Kündigungsschreiben Muster: Editieren + Download
Falls es Ihnen schwer fällt, eine Kündigung zu schreiben oder Sie bei Formulierungen unsicher sind – kein Problem. Im Folgenden finden Sie ein rechtsgültiges Kündigungsschreiben. Das formal korrekte Muster können Arbeitnehmer nutzen, um ihre Kündigung beim Arbeitgeber einzureichen. Sie können es vorher noch im Browser editieren. Dazu einfach auf den Kasten klicken und die Vorlage umschreiben.
Kündigungsschreiben Muster 1 (ausführliche Variante)
Max Mustermann
Phantasiestraße 1
12345 Beispielstadt
Fantasie GmbH
Personalabteilung z.H. Herr Muster
Hauptstraße 2
45678 Musterhausen
Kündigung meines Arbeitsvertrages, Personalnr: 1234
Sehr geehrter Herr Muster,
hiermit kündige ich ordentlich und fristgerecht meinen Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist nach meiner Berechnung und unter Einhaltung der Kündigungsfrist der TT.MM.JJJJ.
Ich bedanke mich für die bisher gute und kollegiale Zusammenarbeit. Ich konnte viel lernen und bin dankbar für die Unterstützung, die Sie mir entgegengebracht haben.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt des Kündigungsschreibens und das genannte Datum, an dem der Arbeitsvertrag endet.
Ferner bitte ich darum, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Bitte schicken Sie mir das zusammen mit meinen Arbeitspapieren an die obige Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann (handschriftliche Unterschrift)
Kündigungsschreiben Muster 2 (Kurzvariante)
Max Mustermann
Phantasiestraße 1
12345 Beispielstadt
Fantasie GmbH
Personalabteilung z.H. Herr Muster
Hauptstraße 2
45678 Musterhausen
Kündigung
Sehr geehrter Herr Muster,
hiermit kündige ich Ihnen meinen Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Datum. Bitte bestätigen Sie den Erhalt der Kündigung sowie das Beendigungsdatum.
Ich bitte um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Mit besten Grüßen
Max Mustermann (handschriftliche Unterschrift)
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Formvorschriften für das Kündigungsschreiben
Um ein formell korrektes Kündigungsschreiben aufzusetzen, benötigen kaum Text. Je kürzer und präziser, desto wasserdichter. Umso wichtiger ist, das Sie formale Regeln beachten und Fristen einhalten. Hier die Übersicht.
Kündigungsschreiben: Die Regeln
- Schriftform: Nach § 623 BGB muss die Kündigung „schriftlich“ (auf Papier) erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Ebenso ein Kündigungsschreiben per E-Mail, SMS, Fax oder Whatsapp.
- Eindeutigkeit: Die Kündigungsaussage muss „eindeutig“ sein. Kein Konjunktiv, keine langen Ausführungen. Für den Empfänger muss klar sein: Sie kündigen. Dazu reichen im Betreff das Wort „Kündigung“ oder im ersten Satz die Formulierung: „Hiermit kündige ich…“
- Zeitpunkt: Das Kündigungsschreiben muss einen Termin benennen, wann die Kündigung gilt. Dies geschieht per Datum oder Formel „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
- Unterschrift: Das Kündigungsschreiben MUSS eigenhändig und mit vollem Namen unterschrieben werden, damit es rechtskräftig wird. Elektronische oder eingescannte Unterschriften gelten nicht.
- Zugang: Der „Zugang“ entscheidet, WANN die Kündigung rechtswirksam wird. Wird das Kündigungsschreiben persönlich übergeben (idealerweise vor Zeugen), gilt es sofort. Ebenso wenn der Arbeitnehmer die Kündigung in der Personalabteilung abgibt. Wird die Kündigung per Post verschickt, gilt sie erst als „empfangen“, sobald sie im Machtbereich des zu Kündigenden ist. Dazu reichen Briefkasten oder Poststelle.
Kündigungsschreiben Aufbau & Inhalt
Auch wenn Sie das Kündigungsschreiben knapp halten: Die Tücken stecken im Detail. Wenn Sie eine Kündigung schreiben, achten Sie bei Aufbau und Inhalt bitte auf diese Punkte:
Briefkopf (Pflicht)
Das Kündigungsschreiben beginnt mit persönlichen Daten: Ihrem vollständigen Namen und der aktuellen Anschrift. Darunter kommen (Firmen-)Name und Anschrift des Arbeitgebers. Lesen Sie alle Angaben Korrektur! Tippfehler können das Kündigungsschreiben unwirksam machen.
Datum (Pflicht)
Im Kündigungsschreiben müssen Sie zwei Datumsangaben machen: Das Datum des Schreibens oben rechts – es dient als Nachweis der fristgerechten Zustellung. Und das Datum wann das Beschäftigungsverhältnis enden soll. Beachten Sie (gesetzliche) Kündigungsfristen!
Betreff (Pflicht)
Wie jedes offizielle Dokument benötigt das Kündigungsschreiben eine Betreffzeile. Aus Gründen der Eindeutigkeit sollte hier „Kündigung“ stehen. Dazu können Sie entweder Ihre Personalnummer angeben oder das Datum, an dem der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde oder enden soll. Beispiel:
Kündigung meines Arbeitsvertrages zum TT.MM.JJJJ
Meine Personalnummer: MM987654-123
Anrede (Pflicht)
Die Kündigung muss sich an eine zuständige Person richten, nicht an „Sehr geehrte Damen und Herren“. Arbeitnehmer adressieren die Kündigung entweder an Chef oder Personalabteilung. Wer zuständig ist: vorher erfragen!
Kündigungserklärung (Pflicht)
Grundlegender Inhalt im Kündigungsschreiben ist die Kündigungserklärung. Also die unmissverständliche Aussage, dass Sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen. Diese befindet sich zwingend im Einleitungssatz. Beispiel:
- „Hiermit kündige ich mein meinen Arbeitsvertrag zum TT.MM.JJJJ.“
- „Ich kündige hiermit fristgerecht und ordnungsgemäß meinen bestehenden Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Termin.“
- „Unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum TT.MM.JJJJ kündige ich hiermit meinen Arbeitsvertrag.“
Begründung (Optional)
Eine „ordentliche“ Kündigung braucht keine Begründung. Diese ist im Kündigungsschreiben freiwillig. Wollen Sie dem Ex-Arbeitgeber einen Hinweis geben, warum Sie kündigen, sollten Sie sachlich bleiben. Beispiel:
- „Ich habe mich aus beruflichen Gründen dazu entschieden, das bestehende Arbeitsverhältnis nicht fortzusetzen.“
- „Leider bin ich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, meine Berufstätigkeit fortzusetzen.“
- „Wie ich Ihnen im persönlichen Gespräch mitgeteilt habe, liegen die Gründe meines Ausscheidens vor allem in den fehlenden Perspektiven.“
Danksagung (Optional)
Wenn Sie im Guten gehen, sollten Sie sich im Kündigungsschreiben kurz für die Zusammenarbeit bedanken. Das zeugt von Größe und Respekt. Ein, zwei kurze Sätze reichen. Formulierungen für die Danksagung:
- „An dieser Stelle möchte ich mich für die bisherige, gute Zusammenarbeit bedanken. Ich konnte viel für meinen beruflichen Werdegang lernen. Ich wünsche Ihnen und dem Unternehmen weiterhin alles Gute.“
- „Vielen Dank für das gezeigte Vertrauen und die bislang positive Zusammenarbeit. Ich konnte mich persönlich wie beruflich weiterentwickeln und freue mich, wenn wir in Kontakt bleiben.“
- „Ich bedanke mich für die angenehme Zeit in Ihrem Unternehmen. Ich konnte mich hier fachlich wie persönlich weiterentwickeln und zahlreiche Erfahrungen gewinnen. Dafür bedanke ich mich herzlich.“
Empfangsbestätigung (Optional)
Wer sicher gehen will, kann sich den Empfang der Kündigung bestätigen lassen. Der Arbeitgeber ist dazu aber nicht verpflichtet. Am sichersten ist daher nur die Kündigung vor Zeugen oder den Brief als Einschreiben per Post zu versenden. Die Bitte um Empfangsbestätigung zum Kündigungsschreiben kann aber nicht schaden. Beispiel Formulierungen:
- „Bestätigen Sie mir bitte kurz den Empfang der Kündigung in schriftlicher Form.“
- „Bitte bestätigen Sie den Erhalt und wirksame Kündigung schriftlich.“
- „Ich bitte Sie, mir Erhalt der Kündigung und das Kündigungsdatum schriftlich zu bestätigen.“
- „Ich möchte Sie bitten, mir den Erhalt der Kündigung und das Kündigungsdatum des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu bestätigen.“
Bitte um Arbeitszeugnis (Empfohlen)
Bitten Sie im Kündigungsschreiben immer um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Darauf haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch. Das Arbeitszeugnis benötigen Sie überdies für die Bewerbung. Beispiel Formulierungen:
- „Zusätzlich bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.“
- „Ferner möchte ich Sie bitten, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, das Sie bitte an die oben genannte Adresse schicken.“
- „Bitte stellen Sie mir außerdem ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.“
Grußformel & Unterschrift (Pflicht)
Das Kündigungsschreiben MUSS eigenhändig unterschrieben werden. Ein eingefügtes Bild der handschriftlichen Unterschrift oder der getippte Name reichen nicht. Idealerweise beenden Sie das Kündigungsschreiben mit einer klassischen Grußformel und der Unterschrift. Beispiel:
- „Mit freundlichen Grüßen
(Eigenhändige Unterschrift)“ - „Mit besten Grüßen
(Eigenhändige Unterschrift)“
Kann ich das Kündigungsschreiben rückgängig machen?
Nein. Die formal korrekte und schriftliche Kündigung ist endgültig und lässt sich nicht zurücknehmen. Ein „versehentlich gekündigt“ gibt es im Arbeitsrecht nicht. Die Kündigung zurücknehmen – das gelingt allenfalls bei einer mündlichen Kündigung im Affekt. Wer dem Chef in Rage ein wutschnaubendes „Ich kündige“ zuruft, kann das hinterher noch widerrufen.
Kündigungsfristen im Arbeitsrecht
Die Kündigung ist im Arbeitsrecht eine einseitige „empfangsbedürftige“ Willenserklärung mit dem Ziel das Arbeitsverhältnis zu beenden. Bedeutet: Erst wenn sie „empfangen“ wurde, beginnen die Fristen. Folgende Kündigungsfristen müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dabei beachten:
- Gesetzliche Kündigungsfrist
Nach § 622 BGB Abs. 1 können Arbeitnehmer mit einer „Grundkündigungsfrist“ von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Für Arbeitgeber ist die gesetzliche Kündigungsfrist teilweise länger. Sie richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers (siehe Grafik): - Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag kann eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche festlegen. Dann gilt diese. Sie darf für Arbeitnehmer aber nie länger sein als für Arbeitgeber. Und Sie darf sieben Monate nicht übersteigen. Falls Sie vorher aus dem Vertrag wollen: Lesen Sie HIER weiter. - Tarifvertrag
Liegt dem Arbeitsvertrag ein Tarifvertrag zugrunde, so gelten dessen festgeschriebene Kündigungsfristen. - Probezeit
In der Regel dauert die Probezeit sechs Monate. Innerhalb der Probezeit können beide Seiten – ohne Begründung – mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen.
Kündigung durch den Arbeitgeber: 5 Arten
Daneben gibt es in Deutschland fünf Kündigungsformen durch den Arbeitgeber: vier Arten der „ordentlichen Kündigung“ und eine der „außerordentlichen Kündigung„. Letztere übergeht und verkürzt geltende Kündigungsfristen „aus triftigem Grund“. Die ausführlichen Ratgeber dazu sind verlinkt:
1. Verhaltensbedingte Kündigung
2. Personenbedingte Kündigung
3. Krankheitsbedingte Kündigung
4. Betriebsbedingte Kündigung
5. Fristlose Kündigung
Eine ausführliche Übersicht zu Kündigungsarten und Voraussetzungen können Sie sich HIER kostenlos als PDF herunterladen.
Kündigungsschreiben Arbeitnehmer: Fristlos kündigen?
Auch Arbeitnehmer können fristlos kündigen und damit vorzeitig aus dem Vertrag herauskommen. Die fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer ist nach § 626 BGB allerdings nur aus „wichtigem Grund“ möglich. Heißt: Dem Arbeitnehmer ist es nicht zuzumuten, weiter für das Unternehmen zu arbeiten. Wichtige Gründe sind:
- Das Gehalt wird über längere Zeit zu spät oder gar nicht gezahlt.
- Der Mitarbeiter wird vom Arbeitgeber bedroht, beleidigt oder körperlich angegriffen.
- Der Arbeitnehmer wird sexuell belästigt oder regelmäßig schikaniert (siehe: Mobbing).
- Der Arbeitgeber missachtet die Arbeitsschutzvorschriften und gefährdet die Gesundheit der Angestellten.
- Der Arbeitgeber verlangt von den Arbeitnehmern strafbare Handlungen – zum Beispiel Bilanzfälschung, Bestechung oder Betrug.
Auch hierbei müssen Sie Fristen beachten: Nach § 626 Absatz 2 BGB sind Arbeitnehmer verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Auslösers (dem „wichtigen Grund“) den Arbeitgeber über den Kündigungsgrund schriftlich zu informieren. Der muss eine Chance haben, den Missstand zu beseitigen, sonst ist die fristlose Kündigung nicht wirksam.
Kündigungsschreiben bei befristetem Vertrag
Ein befristeter Arbeitsvertrag sieht keine Kündigung oder Kündigungsfrist vor. Er ist von vornherein begrenzt. Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Ablauf des Vertrages automatisch. Eine vorzeitige Kündigung ist laut § 15 Absatz 3 und 4 Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) für Arbeitnehmer nur möglich, wenn das eine entsprechende Kündigungsklausel im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festlegt. Eine weitere Möglichkeit, befristete Arbeitsverhältnisse vorzeitig zu beenden, ist die oben erwähnte fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.
Gründe: Wann sollte ich kündigen?
Bevor Sie das Arbeitsverhältnis beenden und das Kündigungsschreiben auf den Weg bringen, sollten Sie die Entscheidung gründlich prüfen. Damit keine „Lücke im Lebenslauf“ entsteht, sollten Sie gute Gründe haben und später im Vorstellungsgespräch nennen können. Das sind zum Beispiel…
Gute Gründe für eine Kündigung
- Gesundheit
Es gibt Jobs, die machen krank: Permastress, Überlastung, Chef und Kollegen mobben. So etwas sollte kein Mensch auf Dauer ertragen. Geld mag wichtig sein – die Gesundheit ist wichtiger. - Langeweile
Gemeint ist kein Boreout. Dagegen lässt sich was machen. Wenn aber der Job keine Herausforderungen mehr bietet und Sie dort nichts lernen oder erreichen können, wird es Zeit, den Job zu wechseln. - Ansprüche
Manche Arbeitgeber stellen Erwartungen, die trotz Engagement und Überstunden nicht zu erfüllen sind. Lässt sich der Chef nie zufrieden stellen, kann die Kündigung ein Notausgang sein. - Stillstand
In jeder Hinsicht: Es fehlen Karriereperspektiven wie auch finanzielle. Entwickelt sich nicht mal der Laden weiter, ist der Job langfristig in Gefahr. Besser gehen, bevor das Schiff sinkt.
Schlechte Gründe für eine Kündigung
- Frust
Jeder hat mal einen schlechten Tag im Job. Das ist aber kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen. Frusttage gibt es auch anderswo. Das Gesamtbild im Jahresverlauf ist entscheidend. - Fehler
Sie haben etwas vermasselt. Das kommt das Unternehmen teuer zu stehen. Die Scham ist groß. Trotzdem können Sie daran wachsen: Übernehmen Sie Verantwortung und lernen Sie daraus. - Chef
Mitarbeiter kommen für Jobs und gehen wegen Chefs. Das stimmt nur zum Teil. Die wenigsten Chefs sind perfekt. Wer weiß, wie der nächste ist. Dann lieber Manager managen lernen.
Kündigung vorbereiten: Schritt für Schritt
Eine Kündigung ist nichts, was man spontan entscheidet. Damit keine Fehler passieren, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Jobsuche starten
Aktualisieren Sie Ihre Bewerbungsunterlagen und beginnen Sie frühzeitig mit der Jobsuche und Bewerbung. Sie sparen so wertvolle Zeit. Außerdem ist es leichter, sich aus ungekündigter Position zu bewerben als aus der Arbeitslosigkeit. - Gespräch planen
Bereiten Sie sich auf ein Kündigungsgespräch vor. Entweder, weil der Chef mit Ihnen über die Kündigungsgründe sprechen will. Oder weil Sie der Kündigung widersprechen wollen. Wichtig: Immer sachlich bleiben, verbale Abrechnungen sind tabu! - Familie informieren
Bevor Sie kündigen: Reden Sie mit Familie oder Freunden über Ihre Kündigung. Emotionaler Rückhalt ist in der Situation wichtig. Andernfalls riskieren Sie vielleicht eine private Krise. - Unterlagen sammeln
Man kann nie wissen! Sammeln Sie alle Unterlagen, die für die Kündigung relevant sind: Kündigungsschreiben, E-Mails sowie etwaige Drohungen des Vorgesetzten. So sind Sie für einen Rechtsstreit gerüstet. Die Dokumente immer zuhause verstauen – nie im Büro! - Reputation beachten
Sobald das Kündigungsschreiben überreicht wurde, arbeiten Sie für Ihren Ruf. Bleiben Sie bis zum Ausscheiden professionell, freundlich, engagiert und lassen Sie sich nichts zu Schulden kommen. Alles andere ist Gift für den Lebenslauf.
Kündigungsschreiben Fehler
Formfehler und Inhaltsfehler können eine ansonsten rechtssichere Kündigung unwirksam machen. Prüfen Sie Ihr Kündigungsschreiben daher immer auf diese Fehler:
- Die Kündigung erfolgte nicht schriftlich.
Das Kündigungsschreiben wurde per E-Mail, Fax oder Messenger versendet. - Im Kündigungsschreiben fehlen Namen und Anschriften.
Und zwas sowohl des Absenders als auch des Empfängers. Achten Sie auch darauf, dass die Gesellschaftsform (AG, SE, GmbH & Co. KG, etc.) korrekt geschrieben sind. - Der Kündigungswille ist nicht zweifelsfrei erkennbar.
Der Beendigungswille des Arbeitsverhältnisses kommt nicht klar zum Ausdruck oder wurde an eine Bedingung geknüpft. - Die Unterschrift unter der Kündigung fehlt.
Am Ende des Kündigungsschreibens steht nur der gedruckte Name oder eine Paraphe des vollständigen Namens. - Die Zustellung des Schreibens lässt sich nicht belegen.
Die Kündigung ist ein empfangsbedürftiges Dokument. Es gilt erst ab Zugang beim Adressaten. Im Zweifel müssen Sie das belegen können. - Die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten.
Eine zu kurze Kündigungsfrist macht das Kündigungsschreiben juristisch angreifbar.
Häufige Fragen zum Kündigungsschreiben
Da im Arbeitsrecht viele Details zu beachten sind, finden Sie im Folgenden Antworten auf die häufigsten Fragen zum Kündigungsschreiben.
„Wie schreibe ich ein fristgerechtes Kündigungsschreiben?“
Idealerweise recherchieren Sie vorab die für Sie gültige Kündigungsfrist aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag und kündigen zum nächstmöglichen Termin. Sollten Sie unsicher sein, hilft auch die folgende Formulierung im Kündigungsschreiben: „Sollte eine Kündigung zum TT.MM.JJJJ nicht möglich sein, kündige ich vorsorglich und hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
„Zu welchem Datum muss ich kündigen: Zum 31. oder zum 1.?“
In der Regel wird die Kündigung zum Monatsende ausgesprochen. Also zum 31.12. Sie kündigen richtig zum letzten Arbeitstag. Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt des Zugangs.
„Soll ich das Kündigungsschreiben per Post schicken oder persönlich übergeben?“
Mehr Stil und Größe hat, das Kündigungsschreiben persönlich zu überreichen. Erst recht, wenn Sie sich im Guten trennen. Sie können aber auch per Post kündigen. Hauptsache, Sie können den Zugang belegen.
„Nach dem Kündigungsschreiben: Was passiert mit meinem Resturlaub?“
Ihr Urlaubsanspruch bleibt nach der Kündigung bestehen. Wird die Kündigung frühestens am 1. Juli wirksam, steht Ihnen der volle gesetzliche Resturlaub zu. Hierfür muss das Arbeitsverhältnis jedoch mindestens sechs Monate bestanden haben. War das Arbeitsverhältnis kürzer oder liegt der Kündigungstermin in der ersten Jahreshälfte, muss der Urlaub nur anteilig gewährt werden.
„Droht mir eine Zahlungssperre beim Arbeitslosengeld?“
Wer den Job selbst kündigt, dem droht eine 3-monatige Sperre für das ALG 1. Das gilt auch, falls Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Ausnahmen sind Fälle, in denen Sie gemobbt wurden oder einer Gesundheitsgefährdungen ausgesetzt waren und die Eigenkündigung aus Selbstschutz geschah. Allerdings müssen Sie diese Fälle (ärztlich) nachweisen. Eine Garantie auf einen Wegfall der Sperre gibt es nicht. Ausnahme: Wenn Sie aus privaten Gründen in eine andere Stadt ziehen müssen. Melden Sie sich deshalb frühzeitig beim Arbeitsamt als „arbeitssuchend“, um Auszahlungsverzögerungen zu vermeiden.
„Kann ich wegen Krankheit in der Probezeit gekündigt werden?“
Eine Krankheit schützt nicht vor einer Kündigung. Sie können zwar nicht gekündigt werden, weil Sie während der Probezeit krank werden. In der Probezeit gilt aber kein Kündigungsschutz. Es braucht also keinen Grund, um Sie zu feuern. Der muss auch nicht genannt werden. Unter bestimmten Voraussetzung kommt sogar eine fristlose Kündigung in Betracht: Zum Beispiel, wenn Sie beim Blaumachen erwischt werden.
„Kann ich mit dem Kündigungsschreiben einen Job kündigen, den ich noch nicht angetreten habe?“
Gemeint ist eine „Kündigung vor Arbeitsantritt“. Heikel! Da man es sich mit diesem Arbeitgeber endgültig verscherzt. Schlimmstenfalls ist Arbeitgeber mit anderen gut vernetzt. Ob es rechtlich möglich ist, hängt von Klauseln im Arbeitsvertrag ab: Wenn dort eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen wird, müssen Sie den Job antreten und in der Probezeit kündigen – mit einer Frist von zwei Wochen. Alternative zum Kündigungsschreiben wäre eine gütliche Einigung mit dem Arbeitgeber.
„Ab wann muss ich die Kündigung aussprechen?“
Ein Arbeitnehmer kann jederzeit kündigen. Entscheidend ist, wann Sie aus dem Vertrag heraus wollen. Sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist, haben Sie eine 4-wöchige Kündigungsfrist. Spätestens vier Wochen vor dem gewünschten letzten Arbeitstag sollte dem Arbeitgeber das Kündigungsschreiben vorliegen.
„Kann das Kündigungsschreiben auch früher eingereicht werden?“
Sie wollen den Job wechseln, und die Jobsuche war erfolgreich? Dann müssen Sie keine Wochen warten, bevor Sie Ihr Kündigungsschreiben einreichen. Bei der Kündigungsfrist handelt es sich um eine Mindestangabe. Solange Sie im Kündigungsschreiben schreiben, wann die Kündigung wirksam werden soll, können Sie auch Monate vorher kündigen.
„Ich möchte früher aus dem Arbeitsvertrag. Was kann ich tun?“
Die Verlockung ist groß, eine vorzeitige Kündigung zu provozieren. Wer extra zu spät zur Arbeit kommt, weniger leistet oder krankfeiert, begründet eine verhaltensbedingte oder fristlose Kündigung. Das kann aber später im Arbeitszeugnis stehen – und läuft einem dann ein Arbeitsleben lang nach. Keine gute Idee! Klüger ist, eine gütliche Einigung. Zur Not mithilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Der findet im Arbeitsvertrag vielleicht Klauseln, um vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen.
„Wie begründe ich die Kündigung in der Bewerbung?“
Egal, ob Sie gekündigt wurden oder das Kündigungsschreiben selbst eingereicht haben: In der Bewerbung ist eine sogenannte Hin-Zu-Motivation entscheidend. Wie das funktioniert, erklären wir in diesem Video:
Vertiefende Artikel zur Kündigung
- Selbsttest: Sollten Sie Ihren Job kündigen?
- Kündigung vorbereiten: Das sollten Arbeitnehmer beachten
- Kündigung widerrufen: Geht das?
- Aufhebungsvertrag Muster: Darauf müssen Sie achten!
- Kündigungsschutzklage: Das müssen Sie tun