Qualifizierungschancengesetz: 4 Schritte zur Förderung

Das Qualifizierungschancengesetz bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern gute Chancen, sich auf die Herausforderungen der digitalen Transformation vorzubereiten. Es fördert Weiterbildungen, die Wissen und Kompetenzen auf den neuesten Stand bringen – und unterstützt das finanziell. Wer davon profitieren kann und was Sie dafür tun müssen…

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Definition: Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz (= Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung) ist Teil der „Qualifizierungsoffensive“ der Bundesregierung. Es soll Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterstützen, sich den neuen Anforderungen der Arbeitswelt – insbesondere im digitalen Strukturwandel – anzupassen.

Das Gesetz hat das frühere Förderprogramm „WeGebAU“ abgelöst und erweitert die Zielgruppe für Weiterbildungsförderungen erheblich.

Welche Ziele hat das Qualifizierungschancengesetz?

  • Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmern

    Das Gesetz ermöglicht den Erwerb neuer Fähigkeiten und sichert langfristig Arbeitsplätze.

  • Entlastung von Arbeitgebern

    Durch Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und Lohnfortzahlung während der Qualifizierung wird die finanzielle Belastung für Unternehmen reduziert.

Neuregelungen seit April 2024

Seit April 2024 wurden die Zugangsbedingungen zum Qualifizierungschancengesetz erleichtert: Kleine Unternehmen erhalten jetzt eine Lohnkostenerstattung von bis zu 100 Prozent. Zusätzlich gelten feste Förderhöhen ohne Ermessensspielraum.

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Wer profitiert vom Qualifizierungschancengesetz?

Von dem Gesetz profitieren sowohl Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Die Vorteile im Detail:

Arbeitnehmer

Sie interessieren sich für eine berufliche Weiterbildung? Erfüllt diese die Voraussetzungen, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten dafür und erstattet dem Arbeitgeber bis zu 100 Prozent der Gehaltskosten. Beispiele:

  • Berufsabschluss machen

    Sie haben keinen Berufsabschluss oder arbeiten seit mehr als 4 Jahren in einem anderen Bereich? Dann fördert das Gesetz einen Berufsabschluss oder eine anerkannte Teilqualifikation (TQ). Die Kosten der Weiterbildung und Ihr Gehalt zahlt die Agentur für Arbeit bis zu 100 Prozent.

  • Weiterbildung absolvieren

    Sie möchten Ihr Know-how erweitern? Umfasst die Weiterbildung mehr als 120 Stunden bei einem zugelassenen Bildungsträger, können bis zu 100 Prozent der Kosten und bis zu 75 Prozent der Lohnkosten gefördert werden.

In beiden Fällen legen Arbeitnehmer zusammen mit dem Arbeitgeber das Qualifizierungsziel fest und wählen einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger aus. Diese finden Sie auf der Plattform KursNet.

Arbeitgeber

Gut qualifizierte Mitarbeiter sind ein Wettbewerbsvorteil. Das Gesetz fördert nicht nur die Weiterbildungskosten, sondern entlastet durch Zuschüsse die Lohnkosten während der Qualifizierungszeit. Arbeitgeber können so ihre Belegschaft fördern, Fachkräfte binden und sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren.

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Was sind die Voraussetzungen zur Förderung?

Die Bundesagentur für Arbeit bezuschusst Fortbildungen durch die teilweise oder volle Übernahme der Weiterbildungs- und Lohnkosten. Die Förderung hängt jedoch von mehreren Faktoren ab – vor allem von der Betriebsgröße:

  • Kleinstunternehmen (bis 10 Mitarbeiter)
    Sie bekommen seit der Neuregelung im April 2024 bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten und der Lohnfortzahlungskosten erstattet.
  • KMU (bis 50 Mitarbeiter)
    Sie erhalten von der Bundesagentur bis zu 75 Prozent der Lohnfortzahlungskosten sowie 100 Prozent der Weiterbildungskosten.
  • Mittelständler (50-499 Mitarbeiter)
    Sie werden mit bis zu 50 Prozent der Kosten für Weiterbildung und Lohnfortzahlung bezuschusst.
  • Konzerne (ab 500 Beschäftigte)
    Sie bekommen bis zu 25 Prozent der Weiterbildungskosten und der Lohnfortzahlung erstattet.

Spezielle Förderregelungen

Weitere Zuschüsse oder Förderungen gibt für diese Sonderfälle:

  • Berufsabschlüsse werden mit bis zu 100 Prozent der Kostenübernahme gefördert.
  • Ältere Arbeitnehmer (ab 45 Jahre) oder Schwerbehinderte bekommen generell 100 Prozent der Gehalts- und Weiterbildungskosten erstattet (in Betrieben mit 50–499 Mitarbeitenden).
  • Es gibt einen Zuschuss zur Sozialversicherung von 20 Prozent des Sozialversicherungsbeitrags
  • Je nach Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag erhöht sich die Förderung um 5 Prozent.
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Welche Anforderungen muss die Weiterbildung erfüllen?

Damit Weiterbildungen durch das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Umfang

    Die Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden umfassen. Das entspricht rund 3 Wochen.

  • Ort

    Die Fortbildung muss extern (nicht im Unternehmen) bei einem zertifizierten Bildungsträger stattfinden.

  • Inhalte

    Es werden nur Qualifikationen für die Arbeitswelt von morgen gefördert – keine Pflichtkurse oder das Nachholen grundlegender Fähigkeiten. Kurs oder Seminar sollten Wissen vermitteln, das durch neue Technologien oder die Digitalisierung erforderlich ist.

  • Zeitabstand

    Die letzte vergleichbare Weiterbildung oder Ausbildung muss mindestens 2 Jahre zurückliegen.

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Qualifizierungschancengesetz Antrag: So geht’s

Um von der Förderung zu profitieren, müssen Sie einen Qualifizierungschancengesetz Antrag stellen. Zur einer Förderung gelangen Sie dann in vier einfachen Schritten:

1: Beraten lassen

Der erste Schritt auf dem Weg zur Förderung ist die Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit. Arbeitnehmer können sich direkt an einen Berater wenden, Arbeitgeber kontaktieren den Arbeitgeber-Service. Dort erhalten sie Informationen zu Fördermöglichkeiten oder Voraussetzungen.

2. Bildungsträger auswählen

Wählen Sie nun in der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit KursNet einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger aus. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten gemeinsam entscheiden, welches Bildungsangebot am besten zu den individuellen und betrieblichen Zielen passt.

3. Antrag stellen

Der Antrag wird vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer gestellt. Eine enge Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien ist wichtig, um alle erforderlichen Unterlagen einzureichen. Dazu gehören:

  • Beschreibung der Weiterbildung (Dauer, Inhalte, Ziel)
  • Nachweis, dass der Bildungsträger zertifiziert ist
  • Angaben zu Lohnkosten während der Weiterbildungszeit

4. Weiterbildung bewilligen lassen

Nach der Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie eine Bewilligung. Diese enthält Details zur Höhe der Förderung und weiteren Schritten. Sobald die Genehmigung vorliegt, können Sie mit der Weiterbildung starten. Arbeitgeber erhalten die Zuschüsse zu den Lohnkosten und Weiterbildungsgebühren entsprechend der Vereinbarung.

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Qualifizierungschancengesetz vs. Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld ist ebenfalls eine Weiterbildungsförderung, unterscheidet sich aber vom Qualifizierungschancengesetz: Das Qualifizierungsgeld richtet sich speziell an Beschäftigte, deren Arbeitsplätze durch den Srukturwandel bedroht sind.

Während der Weiterbildung bekommen Beschäftigte 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz (67 Prozent mit Kind). Der Fokus liegt wiederum auf Weiterbildungen, die eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen.

Vorraussetzungen

  • Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen und bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger stattfinden.
  • Der Arbeitgeber muss das Qualifizierungsgeld beantragen, einschließlich der Zustimmung der betroffenen Beschäftigten.
  • Es muss ein Strukturwandel bedingter Qualifizierungsbedarf bei mindestens 10 Prozent der Beschäftigten bestehen (bei Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern).

Das Qualifizierungsgeld ergänzt die bestehende Förderung des Qualifizierungschancengesetzes und bietet nochmal eine gezielte Unterstützung in Transformationsphasen.


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