Was ist Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (offiziell: Entgeltfortzahlung) bedeutet, dass Arbeitgeber für bis zu 6 Wochen weiterhin das volle Gehalt zahlen, wenn Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen ausfallen. Sind Sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig, bleiben Sie finanziell abgesichert.
Geregelt ist die Lohnfortzahlung im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Es dient dem Arbeitnehmerschutz. Sie können sich ohne finanzielle Sorgen auf die Genesung konzentrieren.
Anspruch: Wer bekommt Lohnfortzahlung?
Anspruch auf Lohnfortzahlung haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Er ist nicht an einen zeitlichen Umfang des Arbeitsplatzes gebunden. Lohnfortzahlungen bekommen somit:
- Vollzeitkräfte
- Auszubildende
- Teilzeitarbeitende
- Minijobber
- Mitarbeiter in einem Nebenjob
- Saisonarbeiter
- Beschäftigte Studenten
- Angestellte mit befristeten Arbeitsvertrag
Ausnahme: Mitarbeiter in Elternzeit haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da ihr Arbeitsverhältnis ruht.
Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung
Trotz des grundsätzlichen Anspruchs ist die Lohnfortzahlung an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Nur wenn diese erfüllt sind, bekommen Sie weiterhin Gehalt:
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Arbeitsunfähigkeit
Grundvoraussetzung für Lohnfortzahlung ist Arbeitsunfähigkeit durch eine Erkrankung. Das bedeutet: Sie können Ihre täglichen Aufgaben nicht erledigen oder die Tätigkeit würde Ihren Gesundheitszustand verschlechtern.
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Beschäftigungsdauer
Sie müssen mindestens seit 4 Wochen im Unternehmen beschäftigt sein, um einen Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben. Wer sich gleich in der ersten Woche krankmeldet, bekommt noch keine finanzielle Absicherung.
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Keine Schuld
Der Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts besteht nur, wenn Sie die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet haben. Davon wird in den meisten Fällen ausgegangen – es gibt jedoch Ausnahmen (siehe: Kasten unten).
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Keine Fortsetzungskrankheit
Ein Anspruch besteht nicht, wenn Sie wegen ein und derselben Krankheit in einem kurzen Zeitraum wieder krankgeschrieben werden. Eine erneute Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Erkrankung innerhalb von 6 Monaten (sogenannte Fortsetzungskrankheit) bringt keine weiteren 6 Wochen Lohnfortzahlung.
Pflichten für Arbeitnehmer
Das Recht auf Lohnfortzahlung bringt für Sie einige Pflichten mit. Das Gehalt wird nur fortgezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit gemeldet und nachgewiesen wird:
- Anzeige- oder Meldepflicht
Sie müssen sich am ersten Tag der Krankheit noch vor Arbeitsbeginn beim Arbeitgeber krankmelden. Informieren Sie Chef oder Personalabteilung, dass Sie arbeitsunfähig sind und nicht zur Arbeit kommen. Über die Art der Krankheit müssen Sie nichts sagen. - Nachweispflicht
Spätestens am 4. Tag müssen Sie ein ärztliches Attest nachweisen. Arbeitgeber können aber auch ab dem ersten Tag eine Krankschreibung verlangen – entscheidend ist der Arbeitsvertrag.
Können Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern?
Grundsätzlich müssen Unternehmen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten. Ausnahme: Bei Selbstverschulden der Arbeitsunfähigkeit kann die Zahlungspflicht entfallen. Wer grob fahrlässig oder gar vorsätzlich handelt, hat keinen Anspruch.
Die Kriterien sind streng. Beispiele für kritisches Verhalten seitens des Arbeitnehmers:
- Betrunken mit dem Auto einen Unfall verursachen.
- Mutwillig eine Schlägerei herbeiführen und verletzt werden.
- Schlechte und falsche Ausrüstung bei gefährlichen Sportarten oder Missachtung wichtiger Vorsichtsmaßnahmen.
- Gefährliche Nebentätigkeit.
- Nicht notwendige Schönheitsoperationen, Tattoos oder Piercings, die zu Arbeitsunfähigkeit führen.
Dauer: Wie lange gibt es Lohnfortzahlung?
Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erfolgt für bis zu 6 Wochen beziehungsweise für 42 Kalendertage. Das gilt für jede neue Krankheit erneut, wenn Sie in der Zwischenzeit zur Arbeit zurückgekehrt sind. Wenn Sie länger krank sind, ist das Unternehmen zu keiner weiteren Zahlung verpflichtet. Bei längerfristigen Erkrankungen über 6 Wochen hinaus zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Dies ist mit finanziellen Einbußen verbunden. Wie hoch das Krankengeld ausfällt, hängt von Ihrem Einkommen ab. Wer erstmalig aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig geschrieben wird, erhält 70 Prozent des Bruttoeinkommens (aber nicht mehr als 90 Prozent des Netto-Gehalts).
Fallbeispiele zur Dauer
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Beispiel: Kurze Beschäftigung
Ein Arbeitnehmer hat vor 2 Wochen eine neue Stelle angetreten und erkrankt an einer Grippe. Er wird vom Arzt für 2 Wochen krankgeschrieben. Da er erst ab der 5. Woche Lohnfortzahlung erhält, muss er Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen.
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Beispiel: Längere Arbeitsunfähigkeit
Ein Restaurantfachmann ist langjährig im Betrieb tätig und bricht sich einen Arm. Er ist für 5 Wochen arbeitsunfähig geschrieben und erhält Lohnfortzahlung. Verzögert sich die Genesung um 2 weitere Wochen, endet die Zahlung nach der 6. Woche. Anschließend übernimmt die Krankenkasse.
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Beispiel: Wiederholte Arbeitsunfähigkeit
Ein Verkäufer ist zu Beginn des Jahres wegen einer Erkrankung für eine Woche krankgeschrieben. Er erhält für die Dauer dieser Arbeitsunfähigkeit Lohnfortzahlung. Zum Jahresende wird er erneut wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig. Da in diesem Fall mehr als 6 Monate zwischen ein- und derselben Erkrankung liegen, erhält er erneut Lohnfortzahlung.
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Beispiel: Mehrmalige Krankmeldung
Ein Handwerker ist wegen Rückenschmerzen 2 Wochen krankgeschrieben. Eine Woche nach seiner Rückkehr fällt er aufgrund derselben Rückenschmerzen erneut für 3 Wochen aus. 2 Monate später sind es dieselben Rückenschmerzen, die zu 2 Wochen Auszeit zwingen. Die Dauer summiert sich bei gleicher Krankheit, da keine 6 Monate dazwischen liegen – für die letzte (7. Woche) gibt es keine Lohnfortzahlung mehr.
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Beispiel: Mehrere Arbeitsunfähigkeiten gleichzeitig
Ein Mitarbeiter ist durch eine schwere Grippe 2 Wochen arbeitsunfähig. In dieser Zeit verletzt er sich den Fuß – dafür wird er ebenfalls für 2 Wochen krankgeschrieben. Es bleibt bei einer gesamten Lohnfortzahlung von 6 Wochen (ab dem Zeitpunkt der ersten Krankmeldung).
Begrenzt ist die Lohnfortzahlung auf 6 Wochen also auch, wenn während einer bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit ein weiterer, neuer Grund hinzukommt. Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet, wenn Sie zwischenzeitlich wieder arbeiten waren.
Berechnung: Wie hoch ist die Lohnfortzahlung?
Die Höhe der Lohnfortzahlung entspricht Ihrem regelmäßigen Arbeitsentgeld (§ 4 EFZG). Sie erhalten in voller Höhe den Betrag, der Ihnen für Ihre regelmäßige Arbeitszeit zusteht. Provisionen oder Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit müssen dabei berücksichtigt werden. Allerdings haben Sie keinen Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
Bei einem wechselnden Gehalt (bei Arbeit auf Stundenbasis oder nach Stückzahlen) erfolgt die Berechnung über den Durchschnitt der letzten 3 Monate.
Beispiel: Berechnung der Lohnfortzahlung
Sie erhalten im Juni 2.000 Euro, im Juli verdienen Sie 2.700 Euro und im August 2.100 Euro. Für den gesamten September müssen Sie sich krankmelden. Die Berechnung zur Höhe der Entgeltfortzahlung: (2.000 Euro + 2.700 Euro + 2.100 Euro) / 3 = 2.266,67 Euro.
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