Fallen im Arbeitsvertrag: Dieser Inhalt ist Pflicht
Der Arbeitsvertrag regelt alle wichtigen Bedingungen für das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und einem Mitarbeiter. Er beinhaltet Pflichten, aber auch Rechte für beide Vertragsparteien und bildet damit die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit. Bei der Gestaltung und Formulierung gilt in Deutschland die Vertragsfreiheit. So kann der Inhalt und die genauen Vereinbarungen frei verhandelt werden.
Einige Punkte müssen aber unbedingt im Arbeitsvertrag geregelt sein. Das besagt auch das Nachweisgesetz: Innerhalb eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses müssen zumindest die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festgehalten und dokumentiert werden. Der folgende Inhalt gehört deshalb in jeden Arbeitsvertrag:
- Vertragsparteien
Sowohl die Daten des Arbeitnehmers als auch die genauen Informationen über den Arbeitgeber müssen enthalten sein. Es muss eindeutig zuzuordnen sein, wer den Vertrag abschließt. - Arbeitsbeginn
Im Vertrag muss das genaue Datum des Arbeitsbeginns genannt werden. Ab wann beginnt der Mitarbeiter mit seiner Arbeit für das Unternehmen? - Tätigkeitsbeschreibung
Jobtitel des Angestellten und die damit verbundenen Aufgaben und Tätigkeitsbereiche beim Arbeitgeber sollten definiert werden. - Arbeitsort und Arbeitszeit
Wo und zu welchen Zeiten arbeitet der Mitarbeiter? Das muss aus dem Vertrag eindeutig hervorgehen. Bei der Regelung zur Arbeitszeit muss das Arbeitszeitgesetz berücksichtigt werden. - Vergütung
Das Gehalt muss im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Typischerweise wird es als Bruttomonatsgehalt oder als Bruttojahresgehalt angegeben. - Urlaub
Der Arbeitsvertrag muss festlegen, wie hoch der Urlaubsanspruch für Beschäftigte ist. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt bei einer 6-Tage-Woche 24 Arbeitstage, bei einer 5-Tage-Woche sind es 20 Arbeitstage. Es kann aber auch mehr Urlaub gewährt werden. - Krankheit
Bis wann muss der Arbeitnehmer spätestens ein ärztliches Attest vorlegen, wenn er arbeitsunfähig ist? Dies wird im Arbeitsvertrag geklärt. - Kündigungsfristen
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen bis zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Für Arbeitgeber gelten längere Fristen mit steigender Betriebszugehörigkeit. Die Kündigungsfrist für Mitarbeiter kann durch entsprechende Klauseln aber verlängert und an die des Betriebes gekoppelt werden. - Geheimhaltung
Interne Informationen dürfen von Arbeitnehmern nicht an Außenstehende weitergegeben werden. Diese Geheimhaltung wird im Vertrag schriftlich festgehalten. - Unterschrift
Der Vertrag ist erst rechtsgültig, wenn beide Seiten ihre handschriftliche Unterschrift darunter gesetzt haben.
Wie ein Arbeitsvertrag aussehen kann, zeigt Ihnen das folgende Muster, das Sie sich kostenlos herunterladen können:
10 Fallen im Arbeitsvertrag, die Sie kennen müssen
Nach der Zusage für den Job bekommen Sie im nächsten Schritt den Arbeitsvertrag. Trotz großer Vorfreude auf den Job sollten Sie sich allerdings vor der Unterschrift noch etwas bremsen. Sie sollten das Dokument vorher unbedingt prüfen – nicht nur auf Vollständigkeit, sondern auch auf mögliche Fallen im Arbeitsvertrag. Einige Formulierungen und Klauseln können ein klarer Nachteil für Sie sein, andere sind sogar gänzlich ungültig.
Wir zeigen 10 häufige Fallen im Arbeitsvertrag, auf die Sie unbedingt achten sollten:
1. Kein klares Gehalt
Die Bezahlung gehört für Arbeitnehmer zu den wichtigsten Punkten in der Vereinbarung. Achten Sie darauf, dass Ihr Verdienst unmissverständlich und in einer klaren Summe beziffert wird. Typisch sind etwa Formulierungen wie „Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Gehalt von 3.000 Euro brutto. Das Gehalt wird zum Monatsende gezahlt und direkt auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen.“
Unklare Gehaltsformulierungen gehören zu den Fallen im Arbeitsvertrag. Wird die Bezahlung nicht vertraglich bestimmt, gilt im Zweifelsfall nur der Mindestlohn. Haben Sie unterschrieben, müssen Sie dann trotzdem erst einmal arbeiten. Auch Formulierungen wie „angemessene Bezahlung“ oder „den Aufgaben entsprechende Vergütung“ sind eine klare Falle und Sie sollten den Vertrag so nicht akzeptieren.
2. Alle Überstunden abgegolten
Besonders häufig findet sich diese Formulierung in Arbeitsverträgen: „sämtliche Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“. Eine solche Klausel ist unwirksam. Dies wurde von Arbeitsgerichten bereits entschieden. Für Mitarbeiter bleibt bei solchen Pauschalformulierungen unklar, wie viel Arbeit tatsächlich verlangt wird. Erlaubt hingegen sind klare Stundenangaben, etwa: „Mit dem Gehalt sind monatlich 10 Überstunden abgegolten.“
Schauen Sie sich die Formulierung zu Überstunden genau an. Selbst wenn diese nicht unwirksam ist, kann darin eine Falle sein. Ist eine sehr hohe Stundenzahl genannt, kann der Arbeitgeber viele Überstunden fordern, für die Sie keinerlei zusätzliche Vergütung erhalten.
3. Ungenaue oder abweichende Tätigkeitsbeschreibungen
Die Tätigkeitsbeschreibung sollte möglichst genau Ihre zukünftigen Aufgaben abdecken und nicht allzu viel Spielraum lassen. Je weiter die Beschreibung gefasst ist, desto leichter ist es für den Chef später, Sie für viele andere Aufgaben einzusetzen. Vorsicht gilt somit bei Klauseln wie „Der Arbeitgeber behält sich vor, weitere gleichwertige Aufgaben zuzuweisen.“ Das kann im schlimmsten Fall bedeuten, dass Sie im Arbeitsalltag in einem völlig anderen Bereich eingesetzt werden.
Auch wenn Sie das Gefühl haben, der Jobtitel oder die Beschreibung der Aufgaben weichen von Ihren Vorstellungen oder dem vereinbarten Job ab, sollten Sie noch einmal nachfragen.
4. Keine klaren Arbeitszeiten
Bei Vollzeitbeschäftigten sind 40 Arbeitsstunden pro Woche die Regel. Sie sollten jedoch darauf achten, ob im Vertrag klar geregelt wird, wann genau Ihre Arbeitszeiten liegen. Zu den Fallen im Arbeitsvertrag gehört die Formulierung: „Die Verteilung der Arbeitsstunden richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen.“ Übersetzt heißt das nichts anderes als: Ihr Chef kann bestimmen, wann genau Sie arbeiten – im Zweifelsfall auch am Samstag, da dies ein Werktag ist.
Wollen Sie eindeutig geregelte Arbeitszeiten, sollte der Vertrag die Wochentage sowie den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende der Tage beinhalten. Beispiel: „Der Arbeitnehmer arbeitet von Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 17 Uhr.“
5. Kein fester Arbeitsort
Es wird oft übersehen, wenn ein Vertrag den Arbeitsort nicht eindeutig bestimmt. Das kann für Sie weitreichende Konsequenzen haben! Fehlt ein eindeutig festgelegter Arbeitsort, kann der Arbeitgeber Sie an verschiedenen Filialen oder Betriebsstätten einsetzen.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei Formulierungen wie „innerhalb Deutschlands“ oder „deutschlandweit“ gefragt. Stimmen Sie dem zu, kann der Arbeitgeber Sie im gesamten Bundesgebiet versetzen. Ob das für Sie einen Umzug bedeutet, spielt keine Rolle. Wer das verhindern möchte, sollte darauf achten, dass ein klarer Einsatzort vereinbart wird.
6. Befristete Beschäftigung für die Probezeit
Bei diesen Fallen im Arbeitsvertrag ist große Vorsicht geboten! Teilweise wird die Probezeit an eine Befristung gebunden. Das bedeutet für Sie: Mit dem Ende der Probezeit endet die Zusammenarbeit automatisch – ohne weitere Kündigung. Nur wenn vorher ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt und unterschrieben wird, kommt es zu einer weiteren Zusammenarbeit.
Formulierungen, auf die Sie achten sollten, sind beispielsweise „Das Beschäftigungsverhältnis wird zum Zwecke der Erprobung befristet“ oder „Das Arbeitsverhältnis ist für die Dauer der Probezeit befristet.“
7. Lange Kündigungsfristen
Für Arbeitnehmer gilt zunächst die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen – entweder zum Monatsende oder zum 15. eines Monats. Heißt: Egal, wie lange Sie im Unternehmen angestellt sind, können Sie relativ kurzfristig die Beschäftigung beenden und einen neuen Job antreten. Für Arbeitgeber hingegen verlängert sich die Kündigungsfrist mit der Beschäftigungsdauer.
Mögliche Fallen im Arbeitsvertrag: Vertraglich kann auch für Arbeitnehmer eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden. Hier gibt es zwar Grenzen und die Frist für Mitarbeiter darf nie länger sein als die des Unternehmens, trotzdem ist es ein klarer Nachteil. So müssen Sie vor einem möglichen Jobwechsel möglicherweise nicht nur vier Wochen, sondern mehrere Monate warten.
Gerne wird dabei die Frist für den Arbeitnehmer an die des Unternehmens gekoppelt. Sind Sie lange beim Unternehmen, wird damit auch Ihre Kündigungsfrist entsprechend länger. Lesen Sie sich den Abschnitt im Vertrag unbedingt genau durch, um die Auswirkungen abschätzen zu können.
8. Lange Wettbewerbsverbote
Manche Arbeitgeber wollen verhindern, dass Mitarbeiter nach einer Kündigung Wissen und Fähigkeiten bei der direkten Konkurrenz nutzen. Verhindert wird dies durch ein Wettbewerbsverbot. Dieses besagt, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses keine neue Beschäftigung bei einem Wettbewerber des Unternehmens beginnen dürfen.
Ein langes Wettbewerbsverbot schränkt Sie somit deutlich ein. Wenn Sie sich beruflich neu orientieren wollen, scheiden bei der Jobsuche einige Optionen aus.
9. Freiwillige Bonuszahlungen
Bonuszahlungen sind eine willkommene finanzielle Zusatzleistung durch den Arbeitgeber. Wollen Sie diese regelmäßig bekommen, sollten diese nicht nur als freiwillige Leistungen oder unter einem möglichen Widerruf im Vertrag stehen. In diesem Fall kann das Unternehmen selbst entscheiden, ob gezahlt wird oder ob von der Leistung zurückgetreten wird. Letztlich gehen Sie wahrscheinlich leer aus.
Sicher bekommen Sie den Bonus, wenn im Vertrag die genaue Höhe und ein konkreter Zahlungszeitpunkt genannt wird – ohne Umschweife oder den Zusatz von Freiwilligkeit.
10. Kurze Ausschlussklauseln
Ausschlussklauseln besagen, dass Ansprüche nach einer bestimmten Zeit verfallen. Beispiel: „Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn diese nicht innerhalb drei Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden“. Für Sie kann das bedeuten, dass beispielsweise Vergütungsansprüche entfallen, wenn Sie sich nicht rechtzeitig darum kümmern.
Eine solche Ausschlussklausel ist vor allem ein Nachteil für Arbeitnehmer. Nur in seltenen Fällen verfallen Ansprüche auf Seiten des Unternehmens.
Fallen im Arbeitsvertrag: Was tun?
Nachdem Sie häufige Fallen im Arbeitsvertrag kennen, bleibt die Frage: Wie gehen Sie damit am besten um? Diese drei Tipps helfen:
- Nicht sofort unterschreiben
Nehmen Sie sich Zeit, um den Vertrag in Ruhe zu lesen und diesen zu überprüfen. Sie sollten genau verstehen, welche Regelungen im Vertrag vereinbart werden und was das für Sie und Ihr Arbeitsverhältnis bedeuten. - Experten für Arbeitsrecht einschalten
Wenn Sie selbst unsicher sind, kann es ratsam sein, einen Experten für Arbeitsrecht einzuschalten und mit diesem den Vertrag gemeinsam zu kontrollieren. Wenden Sie sich einen einen Fachanwalt, um Fragen oder Unklarheiten zu besprechen. - Nichtige Klauseln
Haben Sie den Vertrag doch schon unterschrieben und es stellt sich heraus, dass einzelne Abschnitte unwirksam und damit nichtig sind, ist nicht zwangsläufig das gesamte Arbeitsverhältnis gefährdet. Stattdessen tritt statt der unwirksamen Klausel die gesetzliche Regelung in Kraft.
Noch mehr Antworten zu Fragen aus dem Arbeitsrecht finden Sie in unserem kostenlosen FAQ.
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