Zeitarbeitsvertrag: Muster, Dauer, Vor- und Nachteile

Ein Zeitarbeitsvertrag ist eine Möglichkeit, um aus der Arbeitslosigkeit wieder eine Anstellung zu finden. Es ist der Einstieg in den Arbeitsmarkt – mit Chancen auf eine Übernahme und ein festes Arbeitsverhältnis. Aber was muss in einem solchen „Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung“ geregelt sein? Wir zeigen ein kostenloses Muster sowie wichtige Inhalte und Besonderheiten eines Zeitarbeitsvertrags…

Zeitarbeitsvertrag Definition Inhalt Checkliste Kuendigen Verlaengern

Definition: Was ist ein Zeitarbeitsvertrag?

Ein Zeitarbeitsvertrag (synonym: Leiharbeitsvertrag) ist ein Arbeitsvertrag zwischen einer Zeitarbeitsfirma (Verleiher) und einem Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer wird dann an ein anderes Unternehmen (Kunde oder Entleiher) verliehen – und erbringt dort seine Leistung.

Offiziell wird dies als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet. Der Zeitarbeitsvertrag regelt dabei die besonderen rechtlichen Anforderungen der Leiharbeit, weil diese Anstellungsform durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) streng geregelt ist.

Was regelt ein Zeitarbeitsvertrag?

  1. Ein Arbeitnehmer schließt einen Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma.
  2. Arbeitgeber bleibt zu jedem Zeitpunkt die Zeitarbeitsfirma.
  3. Der Arbeitnehmer wird an ein anderes Unternehmen ausgeliehen.
  4. Der Arbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung beim Entleiher.
  5. Als Arbeitgeber ist der Verleiher zuständig für Gehaltszahlungen.
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Rechtliche Voraussetzungen: Das gilt laut AÜG

Für einen Zeitarbeitsvertrag und das Beschäftigungsverhältnis gelten einige rechtliche Vorgaben. Diese regeln die Voraussetzungen und die Rechte des Zeitarbeitnehmers. Wichtige Grundsätze aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sind:

  • Höchstüberlassungsdauer

    Ein Arbeitnehmer darf in der Regel maximal 18 Monate an dasselbe Unternehmen überlassen werden. Wird die Tätigkeit für mindestens 3 Monate unterbrochen, beginnt die Höchstüberlassungsdauer von vorne. Soll die Beschäftigung für dieses Unternehmen nach 18 Monaten weiterlaufen, kann der Mitarbeiter übernommen und fest angestellt werden. Ausnahmen und längere Fristen sind durch Tarifverträge möglich.

  • Gleichbehandlung

    Mit einem Zeitarbeitsvertrag stehen Ihnen grundsätzlich die gleichen Rechte zu, die andere vergleichbare fest angestellte Mitarbeiter haben. So haben Sie spätestens nach 9 Monaten ununterbrochener Beschäftigung Anspruch auf das gleiche Gehalt wie Stammarbeitnehmer (Equal Pay). Die Gleichbehandlung gilt aber auch für alle andere Bereiche der Zusammenarbeit (Equal Treatment) – zum Beispiel Zusatzleistungen oder Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall.

  • Überlassungserlaubnis

    Unternehmen brauchen eine offizielle Überlassungserlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit, um als Zeitarbeitsfirma aufzutreten und entsprechend einen Zeitarbeitsvertrag mit Mitarbeitern abzuschließen. Im Vertrag wird diese Erlaubnis teilweise erwähnt, Sie können sich das Dokument aber auch als Kopie vorlegen lassen. Ohne eine Überlassungserlaubnis sollten Sie keinesfalls einen Zeitarbeitsvertrag mit der Firma unterschreiben.

  • Textform

    Ein Zeitarbeitsvertrag muss zwingend schriftlich verfasst sein. Seit einer Gesetzesänderung reicht dabei die Textform (vorher gab es ein Schriftformerfordernis). Hauptunterschied: Solch ein Vertrag kann auch elektronisch (per E-Mail) geschlossen werden und braucht nicht unbedingt eine handschriftliche Unterschrift – es genügt eine qualifizierte digitale Signatur.

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Zeitarbeitsvertrag Muster

Ein Zeitarbeitsvertrag ist ein komplexes rechtliches Dokument. Für ein besseres Verständnis haben wir ein einfaches Muster zum Zeitarbeitsvertrag mit den wichtigsten Absprachen und Rahmenbedingungen zusammengestellt.

In der Praxis werden je nach Zeitarbeitsfirma, Job und Branche zahlreiche weitere Regelungen eingefügt. Das folgende Muster zur Zeitarbeit können Sie gleich hier im Browser anpassen und editieren. Klicken Sie dafür einfach in den Kasten:

Zeitarbeitsvertrag

Zwischen

Leiharbeitgeber GmbH
Beispielstraße 15
12345 Neustadt

(nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt)

und

Max Muster
Hafenstraße 49
12345 Neustadt

(nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt)

wird folgender Zeitarbeitsvertrag geschlossen:

§ 1 Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses

(1.1) Das Arbeitsverhältnis beginnt am TT.MM.JJJJ und wird unbefristet geschlossen.

(1.2) Die ersten 4 Wochen gelten als Probezeit. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Tage zu jedem beliebigen Tag gemäß Tarifvertrag zwischen iGZ e.V. und DGB.

§ 2 Tätigkeit und Einsatzorte

(2.1) Der Arbeitnehmer wird als Zerspanungsmechaniker eingestellt. Dabei obliegen dem Mitarbeiter beim jeweiligen Entleiher unter anderem, aber nicht ausschließlich folgende Tätigkeiten:

  • Aufgabe 1
  • Aufgabe 2
  • Aufgabe 3

(2.2) Der Arbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung an verschiedenen Einsatzorten und gemäß den Anforderungen der Kundenbetriebe des Arbeitgebers. Die variierenden Einsatzorte sind in einem zumutbaren Rahmen zum Wohnsitz des Arbeitnehmers.

(2.3) Der Arbeitgeber hat das Recht, den Arbeitnehmer jederzeit von einem Einsatz bei Kunden abzuberufen und für eine andere Tätigkeit bei einem anderen Entleiher einzusetzen.

§ 3 Arbeitszeit

(3.1) Der Arbeitnehmer arbeitet in Vollzeit. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.

(3.2) Beginn und Ende der tägliche Arbeitszeit sowie die Pausenzeiten werden an die des Entleihers angepasst.

(3.3) Überstunden, Mehrarbeit und Schichtarbeit richten sich nach den tarifvertraglichen Bestimmungen.

(3.4) Für den Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber ein Arbeitszeitkonto geführt. Der Arbeitnehmer ist entsprechend zu einem regelmäßigen und vollständigen Nachweise seiner Arbeitszeiten verpflichtet. Gleitzeit, Plus- und Minusstunden richten sich nach den tarifvertraglichen Bestimmungen.

§ 4 Vergütung

(4.1) Der Arbeitnehmer erhält eine Vergütung nach Maßgabe des geltenden Entgeltrahmentarifvertrags eingruppiert in die Entgeltgruppe EG 5. Es beträgt derzeit 19 Euro brutto pro Stunde.

(4.2) Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit werden nach Tarifvertrag gezahlt.

§ 5 Urlaub

(5.1) Der Mitarbeiter hat Anspruch auf Erholungsurlaub im Umfang von 28 Arbeitstagen pro Kalenderjahr.

(5.2) Der Antrag auf Urlaub muss der Arbeitnehmer in einem angemessenen zeitlichen Abstand zum geplanten Urlaubsbeginn beim Arbeitgeber einreichen.

(5.3) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Urlaubsantrag zuzustimmen, solange keine dringenden betrieblichen Gründe dagegensprechen.

§ 6 Krankheit & Arbeitsverhinderung

(6.1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jede Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen.

(6.2) Eine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt ist spätestens am 4. Tag des Bestehens der Krankheit vorzulegen.

(6.3) Ist der Arbeitnehmer aufgrund unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, hat er Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zu einer Dauer von maximal 6 Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Verschwiegenheit

(7.1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle betrieblichen Vorgänge des Verleihers und der Kundenbetriebe.

(7.2) Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch nach Ende dieses Zeitarbeitsvertrages und die Entleihung an Kundenbetriebe.

§ 8 Kündigung

(8.1) Die Fristen für eine Kündigung richten sich nach den Vorgaben des Tarifvertrags zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.) und den Mitgliedern des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) in der jeweils aktuellen Fassung.

(8.2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

(8.3) Die Kündigung bedarf zwingend der Schriftform. Beide Parteien sind verpflichtet, Adressänderungen sofort gegenseitig mitzuteilen.

§ 9 Ausschlussfristen

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen innerhalb von 3 Monaten schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten verfallen sie.

§ 10 Schlussbestimmungen

(10.1) Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen, Nachträge und Ergänzungen dieses Zeitarbeitsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(10.2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages und der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, umgehend rechtswirksame Ersatzregelungen zu treffen.

____________________________________
Ort, Datum

____________________________________
Unterschrift Arbeitgeber

____________________________________
Unterschrift Arbeitnehmer

Disclaimer: Dieses Muster dient lediglich als Beispiel und zur Orientierung. Es ersetzt keine fachliche Prüfung und Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Falls Sie das Muster verwenden, übernehmen wir keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall.

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Inhalt und Aufbau eines Zeitarbeitsvertrags

Die genaue Gestaltung eines Zeitarbeitsvertrages kann variieren. Trotzdem sollten unbedingt alle wichtigen Bedingungen geklärt sein, um nicht nur Missverständnisse, sondern auch rechtliche Schwierigkeiten bei der Personalvermittlung zu vermeiden.

Ein vollständiger Zeitarbeitsvertrag sollte mindestens die folgenden Punkte enthalten:

    Angaben der Parteien

  • Konkrete Angabe der Zeitarbeitsfirma
  • Persönliche Daten des Arbeitnehmers
  • Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses

  • Unbefristet oder befristet
  • Probezeit
  • Angabe zur Höchstüberlassungsdauer
  • Tätigkeit und Einsatzbereiche

  • Position und Jobtitel
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Arbeitsorte
  • Hinweis auf wechselnde Einsätze
  • Arbeitszeit

  • Wöchentliche Arbeitszeit
  • Regelungen beim Entleiher
  • Schichtmodelle
  • Überstundenregelung
  • Arbeitszeitkonto
  • Vergütung

  • Stunden- oder Monatslohn
  • Zuschläge (Nacht, Feiertag, Überstunden)
  • Equal Pay nach 9 Monaten
  • Branchenzuschlagstarife
  • Urlaub

  • Urlaubsanspruch im Kalenderjahr
  • Tarifliche Erweiterungen
  • Hinweis zum Antrag beim Verleiher
  • Krankheit

  • Informationspflicht bei Arbeitsunfähigkeit
  • Regelungen zur Krankmeldung
  • Frist zum Einreichen einer ärztlichen Bescheinigung
  • Kündigung

  • Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung
  • Kündigungsfristen (gesetzlich oder meist nach Tarifvertrag)
  • Möglichkeit zur fristlosen Kündigung
  • Ausschlussfristen

  • Hinweis zum Verfall von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
  • Dauer mindestens 3 Monate
  • Wichtig bei Ansprüchen auf Lohnnachzahlungen
  • Verweis auf Tarifvertrag

  • Bei Zeitarbeitsverträgen üblich
  • IGZ/DGB-Tarifvertrag
  • BAP/DGB-Tarifvertrag
  • Schlussbestimmungen

  • Hinweis auf Nebenabsprachen
  • Hinweis zu Schriftform bei Vertragsänderungen
  • Salvatorische Klausel
  • Unterschrift

  • Aktuelles Datum bei Vertragsunterzeichnung
  • Unterschrift des Arbeitnehmers
  • Unterschrift des Arbeitgebers
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Zeitarbeitsvertrag: Vor- und Nachteile

Der Zeitarbeitsvertrag ist umstritten. Auf der einen Seite stehen gleich mehrere Vorteile und Chancen, Kritiker bemängeln hingegen, dass Arbeitskräfte ausgenutzt werden. Wir stellen deshalb die Vor- und Nachteile eines Zeitarbeitsvertrags gegenüber:

    Vorteile für Arbeitnehmer

  • Schneller Einstieg in Arbeit
  • Hohe Übernahmechancen bei guter Leistung
  • Branchenwechsel leicht möglich
  • Tarifliche Lohnsteigerungen
  • Gleichstellung nach 9 Monaten (Equal Pay)
  • Vorteile für Unternehmen (Entleiher)

  • Flexible Personalplanung
  • Kostenkontrolle
  • Weniger administrativer Aufwand
  • Möglichkeit zur Erprobung zukünftiger Mitarbeiter

    Nachteile für Arbeitnehmer

  • Unterschiedliche Einsatzorte
  • Befristete Einsätze
  • Keine festen langfristigen Perspektiven
  • Anfangs teilweise schlechtere Bezahlung
  • Nachteile für Unternehmen (Entleiher)

  • Höhere Stundensätze
  • Aufwand für Einarbeitung wechselnder Mitarbeiter
  • Bindung an strenge AÜG-Regeln

Arbeitnehmer müssen individuell abwägen, ob ein Zeitarbeitsvertrag der richtige Schritt ist, um wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Gerade mit Blick auf eine mögliche Übernahme sind Zeitarbeit und Personalleasing eine große Chance – sie sollten aber nicht zu einer dauerhaften Lösung werden.


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