Raucherpause: Was ist erlaubt? Anspruch & Arbeitszeit

Der Schutz von Nichtrauchern steht an vielen Orten im Vordergrund. Nicht nur in Gaststätten, auch am Arbeitsplatz ist das Rauchen verboten. Doch bleibt ein häufiger Streitpunkt: die Raucherpause. Während Nichtraucher weiter arbeiten, gehen Raucher mehrmals täglich für ein paar Minuten raus. Stellt sich die berechtigte Frage: Ist das eine legitime Auszeit oder verschwenden Raucher ihre Arbeitszeit, wodurch andere Mitarbeiter, die nicht zum Glimmstängel greifen, benachteiligt werden?

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Rauchen am Arbeitsplatz

Im Job prallen die Fronten der Raucher und Nichtraucher meist aufeinander. Die einen würden Zigaretten gerne völlig verbannen, die anderen wollen nicht darauf verzichten. Spätestens bei der Frage nach der Arbeitszeit werden oft Stimmen laut, die Nichtraucher im Nachteil sehen. Schließlich addieren sich die durchschnittlich fünf bis sieben Minuten pro Raucherpause schnell auf, wodurch ein beträchtlicher Teil der Arbeitszeit mit Zigarette in der Hand vor der Tür verbracht wird. Aber was ist wirklich erlaubt?

Mitarbeiter haben einen Anspruch auf Pausen. Wie Sie diese verbringen, ist ihnen selbst überlassen und so kann die tägliche Pausenzeit mit Rauchen verbracht werden. Das Problem: Raucherpausen werden oft während der regulären Arbeitszeit genommen. Nichtraucher fühlen sich durchaus zurecht benachteiligt.

5 psychologische Fakten über Rauchen und Raucher

Kann man vom Zigarette halten den Charakter erkennen?

Nein, das ist Küchenpsychologie. Es gibt aber ernstzunehmende psychologische Studien zur Tabaksucht und Persönlichkeitsmerkmalen. Danach sind Raucher häufiger extrovertiert und neigen zur Neurosen (Munafò,2007). Eine andere Studie (Etter, 2010) kommt zu dem Ergebnis, dass Raucher einerseits neugieriger sind als der Durchschnitt, aber auch ängstlicher. Besonders stark ausgeprägt ist bei ihnen das Vermeiden von Gefahren („harm avoidance“) – weshalb sie angstlösende Drogen wie Nikotin oder Alkohol häufiger suchen.

Warum schmecken Zigarette plus Kaffee gut?

Laut Studien um Matthew Palmatier von der Kansas State Universität verstärkt Nikotin positive Gefühle und sorgt dafür, dass diese intensiver erlebt werden. Danach rauchen wir die Zigarette zum Kaffee nicht, weil das so gut schmeckt, sondern weil das Nikotin die Tasse Kaffee schöner und intensiver erscheinen lässt.

Hängen Rauchen und sozialer Status zusammen?

Zumindest gibt es eine starke Korrelation. Bei Untersuchungen von Thomas Lampert vom Robert Koch-Institut kam heraus: Männer wie Frauen mit niedrigem sozialen Status rauchen häufiger.

Sind Raucher weniger intelligent?

Rauchen genießt nicht gerade den besten Ruf und ist gesellschaftlich zunehmend geächtet. Mark Weiser von der Universität in Tel Aviv stellte zudem fest: Raucher haben oft einen niedrigeren Intelligenzquotienten. Während Nichtraucher den Durchschnitts-IQ von 101 erreichen, kamen Raucher nur auf einen IQ von 94. Wer mehr als eine Packung pro Tag qualmte, lag sogar bei 90. Hinzu kommt: Rauchen reduziert die Sauerstoffversorgung des Gehirns. Das senkt die Konzentrations- und Lernfähigkeit.

Schlafen Raucher schlechter?

Tatsächlich, ja. Das Nikotin sorgt auch im Schlaf für Entzugserscheinungen. Folge: Raucher finden in der Nacht seltener in den erholsamen Tiefschlaf, so das Ergebnis von Studien um Naresh Punjabi von der Johns-Hopkins-Universität in Baltimore.

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Gibt es ein Recht auf Raucherpausen?

Einen Anspruch auf die Zigarette während der Arbeitszeit gibt es nicht. In Unternehmen wird das Rauchen – auch während der Arbeitszeit – möglicherweise geduldet, doch können sich Raucher dabei nicht auf einen Rechtsanspruch berufen. Im Gegenteil: Der Arbeitgeber muss einen rauchfreien Arbeitsplatz gewährleisten. Dies regelt § 5 der Arbeitsstättenverordnung. So sollen Nichtraucher vor den Gesundheitsrisiken durch Passivrauchen geschützt werden.

Zum Schutz darf der Arbeitgeber ein teilweises oder vollständiges Rauchverbot verhängen. Das bedeutet, dass sich kein Arbeitnehmer Rauch im Großraumbüro, in Umkleiden oder in der Fabrikhalle gefallen lassen muss. Ein generelles Rauchverbot kollidiert allerdings mit der freien Persönlichkeitsentfaltung jedes Arbeitnehmers. Diese darf der Arbeitgeber nicht verletzten. So darf er das Rauchen in der Pause nicht verbieten und sollte das Rauchen irgendwo auf dem Gelände erlauben.

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Zählt eine Raucherpause zur Arbeitszeit?

Ein einfaches Beispiel zeigt, wie viel Arbeitszeit durch eine Raucherpause verloren gehen kann: Bei 5 Zigaretten am Arbeitstag und jeweils sechs Minuten Arbeitsunterbrechung, macht ein Arbeitnehmer jeden Tag 30 Minuten Raucherpause. Hochgerechnet ergibt das 2,5 Stunden jede Woche, 10 Stunden im Monat oder 120 Stunden im Jahr. Zugespitzt formuliert: Bei einer 40-Stunden-Arbeitswoche arbeiten Nichtraucher drei Wochen länger als Raucher.

Rechtlich gilt: Rauchen ist Privatsache und damit Freizeit. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass die versäumte Arbeitszeit nachgeholt wird. Er darf ebenso vorschreiben, dass rauchende Arbeitnehmer Buch über die Raucherpausen führen. Dazu braucht es jedoch eine offizielle Anordnung.

Im Einzelfall kommt es hier auf die genauen Regelungen zu Raucherpausen mit dem Arbeitgeber an. Manche Unternehmen dulden die Unterbrechungen, andere machen klare Vorgaben. Da kein Anspruch auf eine Zigarettenpause besteht, kann es auch sein, dass Raucher bis zur regulären Mittagspause warten müssen, bevor Sie rauchen können.

Muss mein Arbeitgeber mir einen Raucherraum zur Verfügung stellen?

Nein, der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, spezielle Räumlichkeiten, in denen geraucht werden darf, zur Verfügung zu stellen. Er hat das Hausrecht und entscheidet, wo geraucht werden darf und welche Räume rauchfrei bleiben. Der Arbeitgeber darf von seinen rauchenden Arbeitnehmern durchaus verlangen, bei Wind und Wetter draußen zu rauchen. Selbst einen schützenden Unterstand muss er dafür nicht zur Verfügung stellen.

Kein Versicherungsschutz während der Raucherpause

Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass Raucher während der Raucherpausen nicht versichert sind. Unfälle während der Raucherpause oder auf dem Weg dorthin gelten nicht als Arbeitsunfälle. Entsprechend greift auch nicht die Unfallversicherung. Es spielt keine Rolle, dass Sie sich auf dem Gelände des Unternehmens befinden und der Unfall während des Arbeitstages passiert.

Ausgleich für Nichtraucher

Arbeitgeber können Raucherpausen während der Arbeitszeit dulden und gestatten, ohne dass die Zeiten nachgearbeitet werden müssen.. Dann muss jedoch auf die Gleichbehandlung der Mitarbeiter geachtet werden, die nicht rauchen. Heißt konkret: Erlaubt der Chef Unterbrechungen während der Arbeit, um vor der Tür eine Zigarette zu rauchen, muss er Nichtrauchern auch erlauben, für ein paar Minuten raus zu gehen, um einfach frische Luft zu schnappen oder einen Apfel zu essen.

Anders kann es aussehen, wenn die Raucherpause nachgearbeitet werden muss. Hier entsteht den Rauchern kein direkter Vorteil und es kommt nicht zur Ungleichbehandlung.


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Raucherpause: Konsequenzen bei Verstoß

Raucherpausen sind ein wiederkehrendes Streitthema vor deutschen Arbeitsgerichten. Doch ist die rechtliche Lage eindeutig: Gibt es im Unternehmen ein Rauchverbot, müssen Arbeitgeber sich daran halten. Wer trotzdem während der Arbeitszeit Raucherpausen macht, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Raucher haben demnach kein Recht, ohne Erlaubnis und Abmachung mit dem Arbeitgeber die Arbeit für eine Zigarette zu unterbrechen.

Bei einem Verstoß riskieren sie eine Abmahnung. Schließlich widersetzen Sie sich einer klaren Anweisung des Chefs und verstoßen gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten. Eine Wiederholung kann sogar zur Kündigung führen.

Das gilt auch dann, wenn Raucherpausen zwar erlaubt sind, die Zeit aber nachgearbeitet werden muss. In diesem Fall müssen Sie sich für die Zigarettenpause aus der Arbeitszeiterfassung abmelden und bei Rückkehr wieder anmelden. Machen Sie das nicht, steht der Verdacht des Arbeitszeitbetrugs im Raum.

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Raucherpausen Vereinbarung: Klare Regeln

Rund um die Raucherpause müssen zahlreiche Aspekte geklärt werden. Deshalb empfiehlt es sich, klare Regeln durch eine offizielle Betriebsvereinbarung aufzustellen. Diese Abmachung wird vom Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat erstellt – so können Vereinbarungen getroffen werden, die für beide Seiten akzeptabel sind.

Eine Betriebsvereinbarung schafft Klarheit und regelt verbindlich alle Fragen zur Raucherpause. Wichtige Inhalte, die darin enthalten sein können, sind:

  • Rauchverbot
    Gibt es im Betrieb ein Rauchverbot, wird dieses in der Betriebsvereinbarung festgehalten. Dabei sollten auch die Gründe genannt werden, die dahinter stehen. Das kann der Schutz der Gesundheit von Nichtrauchern sein, aber auch andere Gründe wie Brand-, Unfall- oder Versicherungsschutz sind denkbar.
  • Erlaubte Raucherpausen
    Sind Raucherpausen während der Arbeitszeit erlaubt, kann die Vereinbarung deren Rahmen vorgeben. Beispielsweise bis zu fünf Raucherpausen am Tag von jeweils fünf Minuten.
  • Zeitpunkt der Raucherpausen
    Ist zu machen Zeiten volles Personal nötig? Dann können bestimmte Zeiten für Raucherpausen ausgeschlossen werden. Denkbar ist auch, Pausen direkt nach dem Arbeitsbeginn, vor Feierabend oder direkt im Anschluss an die Mittagspause zu verbieten. Hier haben Raucher schließlich die Möglichkeit, außerhalb der Arbeitszeit eine Zigarette zu rauchen.
  • Regelung zur Arbeitszeit
    Ein wichtiger Punkt: Müssen Arbeitnehmer die Zeit nachholen, sollte geklärt werden, wann dies geschieht. Viele Arbeitgeber entscheiden sich dafür, dass Raucherpausen direkt am selben Tag nachgearbeitet werden müssen. Es kann aber auch ein anderer Zeitraum gewählt werden, in dem die Arbeitszeit wieder aufgeholt werden muss.

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