Arbeitnehmerhaftung: Wann müssen Mitarbeiter zahlen?

Eine kurze Unaufmerksamkeit im Job kann großen Schaden verursachen. Nach dem ersten Schock stellt sich die Frage: Wer haftet dafür? Das deutsche Arbeitsrecht schützt Beschäftigte durch eine begrenzte Arbeitnehmerhaftung – diese ist aber kein Freifahrtschein für Fehlverhalten. Wir erklären, wann Sie als Mitarbeiter haften müssen und wie teuer das werden kann…

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Definition: Was ist Arbeitnehmerhaftung?

Arbeitnehmerhaftung bezeichnet die finanzielle Haftung eines Mitarbeiters für Schäden, die er während seiner beruflichen Tätigkeit dem Arbeitgeber, einem Kollegen oder auch einem unbeteiligten Dritten gegenüber verursacht hat. Sie basiert in Deutschland auf der gesetzlich geregelten Privathaftung. Danach ist jeder für sein eigenes Handeln verantwortlich und kann auch für die Folgen haftbar gemacht werden.

Verursachen Sie im Job einen finanziellen Schaden, ist es also grundsätzlich möglich, dass Ihr Arbeitgeber Sie im Rahmen der Mitarbeiterhaftung zu einer Zahlung auffordert. Bei beruflich veranlassten Tätigkeiten gilt jedoch die beschränkte Arbeitnehmerhaftung. So schützt das Arbeitsrecht Mitarbeiter vor unfairen und zu hohen Zahlungsansprüchen.

Beschränkte Arbeitnehmerhaftung in Deutschland

Gemäß der Privathaftung könnte Ihr Arbeitgeber für jeden finanziellen Schaden, den Sie durch die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen, die Arbeitnehmerhaftung geltend machen – theoretisch auch in Millionenhöhe. Durch die beschränkte Arbeitnehmerhaftung ist das aber nicht so leicht möglich. Mitarbeiter und Arbeitnehmer teilen sich die Verantwortung.

Ob es letztlich eine Haftung am Arbeitsplatz gibt, entscheidet der innerbetriebliche Schadensausgleich: Entscheidend ist, ob Sie fahrlässig und damit schuldhaft gehandelt haben.

Arbeitnehmerhaftung im BGB

Aus dem Gesetz ergibt sich ein möglicher Schadensersatzanspruch aus § 280 Absatz 1 BGB. Die Regelung greift, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten schuldhaft verletzt.

Begrenzt wird die Haftung aber auch durch § 276 BGB. Dadurch können Arbeitnehmer nur bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftbar gemacht werden.

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Voraussetzungen der Arbeitnehmerhaftung

Die beschränkte Arbeitnehmerhaftung ist ein wichtiger Schutz, aber keine Garantie für Haftungsfreiheit. Nicht jeder finanzielle Schaden muss von Mitarbeitern übernommen werden – unter gewissen Voraussetzungen kommt es aber doch zur Arbeitnehmerhaftung:

  1. Arbeitsvertragliche Pflichten

    Arbeitnehmerhaftung ist nur möglich, wenn Sie im Auftrag des Arbeitgebers handeln, ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen und dagegen verstoßen. Dies ist bei einem Schaden fast immer gegeben, weil sich aus dem Arbeitsvertrag neben den Haupt- auch zahlreiche Nebenpflichten ergeben.

  2. Kausaler Zusammenhang

    Ihr Pflichtverstoß muss den Schaden verursachen. Auch das ist in den meisten Fällen erfüllt. Die Wahrscheinlichkeit oder andere mögliche Schuldige werden nicht beachtet. Beispiel: Sie lassen das Fenster zum Büro gekippt und ein Einbrecher nutzt dies, um einen Computer zu klauen – trotzdem bleibt der kausale Zusammenhang zwischen Ihrem Verhalten und dem Schaden.

  3. Schuldhaftes Verhalten

    Nur bei schuldhaftem Verhalten ist Arbeitnehmerhaftung möglich. Sie müssen also zumindest fahrlässig gehandelt haben. Heißt: Ihr Verhalten zeigte nicht die nötige Sorgfalt oder angemessene Vorsichtsmaßnahmen.

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Haftung für Arbeitnehmer: Beispiele der Fahrlässigkeit

Ob Sie als Mitarbeiter haften und zahlen müssen, wird anhand der Fahrlässigkeit Ihres Verhaltens beurteilt. Dabei gibt es drei Stufen und den Sonderfall bei einer vorsätzlichen Tat:

    1. Leichte Fahrlässigkeit – keine Arbeitnehmerhaftung

    In diese Kategorie fallen Missgeschicke und Fehler, für die niemand etwas kann. Es ist ein Schaden, der trotz Sorgfalt entsteht. Sie tragen nicht die Schuld und haben auch nicht wirklich falsch gehandelt. Beispiele:

  • Ihnen rutscht ein Laptop vom Tisch, als Sie jemand von der Seite anspricht.
  • Sie vertippen sich bei einer Bestellung, obwohl Sie sorgfältig arbeiten.
  • Auf dem Weg zum Meeting stoßen Sie versehentlich ein Gerät um.
  • Sie lassen aus Versehen etwas fallen und es geht kaputt.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit liegt die Arbeitnehmerhaftung bei 0 Prozent. Der Arbeitgeber trägt den gesamten Schaden.

    2. Mittlere Fahrlässigkeit – Schadensteilung

    Für mittlere Fahrlässigkeit müssen Sie Ihre normalen Sorgfaltspflichten verletzten. Weil Sie nicht ganz aufmerksam waren und nicht mit der nötigen Vorsicht gehandelt haben, kam es zu einem Schaden. In diesem Fall hätten Sie es besser wissen können, haben aber nicht auf jede Sorgfalt verzichtet oder absichtlich falsch gehandelt. Beispiele:

  • Sie ignorieren Warnhinweise an einer Maschine aus Zeitdruck.
  • Sie fahren ein Firmenfahrzeug etwas zu schnell bei Regen und verursachen einen Unfall.
  • Sie überweisen versehentlich einen falschen Betrag, obwohl ein Vier-Augen-Prinzip vorgesehen war.
  • Sie installieren auf dem Firmenrechner eine falsche Software und verursachen einen Systemfehler.
  • Bei mittlerer Fahrlässigkeit kommt es zur Schadensteilung. Die Arbeitnehmerhaftung wird dabei im Einzelfall ermittelt und als Haftungsquote festgelegt. Meist liegt der Anteil zwischen 25 und 50 Prozent der Gesamtkosten.

    3. Grobe Fahrlässigkeit – volle Arbeitnehmerhaftung

    Für grobe Fahrlässigkeit müssen Sie gegen grundlegende Regeln verstoßen, besonders unvorsichtig und ohne jegliche Sorgfalt handeln. Ihr Handeln ist ein klarer Pflichtverstoß und Sie nehmen schlicht hin, dass Ihr Verhalten zu einem Schaden führen kann. Beispiele:

  • Sie fahren das Firmenfahrzeug alkoholisiert oder mit dem Handy in der Hand.
  • Sie deaktivieren eine Sicherheitsvorrichtung, um Zeit zu sparen.
  • Sie ignorieren Verbote und Warnungen, obwohl eine Gefahr offensichtlich war.
  • Sie arbeiten trotz klarer Vorschrift ohne Sicherheitsausrüstung.
  • Bei grober Fahrlässigkeit liegt die Arbeitnehmerhaftung bei 100 Prozent. Sie müssen komplett und uneingeschränkt für den Schaden aufkommen und zahlen. Aber: In der Praxis gibt es meist eine Obergrenze, wenn der Schadensbetrag für Sie existenzbedrohend ist.

    4. Vorsatz – volle Arbeitnehmerhaftung

    Ein Sonderfall ist ein vorsätzlich herbeigeführter Schaden. Hier handeln Sie absichtlich und bewusst. Solche Fälle kommen etwa vor, wenn Mitarbeiter vor lauter Frust auf den Chef gezielt etwas kaputt machen. Beispiele:

  • Sie hauen die Tastatur auf den Schreibtisch, bis sie zerbricht.
  • Sie werfen absichtlich den Arbeitslaptop auf den Boden.
  • Sie zerkratzen den Firmenwagen mit dem Schlüssel.
  • Sie führen absichtlich einen Defekt an einer Maschine herbei.
  • Bei Vorsatz haften Sie komplett. Wenn Sie vorsätzlich und absichtlich einen finanziellen Schaden verursachen, müssen Sie die Konsequenzen tragen. Allerdings muss der Vorsatz auch nachgewiesen werden.

Weitere Konsequenzen neben der Haftung

Die Arbeitnehmerhaftung ist möglicherweise nicht die einzige Folge einer Pflichtverletzung im Job. Je nach Situation sind auch arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich.

Ihr Chef kann eine Abmahnung für das Fehlverhalten aussprechen. In extremen Fällen rechtfertigt das Fehlverhalten möglicherweise sogar eine fristlose Kündigung.

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Beweispflicht liegt beim Arbeitgeber

Ein Vorteil für Mitarbeiter: Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Möchte dieser Sie für einen Schaden haftbar machen, müssen also nicht Sie nachweisen, dass Sie größte Sorgfalt gezeigt haben – Ihr Chef muss beweisen, dass mittlere oder grobe Fahrlässigkeit (oder gar Vorsatz) vorliegt. In der Praxis ist genau dieser Teil oftmals schwierig.

Ob es sich um ein echtes und unglückliches Missgeschick handelt oder ob Sie als Mitarbeiter nicht sorgfältig und konzentriert genug waren, lässt sich im Nachhinein nur schwer nachvollziehen und noch schwerer beweisen. Die Beweislast vor dem Arbeitsgericht kann deshalb dazu führen, dass Sie nicht haften müssen.

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Arbeitnehmerhaftung: Schema

Die Beurteilung der Arbeitnehmerhaftung folgt meist einem klarem Schema. Wir zeigen die typischen Schritte, mit denen geprüft wird, ob und in welchem Ausmaß Sie zahlen müssen:

  1. War der Schaden betrieblich verursacht?
    Mitarbeiter können nur haftbar sein, wenn sie betrieblich veranlasst handeln.
  2. Wie schwer war das Fehlverhalten?
    In diesem Schritt wird auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz geprüft.
  3. Gibt es Versicherungen?
    Hat der Arbeitgeber eine Versicherung für den Schaden oder diese trotz Zumutbarkeit nicht abgeschlossen?
  4. Gab es organisatorische Fehler?
    Unternehmen müssen durch Schulungen, Arbeitsanweisungen oder Ausstattung zu fehlerfreier Leistung befähigen.
  5. Wie hoch ist die Haftungsquote?
    Das Gericht legt fest, welchen Anteil ein Mitarbeiter zahlen muss.
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Arbeitnehmerhaftung Obergrenze: Wie teuer kann es werden?

Es gibt für die Arbeitnehmerhaftung keine grundsätzliche Obergrenze. Abhängig von der individuellen Situation ist es möglich, dass Sie die gesamten Kosten zahlen müssen – gerade bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Für Schäden aufgrund mittlerer Fahrlässigkeit berücksichtigen Arbeitsgerichte die Verhältnismäßigkeit der Summen. Mit einem Gehalt von 40.000 Euro im Jahr können Sie nicht für 50 Prozent des Schadens an einer Produktionsanlage für 2 Millionen Euro aufkommen.

Arbeitnehmerhaftung: 3 Monate

Als Richtwert gelten Haftungsbeträge von bis zu drei Monatsgehältern. Das ist aber keine Garantie, die genaue Haftungsquote wird im Einzelfall festgelegt. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle:

  • Höhe des Schadens
  • Verschuldensgrad
  • Einkommen des Mitarbeiters
  • Versicherungen des Arbeitgebers
  • Organisationsfehlern des Unternehmens
  • Betriebszugehörigkeit
  • Persönliche Situation des Mitarbeiters

Gerichte prüfen besonders, ob das Unternehmen eine mögliche Mitschuld trifft. Dies gilt zum Beispiel, wenn die Wartung von Geräten nicht stattgefunden hat, die zur Verfügung gestellte Ausrüstung fehlerhaft ist oder ein Mitarbeiter notwendige Schulungen für die Aufgabe nicht erhalten hat.

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Kann ich mich gegen Arbeitnehmerhaftung absichern?

Wollen Sie sich vor einer möglichen Arbeitnehmerhaftung schützen, können Sie eine entsprechende Versicherung abschließen. Wichtig: Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden, die Sie im Job verursachen! Sie brauchen deshalb eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung.

In machen Berufen ist eine solche Berufshaftpflicht sogar verpflichtend. Dies gilt zum Beispiel für:

Sinnvoll ist eine Berufshaftpflicht auch für Handwerker. Wird zum Beispiel Elektronik fehlerhaft eingebaut, kann durch einen Brand ein enormer Schaden entstehen.

Absicherung durch den Arbeitgeber

Auch Arbeitgeber können sich durch eine Betriebshaftpflichtversicherung absichern. Diese greift zum Beispiel auch, wenn ein Mitarbeiter einen Schaden gegenüber einem Dritten verursacht. Abgedeckt sind die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.


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