Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Die Suspendierung ist eine Art zeitlich begrenztes Arbeitsverbot, das einseitig durch den Arbeitgeber ausgesprochen wird – oft als Reaktion auf eine vermutete, schwerwiegende Pflichtverletzung. Betroffene Mitarbeiter sind in dieser Zeit von der Leistungspflicht befreit.
- Gehalt: Wird ein Mitarbeiter suspendiert, besteht der Gehaltsanspruch in der Regel weiter. Eine Freistellung auf Wunsch des Mitarbeiters ist dagegen unbezahlt.
- Arbeitsrecht: Während eine Freistellung oft einvernehmlich oder zum Ende der Zusammenarbeit erfolgt, ist die Suspendierung einseitig und eher eine Strafmaßnahme.
- Grund: Zulässige Gründe sind z.B. ein dringender Verdacht auf schwere Pflichtverletzungen oder Straftaten, die eine weitere Beschäftigung unzumutbar machen.
Der häufigste Grund für eine Suspendierung ist der Verdacht auf eine Straftat (z.B. Diebstahl). Der Arbeitgeber stellt Betroffene dann frei, um sich oder andere vor weiteren Pflichtverletzungen zu schützen und den Verdacht während der Suspendierung genauer zu prüfen.
Wo ist die Suspendierung im Arbeitsrecht geregelt?
Im Arbeitsrecht gibt es zwar keinen speziellen Paragrafen, der die Suspendierung regelt. Sie leitet sich aber aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO) und § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ab. Danach darf der Arbeitgeber oder Dienstherr Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit genauer bestimmen – und somit festlegen, dass ein Mitarbeiter vorübergehend nicht arbeiten darf.
Das sogenannte Weisungsrecht ist jedoch kein Freibrief: Unternehmen benötigen für eine Suspendierung einen „wichtigen Grund“. Ansonsten haben Mitarbeiter ein Recht auf Beschäftigung gemäß Arbeitsvertrag. Kommt es zum Arbeitsstreit, verlangen Gerichte regelmäßig eine sorgfältige Interessenabwägung: Das Interesse des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zu suspendieren, muss schwerer wiegen als das Interesse des Mitarbeiters, seine Arbeit fortzusetzen.
Was sind erlaubte Gründe für eine Suspendierung?
Arbeitgeber dürfen nicht grundlos suspendieren. Hierfür benötigen sie sachliche Gründe. Dazu gehören:
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Dringender Verdacht auf Pflichtverletzung
Liegen glaubwürdige Hinweise oder klare Beweise vor, dass ein Mitarbeiter das Unternehmen schädigt oder schädigen wird, kann dieser suspendiert werden. Dabei geht es oft um Straftaten im Job.
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Störung des Betriebsfriedens
Wer massiv und anhaltend den Betriebsfrieden stört, darf suspendiert werden. Beispiele sind eskalierende Konflikte mit Kollegen, körperliche Auseinandersetzungen oder Beleidigungen.
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Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Wird befürchtet, dass ein Mitarbeiter (z.B. bei einem Jobwechsel) wichtige Betriebsgeheimnisse mitnimmt oder Daten missbraucht, kann dieser bis zum Ende der Kündigungsfrist suspendiert werden.
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Gesundheitliche Gründe
Stellt ein Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen eine Gefahr für sich oder andere dar, darf der Arbeitgeber eine Suspendierung aussprechen. Typisches Beispiel ist ein hohes Ansteckungsrisiko.
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Mangel an Arbeitsmöglichkeit
Gibt es nachweislich zu wenige Aufträge und Aufgaben oder ist die Arbeit aufgrund technischer Probleme unmöglich, können Vorgesetzte Mitarbeiter von der Leistungspflicht befreien.
Wie lange darf man suspendiert werden?
Die Dauer einer Suspendierung kann Tage, Wochen oder Monate betragen. Der ausschlaggebende Faktor für den Zeitraum ist der dahinterstehende Grund. Bei einem Verdacht auf eine Straftat werden Mitarbeiter in der Regel deutlich länger suspendiert – solange, bis der Sachverhalt aufgeklärt ist.
Bekomme ich Gehalt bei einer Suspendierung?
Bei einer Suspendierung durch den Arbeitgeber bekommen Sie weiterhin Ihr Gehalt gezahlt, auch wenn Sie in der Zeit nicht arbeiten. Weil der Arbeitgeber einseitig handelt, gilt rechtlich: Sie bieten Ihre Arbeitskraft an, das Unternehmen nimmt diese aber nicht an (sog. Annahmeverzug, § 615 BGB). Dadurch bleibt der Gehaltsanspruch bestehen. Wir empfehlen deshalb: Lassen Sie sich nicht auf eine unbezahlte Suspendierung ein, und wenden Sie sich sofort an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und lassen Sie das Vorgehen des Arbeitgebers rechtlich prüfen!
Ist eine unbezahlte Suspendierung möglich?
Eine unbezahlte, disziplinarische Suspendierung ist in der Privatwirtschaft kaum durchzusetzen. Bei Beamten gilt dagegen das Disziplinarrecht. Privatwirtschaftlich ist eine unbezahlte Suspendierung daher nur möglich, wenn dies ausdrücklich im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung für schwere Verfehlungen vorgesehen ist. Andernfalls muss der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen. Diese ist jedoch nur aus triftigem Grund und unter strengen Auflagen möglich. In dem Fall endet das Arbeitsverhältnis sofort und es besteht auch kein Anspruch auf Gehaltszahlungen.
Tipp: Falls Ihnen gegenüber eine einseitige und unbezahlte Suspendierung angekündigt wird, sollten Sie umgehend Ihre Arbeitskraft ausdrücklich und nachweisbar (z.B. per E-Mail oder unter Zeugen) anbieten, um sich Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu sichern.
Wie läuft eine Suspendierung ab?
Bei einer Suspendierung durchlaufen Unternehmen ein typisches Schema aus diesen Schritten:
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Gespräch
Mitarbeiter werden zu einem persönlichen Gespräch mit einem Personaler oder dem direkten Vorgesetzten gebeten und mit dem Verdacht der Pflichtverletzung konfrontiert.
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Anordnung
Lässt sich diese nicht ausräumen, wird mitgeteilt, dass der Angestellte suspendiert wird und ab wann er von der Leistungspflicht entbunden ist.
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Schriftform
Die Suspendierung wird anschließend schriftlich dokumentiert und dem Betroffenen übergeben. Dabei werden alle Rahmenbedingungen festgehalten.
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Prozess
Der Arbeitgeber erteilt zusätzliche Informationen und Erklärungen über den weiteren Verlauf der Suspendierung und die kommenden Schritte.
Im Einzelfall kann zusätzlich ein Hausverbot ausgesprochen werden. Das soll verhindern, dass der betroffene Mitarbeiter weiterhin Zugriff auf Unterlagen hat, Beweise manipuliert oder sich mit Kollegen abspricht.
Was passiert nach der Suspendierung?
Wie es nach der Suspendierung weitergeht, hängt davon ab, was der Arbeitgeber in dieser Zeit herausfindet. Bestätigt sich der Verdacht auf eine Straftat oder schwere Pflichtverletzung, folgt die Kündigung und das Arbeitsverhältnis wird endgültig beendet. Wird die anfängliche Vermutung widerlegt, kehrt der Mitarbeiter zurück und nimmt seine Arbeit wieder auf. Bei einer unrechtmäßigen Suspendierung besteht hingegen die Möglichkeit, auf eine vertragsgemäße Beschäftigung zu klagen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht dagegen in der Regel nicht, weil das Gehalt weiterhin gezahlt wird und somit kein (in Geld) messbarer Schaden entstanden ist.
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