Schadensersatz im Job: Ansprüche von Arbeitnehmern

Fehler und Missgeschicke passieren, können aber unter Umständen teuer werden. Schadensersatz zahlt nach dem Verursacherprinzip derjenige, der einen anderen geschädigt hat. Das kann auch im Job gelten. Schrottet ein Mitarbeiter einen Dienstwagen, weil er betrunken gefahren ist, schuldet er Schadensersatz. Umgekehrt können Arbeitnehmer eine Entschädigung bekommen, wenn der Arbeitgeber gegen Auflagen oder Gesetze verstößt. Wichtige Regeln zum Schadensersatz und wann Ihnen im Job ein finanzieller Ausgleich zustehen kann…

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Definition: Was ist Schadensersatz?

Als Schadensersatz wird ein finanzieller Ausgleich eines Schadens bezeichnet, der schuldhaft verursacht wurde. Dies kann beispielsweise durch die Verletzung von Rechten oder die Zerstörung eines Gegenstands passieren. Als Schaden, der ausgeglichen werden muss, kann jeder Wert- oder Qualitätsverlust eines Rechtsguts gelten.

Die Definition aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) lautet: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Rechtlich werden zwei Arten von Schäden differenziert:

  1. Vermögensschäden< betreffen alle materiellen, geldwerten Güter.
  2. Nichtvermögensschäden betreffen alle immateriellen und damit ideelle Schäden, die besonders bei Verletzung der Ehre und Persönlichkeitsrechte entstehen.

Sinn und Zweck des Schadensersatzes ist, den Urzustand wieder herzustellen, als ob kein Schaden entstanden wäre. Es handelt sich um eine Wiedergutmachung. Wurde ein Gegenstand zerstört, orientiert sich die Forderung an dessen Wert. Bei Vertragsverstößen soll der Geschädigte so gestellt werden, als hätte der Verursacher sich ordnungsgemäß verhalten.

Anspruch auf Schadensersatz

Für einen Anspruch auf Schadensersatz muss es eine rechtliche Grundlage geben. Zudem muss der entstandene Schaden sowie der Verursacher eindeutig belegt sein. Gibt es keine Rechtsnorm, auf die sich der Geschädigte stützen kann, muss er selbst für den Schaden aufkommen. Grundlage können ein Gesetz aber auch ein abgeschlossener Vertrag sein.

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Schadensersatz, Entschädigung oder Schmerzensgeld?

Verschiedene Schreibweisen, Synonyme und Begriffe sorgen für Verwirrung und Unsicherheit. Für die Rechtschreibung gilt: Schadensersatz und Schadenersatz werden vom Duden beide als korrekte Form geführt. Häufiger wird jedoch vom Schadensersatz gesprochen. Für die synonym verwendeten Begriffe Entschädigung und Schmerzensgeld muss der jeweilige Kontext beachtet werden.

Schadensersatz

Sie sind in den nagelneuen Markenfernseher Ihres besten Freundes gestolpert? Dann werden Sie oder Ihre Haftpflichtversicherung ihm den Schaden vermutlich ersetzen. In diesem Fall ist von Schadensersatz die Rede, denn Sie haben einen materiellen Schaden angerichtet.

Entschädigung

Um Entschädigung geht es eher, wenn die öffentliche Hand einer Person Schadensersatz erstattet. Beispielsweise wenn Sie zu Unrecht für etwas bestraft wurden, das Sie nicht begangen haben oder wenn der Staat Sie enteignet. In solchen Fällen wird meist eine Geldleistung als Entschädigung gezahlt.

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist der finanzielle Ausgleich, für einen immateriellen Schaden. Für den kaputten Fernseher aus dem obigen Beispiel gibt natürlich kein Schmerzensgeld – in anderen Fällen aber schon:

  • Körperliche Verletzungen
  • Gesundheitliche Verletzungen
  • Freiheitliche Verletzungen

Bei einem wissentlich eingegangenen Risiko gibt es hingegen kein Schmerzensgeld. Das gilt etwa für Operationen, wenn der Patient vom Arzt auf die Risiken hingewiesen wurde (Az. 4 U 103/10).

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Schadensersatz im Job

Der Anspruch auf Schadensersatz für den Arbeitnehmer lässt sich auf gesetzlicher Basis mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) begründen. Die oben angesprochene gesetzliche Grundlage für einen Anspruch ist somit vorhanden. In diesen Fällen steht Mitarbeitern ein Schadensersatz zu:

Schadensersatz bei Diskriminierung

Das AGG bestimmt ausdrücklich, eine Diskriminierung verboten ist. Eine Benachteiligung (oder auch eine Bevorzugung) aus verschiedenen, persönlichen Faktoren wird damit ausgeschlossen. Ausdrücklich untersagt ist eine Diskriminierung aus diesen Gründen:

  • Geschlecht
  • Abstammung
  • Rasse
  • Sprache
  • Herkunft
  • Glauben
  • Religiöse oder politische Anschauungen

Bekommen Sie aus einem der Gründe eine Absage auf Ihre Bewerbung, steht Ihnen Schadensersatz zu. Dies nachzuweisen ist in der Praxis jedoch sehr schwierig.

Schadensersatz bei Maßregelung

Ihr Chef darf Sie nicht benachteiligen, weil Sie Ihr Recht ausgeübt haben. Typisches Beispiel dafür: Sie haben an einem Streik wegen der Unternehmenspolitik teilgenommen, plötzlich entzieht Ihnen Ihr Chef ein Projekt, Sie tragen weniger Verantwortung oder werden anderweitig benachteiligt. § 612a BGB regelt, dass bei Verstoß gegen das Maßregelungsverbots der Arbeitgeber Ihnen Schadensersatz zahlen muss.

Schadensersatz bei sexueller Belästigung

Sexuelle Belästigung kann strafbar sein und auch Schadensersatz rechtfertigen. In § 3 Absatz 4 AGG werden explizit unerwünschte körperliche Berührungen, Bemerkungen mit sexuellem Inhalt oder das unerwünschte Zeigen pornographischen Materials genannt. Arbeitgeber müssen Angestellte davor schützen.

Schadensersatz bei Mobbing

Sowohl bekanntes Mobbing, aber auch verwandte Formen wie Straining sind Verhaltensweisen, die einem Mitmenschen Schaden zufügen und einen Anspruch auf Schadensersatz rechtfertigen können. So entschied auch ein Verwaltungsgericht (Az. 5 A 519/16 HAL). Eine Beamtin bekam 23.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil die Handlungen des Dienstherren als Mobbing eingestuft wurden. Zudem musste der Verursacher für weitere materielle Schäden aufkommen.

Schadensersatz bei Kündigung

Bei einer Kündigung gehen Mitarbeiter und Arbeitgeber nicht immer harmonisch auseinander. Je nach Einzelfall kann es dabei auch zu Schadensersatzforderungen kommen – und zwar von beiden Seiten.

Wann können Mitarbeiter bei einer Kündigung Schadensersatz fordern?

  • Wenn der Arbeitgeber durch vertragswidriges Handeln die Kündigung verursacht hat.
  • Wenn eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber unwirksam ist.

Wann können Arbeitgeber bei einer Kündigung Schadensersatz fordern?


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Vertragliche Schadensersatzansprüche

Neben den genannten Gesetzen können Ansprüchen auf Schadensersatz aus dem Arbeitsvertrag entstehen. Typischerweise entsteht ein Schadensersatzfall, wenn eine Haupt- oder Nebenleistungspflicht verletzt wird. Für Arbeitnehmer zählen die wichtigsten Aufgaben und Leistungen, aber auch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot. Arbeitgeber können zu einem Ausgleich verpflichtet sein, wenn der Chef seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt.

Konkret bedeutet das: Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeiter, deren Gesundheit und persönliches Eigentum zu schützen. Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen müssen dementsprechend gestaltet sein. Es darf keine Gefahr für Leib und Leben drohen, während die Arbeit ordnungsgemäß ausgeführt wird. Gerade beim Einsatz von Maschinen oder wenn gefährliche Stoffe im Spiel sind, ist dies von großer Bedeutung.

Bezogen auf das Eigentum muss der Chef dafür Sorge tragen, dass persönlichen Sachen vor Diebstahl oder Beschädigung geschützt sind. Dazu hat er für geeignete Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Tut er das nicht, trägt er eine Mitschuld, wenn Gegenstände beschädigt oder gestohlen werden – etwa weil keine abschließbaren Spinde vorhanden waren.

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