Was ist eine Beleidigung?
Eine Beleidigung ist eine Äußerung oder ein Verhalten, das die Ehre eines anderen Menschen verletzen und ihn herabwürdigen soll. Es ist ein negatives und ehrverletzendes Urteil als subjektive Wertung einer Person. Typisch sind verbale Beleidigungen, doch auch schriftlich, durch Bilder oder durch Gesten (Stinkefinger) und Verhaltensweisen sind Beleidigungen möglich.
Im Deutschen Recht gehört die Beleidigung zum Straftatbestand der Ehrdelikte (auch: Ehrverletzungsdelikte). Dazu gehören auch die üble Nachrede oder die Verleumdung.
Subjektives Empfinden reicht nicht aus
Für den Tatbestand der Beleidigung reicht das subjektive Empfinden eines Betroffenen nicht aus. Heißt: Wenn Sie sich von einer Aussage beleidigt fühlen, muss es deshalb noch keine beleidigende Aussage im rechtlichen Sinn sein. Entscheidend ist die Objektivität: Unbeteiligte Zuhörer oder Zuschauer müssen das Verhalten oder den Kommentar als Ehrverletzung erkennen und werten.
Unterschied zwischen Beleidigung und übler Nachrede
Zwischen den verschiedenen Ehrdelikten im Strafgesetzbuch (StGB) gibt es Ähnlichkeiten – sie sollten aber nicht verwechselt oder synonym verwendet werden. Wir erklären die Unterschiede zwischen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdumg:
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Beleidigung (§ 185 StGB)
Bei der Beleidigung handelt es sich um eine Äußerung oder ein Verhalten, das die Ehre eines anderen verletzt. Beispiele sind Aussagen wie „Arschloch!“, „Vollidiot!“ sowie das Anspucken oder Stinkefinger zeigen.
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Üble Nachrede (§ 186 StGB)
Bei der üblen Nachrede werden Tatsachenbehauptungen verbreitet, um den Ruf anderer zu schädigen. Dabei ist der Wahrheitsgehalt der Aussage dem Verbreiter unbekannt. Beispiel: „Bei dem Diebstahl hatte doch Kollege Müller die Finger im Spiel!“
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Verleumdung (§ 187 StGB)
Verleumdung ist eine bewusste Lüge und nachweislich falsche Tatsachenbehauptung, die andere diskreditiert und dem Ruf schadet. Beispiel: manipulierte Bilder oder Sätze wie: „Firma X sind gefährliche Abzocker, die ihre Kunden betrügen.“
Beispiele für Beleidigungen
Eine Beleidigung kann viele Formen haben. Hier sind einige Beispiele für unterschiedliche Arten von Beleidigungen:
- Verbale Beleidigung und Schimpfwörter
„Vollidiot“, „Arschloch„, „Dummkopf„, „Du hohle Nuss“ - Herabwürdigende Kommentare
„Du bist einfach nur hässlich.“, „Wie blöd kann man sein?!“ - Rassistische Bemerkungen
„Neger“, „Kameltreiber“, „Sind alle so blöd wie du, da wo du herkommst?“ - Sexistische Bemerkungen
„Klar, dass eine Frau das nicht hinbekommt!“, „Männer wie du sind zu nichts zu gebrauchen!“ - Gesten
Mittelfinger oder „Vogel“ zeigen - Demütigende Spitznamen
„Dickerchen“, „Blondchen“, „Meckerziege“, „Lackaffe“
Welche Strafen drohen bei Beleidigung?
Aus Wut ist eine Beleidigung schnell ausgesprochen. Gleichzeitig drohen hierfür empfindliche Strafen: angefangen bei Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Wird die Beleidigung öffentlich ausgesprochen (z.B. Internet) oder durch eine Tätlichkeit begangen (z.B. Anspucken), drohen sogar bis zu 2 Jahre Freiheitsentzug.
Beleidigungen sind ein sogenanntes Antragsdelikt (§ 194 StGB). Bedeutet: Strafrechtliche Maßnahmen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Opfers. Betroffene müssen also zuvor Anzeige erstatten.
Konsequenzen bei Beleidigung am Arbeitsplatz
Beleidigungen am Arbeitsplatz bleiben ebenfalls nicht ohne Folgen. Werden Kollegen, Vorgesetzte oder Kunden und Geschäftspartner beleidigt, sind je nach Situation verschiedene arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich:
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Abmahnung
Eine Beleidigung ist immer Grund für eine Abmahnung. Das Verhalten wird nicht geduldet und darf sich nicht wiederholen. Sonst folgen weitere Schritte.
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Fristlose Kündigung
Wer andere im Job beleidigt, stört den Betriebsfrieden und verstößt gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. In schweren Fällen rechtfertigt das sogar eine fristlose Kündigung.
Beleidigungen sind Einzelfallentscheidungen
In der Praxis müssen Beleidigungen immer als Einzelfall betrachtet und bewertet werden. Es kommt auf die konkrete Situation, den genauen Wortlaut und die Beweisbarkeit der Aussagen an. Hinzu kommt das Recht auf Meinungsfreiheit. Gerichte wägen regelmäßig ab, ob eine Aussage wirklich eine Beleidigung ist oder durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist.
Was kann ich bei einer Beleidigung tun?
Wurden Sie im Job Opfer einer Beleidigung? Dann sollten Sie handeln und sich wehren. Diese Tipps haben sich schon oft bewährt:
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Suchen Sie den Dialog
Auch wenn es schwer fällt: Suchen Sie nach einer Beleidigung das 4-Augen-Gespräch mit dem Täter – aus 2 Gründen: um ein mögliches Missverständnis zu klären und deutlich zu machen, dass Sie das Verhalten nicht dulden.
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Gehen Sie auf Abstand
Offene Eskalation und Konflikte im Job bringen niemanden weiter. Reduzieren Sie den Kontakt zum beleidigenden Kollegen auf ein Minimum und suchen Sie sich ein anderes Projekt oder andere Aufgaben.
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Führen Sie Buch
Notieren Sie genau, wann und mit welchen Worten Sie der Kollege beleidigt hat. Sollte es Zeugen geben, nennen Sie diese unbedingt. Eine gute Dokumentation liefert später Beweise für eine Beschwerde beim Vorgesetzten. Auch für eine mögliche Anzeige und Anklage ist ein solches Mobbingtagebuch nützlich.
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Wenden Sie sich an den Vorgesetzten
Sprechen Sie mit Ihrem Chef und berichten Sie von der Beleidigung. Ihr Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und muss Sie vor schädlichem Verhalten schützen. Falls vorhanden ist auch ein Gespräch mit dem Betriebsrat möglich.
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Suchen Sie sich einen neuen Job
Ist keine Besserung in Sicht und wird die Situation unerträglich, sollten Sie auf Jobsuche gehen. Kommt der Arbeitgeber der Fürsorgepflicht nicht nach, haben Sie möglicherweise sogar Anspruch auf Schadensersatz oder dürfen als Arbeitnehmer fristlos kündigen.
Lustige Beleidigungen und Sprüche
Die folgenden Beleidigungen empfehlen wir ausdrücklich nicht – lustig bleiben Sie trotzdem. Und seien wir ehrlich: In Gedanken würden wir so manchem gerne einen dieser Sprüche sagen…
- „Es war mir eine Lehre, Sie kennengelernt zu haben.“
- „Ein bisschen Ahnung würde der Meinung gut tun.“
- „Mit leerem Hirn spricht man nicht!“
- „Einer von uns beiden ist klüger als Sie.“
- „Ich finde es gut, dass du dir nichts aus Mode machst.“
- „Sie verwechseln mich mit jemandem, den das interessiert.“
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