Definition: Was ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag?
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsverhältnis, das ohne festgelegtes Enddatum abgeschlossen wird. Das bedeutet: Das Arbeitsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und endet erst durch verschiedene Möglichkeiten:
- Kündigung
- Aufhebungsvertrag
- Tod des Arbeitnehmers
- Renteneintritt (sofern vertraglich geregelt)
Im Gegensatz zum befristeten Arbeitsvertrag gibt es keine automatische Beendigung.
Unbefristeter Arbeitsvertrag: Gesetzliche Grundlagen
Aus juristischer Sicht ist der unbefristete Arbeitsvertrag ein „schuldrechtlicher gegenseitiger Austauschvertrag“. Durch die Abmachung verpflichtet sich der Mitarbeiter zur Erbringung der vereinbarten Leistung, als Gegenleistung zahlt der Arbeitgeber das festgelegte Gehalt.
Grundlage für einen solchen Arbeitsvertrag sind verschiedene Gesetze und rechtliche Vereinbarungen:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Tarifverträge
- Betriebsvereinbarungen
Wichtig: Ein Arbeitsvertrag gilt grundsätzlich als unbefristet, wenn keine wirksame Befristung vereinbart wurde (§ 16 TzBfG).
Unbefristeter Arbeitsvertrag: Englisch
Auf Englisch wird meist von einem „permanent contract“ gesprochen, teilweise auch in längerer Version von einem „permanent employment contract“. Alternative englische Bezeichnungen sind „unlimited contract“ oder „open-ended employment contract“.
Unbefristeter Arbeitsvertrag: Vorlage
Zum besseren Verständnis und zur Verdeutlichung, wie ein unbefristeter Arbeitsvertrag aussehen kann, haben wir eine kostenlose Vorlage als Beispiel für Sie erstellt.
Diesen Mustervertrag können Sie auch bequem online im Browser editieren, anpassen und in ein Textverarbeitungsprogramm übernehmen. Einfach und kostenlos:
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Zwischen
Fantasie GmbH
Gartenstraße 5
12345 Musterhausen
– nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt –
und
Frau Martina Muster
Seeweg 1
12345 Musterhausen
– nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt“ –
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am TT.MM.JJJJ und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
§ 2 Probezeit
Die ersten 6 Monate werden als Probezeit festgelegt. Während dieser Probezeit kann das Angestelltenverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
§ 3 Tätigkeit
Der Arbeitnehmer wird als [Jobtitel] eingestellt und fortan unbefristet beschäftigt. Diese Tätigkeit beinhaltet vor allem, aber nicht ausschließlich folgende Aufgabenbereiche:
- Aufgabe 1
- Aufgabe 2
- Aufgabe 3
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, stets sorgfältig und gewissenhaft zu arbeiten. Darüber hinaus verpflichtet er sich, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen, die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen.
§ 4 Gehalt
Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit ein monatliches Gehalt von 2.950 Euro brutto, das jeweils zum Ende des Monats gezahlt und direkt auf das Konto überwiesen wird. Die Daten dazu legt der Arbeitnehmer zu Beginn der Beschäftigung vor.
Bei weiteren Zahlungen handelt es sich um freiwillige Leistungen, die jederzeit widerrufen werden können. Es ergibt sich kein zukünftiger Rechtsanspruch.
Mit dem Gehalt sind zudem Überstunden und Mehrarbeiten von bis zu 10 Stunden pro Monat abgegolten.
§ 5 Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 38 Stunden wöchentlich, die auf 5 Tage in der Kalenderwoche zu verteilen sind. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach den betrieblichen Regelungen. Die Kernarbeitszeit liegt täglich zwischen 10 und 14 Uhr.
§ 6 Krankheit und Arbeitsverhinderung
Im Krankheitsfall muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Bei längerer Erkrankung muss dem Arbeitgeber spätestens am dritten Werktag ein ärztliches Attest über das Bestehen sowie die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden.
Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, hat er Anspruch auf die Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zu einer Dauer von maximal 6 Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Urlaub
Der Arbeitnehmer hat innerhalb eines Kalenderjahres einen Anspruch auf 30 Urlaubstage. Der Urlaub ist bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres zu nehmen.
§ 8 Nebentätigkeit
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, jede entgeltliche Nebenbeschäftigung beim Arbeitgeber anzumelden und eine schriftliche Zustimmung einzuholen. Gleichzeitig ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Zustimmung zu erteilen, wenn kein berechtigtes Interesse besteht, diese abzulehnen.
Eine einmal erteilte Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden, wenn ein solch berechtigtes Interesse zukünftig entsteht.
§ 9 Kündigung
Mit Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Die Verlängerung der Kündigungsfrist nach § 622 BGB gilt in gleicher Weise für den Arbeitnehmer. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bei Ende des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer verpflichtet, alle ihm überlassenen Unterlagen, Dokumente und sonstige Materialien unverzüglich zurückzugeben.
Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter erreicht hat.
§ 10 Zusätzliche Vereinbarungen
Vertragsänderungen, Nachträge und Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit des übrigen Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, umgehend rechtswirksame Ersatzregelungen zu treffen.
Musterhausen, TT.MM.JJJJ
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Unterschrift Fantasie GmbH
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Unterschrift Martina Muster
Disclaimer: Dieses Muster dient lediglich als Beispiel und zur Orientierung. Es ersetzt keine fachliche Prüfung und Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Falls Sie das Muster verwenden, übernehmen wir keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall.
Unbefristeter Arbeitsvertrag: Download
Dieses Muster für einen unbefristeten Arbeitsvertrag können Sie auch kostenlos herunterladen. Klicken Sie dazu einfach auf den folgenden Button:
Download: Unbefristeter Arbeitsvertrag (Word)
Inhalt eines unbefristeten Arbeitsvertrages
In Deutschland gilt die Vertragsfreiheit, so haben Unternehmen viele Möglichkeiten bei der Gestaltung eines unbefristeten Arbeitsvertrages. Der typische Inhalt ist aber weitgehend standardisiert. Einige Punkte sind notwendig, andere können je nach Job, Branche, Position und Unternehmen ergänzt werden.
Wir haben eine Übersicht für den Inhalt eines unbefristeten Arbeitsvertrag erstellt und erklären die häufigsten sowie wichtigsten Aspekte:
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Name, Anschrift und ggf. Geburtsdatum des Arbeitnehmers
- „Das Arbeitsverhältnis beginnt am TT.MM.JJJJ und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.“
- Dauer der Probezeit (bis zu maximal 6 Monate)
- Kündigungsfrist (2 Wochen für beide Seiten)
- Jobtitel, Position
- Aufgabenbereich
- Verantwortlichkeiten
- Feste Arbeitsort (z.B. Hauptsitz des Unternehmens)
- Mehrere Einsatzorte (z.B. wechselnde Standorte)
- Homeoffice (z.B. 2 Tage pro Woche)
- Vollzeit (z.B. 40 Stunden/Woche)
- Teilzeit (z.B. 25 Stunden/Woche)
- Tägliche Arbeitszeit: Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
- Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit
- Schichtarbeit
- Möglichkeit zu Überstunden
- Vergütung oder Ausgleich
- Wie viele Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten?
- Bruttogehalt
- Zeitpunkt der Zahlung (z.B. Monatsende)
- Zuschläge (z.B. Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit)
- Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld)
- Bonuszahlungen
- Anzahl der Urlaubstage pro Jahr
- Mindestens 20 Tage (bei 5-Tage-Woche), 24 Tage (bei 6-Tage-Woche)
- Übertragung von Resturlaub
- Informationspflicht bei Krankheit
- Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung (bis zu 6 Wochen)
- Gesetzliche Kündigungsfrist (4 Wochen bis zum 15. oder Monatsende)
- Kündigungsfrist für Arbeitgeber je nach Betriebszugehörigkeit)
- Mögliche Verlängerung der Frist für Arbeitnehmer (Kopplung an Unternehmen)
- Möglichkeit zur fristlosen Kündigung
- Mitarbeiter muss Unternehmen über Nebentätigkeit informieren
- Unternehmen muss zustimmen (außer berechtigtes Interesse)
- Untersagung z.B. bei Konkurrenztätigkeit
- Stillschweigen zu Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
- Schutz von Kundendaten
- Keine Weitergabe von internen Abläufen
- Wettbewerbsverbot nach Verlassen des Unternehmens
- Dauer des Verbots
- Regelung zur Karenzzahlung
- Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen
- Dauer von mindestens 3 Monaten
- Muss transparent und verständlich formuliert sein
- Schriftformklausel für Ergänzungen oder Änderungen
- Salvatorische Klausel
1. Vertragsparteien
Zu Beginn des unbefristeten Arbeitsvertrags werden die Vertragspartner eindeutig benannt. Es muss klar sein, wer genau den Vertrag abschließt. Auf Seiten des Unternehmens ist dies besonders wichtig, wenn es zum Beispiel Tochtergesellschaften gibt.
2. Beginn des Arbeitsverhältnisses
Der Vertrag enthält das konkrete Startdatum des Arbeitsverhältnisses. Der Zeitpunkt sagt nicht nur, wann der erste Arbeitstag ist. Er ist auch Grundlage für die Berechnung von Urlaubsansprüchen und anderen Rechten. Da es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag handelt, wird kein Enddatum festgelegt.
3. Probezeit
Auch bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag ist eine Probezeit üblich. Diese ist gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben oder erforderlich, gehört aber zum Standard.
4. Tätigkeitsbeschreibung, Stellenbezeichnung
Zentraler Bestandteil ist die Beschreibung der Tätigkeit. Hier geht es vor allem um zwei Fragen: Als was wird der Mitarbeiter angestellt und welche Aufgaben fallen darunter? Dies sollte klar geregelt sein.
Häufig wird zusätzlich eine Klausel aufgenommen, die es dem Arbeitgeber erlaubt, andere gleichwertige Aufgaben zuzuweisen.
5. Arbeitsort
Der Arbeitsort regelt, ob ein fester Arbeitsplatz gilt oder ob unterschiedliche Standorte möglich sind. Ist dies im Vertrag vereinbart, kann der Arbeitgeber einen Mitarbeiter flexibel an unterschiedlichen Orten einsetzen.
6. Arbeitszeit
Hier wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit definiert. Zusätzlich werden Angaben zur Lage der täglichen Arbeitszeiten und – falls vorhanden – verschiedenen Arbeitszeitmodelle gemacht.
7. Überstundenregelung
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag enthält häufig Bestimmungen zu Überstunden. Arbeitgeber regeln vertraglich, dass Überstunden angeordnet werden dürfen, wie sie vergütet oder ausgeglichen werden und in welchem Umfang diese mit dem Gehalt bereits abgegolten sind.
Pauschale Klauseln zur Abgeltung von Überstunden sind rechtlich nicht zulässig. Erlaubt sind aber Klauseln, mit denen zum Beispiel 10 Überstunden pro Monat mit dem Gehalt abgegolten sind.
8. Vergütung (Gehalt)
Dies ist die Hauptpflicht für Arbeitgeber bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag und für Mitarbeiter von großer Bedeutung. Typischerweise wird das Bruttomonatsgehalt angegeben, zusätzlich können weitere Gehaltsbestandteile vereinbart werden.
9. Urlaub
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub. Im unbefristeten Arbeitsvertrag darf der gesetzliche Mindesturlaub nicht unterschritten werden (20 Tage bei einer 5-Tage-Woche). Unternehmen können aber mehr Urlaub gewähren.
10. Krankheit und Entgeltfortzahlung
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag beinhaltet für Arbeitnehmer die Pflicht, den Arbeitgeber im Falle einer Krankheit oder bei anderen Gründen einer Arbeitsunfähigkeit sofort zu informieren. Zudem regelt er die Frist, wann ein ärztliches Attest eingereicht werden muss.
11. Kündigungsfristen
Der Vertrag wird unbefristet geschlossen, beinhaltet aber trotzdem klare Regelungen, unter welchen Bedingungen und vor allem mit welchen Fristen er wieder beendet werden kann.
12. Nebentätigkeiten
Viele unbefristete Arbeitsverträge enthalten eine Klausel zu Nebentätigkeiten. Einen Nebenjob dürfen Unternehmen nicht grundsätzlich verbieten – erlaubt ist aber eine Informationspflicht des Mitarbeiter vor Beginn der Tätigkeit.
13. Verschwiegenheitspflicht
Eine Klausel zur Verschwiegenheit ist optional, aber häufiger Inhalt im unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Geheimhaltungspflicht schützt sensible Daten und interne Informationen. Mitarbeiter dürfen unbefugten Dritten gegenüber keine Interna erwähnen.
Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
14. Wettbewerbsverbot
Ebenfalls optional ist ein Wettbewerbsverbot für Mitarbeiter. Dieses kann nachvertraglich vereinbart werden: Verlässt ein Angestellter das Unternehmen, darf er für einen Zeitraum nicht zur direkten oder indirekten Konkurrenz wechseln. Solche Regelungen sind aber nur für maximal 2 Jahre und bei Zahlung einer Karenzentschädigung möglich.
15. Ausschlussfristen
Viele Verträge enthalten Verfall- oder Ausschlussfristen. Diese Fristen legen den Zeitraum fest, bis zu dem Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen. Verstreicht die Ausschlussfrist, verfallen die noch offenen Ansprüche.
16. Schlussbestimmungen
In den Schlussbestimmungen finden sich vor allem formale Aspekte. Teilweise gibt es auch Bestimmungen, dass zum unbefristeten Arbeitsvertrag keine weiteren Nebenabsprachen getroffen wurden. Typisch sind:
17. Unterschrift
Wirksam und rechtsgültig ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag erst mit Unterschrift beider Vertragsparteien.
Was ist eine Salvatorische Klausel?
Eine salvatorische Klausel ist eine Vertragsregel, die sicherstellt, dass ein Vertrag auch weitergilt, wenn sich später einzelne Bestimmungen als unwirksam oder ungültig herausstellen. Typische Formulierung: „Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.“ Die Klausel schützt den Vertrag davor, komplett ungültig zu werden.
Unbefristeter Arbeitsvertrag: Kündigung
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag wird für unbestimmte Zeit geschlossen, besonders wichtig sind deshalb aber die Regelungen zur Kündigung. Grundsätzlich haben beide Seiten die Möglichkeit, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Es gibt jedoch Unterschiede bei den Fristen und durch einen möglichen Kündigungsschutz:
-
Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Für Mitarbeiter gilt die Grundkündigungsfrist von 4 Wochen, für Arbeitgeber gelten längere Fristen je nach Betriebszugehörigkeit. Üblich ist es aber, die Frist für Mitarbeiter an die des Arbeitgebers zu koppeln – die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer darf aber niemals länger sein, als die des Unternehmens.
-
Kündigungsschutz
In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern und bei einem Arbeitsverhältnis, das mehr als 6 Monate besteht, greift der Kündigungsschutz. Hier braucht der Arbeitgeber einen triftigen Kündigungsgrund, um einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu beenden. Mitarbeiter können weiterhin ohne Angabe von Gründen kündigen.
-
Außerordentliche Kündigung
Ist die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar, ist eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich – das gilt für Mitarbeiter und Arbeitgeber. Möglich ist dies zum Beispiel bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen.
Unbefristeter Arbeitsvertrag: Probezeit
Zu Beginn eines unbefristeten Arbeitsvertrags wird in der Regel eine Probezeit vereinbart und vertraglich festgehalten. Die Höchstdauer beträgt 6 Monate. Wie lang genau diese im Einzelfall ist, kann individuell verhandelt werden. Viele Unternehmen entscheiden sich aber dafür, die vollen 6 Monate bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag auszuschöpfen.
Diese Phase dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Beide Seiten finden in dieser Zeit heraus, ob die Zusammenarbeit funktioniert und die Erwartungen erfüllt. Es gilt dabei ein gesondertes Kündigungsrecht. Mit einer Frist von lediglich 2 Wochen kann der unbefristete Arbeitsvertrag ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Vorteile unbefristeter Arbeitsverträge
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist besser als eine befristete Anstellung. Bekommen Sie einen unbefristeten Job, profitieren Sie gleich von mehreren Vorteilen – und auch für Arbeitgeber kann es sich lohnen:
- Mehr Arbeitsplatzsicherheit
Sie müssen nicht befürchten, dass Ihr Vertrag automatisch endet und Sie keine Stelle haben. - Langfristige Planung
Sie können besser für die Zukunft planen und haben größere Sicherheit. - Höhere Kreditwürdigkeit
Sie haben größere Chancen bei der Wohnungssuche oder bei Banken für einen Kredit. - Bessere Karrierechancen
Sie können sich langfristig im Betrieb entwickeln und beruflich aufsteigen. - Längere Mitarbeiterbindung
Arbeitnehmer fühlen sich verbunden und bleiben dem Unternehmen erhalten. - Geringere Fluktuation
Kosten durch Fluktuation, Suche und Einstellung neuer Mitarbeiter werden verringert. - Höhere Motivation
Mitarbeiter identifizieren sich mit dem Arbeitgeber und sind motivierter. - Bessere Personalplanung
Personalbedarf kann langfristig und präziser geplant werden.
Vorteile für Arbeitnehmer
Vorteile für Arbeitgeber
Sie haben aber keinen rechtlichen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Unternehmen dürfen befristete Stellen ausschreiben – und diese auch mehrfach verlängern, wenn ein Sachgrund vorliegt.
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