Überstundenausgleich: Auszahlen oder abbauen?

Wenn Sie mehr und länger arbeiten, als Ihre reguläre Arbeitszeit vorschreibt, bauen Sie Überstunden auf. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf Überstundenausgleich: Die Mehrarbeit können Sie durch Freizeit abbauen oder sich auszahlen lassen. Wir erklären, welche Rechte Arbeitnehmer haben und welche Vor- und Nachteile der jeweilige Überstundenausgleich hat…

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Überstundenausgleich – Key Facts

  • Definition: Überstundenausgleich bedeutet, dass zusätzliche Arbeitszeit entweder durch Freizeit („Freizeitausgleich“) oder Geld („Vergütung“) abgegolten wird.
  • Zustimmung: Der Ausgleich in Freizeit kann nur nach Absprache mit dem Arbeitgeber genommen werden.
  • Rechtlicher Anspruch: Arbeitnehmer haben laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einen gesetzlichen Anspruch auf Ausgleich, wenn Überstunden geleistet oder geduldet wurden.
  • Verjährung: Überstunden müssen innerhalb einer vereinbarten Frist (z.B. 6 Monate) ausgeglichen werden, sonst kann der Anspruch nach 3 Jahren verfallen.
  • Regelungen: Viele Unternehmen regeln die Mehrarbeit und deren Ausgleich durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
  • Steuerliche Behandlung: Ausgezahlte Überstunden sind steuer- und sozialversicherungspflichtig und werden wie Lohn behandelt.
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Was bedeutet Überstundenausgleich?

Leisten Sie im Job regelmäßig Überstunden, haben Sie ein Recht auf Überstundenausgleich. Der bedeutet, dass Sie sich die Mehrarbeit ab der ersten Stunde ausgleichen lassen können – entweder durch Freizeit abbummeln (sog. Freizeitausgleich) oder durch eine bezahlte Vergütung.

Voraussetzungen

Voraussetzung für einen Überstundenausgleich ist im Arbeitsrecht jedoch, dass die Überstunden zuvor vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet wurden, sodass sie nachweisbar sind. Für freiwillig geleistete oder nicht notwendige Stunden entsteht normalerweise kein Anspruch auf Ausgleich.

Ausnahmen für den Überstundenausgleich gelten für „leitende Angestellte“. Sie müssen Überstunden machen, wenn der Arbeitgeber das verlangt – auch über die maximale Arbeitsdauer hinaus. Leitende Angestellte sind Führungskräfte mit unternehmerischer Handlungsvollmacht oder Prokura, die Mitarbeiter einstellen und entlassen dürfen.

Was ist der Unterschied zu Mehr­ar­beit?

Mehrarbeit und Überstunden werden häufig als Synonyme verwendet. Mehrarbeit kann aber auch jene Stunden meinen, die zusätzlich zur gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeit geleistet werden. Sie tritt häufig in Zeiten hoher Arbeitsbelastung auf. Wie Überstunden wird auch Mehrarbeit in der Regel vergütet oder durch Freizeitausgleich ausgeglichen.

Was sagt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu Überstunden?

Laut § 3 ArbZG liegt die tägliche Höchstarbeitszeit für Arbeitnehmer bei maximal 8 Stunden. Bei einer 6-Tage-Woche liegt die Obergrenze der wöchentlichen Arbeitszeit somit bei 48 Stunden, bei einer 5-Tage-Woche entsprechend bei 40 Stunden. In Ausnahmen dürfen es auch 10 Stunden täglich sein, wenn die Extraarbeit innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen wird. Dadurch kann sich die maximale Wochenarbeitszeit auf 60 Stunden erhöhen. Gleichzeitig muss gemäß § 5 ArbZG zwischen zwei Arbeitstagen eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden.

Überstunden verpflichtend anordnen darf der Chef aber nur, wenn es dazu eine rechtliche Grundlage gibt – etwa durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Fehlt eine solche Vereinbarung, müssen Überstunden nur in betrieblichen Notfällen gemacht werden. Ein plötzlich erhöhtes Auftragsaufkommen oder Personalknappheit durch Krankheit sind keine zulässigen Gründe. Überdies muss der Betriebsrat – falls vorhanden – angeordneten Überstunden zustimmen. Dabei ist unerheblich, ob diese nur einzelne oder alle Mitarbeiter betreffen.

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Überstundenausgleich abfeiern oder auszahlen lassen?

Sie haben einen Anspruch auf Überstundenausgleich? Dann stehen Ihnen rechtlich grundsätzlich zwei Formen zur Auswahl:

  1. Überstundenausgleich durch Freizeit

    Mithilfe von angesammelten Überstunden können Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren, diese abfeiern, früher Feierabend machen oder ein paar Tage freinehmen und den Jahresurlaub verlängern. Haben Sie etwa 20 Stunden zu viel gearbeitet, können Sie dafür 2,5 Tage frei machen – jedoch nur in Absprache mit dem Arbeitgeber!

  2. Überstundenausgleich durch Auszahlung

    Die zusätzliche Arbeitszeit muss ansonsten bezahlt werden. Steht in Ihrem Arbeitsvertrag beispielsweise eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche, und Sie haben aber 45 Stunden pro Woche gearbeitet, werden die 20 Überstunden im Monat mit der nächsten Gehaltsabrechnung ausbezahlt.

Entscheidend ist, dass die zusätzlichen Arbeitsstunden zuvor angeordnet oder geduldet wurden. Nach § 612 BGB entsteht ein Vergütungsanspruch, sobald die Arbeitsleistung angeordnet oder mit Kenntnis des Arbeitgebers erbracht wurde.

Ist ein Mix aus beiden Formen möglich?

Eine Kombination aus Freizeitausgleich und Auszahlung ist grundsätzlich möglich. In der Praxis hängt das davon ab, was im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Oft werden Überstunden teilweise durch Freizeit abgebaut und teilweise ausbezahlt – zum Beispiel, wenn nicht alle Stunden zeitnah genommen werden können.

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Wie werden Überstunden vergütet?

Für die Auszahlung Ihres Überstundenausgleichs ist Ihr durchschnittlicher Stundenlohn der letzten 3 Monate entscheidend. Viele Unternehmen zahlen aber zusätzlich Überstundenzuschläge, die zwischen 25-50 % über dem regulären Stundenlohn liegen – besonders bei Sonntags- und Feiertagsarbeit oder Nachtschicht.

Zur Berechnung Ihres Überstundenausgleichs können Sie diese Formel nutzen:

Stundenlohn =

Bruttomonatsgehalt × 3
13 × Wochenstunden

Die „3“ und „13“ ergeben sich aus den 13 Wochen pro Quartal (3 Monate).

Darf der Arbeitgeber Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgelten?

Die Pauschalklausel „Mit dem Gehalt sind sämtliche Überstunden abgegolten“ ist rechtlich unwirksam. Anders sieht es jedoch bei konkreten Stundenzahlen aus. Steht im Arbeitsvertrag: „10 Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten“, ist das zulässig (5 AZR 331/11). Diese Zusatzarbeit muss dann nicht bezahlt werden. Arbeitsgerichte gehen davon aus, dass Abgeltungsklauseln von bis zu 10 % der vertraglichen Arbeitszeit angemessen und zulässig sind. Damit können bis zu 10 Überstunden pro Monat bei einer 40-Stunden-Woche mit dem Gehalt abgegolten werden (LAG Hamm, Az 19 Sa 1720/11).

Können Überstunden verfallen?

Ja, Überstunden können verfallen, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag Ausschlussfristen oder Verfallklauseln vereinbart sind. Häufige Regelungen sind, dass Überstunden nach 6 Monaten oder einem Jahr geltend gemacht oder abgefeiert werden müssen. Wird diese Frist versäumt, kann der Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich verloren gehen. Wichtig: Solche Klauseln sind nur wirksam, wenn sie klar formuliert sind und der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, seine Überstunden innerhalb der Frist einzureichen. Allgemein gilt gemäß § 195 BGB eine Verjährungs- und Verfallsfrist von 3 Jahren (jeweils zum 31. Dezember des dritten Jahres).

Hinweis: Seit 2023 besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Danach müssen Beginn und Ende der Arbeitszeiten (= Dauer der Arbeitszeit), Pausenzeiten und Überstunden vom Arbeitgeber aufgezeichnet werden – idealerweise digital.

Überstundenausgleich Vor- und Nachteile: Welche Form ist besser?

Ob Sie sich Ihren Überstundenausgleich auszahlen lassen oder die Zeit abfeiern, hängt von den geltenden Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Die Mehrheit der Verträge sieht einen Freizeitausgleich vor. In manchen Branchen und Jobs ist aber ebenso ein rein finanzieller Ausgleich üblich. Welche Alternative besser ist, lässt sich nicht pauschal sagen, beide Varianten haben spezifische Vor- und Nachteile:

Vor- und Nachteile bei Auszahlung

Werden Überstunden bezahlt, steigt Ihr Einkommen. Allerdings wird das Extra-Geld wie Arbeitslohn voll versteuert. Dabei können Sie im schlimmsten Fall in einen höheren Steuersatz bei der Steuererklärung rutschen und zahlen am Ende mehr Steuern als sonst. Die Auszahlung bedeutet gleichzeitig, dass Sie weniger Freizeit für Familie, Hobbys und Erholung haben. Auf Dauer kann dadurch die Work-Life-Balance aus dem Gleichgewicht geraten und das Risiko für einen Burnout oder Burn on steigt.

Vor- und Nachteile bei Freizeitausgleich

Der Freizeitausgleich bringt Ihnen – je nach Anzahl der Überstunden – zusätzliche Urlaubstage, die Sie zum Beispiel für Brückentage nutzen können. Effekt: Sie erholen sich noch besser. Der Nachteil bei dieser Variante ist jedoch, dass Sie den Zeitpunkt des Freizeitausgleichs nicht frei wählen können. Für den Urlaubsantrag benötigen Sie zwingend die Zustimmung des Chefs und müssen sich teils mit den Kollegen abstimmen. Bei hoher Auftragslage darf der Vorgesetzte anordnen, dass die Überstunden erst in einer Zeit mit weniger Arbeit abgebaut werden müssen.

Variante

Vorteile

Nachteile

Abbauen Mehr Freizeit Weniger Geld
Bessere Work-Life-Balance Absprache mit Kollegen
Abbauen Extra-Einkommen Weniger Erholung
Finanzielle Flexibilität Burnout-Gefahr

Sonderfälle beim Ausgleich

Teilzeitkräfte

Teilzeitkräfte dürfen bei Überstundenzuschlägen nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitkräfte (BAG Urteil, 8 AZR 370/20). Sind im Arbeits- oder Tarifvertrag Zuschläge für Überstunden vorgesehen sind, stehen diese Teilzeitbeschäftigten bereits ab der ersten Stunde zu, die über ihre individuell vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht. Arbeitet eine Teilzeitkraft mit 20 Wochenstunden tatsächlich 25 Stunden, müssen die zusätzlichen 5 Stunden genauso mit Zuschlag vergütet werden wie bei Vollzeitkräften. Achtung: Arbeitet eine Teilzeitkraft über einen längeren Zeitraum (oft mehr als 6 Monate) regelmäßig deutlich mehr als vertraglich vereinbart, kann dies zu einer stillschweigenden Vertragsänderung führen!

Minijobber

Auch Minijobber haben Anspruch auf Ausgleich von Überstunden, allerdings muss darauf geachtet werden, dass durch die Auszahlung die Verdienstgrenze nicht überschritten wird, da das Einkommen sonst in voller Höhe sozialversicherungspflichtig wird.

Kündigung oder Freistellung

Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung werden Überstunden häufig als Freizeitausgleich genutzt, um früher aus dem Arbeitsvertrag zu kommen. Ist das nicht möglich (z.B. wegen betrieblicher Erfordernisse oder Freistellung bei fristloser Kündigung), müssen die Überstunden ausbezahlt werden. Sie verfallen also nicht.

Arbeitgeber zahlt Überstunden nicht: Was tun?

Wenn Ihr Arbeitgeber die Überstunden nicht bezahlt, sollten Sie zunächst alle geleisteten Stunden sorgfältig dokumentieren – mit Datum, Dauer und Art der Arbeit. Anschließend können Sie die Überstunden schriftlich geltend machen und eine Nachzahlung verlangen. Bleibt der Arbeitgeber weiterhin untätig, besteht die Möglichkeit, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen, zum Beispiel mithilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihre Stunden lückenlos nachweisen können, da der Arbeitgeber sonst die Zahlung verweigern kann. Die Beweislast für geleistete Überstunden liegt beim Arbeitnehmer (BAG-Urteil 1 ABR 22/21). In manchen Fällen kann auch ein Gespräch mit dem Betriebsrat oder eine interne Schlichtung helfen, die Situation außergerichtlich zu klären.


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