Unbefristeter Arbeitsvertrag: Vorlage, Inhalt & Kündigung

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag gilt in Deutschland als klassische und zugleich begehrteste Form eines Arbeitsverhältnisses. Für Arbeitnehmer steht er für Sicherheit und langfristige Perspektiven. Doch was genau ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag und welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus? Wir zeigen mit Muster, was Sie zu unbefristeten Arbeitsverträgen wissen müssen…

Unbefristeter Arbeitsvertrag Beispiel Muster Arbeitsrecht

Definition: Was ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag?

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsverhältnis, das ohne festgelegtes Enddatum abgeschlossen wird. Das bedeutet: Das Arbeitsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und endet erst durch verschiedene Möglichkeiten:

Im Gegensatz zum befristeten Arbeitsvertrag gibt es keine automatische Beendigung.

Unbefristeter Arbeitsvertrag: Gesetzliche Grundlagen

Aus juristischer Sicht ist der unbefristete Arbeitsvertrag ein „schuldrechtlicher gegenseitiger Austauschvertrag“. Durch die Abmachung verpflichtet sich der Mitarbeiter zur Erbringung der vereinbarten Leistung, als Gegenleistung zahlt der Arbeitgeber das festgelegte Gehalt.

Grundlage für einen solchen Arbeitsvertrag sind verschiedene Gesetze und rechtliche Vereinbarungen:

Wichtig: Ein Arbeitsvertrag gilt grundsätzlich als unbefristet, wenn keine wirksame Befristung vereinbart wurde (§ 16 TzBfG).

Unbefristeter Arbeitsvertrag: Englisch

Auf Englisch wird meist von einem „permanent contract“ gesprochen, teilweise auch in längerer Version von einem „permanent employment contract“. Alternative englische Bezeichnungen sind „unlimited contract“ oder „open-ended employment contract“.

Anzeige

Unbefristeter Arbeitsvertrag: Vorlage

Zum besseren Verständnis und zur Verdeutlichung, wie ein unbefristeter Arbeitsvertrag aussehen kann, haben wir eine kostenlose Vorlage als Beispiel für Sie erstellt.

Diesen Mustervertrag können Sie auch bequem online im Browser editieren, anpassen und in ein Textverarbeitungsprogramm übernehmen. Einfach und kostenlos:

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Zwischen

Fantasie GmbH
Gartenstraße 5
12345 Musterhausen

– nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt –

und

Frau Martina Muster
Seeweg 1
12345 Musterhausen

– nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt“ –

wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis beginnt am TT.MM.JJJJ und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

§ 2 Probezeit

Die ersten 6 Monate werden als Probezeit festgelegt. Während dieser Probezeit kann das Angestelltenverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

§ 3 Tätigkeit

Der Arbeitnehmer wird als [Jobtitel] eingestellt und fortan unbefristet beschäftigt. Diese Tätigkeit beinhaltet vor allem, aber nicht ausschließlich folgende Aufgabenbereiche:

  • Aufgabe 1
  • Aufgabe 2
  • Aufgabe 3

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, stets sorgfältig und gewissenhaft zu arbeiten. Darüber hinaus verpflichtet er sich, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen, die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen.

§ 4 Gehalt

Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit ein monatliches Gehalt von 2.950 Euro brutto, das jeweils zum Ende des Monats gezahlt und direkt auf das Konto überwiesen wird. Die Daten dazu legt der Arbeitnehmer zu Beginn der Beschäftigung vor.

Bei weiteren Zahlungen handelt es sich um freiwillige Leistungen, die jederzeit widerrufen werden können. Es ergibt sich kein zukünftiger Rechtsanspruch.

Mit dem Gehalt sind zudem Überstunden und Mehrarbeiten von bis zu 10 Stunden pro Monat abgegolten.

§ 5 Arbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 38 Stunden wöchentlich, die auf 5 Tage in der Kalenderwoche zu verteilen sind. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach den betrieblichen Regelungen. Die Kernarbeitszeit liegt täglich zwischen 10 und 14 Uhr.

§ 6 Krankheit und Arbeitsverhinderung

Im Krankheitsfall muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Bei längerer Erkrankung muss dem Arbeitgeber spätestens am dritten Werktag ein ärztliches Attest über das Bestehen sowie die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden.

Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, hat er Anspruch auf die Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zu einer Dauer von maximal 6 Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Urlaub

Der Arbeitnehmer hat innerhalb eines Kalenderjahres einen Anspruch auf 30 Urlaubstage. Der Urlaub ist bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres zu nehmen.

§ 8 Nebentätigkeit

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, jede entgeltliche Nebenbeschäftigung beim Arbeitgeber anzumelden und eine schriftliche Zustimmung einzuholen. Gleichzeitig ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Zustimmung zu erteilen, wenn kein berechtigtes Interesse besteht, diese abzulehnen.

Eine einmal erteilte Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden, wenn ein solch berechtigtes Interesse zukünftig entsteht.

§ 9 Kündigung

Mit Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Die Verlängerung der Kündigungsfrist nach § 622 BGB gilt in gleicher Weise für den Arbeitnehmer. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.

Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bei Ende des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer verpflichtet, alle ihm überlassenen Unterlagen, Dokumente und sonstige Materialien unverzüglich zurückzugeben.

Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter erreicht hat.

§ 10 Zusätzliche Vereinbarungen

Vertragsänderungen, Nachträge und Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit des übrigen Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, umgehend rechtswirksame Ersatzregelungen zu treffen.

Musterhausen, TT.MM.JJJJ

________________________________
Unterschrift Fantasie GmbH

________________________________
Unterschrift Martina Muster

Disclaimer: Dieses Muster dient lediglich als Beispiel und zur Orientierung. Es ersetzt keine fachliche Prüfung und Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Falls Sie das Muster verwenden, übernehmen wir keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall.

Unbefristeter Arbeitsvertrag: Download

Dieses Muster für einen unbefristeten Arbeitsvertrag können Sie auch kostenlos herunterladen. Klicken Sie dazu einfach auf den folgenden Button:

Download: Unbefristeter Arbeitsvertrag (Word)

Anzeige

Inhalt eines unbefristeten Arbeitsvertrages

In Deutschland gilt die Vertragsfreiheit, so haben Unternehmen viele Möglichkeiten bei der Gestaltung eines unbefristeten Arbeitsvertrages. Der typische Inhalt ist aber weitgehend standardisiert. Einige Punkte sind notwendig, andere können je nach Job, Branche, Position und Unternehmen ergänzt werden.

Wir haben eine Übersicht für den Inhalt eines unbefristeten Arbeitsvertrag erstellt und erklären die häufigsten sowie wichtigsten Aspekte:

    1. Vertragsparteien

    Zu Beginn des unbefristeten Arbeitsvertrags werden die Vertragspartner eindeutig benannt. Es muss klar sein, wer genau den Vertrag abschließt. Auf Seiten des Unternehmens ist dies besonders wichtig, wenn es zum Beispiel Tochtergesellschaften gibt.

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Name, Anschrift und ggf. Geburtsdatum des Arbeitnehmers
  • 2. Beginn des Arbeitsverhältnisses

    Der Vertrag enthält das konkrete Startdatum des Arbeitsverhältnisses. Der Zeitpunkt sagt nicht nur, wann der erste Arbeitstag ist. Er ist auch Grundlage für die Berechnung von Urlaubsansprüchen und anderen Rechten. Da es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag handelt, wird kein Enddatum festgelegt.

  • „Das Arbeitsverhältnis beginnt am TT.MM.JJJJ und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.“
  • 3. Probezeit

    Auch bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag ist eine Probezeit üblich. Diese ist gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben oder erforderlich, gehört aber zum Standard.

  • Dauer der Probezeit (bis zu maximal 6 Monate)
  • Kündigungsfrist (2 Wochen für beide Seiten)
  • 4. Tätigkeitsbeschreibung, Stellenbezeichnung

    Zentraler Bestandteil ist die Beschreibung der Tätigkeit. Hier geht es vor allem um zwei Fragen: Als was wird der Mitarbeiter angestellt und welche Aufgaben fallen darunter? Dies sollte klar geregelt sein.

  • Jobtitel, Position
  • Aufgabenbereich
  • Verantwortlichkeiten
  • Häufig wird zusätzlich eine Klausel aufgenommen, die es dem Arbeitgeber erlaubt, andere gleichwertige Aufgaben zuzuweisen.

    5. Arbeitsort

    Der Arbeitsort regelt, ob ein fester Arbeitsplatz gilt oder ob unterschiedliche Standorte möglich sind. Ist dies im Vertrag vereinbart, kann der Arbeitgeber einen Mitarbeiter flexibel an unterschiedlichen Orten einsetzen.

  • Feste Arbeitsort (z.B. Hauptsitz des Unternehmens)
  • Mehrere Einsatzorte (z.B. wechselnde Standorte)
  • Homeoffice (z.B. 2 Tage pro Woche)
  • 6. Arbeitszeit

    Hier wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit definiert. Zusätzlich werden Angaben zur Lage der täglichen Arbeitszeiten und – falls vorhanden – verschiedenen Arbeitszeitmodelle gemacht.

  • Vollzeit (z.B. 40 Stunden/Woche)
  • Teilzeit (z.B. 25 Stunden/Woche)
  • Tägliche Arbeitszeit: Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
  • Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit
  • Schichtarbeit
  • 7. Überstundenregelung

    Ein unbefristeter Arbeitsvertrag enthält häufig Bestimmungen zu Überstunden. Arbeitgeber regeln vertraglich, dass Überstunden angeordnet werden dürfen, wie sie vergütet oder ausgeglichen werden und in welchem Umfang diese mit dem Gehalt bereits abgegolten sind.

  • Möglichkeit zu Überstunden
  • Vergütung oder Ausgleich
  • Wie viele Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten?
  • Pauschale Klauseln zur Abgeltung von Überstunden sind rechtlich nicht zulässig. Erlaubt sind aber Klauseln, mit denen zum Beispiel 10 Überstunden pro Monat mit dem Gehalt abgegolten sind.

    8. Vergütung (Gehalt)

    Dies ist die Hauptpflicht für Arbeitgeber bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag und für Mitarbeiter von großer Bedeutung. Typischerweise wird das Bruttomonatsgehalt angegeben, zusätzlich können weitere Gehaltsbestandteile vereinbart werden.

  • Bruttogehalt
  • Zeitpunkt der Zahlung (z.B. Monatsende)
  • Zuschläge (z.B. Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit)
  • Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld)
  • Bonuszahlungen
  • 9. Urlaub

    Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub. Im unbefristeten Arbeitsvertrag darf der gesetzliche Mindesturlaub nicht unterschritten werden (20 Tage bei einer 5-Tage-Woche). Unternehmen können aber mehr Urlaub gewähren.

  • Anzahl der Urlaubstage pro Jahr
  • Mindestens 20 Tage (bei 5-Tage-Woche), 24 Tage (bei 6-Tage-Woche)
  • Übertragung von Resturlaub
  • 10. Krankheit und Entgeltfortzahlung

    Ein unbefristeter Arbeitsvertrag beinhaltet für Arbeitnehmer die Pflicht, den Arbeitgeber im Falle einer Krankheit oder bei anderen Gründen einer Arbeitsunfähigkeit sofort zu informieren. Zudem regelt er die Frist, wann ein ärztliches Attest eingereicht werden muss.

  • Informationspflicht bei Krankheit
  • Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung (bis zu 6 Wochen)
  • 11. Kündigungsfristen

    Der Vertrag wird unbefristet geschlossen, beinhaltet aber trotzdem klare Regelungen, unter welchen Bedingungen und vor allem mit welchen Fristen er wieder beendet werden kann.

  • Gesetzliche Kündigungsfrist (4 Wochen bis zum 15. oder Monatsende)
  • Kündigungsfrist für Arbeitgeber je nach Betriebszugehörigkeit)
  • Mögliche Verlängerung der Frist für Arbeitnehmer (Kopplung an Unternehmen)
  • Möglichkeit zur fristlosen Kündigung
  • 12. Nebentätigkeiten

    Viele unbefristete Arbeitsverträge enthalten eine Klausel zu Nebentätigkeiten. Einen Nebenjob dürfen Unternehmen nicht grundsätzlich verbieten – erlaubt ist aber eine Informationspflicht des Mitarbeiter vor Beginn der Tätigkeit.

  • Mitarbeiter muss Unternehmen über Nebentätigkeit informieren
  • Unternehmen muss zustimmen (außer berechtigtes Interesse)
  • Untersagung z.B. bei Konkurrenztätigkeit
  • 13. Verschwiegenheitspflicht

    Eine Klausel zur Verschwiegenheit ist optional, aber häufiger Inhalt im unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Geheimhaltungspflicht schützt sensible Daten und interne Informationen. Mitarbeiter dürfen unbefugten Dritten gegenüber keine Interna erwähnen.

  • Stillschweigen zu Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
  • Schutz von Kundendaten
  • Keine Weitergabe von internen Abläufen
  • Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

    14. Wettbewerbsverbot

    Ebenfalls optional ist ein Wettbewerbsverbot für Mitarbeiter. Dieses kann nachvertraglich vereinbart werden: Verlässt ein Angestellter das Unternehmen, darf er für einen Zeitraum nicht zur direkten oder indirekten Konkurrenz wechseln. Solche Regelungen sind aber nur für maximal 2 Jahre und bei Zahlung einer Karenzentschädigung möglich.

  • Wettbewerbsverbot nach Verlassen des Unternehmens
  • Dauer des Verbots
  • Regelung zur Karenzzahlung
  • 15. Ausschlussfristen

    Viele Verträge enthalten Verfall- oder Ausschlussfristen. Diese Fristen legen den Zeitraum fest, bis zu dem Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen. Verstreicht die Ausschlussfrist, verfallen die noch offenen Ansprüche.

  • Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen
  • Dauer von mindestens 3 Monaten
  • Muss transparent und verständlich formuliert sein
  • 16. Schlussbestimmungen

    In den Schlussbestimmungen finden sich vor allem formale Aspekte. Teilweise gibt es auch Bestimmungen, dass zum unbefristeten Arbeitsvertrag keine weiteren Nebenabsprachen getroffen wurden. Typisch sind:

  • Schriftformklausel für Ergänzungen oder Änderungen
  • Salvatorische Klausel
  • 17. Unterschrift

    Wirksam und rechtsgültig ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag erst mit Unterschrift beider Vertragsparteien.

Was ist eine Salvatorische Klausel?

Eine salvatorische Klausel ist eine Vertragsregel, die sicherstellt, dass ein Vertrag auch weitergilt, wenn sich später einzelne Bestimmungen als unwirksam oder ungültig herausstellen. Typische Formulierung: „Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.“ Die Klausel schützt den Vertrag davor, komplett ungültig zu werden.

Anzeige

Unbefristeter Arbeitsvertrag: Kündigung

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag wird für unbestimmte Zeit geschlossen, besonders wichtig sind deshalb aber die Regelungen zur Kündigung. Grundsätzlich haben beide Seiten die Möglichkeit, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu kündigen.

Es gibt jedoch Unterschiede bei den Fristen und durch einen möglichen Kündigungsschutz:

  • Ordentliche Kündigung

    Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Für Mitarbeiter gilt die Grundkündigungsfrist von 4 Wochen, für Arbeitgeber gelten längere Fristen je nach Betriebszugehörigkeit. Üblich ist es aber, die Frist für Mitarbeiter an die des Arbeitgebers zu koppeln – die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer darf aber niemals länger sein, als die des Unternehmens.

  • Kündigungsschutz

    In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern und bei einem Arbeitsverhältnis, das mehr als 6 Monate besteht, greift der Kündigungsschutz. Hier braucht der Arbeitgeber einen triftigen Kündigungsgrund, um einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu beenden. Mitarbeiter können weiterhin ohne Angabe von Gründen kündigen.

  • Außerordentliche Kündigung

    Ist die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar, ist eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich – das gilt für Mitarbeiter und Arbeitgeber. Möglich ist dies zum Beispiel bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen.

Anzeige

Unbefristeter Arbeitsvertrag: Probezeit

Zu Beginn eines unbefristeten Arbeitsvertrags wird in der Regel eine Probezeit vereinbart und vertraglich festgehalten. Die Höchstdauer beträgt 6 Monate. Wie lang genau diese im Einzelfall ist, kann individuell verhandelt werden. Viele Unternehmen entscheiden sich aber dafür, die vollen 6 Monate bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag auszuschöpfen.

Diese Phase dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Beide Seiten finden in dieser Zeit heraus, ob die Zusammenarbeit funktioniert und die Erwartungen erfüllt. Es gilt dabei ein gesondertes Kündigungsrecht. Mit einer Frist von lediglich 2 Wochen kann der unbefristete Arbeitsvertrag ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Anzeige

Vorteile unbefristeter Arbeitsverträge

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist besser als eine befristete Anstellung. Bekommen Sie einen unbefristeten Job, profitieren Sie gleich von mehreren Vorteilen – und auch für Arbeitgeber kann es sich lohnen:

    Vorteile für Arbeitnehmer

  • Mehr Arbeitsplatzsicherheit
    Sie müssen nicht befürchten, dass Ihr Vertrag automatisch endet und Sie keine Stelle haben.
  • Langfristige Planung
    Sie können besser für die Zukunft planen und haben größere Sicherheit.
  • Höhere Kreditwürdigkeit
    Sie haben größere Chancen bei der Wohnungssuche oder bei Banken für einen Kredit.
  • Bessere Karrierechancen
    Sie können sich langfristig im Betrieb entwickeln und beruflich aufsteigen.
  • Vorteile für Arbeitgeber

  • Längere Mitarbeiterbindung
    Arbeitnehmer fühlen sich verbunden und bleiben dem Unternehmen erhalten.
  • Geringere Fluktuation
    Kosten durch Fluktuation, Suche und Einstellung neuer Mitarbeiter werden verringert.
  • Höhere Motivation
    Mitarbeiter identifizieren sich mit dem Arbeitgeber und sind motivierter.
  • Bessere Personalplanung
    Personalbedarf kann langfristig und präziser geplant werden.

Sie haben aber keinen rechtlichen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Unternehmen dürfen befristete Stellen ausschreiben – und diese auch mehrfach verlängern, wenn ein Sachgrund vorliegt.


Was andere dazu gelesen haben

0 Kommentare
Wir freuen uns über Ihren Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

0 / 700