Krank am Brückentag? Was jetzt zu tun ist

Ausgerechnet am krank am Brückentag?! Das hat sofort einen negativen Beigeschmack: So, als wollten Sie sich den Urlaubstag sparen und trotzdem ein verlängertes Wochenende machen… Bei vielen Chefs schrillen da die Alarmglocken. Was tun? Einerseits geht die Gesundheit vor und es ist Ihr gutes Recht, sich krankzumelden. Gleichzeitig möchten Sie nicht wie ein Blaumacher dastehen! Wir erklären, worauf Sie achten müssen, wenn Arbeitnehmer ausgerechnet am Brückentag krank werden…

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Krank am Brückentag: Glaubwürdig oder nicht?

Krank am Brückentag? Das sieht verdächtig nach krank feiern aus… Nicht wenige Chefs unterstellen Mitarbeitern in dem Fall, sich ein langes Wochenende oder einen Kurzurlaub gönnen zu wollen.

Deshalb ist Glaubwürdigkeit jetzt das Wichtigste, wenn Sie sich an einem Brückentag krankmelden wollen. Erst recht, wenn Sie schon mal angedeutet haben, dass Sie den Brückentag gerne frei genommen hätten.

Krank am Brückentag: Trotzdem arbeiten gehen?

Viele Arbeitnehmer wissen um den Ruf einer Krankmeldung am Brückentag: Eine Zwickmühle, aus der Mitarbeiter oft nur einen Ausweg sehen – und krank zur Arbeit gehen, um ja keinen schlechten Eindruck zu machen. Keine gute Idee! Ihre Gesundheit und Genesung stehen immer an erster Stelle. Wer krank ins Büro geht, schadet seiner Gesundheit, macht mehr Fehler und riskiert einen Arbeitsunfall oder steckt sogar noch die Kollegen an. Sollten Sie ausgerechnet am Brückentag krank werden, bleiben Sie besser zuhause und werden schnell wieder gesund – ohne schlechtes Gewissen und falsches Pflichtbewusstsein!


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Krank am Brückentag: Eine Frage des Vertrauens?

Grundsätzlich dürfte es kein Problem sein, wenn Mitarbeiter am Brückentag krank werden. Für Unternehmen gehört es zum Alltag, dass Arbeitnehmer krankheitsbedingt ausfallen. Das tatsächliche Problem liegt in dem Fall tiefer und hat nichts mit der Krankschreibung zu tun.

Vielmehr ist die Frage ein Indiz für fehlendes Vertrauen und eine Art Misstrauenskultur im Betriebsklima. Bei einem gesunden Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Vorgesetzten sollte es kein Thema sein, wenn sich Mitarbeiter am Brückentag krankmelden.

Mögliche Gründe für das fehlende Vertrauen:

  • Haben Sie dem Chef einen Anlass gegeben?
    Sie wollten am Brückentag Urlaub haben, doch ein Kollege war dieses Mal an der Reihe… Wer sich dann trotzdem am entsprechenden Tag krankschreiben lässt, schürt zu Recht Zweifel.
  • Ist der Chef ein Kontrollfreak?
    Mancher Vorgesetzte traut seinen Mitarbeiter keinen Schritt über den Weg. Solche Micromanager kontrollieren jede Aufgabe und misstrauen jeder Arbeitsunfähigkeit.
  • Ist es nicht das erste Mal?
    Selbst wenn der Chef den Mitarbeiter grundsätzlich vertraut, wird er misstrauisch, wenn ein Teammitglied regelmäßig genau am Brückentag krank wird. Das ist nur noch schwer mit einem Zufall zu erklären.
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Krank am Brückentag: Was kann ich tun?

Natürlich können Sie sich nicht aussuchen, wann Sie krank werden. Erwischt es Sie ausgerechnet am Brückentag, gelten auch hier die arbeitsrechtlichen Regeln und Vorschriften für die Krankmeldung:

  • Krankmeldung
    Arbeitnehmer müssen sich beim ihrem Arbeitgeber unverzüglich krankmelden und eine erst Einschätzung über die voraussichtliche Krankheitsdauer abgegeben, wenn sie arbeitsunfähig sind. Das geht informell ganz einfach per Telefon, E-Mail oder über Dritte.
  • Krankschreibung
    Die offizielle Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt muss spätestens ab dem vierten Tag eingereicht werden. Zur sogenannten Drei-Tages-Frist zählen ebenso Feiertage und das Wochenende.
  • Arbeitsvertrag
    Der Arbeitgeber darf die Krankschreibung auch schon am ersten Tag verlangen. Das muss jedoch im Arbeitsvertrag stehen und vereinbart sein. Als Arbeitnehmer können Sie sich immer daran orientieren, was im Arbeitsvertrag steht.
  • Folgebescheinigung
    Ab dem ersten Werktag nach Ablauf der AU benötigen Sie eine Folgebescheinigung vom Arzt. Ohne der dürfen Arbeitnehmer der Arbeit nicht weiter fernbleiben.

Wie kann ich bei der Krankmeldung glaubwürdiger wirken?

Wollen Sie größere Glaubwürdigkeit erzeugen, wenn Sie krank am Brückentag zuhause sitzen, können diese Tipps helfen:

  • Legen Sie sofort ein Attest vor
    Auch wenn Sie nicht müssen: Gehen Sie direkt zum Arzt und reichen Sie freiwillig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Tag ein. Die schriftliche Bestätigung vom Arzt lässt Zweifel erst gar nicht entstehen und beweist, dass Sie offiziell krankgeschrieben sind.
  • Kommunizieren Sie offen
    Ehrliche Kommunikation mit dem Chef hat mehrere Vorteile: Eine positive Rückmeldung vom Chef nimmt Ihnen die Unsicherheit und der Arbeitgeber merkt, dass Sie sich keinen freien Tag erschleichen wollen.

Langfristig hilft vor allem ein vertrauensvolles Verhältnis zum Chef. Bauen Sie ein solches auf, müssen Sie sich in Zukunft keine Gedanken mehr darüber machen, an welchem Tag Sie erkranken.

Wichtige Fragen zur Krankmeldung am Brückentag

Wann muss ich mich krankmelden?

Laut Gesetz müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeit schnellstmöglich dem Arbeitgeber mitteilen. Heißt konkret: Wenn Sie nicht arbeiten können, müssen Sie dem Chef am besten noch vor dem Arbeitsbeginn mitteilen, dass Sie für den Tag ausfallen.

Muss ich sofort ein Attest vorlegen?

Der Chef kann verlangen, dass bereits am dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Eine entsprechende Regelung findet sich häufig im Arbeitsvertrag. Fehlt eine solche Vereinbarung, müssen Sie nach Entgeltfortzahlungsgesetz ein Attest einreichen, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert – spätestens also am vierten Tag der Krankheit.

Kann ich mich per Mail krankmelden?

Grundsätzlich gilt: Ja, Sie können sich per Mail krankmelden. In der Regel werden keine genaueren Vorgaben über die Form der Krankmeldung gemacht. Wer ganz sicher sein will, dass der Chef rechtzeitig informiert ist, kann zum Telefon greifen – oder den Chef um eine kurze Bestätigung der Krankmeldung per Mail bitten.

Was muss ich dem Arbeitgeber mitteilen?

Die wichtigsten Informationen sind: Teilen Sie dem Chef mit, dass Sie heute nicht arbeiten und versuchen Sie abzuschätzen, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen. Auch können Sie den Vorgesetzten informieren, dass Sie zum Arzt gehen und sich im Anschluss noch einmal melden. Dann haben Sie auch die tatsächliche Dauer der Krankschreibung.

Muss ich meine Erkrankung nennen?

Nein, der Arbeitgeber muss nicht darüber informiert werden, welche Erkrankung hinter Ihrer Arbeitsunfähigkeit steckt. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen oder eine Erklärung abzugeben. Ausnahme: Wenn Sie eine ansteckende Krankheit haben, müssen Sie den Chef informieren. Nur so kann dieser Kollege oder Kunden schützen, mit denen Sie Kontakt hatten.

Kann mich jemand anders krankmelden?

Ja, es ist durchaus möglich, dass jemand anders sich bei Ihrem Arbeitgeber meldet und Sie krankmeldet. Möglicherweise geht es Ihnen so schlecht, dass Sie selbst nicht dazu in der Lage sind. In diesem Fall kann beispielsweise Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin in Ihrem Auftrag die Krankmeldung übernehmen.

Muss ich mit Krankschreibung zuhause bleiben?

Nein, in der Regel können Sie sich während einer Krankschreibung frei bewegen und müssen nicht das Bett hüten oder zuhause bleiben. Es wird lediglich erwartet, dass Sie nichts tun, das Ihrer Genesung schaden könnte.

Darf der Chef meine Krankmeldung kontrollieren?

Ihr Chef kann Ihnen während der Krankschreibung einen Besuch abstatten. Wenn Sie vom Arzt krankgeschrieben sind, brauchen Sie sich jedoch keine Sorgen zu machen. Selbst wenn Ihr Chef anderer Meinung ist, hat die Diagnose des Arztes größeres Gewicht. In extremen Fällen kann der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse prüfen lassen.

Bekomme ich Lohnfortzahlung, wenn ich krankgeschrieben bin?

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt durch den Arbeitgeber für einen Zeitraum von 6 Wochen beziehungsweise 42 Kalendertage. Voraussetzung: Sie sind seit mindestens 4 Wochen im Unternehmen angestellt, haben sich sofort krankgemeldet und fristgerecht ein Attest vorgelegt. Nach Ablauf der 6 Wochen gibt es keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber mehr. Dann übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld.


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