Krank am Brückentag? Was jetzt zu tun ist

Ausgerechnet krank am Brückentag?! – Das hat sofort einen negativen Beigeschmack – so, als wollten Sie sich den Urlaubstag sparen. Bei vielen Chefs schrillen da die Alarmglocken. Was tun? Einerseits geht die Gesundheit vor, und es ist Ihr gutes Recht, sich krankzumelden. Gleichzeitig möchten Sie nicht wie ein Blaumacher dastehen. Wir erklären, worauf Sie achten müssen, wenn Arbeitnehmer ausgerechnet am Brückentag krank werden…

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Krank am Brückentag: Glaubwürdig oder nicht?

Krank am Brückentag? Das sieht verdächtig nach krank feiern aus. Nicht wenige Chefs unterstellen Mitarbeitern in dem Fall, sich ein langes Wochenende oder einen Kurzurlaub gönnen zu wollen.

Deshalb ist Glaubwürdigkeit jetzt das Wichtigste, wenn Sie sich an einem Brückentag krankmelden wollen. Erst recht, wenn Sie schon mal angedeutet haben, dass Sie den Brückentag gerne frei genommen hätten.

Krank am Brückentag: Trotzdem arbeiten gehen?

Viele Arbeitnehmer fürchten um Ihren Ruf bei einer Krankmeldung am Brückentag – und schleppen sich deswegen trotzdem irgendwie zur Arbeit. krank zur Arbeit gehen, um ja keinen schlechten Eindruck zu machen, ist aber keine gute Idee! Ihre Gesundheit und Genesung stehen immer an erster Stelle. Wer krank ins Büro geht, schadet seiner Gesundheit, macht mehr Fehler und riskiert einen Arbeitsunfall oder steckt sogar noch die Kollegen an. Sollten Sie ausgerechnet am Brückentag krank werden, bleiben Sie besser zuhause und werden schnell wieder gesund – ohne schlechtes Gewissen und falsches Pflichtbewusstsein!

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Krank am Brückentag: Was muss ich tun?

Natürlich können Sie sich nicht aussuchen, wann Sie krank werden. Erwischt es Sie ausgerechnet am Brückentag, gelten auch hier alle üblichen arbeitsrechtlichen Regeln und Vorschriften für die Krankmeldung:

  • Sofort krankmelden

    Arbeitnehmer müssen sich beim Arbeitgeber unverzüglich krankmelden, wenn sie arbeitsunfähig sind und zuhause bleiben. Hierfür reichen Telefonanruf oder E-Mail, in der Sie kurz mitteilen, dass Sie krank sind und bis wann Sie voraussichtlich ausfallen. Die Krankheit selbst müssen Sie nicht nennen, die ist Privatsache.

  • Krankschreibung nach 3 Tagen

    Eine offizielle Krankschreibung (eAU) benötigen Sie zwingend, wenn die Erkrankung und Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage andauert, also spätestens am 4. Tag müssen Sie zum Arzt und sich ein Attest ausstellen lassen. Achtung: Zur 3-Tage-Frist zählen auch Wochenende und Feiertage!

  • Arbeitsvertrag beachten

    Der Arbeitgeber darf eine Krankschreibung auch schon am ersten Tag verlangen. Das muss jedoch im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Als Arbeitnehmer können Sie sich immer daran orientieren, was dort steht.

  • Folgebescheinigung einholen

    Ab dem ersten Werktag nach Ablauf der ersten eAU benötigen Sie eine Folgebescheinigung vom Arzt. Ohne dieser dürfen Arbeitnehmer der Arbeit nicht weiter fernbleiben.

Wie kann ich tun, damit die Krankmeldung glaubwürdiger wird?

Ausgerechnet am Brückentag krank zu werden, sieht trotzdem immer ein bisschen nach Blaumachen aus. Um die Krankmeldung noch glaubwürdiger zu machen, empfehlen wir folgende Strategien und Tipps:

  • Legen Sie sofort ein Attest vor

    Auch wenn Sie nicht müssen: Gehen Sie direkt zum Arzt und reichen Sie freiwillig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Tag ein. Die schriftliche Bestätigung vom Arzt lässt Zweifel erst gar nicht entstehen und beweist, dass Sie offiziell krankgeschrieben sind.

  • Kommunizieren Sie offen

    Ehrliche und transparente Kommunikation mit dem Chef hat mehrere Vorteile: Eine positive Rückmeldung vom Chef nimmt Ihnen die Unsicherheit und der Arbeitgeber merkt, dass Sie sich tatsächlich keinen freien Tag erschleichen wollen, sondern einfach nur krank sind.

Langfristig hilft vor allem ein vertrauensvolles Verhältnis zum Chef. Bauen Sie ein solches auf, müssen Sie sich in Zukunft keine Gedanken darüber machen, an welchem Tag Sie erkranken.

Was sind mögliche Gründe für fehlendes Vertrauen?

  • Haben Sie dem Chef einen Anlass gegeben?
    Sie wollten am Brückentag Urlaub machen, haben den Tag aber nicht frei bekommen? Wer sich dann stattdessen krankmeldet, schürt zurecht Zweifel.
  • Ist der Chef ein Kontrollfreak?
    Mancher Vorgesetzte traut seinen Mitarbeiter keinen Schritt über den Weg. Solche Micromanager misstrauen jeder Arbeitsunfähigkeit. Das ist aber nicht Ihr Problem.
  • Ist es nicht das erste Mal?
    Selbst wenn der Chef Ihnen grundsätzlich vertraut, wird er misstrauisch, wenn Sie regelmäßig genau an Brückentagen, freitags oder monatags krank werden. Wird das zur Regel, ist das nur noch schwer mit einem Zufall zu erklären.

Darf der Arbeitgeber meine Krankheit anzweifeln?

In begründeten Fällen – bei häufigen Kurzerkrankungen, Krankheit immer montags oder freitags oder widersprüchlichem Verhalten – kann der Arbeitgeber die Erkrankung anzweifeln und zum Beispiel den den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten, der die Erkrankung prüft.

Ebenso darf der Chef eine Krankschreibung bereits am ersten Tag der Erkrankung verlangen. Dafür braucht er aber in der Regel einen begründeten Zweifel an Ihrer Krankmeldung.

Was droht, wenn ich mich nicht rechtzeitig krankmelde?

Eine verspätete oder unterlassene Krankmeldung ist kein Kavaliersdelikt! Mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen sind – je nach Schwere und Häufigkeit:

Besonders kritisch wird es, wenn, Sie unentschuldigt fehlen, den Arbeitgeber wiederholt zu spät informieren oder der Eindruck entsteht, dass Sie krank feiern. Wer trotz Aufforderung kein Attest vorlegen kann, gilt arbeitsrechtlich als „nicht entschuldigt“. Auch hier drohen Sanktionen – selbst wenn Sie tatsächlich krank waren!

Wichtige Fragen zur Krankmeldung am Brückentag

Wann muss ich mich krankmelden?

Laut Gesetz müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeit schnellstmöglich dem Arbeitgeber mitteilen. Heißt konkret: Wenn Sie nicht arbeiten können, müssen Sie dem Chef am besten noch vor dem Arbeitsbeginn mitteilen, dass Sie für den Tag ausfallen.

Muss ich sofort ein Attest vorlegen?

Der Chef kann verlangen, dass bereits am dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Eine entsprechende Regelung findet sich häufig im Arbeitsvertrag. Fehlt eine solche Vereinbarung, müssen Sie nach Entgeltfortzahlungsgesetz ein Attest einreichen, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert – spätestens also am vierten Tag der Krankheit.

Kann ich mich per Mail krankmelden?

Grundsätzlich gilt: Ja, Sie können sich per Mail krankmelden. In der Regel werden keine genaueren Vorgaben über die Form der Krankmeldung gemacht. Wer ganz sicher sein will, dass der Chef rechtzeitig informiert ist, kann zum Telefon greifen – oder den Chef um eine kurze Bestätigung der Krankmeldung per Mail bitten.

Was muss ich dem Arbeitgeber mitteilen?

Die wichtigsten Informationen sind: Teilen Sie dem Chef mit, dass Sie heute nicht arbeiten und versuchen Sie abzuschätzen, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen. Auch können Sie den Vorgesetzten informieren, dass Sie zum Arzt gehen und sich im Anschluss noch einmal melden. Dann haben Sie auch die tatsächliche Dauer der Krankschreibung.

Muss ich meine Erkrankung nennen?

Nein, der Arbeitgeber muss nicht darüber informiert werden, welche Erkrankung hinter Ihrer Arbeitsunfähigkeit steckt. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen oder eine Erklärung abzugeben. Ausnahme: Wenn Sie eine ansteckende Krankheit haben, müssen Sie den Chef informieren. Nur so kann dieser Kollege oder Kunden schützen, mit denen Sie Kontakt hatten.

Kann mich jemand anders krankmelden?

Ja, es ist durchaus möglich, dass jemand anders sich bei Ihrem Arbeitgeber meldet und Sie krankmeldet. Möglicherweise geht es Ihnen so schlecht, dass Sie selbst nicht dazu in der Lage sind. In diesem Fall kann beispielsweise Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin in Ihrem Auftrag die Krankmeldung übernehmen.

Muss ich mit Krankschreibung zuhause bleiben?

Nein, in der Regel können Sie sich während einer Krankschreibung frei bewegen und müssen nicht das Bett hüten oder zuhause bleiben. Es wird lediglich erwartet, dass Sie nichts tun, das Ihrer Genesung schaden könnte.

Darf der Chef meine Krankmeldung kontrollieren?

Ihr Chef kann Ihnen während der Krankschreibung einen Besuch abstatten. Wenn Sie vom Arzt krankgeschrieben sind, brauchen Sie sich jedoch keine Sorgen zu machen. Selbst wenn Ihr Chef anderer Meinung ist, hat die Diagnose des Arztes größeres Gewicht. In extremen Fällen kann der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse prüfen lassen.

Bekomme ich Lohnfortzahlung, wenn ich krankgeschrieben bin?

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt durch den Arbeitgeber für einen Zeitraum von 6 Wochen beziehungsweise 42 Kalendertage. Voraussetzung: Sie sind seit mindestens 4 Wochen im Unternehmen angestellt, haben sich sofort krankgemeldet und fristgerecht ein Attest vorgelegt. Nach Ablauf der 6 Wochen gibt es keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber mehr. Dann übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld.


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