Gehaltskürzung: Wann zulässig? Gründe + Höhe

Eine einseitige Gehaltskürzung durch den Chef ist nicht ohne Weiteres möglich. Selbst wenn er mit den Leistungen unzufrieden ist oder schwere Fehler passieren, darf er das Gehalt nicht einfach kürzen. Aber: Keine Regel ohne Ausnahmen! Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gehaltskürzung erlaubt. Wir zeigen, bei welchen Gründen eine Gehaltskürzung zulässig ist und wie hoch diese ausfallen darf…

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Was ist eine Gehaltskürzung?

Eine Gehaltskürzung ist eine vorübergehende oder dauerhafte Verringerung des vertraglich vereinbarten Arbeitsentgelts. Sie bekommen also für Ihre Arbeit weniger Gehalt, als im Arbeitsvertrag geregelt oder in der letzten Gehaltsverhandlung vereinbart ist.

Die Auswirkungen für Arbeitnehmer sind gravierend: Es fehlt monatlich Geld in der Haushaltskasse, und mit dem Einkommen sinkt die finanzielle Sicherheit. Zum Schutz der Mitarbeiter ist eine Gehaltskürzung deshalb nur unter engen Voraussetzungen möglich und mit strengen Regeln verbunden.

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Gehaltskürzung: Ist sie zulässig?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber an den Arbeitsvertrag gebunden. Bedeutet: Er muss das vereinbarte Gehalt jeden Monat zahlen. Fehler oder schlechte Ergebnisse rechtfertigen keine Gehaltskürzung. Arbeitnehmer sind nicht zum Erfolg verpflichtet. Sie müssen lediglich im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihr Bestes geben, um ihre Aufgaben zu erfüllen.

Eine einseitige Gehaltskürzung ist deshalb in den meisten Fällen ausgeschlossen. Erst in beidseitigem Einverständnis (zum Beispiel im Rahmen einer Arbeitszeitverkürzung) darf auch das Gehalt reduziert werden. Es gibt aber Ausnahmefälle, in denen eine einseitige Gehaltskürzung zulässig ist – etwa bei deutlicher und nachweislicher Schlechtleistung über einen längeren Zeitraum.

Gehaltskürzung ohne Ankündigung

Eine Gehaltskürzung ohne Ankündigung ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Die Kürzung ist nur nach vorheriger Ankündigung und unter Einhaltung der zulässigen Gründe und Voraussetzungen möglich (mehr dazu im nächsten Abschnitt).

Heißt für Sie als Mitarbeiter: Sie müssen nicht befürchten, unerwartet weniger Gehalt auf Ihr Konto zu bekommen. Ihr Chef muss Sie im Vorfeld informieren, wenn eine Gehaltskürzung geplant ist.

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Voraussetzungen: Wann darf der Chef das Gehalt kürzen?

Bevor der Arbeitgeber das Gehalt kürzen kann, muss er den Mitarbeiter auf seine schlechte Leistung hinweisen und eine Leistungsverbesserung fordern. Bleibt diese trotzdem aus, kann es zu einer Kürzung des Gehalts kommen. Zuvor muss aber – falls vorhanden – der Betriebsrat angehört werden. Dieser muss über die geplante Gehaltskürzung informiert werden, um Alternativen im Sinne des Angestellten zu finden.

Bei grober Fahrlässigkeit oder gar vorsätzlichen Fehlern kann der Arbeitgeber wiederum einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Auch das kann zur Gehaltskürzung führen. Haben Sie gewissenhaft gearbeitet, kann der Chef hingegen nicht einfach weniger zahlen, auch wenn der Patzer hohe Kosten für das Unternehmen hatte.

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Beispiele: Gründe für Gehaltskürzungen

Kann der Chef das Gehalt also niemals kürzen? Nein, es gibt einige Situationen, in denen der Arbeitgeber durchaus das Recht haben kann, einem Mitarbeiter weniger Gehalt zu zahlen. Das sind mögliche Gründe für eine Gehaltskürzung:

  • Dauerhaft fehlende Leistungen

    Kurzfristig schlechte Leistungen oder einzelne Fehler reichen nicht aus. Wird aber die im Arbeitsvertrag vereinbarte Leistung langfristig und nachweislich nicht erbracht, kann der Arbeitgeber einseitig das Gehalt kürzen. Dabei geht es nicht nur um Patzer und mangelhafte Leistungen, sondern auch um Arbeitsverweigerung.

  • Leistungsabhängiger Lohn

    Im Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, dass Teile des Gehalts an bestimmte Ziele und Erfolge geknüpft sind. Werden diese nicht erreicht, gibt es die zusätzlichen Zahlungen für Mitarbeiter nicht oder nicht in voller Höhe. So kann es zu Gehaltskürzungen im Vergleich zum Vorjahr oder Vormonat kommen.

  • Minusstunden

    Arbeitet ein Arbeitnehmer bei flexiblen Arbeitszeitmodellen für einen Zeitraum weniger, sammelt er Minusstunden. Diese müssen auf dem Arbeitszeitkonto innerhalb eines festgelegten Zeitraums durch Mehrarbeit und Überstunden ausgeglichen werden. Findet dieser Ausgleich nicht statt, sind Gehaltskürzungen möglich, da der Mitarbeiter weniger als vereinbart gearbeitet hat.

  • Schlechte Wirtschaftslage

    Eine Gehaltskürzung bei schlechter Wirtschaftslage ist nur in einer wirklichen Notsituation möglich. Ein schlechtes Quartal mit leichten Verlusten reicht nicht aus. Vielmehr muss die Wirtschaftslage eine ernsthafte Bedrohung für das Fortbestehen des Unternehmens bedeuten. Aber: Hier darf nicht einzelnen Mitarbeitern das Gehalt gekürzt werden. Es gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – es darf keine unrechtmäßige Benachteiligung einzelner Angestellter geben.

  • Gegenseitige Vereinbarung

    Möglich ist eine Gehaltskürzung bei ausdrücklicher Zustimmung des Mitarbeiters. In diesem Fall ist es keine einseitige Gehaltskürzung durch den Arbeitgeber, sondern eine gemeinsame Anpassung des laufenden Arbeitsvertrages (siehe Gehaltsverzicht). Möglich ist dies beispielsweise, wenn Stellenabbau droht. Um eine Kündigung abzuwenden, wird einer Gehaltskürzung zugestimmt.

  • Aufrechnung

    Haben Sie als Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden verursacht, kann der Arbeitgeber unter Umständen seinen Anspruch auf Schadensersatz mit dem Gehalt aufrechnen. Liegt der verursachte Schaden etwa bei 250 Euro, können diese bei der nächsten Zahlung einbehalten werden. Auch wenn durch einen Fehler in der Buchhaltung in einem Monat zu viel Gehalt ausgezahlt wurde, kann dies im nächsten Monat verrechnet und das Gehalt als Ausgleich gekürzt werden.

Gehaltskürzung durch eine Änderungskündigung

Eine Möglichkeit für Arbeitgeber, die Gehaltskürzung umzusetzen, ist eine Änderungskündigung. Diese beendet das bisherige Arbeitsverhältnis und bietet gleichzeitig einen neuen Arbeitsvertrag mit veränderten Rahmenbedingungen – zum Beispiel einem geringeren Gehalt.

Mitarbeiter haben dann die Wahl: den Job verlieren oder die Gehaltskürzung hinnehmen. Unternehmen müssen jedoch auch hier einige Voraussetzungen einhalten: Es gilt der Kündigungsschutz und es müssen nachweisbare Kündigungsgründe vorliegen. Zudem können Mitarbeiter Kündigungsschutzklage einreichen.

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Gehaltskürzung Höhe: Wie viel weniger wird gezahlt?

Es gibt keine pauschalen Vorgaben, um welche Höhe eine Gehaltskürzung erfolgen darf. Ob es zwischen 10 und 20 Prozent oder zwischen 200 und 500 Euro sind, hängt von der individuellen Situation des Mitarbeiters und dem Grund für die Gehaltskürzung ab.

Aber: Die maximale Gehaltskürzung ist durch vertragliche und gesetzliche Regelungen begrenzt. Eine Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns ist unzulässig. Ebenso müssen Lohnuntergrenzen aus einem geltenden Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung eingehalten werden.

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Gehaltskürzung bei Krankheit

Bei einer Krankheit des Arbeitnehmers greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Heißt: Wenn Sie sich entsprechend krankmelden und vom Arzt ein Attest erhalten, bekommen Sie weiterhin Ihr volles Gehalt, auch wenn Sie arbeitsunfähig sind. Die Lohnfortzahlung erhalten Sie vom Arbeitgeber für eine Dauer von bis zu 6 Wochen. Bei langfristigen Erkrankungen erhalten Sie ab der 7. Woche Krankengeld von der Krankenkasse.

Das kommt jedoch einer Gehaltskürzung gleich. Sie erhalten von der Krankenkasse nur maximal 70 Prozent Ihres Bruttogehalts und damit weniger als das volle Gehalt während der Entgeltfortzahlung. Bei neuen Mitarbeitern kann diese Form der Gehaltskürzung bei Krankheit in den ersten 4 Wochen bereits vorkommen. Denn erst nach diesen 4 Wochen Beschäftigungsdauer greift die Lohnfortzahlung. Ansonsten geht es direkt ins (reduzierte) Krankengeld.

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Gehaltskürzung bei Versetzung

Werden Sie vom Arbeitgeber auf eine andere Position versetzt, kommt der Chef möglicherweise auf die Idee, gleichzeitig eine Gehaltskürzung durchzuführen. Oft wird die Möglichkeit einer Versetzung im Vertrag geregelt, so müssen Arbeitnehmer diesen Wechsel des Arbeitsortes oder auch der konkreten Tätigkeit akzeptieren – solange es sich um eine zumutbare Versetzung handelt. Eine gleichzeitige Gehaltskürzung ist aber nicht einfach möglich.

Das Unternehmen kann nicht einseitig das Gehalt kürzen. Dies ist nur mit Ihrem Einverständnis möglich, typischerweise durch einen Änderungsvertrag. Sie müssen dem geringeren Gehalt darin schriftlich zustimmen.

Ist eine Gehaltskürzung ohne Vertragsänderung möglich?

Soll die Bezahlung eines Mitarbeiters langfristig geändert werden, ist dazu eine Vertragsänderung notwendig. Entweder durch eine Änderungskündigung oder die Zustimmung zur Vertragsanpassung durch den Mitarbeiter.

Richtet sich der Verdienst nach einem Tarifvertrag, braucht es keine individuelle Vertragsänderung. Anpassungen in den tariflichen Regelungen greifen für das Arbeitsverhältnis.

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Gehaltskürzung Arbeitsrecht: Was tun?

Kündigt Ihr Chef eine Gehaltskürzung an, mit der Sie nicht einverstanden sind oder die Sie gar für unrechtmäßig halten, können Sie Widerspruch einlegen. Im besten Fall finden Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber eine Lösung. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Chef und der Personalabteilung, um die Situation zu klären.

In der Praxis ist das jedoch oft schwierig. Im Zweifelsfall entscheidet das Arbeitsgericht, welche Partei im Recht ist.

Alternativen zur Gehaltskürzung

Bevor Sie denken, Ihr Gehalt sei sicher und unabhängig von der Leistung: Vorsicht! Arbeitgeber können nicht nur über eine Gehaltskürzung nachdenken, wenn sie mit Mitarbeitern unzufrieden sind. Bei einer schlechten Leistung besteht nicht gleich Grund zur Sorge – wird das jedoch zum Dauerzustand, kann es für Angestellte gefährlich werden.

Dauerhaft schlechte Leistungen können zu einer Abmahnung führen. Das ist eine Verwarnung und Aufforderung, Ihr Verhalten zu ändern und die erwarteten und vereinbarten Leistungen zu erbringen. Bleibt die Abmahnung ohne Erfolg, gibt es zwei Möglichkeiten für weitere Schritte:

  1. Personenbedingte Kündigung

    Sind die Leistungen eines Mitarbeiters so schwach, dass dadurch die betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens gefährdet sind, kann personenbedingt gekündigt werden. Zuvor müssen allerdings „mildere Mittel“ ausprobiert werden, um die Leistungen des Arbeitnehmers zu steigern. Beispielsweise eine Versetzung in eine andere Position, in der die Möglichkeit auf bessere Leistungen besteht – ohne entsprechende Gehaltskürzung.

  2. Verhaltensbedingte Kündigung

    Wer längere Zeit weit hinter den Leistungen von Kollegen zurückbleibt, kann auch durch eine verhaltensbedingte Kündigung seinen Job verlieren. Auch hier gilt, dass zunächst versucht werden muss, die Leistung auf anderem Weg zu steigern. Überdies muss vorher mindestens eine Abmahnung erfolgen, bevor die endgültige Kündigung ausgesprochen werden darf. Die verhaltensbedingte Kündigung stützt sich auf die Nichterfüllung der Vertragspflichten.

Die häufigsten Fragen zur Gehaltskürzung

Was ist eine Gehaltskürzung?

Eine Gehaltskürzung ist die Verringerung der vertraglich vereinbarten Gehaltszahlungen. Der Arbeitgeber zahlt für die Arbeit weniger, als ursprünglich schriftlich festgehalten wurde.

Ist eine Gehaltskürzung erlaubt?

Eine Gehaltskürzung ist zunächst nur mit Einverständnis des Mitarbeiters möglich. Es gibt in Ausnahmefällen aber Gründe, mit denen Arbeitgeber einseitig das Gehalt kürzen dürfen.

Wann darf das Gehalt gekürzt werden?

Möglicher Grund für eine Gehaltskürzung ist dauerhafte und nachweisbar schlechte Leistung von Mitarbeitern, die deutlich von der im Arbeitsvertrag vereinbarten Leistung abweicht. Auch fehlender Ausgleich von Minusstunden oder eine wirtschaftliche Notlage des Unternehmens können den Schritt rechtfertigen.

Wie hoch ist die Gehaltskürzung?

Die Höhe der Kürzung ist individuell und nicht allgemein festgelegt. Unternehmen dürfen aber weder den Mindestlohn noch tarifliche Lohnuntergrenzen unterschreiten.


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