Raucherpausen während der Arbeitszeit: Übersicht
- Einen gesetzlichen Anspruch auf Raucherpause gibt es nicht.
- Raucherpausen sind Privatsache – keine Arbeitszeit, daher unbezahlt.
- Ist Rauchen während der Arbeitszeit erlaubt, muss die Pause meist nachgearbeitet werden.
- Wer ein Rauchverbot missachtet, dem drohen Abmahnung oder gar fristlose Kündigung.
Raucherpausen während der Arbeitszeit: Was ist erlaubt?
Laut Arbeitszeitgesetz und gesetzlicher Pausenregelung haben Arbeitnehmer, einen Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden, auf 45 Minuten bei 9 Stunden Arbeit. Diese Pausen können auch zum Rauchen genutzt werden.
Gleichzeitig müssen Arbeitgeber einen rauchfreien Arbeitsplatz gewährleisten. Das regelt § 5 der Arbeitsstättenverordnung sowie das Bundesnichtraucherschutzgesetz. Dadurch sollen Nichtraucher vor den Gesundheitsrisiken durch Passivrauchen geschützt werden. Zum Schutz der Mitarbeitenden darf ein Unternehmen daher ein vollständiges Rauchverbot in den Arbeitsräumen verhängen. Auch der Brandschutz kann ein Rauchverbot innerhalb der Betriebsräume rechtfertigen.
Rauchen komplett zu verbieten? Keine Option!
Ein uneingeschränktes Rauchverbot kollidiert jedoch mit der „freien Entfaltung der Persönlichkeit“ gemäß § 75 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie Artikel 2 des Grundgesetzes. Deshalb dürfen Arbeitgeber zwar das Rauchen im Großraumbüro oder anderen Betriebsstätten untersagen, sollten den Nikotinkonsum aber irgendwo auf dem Gelände zulassen.
Das gilt übrigens auch für das Dampfen von E-Zigaretten. Passives Dampfen gilt zwar (noch) nicht als gesundheitsschädlich und ist daher nicht gesetzlich verboten. Unternehmen können aber – aus betrieblichen Gründen oder bei Beeinträchtigung der Arbeitsleistung – das Dampfen am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit verbieten.
Muss der Arbeitgeber einen Raucherraum anbieten?
Rund 20,1 Prozent der Bundesbürger sind Raucher. Arbeitgeber sind dennoch nicht verpflichtet, spezielle Raucherräume zur Verfügung zu stellen. Der Chef hat das Hausrecht und entscheidet frei, wo der Glimmstängel geraucht werden darf und welche Räume rauchfrei bleiben. Der Arbeitgeber darf von rauchenden Arbeitnehmern daher verlangen, bei Wind und Wetter draußen zu rauchen. Selbst einen schützenden Unterstand muss er dafür nicht anbieten.
Zählt die Raucherpause zur Arbeitszeit?
Egal, ob Gleitzeit, Arbeitszeiterfassung oder Vertrauensarbeitszeit – grundsätzlich gilt: Rauchen ist Privatsache und damit unbezahlte Freizeit. Der Arbeitgeber kann zudem verlangen, dass die versäumte Arbeitszeit nachgeholt wird. Ebenso kann er verlangen, dass rauchende Arbeitnehmer über die Raucherpausen Buch führen. Dazu braucht es jedoch eine offizielle Anordnung.
Manche Unternehmen dulden zwar die Unterbrechungen durch Raucherpausen, andere machen klare Vorgaben. Ein rechtlicher Anspruch auf eine Zigarettenpause besteht dennoch nicht. Daher müssen manche Raucher bis zur regulären Mittagspause warten, bevor Sie rauchen können.
Wie viele Raucherpausen darf ich nehmen?
In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Raucherpausen. Das bedeutet: Wie viele Zigarettenpausen erlaubt sind, entscheidet letztlich der Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsvertrags oder einer Betriebsvereinbarung (siehe unten) oder individuelle Absprachen mit dem Chef. Manche Unternehmen gewähren kulante kurze Raucherpausen, andere bestehen darauf, dass nur während der offiziellen Pausenzeiten geraucht wird.
Worauf müssen Arbeitnehmer im Homeoffice achten?
Arbeitszeit bleibt Arbeitszeit – das gilt auch im Homeoffice. Pausen dürfen auch dort nicht beliebig genommen werden, sondern müssen abgesprochen werden bzw. Mitarbeiter müssen sich für die Pausenzeiten aus- und wieder einstempeln.
Gleichzeitig sollte klar sein, dass Sie während der Raucherpause erreichbar bleiben und danach sofort wieder einsatzbereit sind. Achten Sie überdies darauf, während des Rauchens zuhause keine Arbeitsmittel (Laptop, Firmenhandy etc.) zu beschädigen. Andernfalls kann es passieren, dass Sie verrauchte Geräte später ersetzen müssen.
Kein Versicherungsschutz während der Raucherpause
Achtung: Während der Raucherpausen sind Raucher nicht versichert! Unfälle während der Raucherpause (in der Küche, Sturz auf dem Balkon) oder auf dem Weg dorthin gelten nicht als Arbeitsunfall und die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Raucher auf dem Firmengelände befindet oder im Homeoffice.
Was droht bei Verstoß gegen Pausenregelung?
Gibt es im Unternehmen ein Rauchverbot, müssen sich Arbeitnehmer daran halten. Wer trotzdem während der Arbeitszeit eine Raucherpause macht und dafür die Arbeit unterbricht, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen: Beim ersten Verstoß droht eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar die Kündigung.
Sind Raucherpausen im Unternehmen erlaubt, müssen Sie meist nachgearbeitet werden. Zur Dokumentation müssen sich Arbeitnehmer für die Zigarettenpause in der Arbeitszeiterfassung abmelden und bei Rückkehr wieder anmelden. Wer das nicht tut, begeht Arbeitszeitbetrug! Hierfür droht sogar die fristlose Kündigung.
Raucher arbeiten 3 Wochen weniger
Die verlorene Arbeitszeit durch die Raucherpause wird regelmäßig zum Streitpunkt zwischen Rauchern und Nichtrauchern. Eine einfache Rechnung zeigt, warum: Bei fünf Zigaretten am Arbeitstag mit je 6 Minuten Pause, macht ein Arbeitnehmer jeden Tag 30 Minuten Raucherpause. Auf eine Woche hochgerechnet ergibt das 2,5 Stunden, 10 Stunden im Monat oder 120 Stunden im Jahr. Bei einer 40-Stunden-Arbeitswoche arbeiten Nichtraucher drei Wochen länger im Jahr als Raucher!
Entsprechend verlangen viele Nichtraucher einen Ausgleich, falls der Arbeitgeber Raucherpausen während der Arbeitszeit duldet, ohne dass die Zeit nachgearbeitet werden muss. Zu Recht: Aus Gründen der Gleichbehandlung muss der Arbeitgeber Nichtrauchern dann ebenfalls erlauben, für ein paar Minuten raus zu gehen, um frische Luft zu schnappen oder einen Apfel zu essen.
Regelungen für Raucherpausen: Muster
Soll der Betriebsfrieden gewahrt bleiben, müssen rund um die Raucherpause einige Punkte geklärt werden. Wir empfehlen hierbei im Vorfeld klare Regeln durch eine offizielle Betriebsvereinbarung aufzustellen. Diese Regelungen für Raucherpausen werden vom Arbeitgeber zusammen mit dem Betriebsrat erstellt. Wichtige Inhalte darin sollten sein:
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Rauchverbot
Gibt es im Betrieb ein Rauchverbot, wird das in der Betriebsvereinbarung klar genannt. Dabei sollten zusätzliche die Gründe aufgeführt werden – etwa Gesundheitsschutz der Mitarbeiter und Nichtraucher oder Brand-, Unfall- oder Versicherungsschutz.
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Erlaubte Raucherpausen
Sind Raucherpausen während der Arbeitszeit erlaubt, sollte die Vereinbarung deren Rahmen vorgeben – zum Beispiel bis zu fünf Raucherpausen am Tag von jeweils 5 Minuten.
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Regelung zur Arbeitszeit
Der wichtigste Punkt: Müssen Raucher, die Raucherpause nacharbeiten? Viele Arbeitgeber entscheiden sich dafür, dass Raucherpausen noch am selben Tag nachgearbeitet werden müssen. Es kann aber auch ein anderer Zeitraum gewählt werden, in dem die Arbeitszeit wieder aufgeholt werden muss.
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Zeitpunkt der Raucherpausen
Ebenso können die Regelungen bestimmte Zeiten für Raucherpausen ausschließen. Zum Beispiel Pausen direkt nach Arbeitsbeginn oder direkt vor dem Feierabend. Hier haben Raucher schließlich die Möglichkeit, außerhalb der Arbeitszeit eine Zigarette zu rauchen.
Raucherpausen Regelung Muster (kostenlos)
Wie so eine Betriebsvereinbarung bzw. Raucherpausen Regelung konkret aussehen kann, können Sie sich in unserer Vorlage dazu ansehen. Die kostenlose Muster-Regelung können Sie sich gerne hier als PDF herunterladen:
Raucherpausen Regelung Muster (PDF)
Interessante Studien über Rauchen und Raucher
Nein, das ist Küchenpsychologie. Es gibt aber ernstzunehmende psychologische Studien zur Tabaksucht und Persönlichkeitsmerkmalen. Danach sind Raucher häufiger extrovertiert und neigen zur Neurosen (Munafò, 2007). Eine andere Studie (Etter, 2010) kommt zu dem Ergebnis, dass Raucher neugieriger sind, aber auch ängstlicher. Besonders stark ausgeprägt ist bei Rauchern das Vermeiden von Gefahren („harm avoidance“) – weshalb sie angstlösende Drogen wie Nikotin oder Alkohol häufiger suchen.
Laut Studien um Matthew Palmatier von der Kansas State Universität verstärkt Nikotin positive Gefühle und sorgt dafür, dass diese intensiver erlebt werden. Danach rauchen wir die Zigarette zum Kaffee nicht, weil das so gut schmeckt, sondern weil das Nikotin die Tasse Kaffee schöner und intensiver erscheinen lässt.
Zumindest gibt es eine starke Korrelation. Bei Untersuchungen von Thomas Lampert vom Robert Koch-Institut kam heraus: Männer wie Frauen mit niedrigem sozialen Status rauchen häufiger.
Tatsächlich, ja. Das Nikotin sorgt auch im Schlaf für Entzugserscheinungen. Folge: Raucher finden in der Nacht seltener in den erholsamen Tiefschlaf, so das Ergebnis von Studien um Naresh Punjabi von der Johns-Hopkins-Universität in Baltimore.
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