Dienstleistung
- Beachtung von Weisungen (bei Arbeitnehmern)
- Einhaltung vereinbarter Zeiten
- Dokumentation (falls vereinbart)
- Verschwiegenheit
- Ordnungsgemäße Abrechnung
- Rechtzeitige Zahlung der Vergütung
- Bereitstellung notwendiger Arbeitsmaterialien
- Klar formulierte Weisungen (bei Arbeitnehmern)
- Auskunft über betriebliche Verhältnisse
Pflichten des Dienstleisters
Pflichten des Auftraggebers
Dienstvertrag beenden: Kündigung
Ein Dienstvertrag ist rechtlich betrachtet ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis. Heißt: Es endet nicht durch Rücktritt, sondern durch eine Kündigung oder eine andere Form der Beendigung des Vertrages. Möglich ist zum Beispiel, dass der Vertrag von Anfang an befristet war oder automatisch nach dem Erbringen der vereinbarten Leistung und Gegenleistung endet. Auch durch einen Aufhebungsvertrag kann das Schuldverhältnis beendet werden.
Für eine Kündigung des Dienstvertrages gibt es verschiedene Möglichkeiten.
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Ordentliche Kündigung
Unbefristete Dienstverträge können durch eine ordentliche Kündigung beendet werden. Hierbei muss die Kündigungsfrist eingehalten werden – handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis, dass unter den Kündigungsschutz fällt, braucht es zudem einen triftigen Kündigungsgrund.
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Außerordentliche Kündigung
Aus wichtigem Grund ist eine außerordentliche Kündigung möglich, bei der keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Das Vertragsverhältnis endet mit sofortiger Wirkung. Die rechtlichen Hürden sind allerdings hoch. Der Grund muss eine Weiterführung des Dienstverhältnisses unmöglich machen.
Vor- und Nachteile eines Dienstvertrags
In vielen Fällen wird ein Dienstvertrag aus guten Gründen geschlossen: Die Vereinbarung hat zahlreiche Vorteile und je nach Situation können beide Seiten davon profitieren. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Nachteile bei einem Dienstvertrag.
Vorteile
- Klare Regelung der Dienstleistung
- Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
- Keine Erfolgspflicht – nur Tätigkeitsverpflichtung
- Geeignet für langfristige Zusammenarbeit
Nachteile
- Gefahr der Scheinselbstständigkeit (bei Selbstständigen)
- Leistungserfolg nicht garantiert (Gefahr für Auftraggeber)
- Unklare Definition der Leistung (bei unpräzisen Formulierungen)
Gerade die fehlende Verpflichtung zum Erfolg müssen Auftraggeber beachten. Es wird kein konkretes, mangelfreies Ergebnis, sondern lediglich eine ordnungsgemäße Leistung und das aufrichtige Bemühen geschuldet. Heißt: Auch ohne gewünschtes Ergebnis entsteht die Verpflichtung zu zahlen.
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