Definition: Was ist ein illegaler Arbeitsvertrag?
Ein illegaler Arbeitsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung, die unzulässige oder sittenwidrige Klauseln enthält sowie gegen gesetzliche Vorgaben verstößt und Mitarbeiter unverhältnismäßig benachteiligt. Das gilt zum Beispiel, wenn Dumpinglöhne vereinbart, Schutzvorschriften umgangen werden oder unangemessene Arbeitsbedingungen gelten sollen.
Ein Arbeitsvertrag darf grundsätzlich keine Klauseln enthalten, die Arbeitnehmer schlechter als die gesetzlichen Regelungen stellen – etwa weniger Urlaubstage als der gesetzliche Mindesturlaub.
Was bedeutet sittenwidrig?
Sittenwidrig ist ein Arbeitsvertrag, wenn dieser gegen das Anstandsgefühl verstößt. Grundlage hierfür ist § 138 Absatz 1 BGB. Danach ist es sittenwidrig, eine Not oder Zwangslage oder Unerfahrenheit sowie „erhebliche Willensschwäche“ einer Person auszunutzen und sich damit Vermögensvorteile zu beschaffen.
Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag illegal?
Mündliche Arbeitsverträge sind rein rechtlich erlaubt und auch wirksam – der Nachweis ist allerdings schwierig bis unmöglich. Auch wenn ein Arbeitsverhältnis theoretisch mit allen Rechten und Pflichten mündlich geschlossen werden kann, ist die Schriftform sinnvoll und zum Teil sogar vorgeschrieben.
Laut § 2 des Nachweisgesetzes müssen Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich festhalten, unterschreiben und dem Mitarbeiter aushändigen.
Illegaler Arbeitsvertrag: Welche Klauseln sind unzulässig?
Vom Arbeitgeber formulierte und entworfene Arbeitsverträge werden wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nach §§ 305 ff. BGB behandelt. Deshalb gelten besonders strenge Vorgaben. Ziel dieser gesetzlichen Bestimmungen ist der Schutz von Arbeitnehmern vor illegalen Klauseln, die sich nachteilig für sie auswirken könnten.
Allerdings ist es für Arbeitnehmer schwierig, den Überblick zu behalten. Was ist illegal und darf nicht im Vertrag stehen? Unsere Übersicht zeigt Beispiele und Inhalte in einem illegalen Arbeitsvertrag:
Überstunden
Überstunden sind erlaubt und dürfen im Vertrag vereinbart werden. Eine pauschale Abgeltung aller geleisterten Überstunden mit dem Gehalt ist jedoch unzulässig. Verboten ist etwa diese Formulierung: „Etwaige Überstunden sind pauschal mit dem Gehalt abgegolten.“
Hier ist schlicht nicht ersichtlich, wie viele Überstunden geleistet werden müssen und wie diese bezahlt werden. Erlaubt sind aber Klauseln, die eine klar bestimmte Anzahl von Überstunden betreffen. Zum Beispiel „Mit dem Gehalt sind 10 Überstunden pro Monat abgegolten“. Der Umfang der Mehrarbeit muss jedoch im Verhältnis zur Arbeitszeit stehen.
Rückzahlungen
Unternehmen wollen Mitarbeiter im Falle einer Kündigung gerne zur Rückerstattung der Kosten verpflichten, die im Rahmen von Fortbildungen entstanden sind. Kündigt der Arbeitgeber betriebs- oder personenbedingt, ist das jedoch unzulässig. Kommt die Eigenkündigung vom Arbeitnehmer, kann eine Teilerstattung der Kosten möglich sein.
Illegal sind hingegen Klauseln, die in jedem Fall die gesamte Erstattung fordern, zum Beispiel „Etwaige gewährte Kosten für Fort- und Weiterbildungen sind nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in voller Höhe an den Arbeitgeber zurückzuzahlen.“ Wie viel zurückgezahlt werden muss, hängt davon ab, wie lange Mitarbeiter nach der Fortbildung im Unternehmen bleiben.
Dauer der Fortbildung |
Zulässige Bindung |
| bis 1 Monat | bis 6 Monate |
| bis 2 Monate | bis 1 Jahr |
| 3 bis 4 Monate | bis 2 Jahre |
| bis 12 Monate | bis 3 Jahre |
| über 2 Monate | bis 5 Jahre |
Kündigen Sie als Mitarbeiter vor Ablauf dieser Bindungsfristen, kann der Arbeitgeber anteilig Kosten zurückverlangen, wenn dies vertraglich geregelt ist.
Schwangerschaft
Unternehmen haben keinerlei Recht, in das Privatleben einzugreifen. Schon Fragen im Vorstellungsgespräch zu einer aktuellen oder geplanten Schwangerschaft sind unzulässig. Im Arbeitsvertrag sind entsprechende Klauseln ebenfalls illegal.
Verboten sind somit alle Formulierungen in der Art von „Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, in den folgenden 3 Jahren nicht schwanger zu werden. Eine Schwangerschaft zieht eine sofortige Kündigung nach sich.“ Die Klausel ist ebenfalls unwirksam wie die angedrohte Kündigung. Ist dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt, ist die Arbeitnehmerin wiederum durch das Mutterschutzgesetz geschützt.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nicht grundsätzlich illegal, aber nur unter klaren Voraussetzungen erlaubt – und genau die werden oft missachtet. Bei einem Wettbewerbsverbot dürfen Sie nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht für die Konkurrenz arbeiten. Das schränkt Mitarbeiter in der Berufsfreiheit ein und ist deshalb stark reguliert.
Die maximale Dauer eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots beträgt 2 Jahre. Zudem muss der Arbeitgeber in dieser Zeit eine sogenannte Karenzentschädigung zahlen (mindestens 50 Prozent Ihres letzten Verdiensts). Halten Arbeitgeber sich nicht daran, ist die Klausel unwirksam und Sie müssen sich nicht daran halten.
Ausschlussfristen
Durch Ausschlussfristen können bestimmte Ansprüche nach der vereinbarten Zeit verfallen – diese Fristen dürfen aber nicht zu kurz gesetzt werden. Mitarbeiter müssen immer ausreichend Zeit haben, die eigenen Ansprüche zu prüfen und einzufordern. Finden sich Ausschlussfristen von weniger als 3 Monaten im Kontrakt, spricht dies für einen illegalen Arbeitsvertrag.
Zudem müssen die Ausschlussfristen klar und verständlich geregelt sein. Versteckte Klauseln oder missverständliche Überschriften sind unzulässig.
Nebentätigkeitsverbot
Das grundsätzliche Verbot von Nebentätigkeiten durch eine Klausel im Arbeitsvertrag ist unzulässig. Arbeitnehmer dürfen einem Nebenjob nachgehen, wenn rechtliche Grenzen (z.B. Arbeitszeitgesetz) eingehalten werden und der Arbeitgeber kein berechtigtes Interesse an einem Verbot hat (z.B. Konkurrenztätigkeit).
Erlaubt ist aber eine Informationspflicht des Mitarbeiters. Unternehmen können im Arbeitsvertrag verlangen, dass sie Mitarbeiter vor dem Beginn einer Nebentätigkeit darüber informieren müssen. Liegt kein berechtigtes Interesse vor, können Arbeitgeber aber nicht widersprechen.
Was steht in einem korrekten Arbeitsvertrag?
Bei vielen illegalen Inhalten stellt sich die Frage: Wie sieht ein normaler Arbeitsvertrag in Deutschland aus? Im Gesetz ist dies nicht exakt festgelegt, das deutsche Recht gewährt grundsätzlich Vertragsfreiheit. Wichtig sind aber in jedem Fall diese Vertragsinhalte:
- Vertragsparteien
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Ende des Arbeitsverhältnisses (befristeter Arbeitsvertrag)
- Arbeitsort
- Arbeitszeit
- Probezeit (falls vereinbart)
- Tätigkeitsbeschreibung
- Zusammensetzung und Höhe des Gehalts
- Urlaubsanspruch
- Regelungen zur Krankmeldung
- Ablauf und Fristen bei Kündigung
- Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
- Unterschrift
Warum wird ein illegaler Arbeitsvertrag unterschrieben?
Sie sollten einen illegalen Arbeitsvertrag nicht unterschreiben – egal, ob der Arbeitgeber Ihnen diesen vorlegt oder eine zeitliche Frist setzt. Trotzdem passiert genau das immer wieder. Dahinter stehen zahlreiche Gründe:
- Schnell einen Job finden
- Sorge um Finanzen
- Druck vom Arbeitgeber
- welche Klauseln unwirksam sind
- welche Rechte sie haben
- wie sie dagegen vorgehen
- Blindes Vertrauen in Arbeitgeber
- Keine Kontrolle der Inhalte
- Voreilige Unterschrift
- Angst vor Arbeitslosigkeit
- Fehlende Alternativen
- Arbeitnehmer wollen nicht als „schwierig“ gelten
- Fehlendes Verständnis zum Ausmaß der Vereinbarung
- Formulierungen verstecken wahren Inhalt
- Keine weitere Prüfung
- Nur oberflächliches Lesen
- Keine Beratung von Experten
- Unterschrift direkt bei Vorlage des Vertrags
- Falsche Einstellung vor der Unterschrift
- Hoffnung auf spätere Anpassung
- Ignorieren des eigenen Bauchgefühls
1. Zeitdruck oder Dringlichkeit
Viele Menschen brauchen den Job schnell (z.B. bei Arbeitslosigkeit, Umzug oder finanziellen Problemen) und unterschreiben deshalb auch Verträge mit fragwürdigen Formulierungen.
2. Unkenntnis der Rechtslage
Der wohl häufigste Grund: Arbeitnehmern fehlt ein tieferes Verständnis vom Arbeitsrecht. Sie wissen schlicht nicht,
3. Vertrauen in den Arbeitgeber
„Der Arbeitgeber weiß schon, was er tut…“ – So denken viele und verlieren den kritischen Blick auf Vereinbarungen. Sie glauben, dass die Klauseln üblich oder harmlos sind.
4. Angst, den Job zu verlieren
Arbeitnehmer haben Angst, dass ein Widerspruch gegen Inhalte zu einer Absage führt. Dies spielt eine besonders große Rolle in Branchen oder Regionen, in denen es auf dem Arbeitsmarkt wenig Alternativen gibt.
5. Komplexe Formulierungen
Illegale und unzulässige Klauseln sind oft besonders komplex und damit unverständlich formuliert. So erkennen Arbeitnehmer die genaue Bedeutung nicht oder ignorieren es als juristische Fachsprache.
6. Fehlende Beratung
Arbeitnehmer unterschreiben einen Arbeitsvertrag fast immer, ohne diese professionell prüfen zu lassen. Kaum jemand holt vor der Vertragsunterzeichnung Rat vom Betriebsrat, einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einer Gewerkschaft ein. Aus Kosten- oder Zeitgründen wird das häufig ausgelassen.
7. Hoffnung auf spätere Klärung
Ein großer Fehler, durch den ein illegaler Arbeitsvertrag unterschrieben wird, ist die Einstellung: „Das ist im Alltag schon nicht so schlimm“ oder „Das können wir ja später noch besprechen“. Genau das passiert nicht – und Sie stecken trotz Bedenken in einem Vertrag mit unzulässigen Regelungen.
Illegaler Arbeitsvertrag: Was tun?
Haben Sie einen illegalen Arbeitsvertrag mit unzulässigen Klauseln unterschrieben, ist noch nichts verloren. Im deutschen Arbeitsrecht gilt: Unzulässige Vertragsklauseln und Regelungen sind unwirksam. Auch, wenn beide Seiten unterschrieben haben, entfalten die Vereinbarungen keine rechtlich bindende Wirkung und dürfen von Arbeitgebern nicht durchgesetzt werden.
Trotzdem sollten Sie darauf reagieren. Wir zeigen, was Sie tun können:
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Illegale Klauseln identifizieren
Finden Sie eindeutig heraus, welche Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag gegen das Arbeitsrecht verstoßen, unfair oder widersprüchlich sind. Das kann nur ein einzelner Absatz sein, manchmal finden sich aber auch mehrere verbotene Regelungen. Im Zweifelsfall empfehlen wir hierbei eine Rechtsberatung durch einen Arbeitsrechtsexperten.
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Klärendes Gespräch führen
Sie können die problematischen Stellen im Arbeitsvertrag direkt beim Arbeitgeber ansprechen. Bleiben Sie dabei unbedingt sachlich und sprechen Sie nicht gleich von „illegalen Inhalten“, sondern von „Unklarheiten“ oder „Fragen dazu“. Nennen Sie Ihre Änderungswünsche, zum Beispiel: „Ich habe eine Frage zur Überstundenregelung: Können wir bitte klarstellen, wie viele Überstunden konkret mit dem Gehalt abgegolten sind?“
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Alle Vorgänge dokumentieren
Wichtig ist, dass Sie alles rund um den illegalen Arbeitsvertrag dokumentieren. So haben Sie neben dem Vertrag selbst bei einem möglichen Rechtsstreit konkrete Beweise. Speichern Sie E-Mails, halten Sie Dokumente fest, machen Sie sich detaillierte Gesprächsnotizen, sammeln Sie Dienstpläne und Informationen zur Zeiterfassung, etwa bei Streitigkeiten zu Überstunden.
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Externe Hilfe holen
Zeigt sich der Arbeitgeber uneinsichtig, können Sie sich extern über eine Gewerkschaft (oft kostenlose Vertragsprüfungen für Mitglieder) oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Hier erfahren Sie genau, ob eine Klausel illegal oder doch rechtens ist. Einen Anwalt brauchen Sie spätestens für den letzten Schritt.
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Gerichtliche Lösung suchen
Ist keine andere Lösung in Sicht, bleibt eine Klage vor dem Arbeitsgericht. Hier wird endgültig entschieden, ob die Inhalte wirksam oder unzulässig sind. Ist der Fall nicht eindeutig, ist ein Vergleich vor Gericht möglich.
Bekommen Sie einen illegalen Arbeitsvertrag vorgelegt, ist es jedoch grundsätzlich fraglich, ob Sie weiter in diesem Unternehmen arbeiten wollen. Wir empfehlen, in jedem Fall nochmal auf Jobsuche zu gehen und sich nach einer alternativen Stelle bei einem anderen Arbeitgeber umzusehen.
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