Pausenregelung: Tabelle mit gesetzlichen Pausenzeiten

Wer arbeitet, braucht hin und wieder Pausen. In Deutschland sind die gesetzlichen Pausenzeiten im Arbeitszeitgesetz (§ 4 ArbZG) geregelt. An die gesetzliche Pausenregelung müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwingend halten. Alles über Pausen, Dauer und Ausnahmen…

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Pausenregelung Arbeitszeit

Im Arbeitsrecht ist eine Pause eine festgelegte Unterbrechung der Arbeitszeit und wird deshalb in der Regel nicht bezahlt. Sie dient in erster Linie der Erholung der Arbeitnehmer, dafür können diese frei wählen, wo und wie sie die Auszeit verbringen.

Das Arbeitszeitgesetz (§ 4 ArbZG) unterscheidet bei der Pausenregelung zwischen Ruhepausen und Ruhezeiten:

  1. Ruhepausen (§ 4 ArbZG)

    Ruhepausen sind gesetzlich vorgeschriebene Unterbrechungen der Arbeitszeit, die der körperlichen und geistigen Erholung von Arbeitnehmern dienen. Sie sind unbezahlt und dürfen von den Arbeitnehmern frei gestaltet werden.

  2. Ruhezeiten (§ 5 ArbZG)

    Ruhezeit ist der Zeitraum, den ein Arbeitnehmer nach der Arbeit bis zum Beginn des nächsten Arbeitstages, zur Erholung haben muss. Laut Arbeitszeitgesetz muss diese Ruhezeit mindestens 11 Stunden betragen. In Kranken- und Pflegeeinrichtungen, in Gastronomie, Verkehrsbetrieben oder Landwirtschaft darf die Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden.

Gesetzliche Pausenzeiten Tabelle

Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die vorgeschriebenen Mindestpausen für erwachsene Arbeitnehmer:

Arbeitszeit

Gesetzliche Pausenzeit

Bis 6 Stunden Keine Pause vorgeschrieben
6 bis 9 Stunden Min. 30 Minuten Pause
Über 9 Stunden Min. 45 Minuten Pause

Pausenregelung für Minderjährige

Für Jugendliche Arbeitnehmer und Azubis unter 18 Jahren gelten nach § 11 des Jugendarbeitschutzgesetz ( JArbSchG) besondere Pausenregelungen:

Arbeitszeit

Gesetzliche Pausenzeit

Bis 4,5 Stunden Keine Pause vorgeschrieben
4,5 bis 6 Stunden Min. 30 Minuten Pause
6 bis 8 Stunden Min. 60 Minuten Pause

Mehr als 8 Stunden pro Tag dürfen Jugendliche nicht arbeiten.

Weitere wichtige Pausenregelungen

  • Pause nach 6 Stunden Pflicht

    Spätestens nach 6 Stunden muss eine Pause genommen werden. Diese gesetzliche Pausenregelung darf nicht durch freiwilligen Verzicht umgangen werden! Arbeitgeber müssen auf die Einhaltung der Vorschriften bestehen.

  • Pausen aufteilen erlaubt

    Pausen können aufgeteilt werden – z.B. Pause von 10:30 bis 10:45 Uhr und von 13:45 bis 14 Uhr. Jeder Pausenblock muss dann aber mindestens 15 Minuten betragen.

  • Pausen im Homeoffice

    Die Pausenregelungen der Tabelle gelten auch im Homeoffice oder auf Dienstreisen.

  • Bezahlte Kurzpausen

    Kurzpausen, wie Toilettengang oder Gang zur Kaffeeküche, zählen in Deutschland nicht als Ruhepause, sondern als teils „notwendige Arbeitsunterbrechung“ und gehören deshalb zur bezahlten Arbeitszeit.

  • Pause am Ende der Arbeitszeit

    Pausen müssen innerhalb der Arbeitszeit liegen und dürfen nicht ans Ende der Arbeitszeit gelegt werden – etwa um früher Feierabend zu machen. Das widerspricht dem Erholungszweck!

Diese Regelungen gelten für alle volljährigen Arbeitnehmer, sofern Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nichts anderes regeln.

Was droht bei Nichtbeachtung der Pausenregelung?

Pausenzeiten müssen eingehalten werden – schon zum Schutz der Gesundheit und Einhaltung der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber. Verstöße können Angestellte dem jeweiligen Landesamt für Arbeitsschutz melden. Wer die gesetzliche Pausenregelung missachtet, dem drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

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Teilzeitarbeit: Pausen nach 4 Stunden?

Wer in Teilzeit arbeitet, hat grundsätzlich die gleichen Rechte auf Pausen wie Vollzeitbeschäftigte. Die Ansprüche richten sich aber nach der tatsächlichen Arbeitszeit pro Tag!

Wer zum Beispiel nur 5 Stunden am Tag arbeitet, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Pause nach 4 Stunden. Der besteht erst nach 6 Stunden Arbeitszeit. Arbeitgeber können aber trotzdem freiwillige Pausen gewähren.

Gilt die Raucherpause als Arbeitszeit?

Kurze Antwort: Nein. Raucherpausen zählen in der Regel nicht zur Arbeitszeit. Wenn Mitarbeiter während der Arbeitszeit rauchen, müssen sie diese Zeit nacharbeiten – es sei denn, der Arbeitgeber toleriert das und hat hierfür eine andere Regelungen getroffen.

In manchen Unternehmen gibt es deshalb Systeme zur Zeiterfassung für die Raucherpause, sodass betroffene Kollegen erst „auschecken“ müssen, bevor Sie eine Raucherpause machen.

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Dauer der gesetzlichen Pausen

Das Arbeitszeitgesetz greift generell erst bei einer Arbeitsdauer von 6 Stunden. Wer weniger als 6 Stunden am Tag arbeitet, für den ist zwar keine gesetzliche Ruhepause vorgeschrieben – das bedeutet aber nicht, dass eine Pause ausgeschlossen ist!

Pausenregelung nach 6 Stunden

Nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden haben Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Diese müssen Sie aber nicht erst nach den 6 Stunden nehmen, sondern können diese Pausen aufteilen. Zum Beispiel in zwei Blöcke von je 15 Minuten oder einen Block von 30 Minuten Dauer. Wann Sie diese Pause machen, steht den Angestellten frei.

Pausenregelung nach 8 Stunden

Bei einem regulären 8-Stunden-Tag ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten gesetzlich vorgeschrieben. Diese Pause muss nicht am Stück genommen werden, sondern kann in zwei 15-minütige Pausen aufgeteilt werden. Mitarbeitende müssen die Pausenzeiten jedoch vorab mit dem Arbeitgeber absprechen und mit anderen Kollegen koordinieren. Dadurch soll gewährleistet sein, z.B. Telefone besetzt sind oder das Fließband nicht stillsteht.

Pausenregelung nach 10 Stunden

Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 45 Minuten erforderlich. Das gilt auch bei einer Arbeitszeit von 10 Stunden. Diese Pausenzeiten können jedoch frei von den Arbeitnehmern eingeteilt und über den Tag verteilt werden. Empfohlen wird meist eine Mittagspause von 30 Minuten und Nachmittags nochmal eine Pause von 15 Minuten – 2-3 Stunden vor Feierabend.

Pausen abstimmen und festlegen

Generell müssen Pausenzeiten mit dem Arbeitgeber abgestimmt und im Voraus festgelegt werden. Oft reichen dazu schon klar bestimmte Zeitfenster – zum Beispiel die Zeit von 12-14 Uhr für die Mittagspause, je nach Arbeits- und Terminlage. Der Arbeitgeber besitzt jedeoch das sogenannte Direktionsrecht und kann diese Zeitfenster neu wählen, wenn der Betriebsablauf das erfordert.

ABER: Gibt es einen Betriebsrat im Unternehmen, hat dieser bei der Gestaltung abweichender Pausenregelungen ein Mitbestimmungsrecht.

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Pausenregelung & deren Einhaltung

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, auf die Einhaltung der Pausenregelung zu achten – zum Beispiel über eine elektronische Arbeitszeiterfassung. In dem Fall dürfen sie auch automatisch von der Arbeitszeit abgezogen werden.

Was ist eine Betriebspause?

Betriebspausen passieren – im Gegensatz zu regulären Pausenzeiten – ungeplant. Häufig kommt es dazu aufgrund von technischen Pannen. In solchen Fällen sind Mitarbeiter zwar weiter einsatzbereit, können aber – unverschuldet! – nicht weiterarbeiten. Betriebspausen zählen daher zur Arbeitszeit und müssen in voller Höhe vergütet werden.

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Ausnahmen von der Pausenregelung

Keine Regel ohne Ausnahme. Das gilt auch für die gesetzliche Pausenregelung. So bestimmen zum Beispiel die Branchen Gastronomie, Gesundheit, Bergbau und Schaustellergewerbe eigene Arbeitszeit- und Pausenregelungen.

Laut § 18 ArbZG sind wiederum bestimmte Arbeitnehmer von der gesetzlichen Pausenregelung ausgenommen. Das betrifft zum Beispiel:

  • Leitende Angestellte
  • Chefärzte
  • Leiter öffentlicher Dienststellen & Vertreter
  • Pflegekräfte in Wohngemeinschaft mit den anvertrauten Personen
  • Besatzungsmitglieder auf Handelsschiffen
  • Mitarbeiter im liturgischen Bereich (z.B. Kirchen, Religionsgemeinschaften)

Rufbereitschaft

Arbeitnehmer in Rufbereitschaft müssen sich nicht am Arbeitsplatz aufhalten, sondern lediglich „abrufbereit“ sein. Kommt es zu keinem Einsatz, gilt die Zeit der Rufbereitschaft als Ruhezeit. Deshalb sind hierfür keine speziellen Pausenzeiten festgelegt.

Bereitschaftsdienst

Mitarbeitende im Bereitschaftsdienst haben eine klare Vorgabe, an welchem Ort sie sich in der Zeit der Bereitschaft aufzuhalten müssen. Meist ist das der Arbeitsplatz. Zwar können Arbeitnehmer die Zeit nach eigenem Gutdünken verbringen, müssen aber im Dienstfall sofort der Arbeit nachgehen. Lässt der Bereitschaftsdienst keine persönlichen Angelegenheiten zu, zählt er als volle Arbeitszeit und es gelten die gesetzlichen Pausenzeiten.

Mutterschutz

Bei stillenden Müttern ist laut § 7 Mutterschutzgesetz die Stillzeit nicht auf die Ruhepausen anzurechnen. Stattdessen muss ihnen der Arbeitgeber hierfür zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freigeben.

Unsere Empfehlung: Arbeitgeber und Unternehmen sollten genau dokumentieren, dass die Pausenregelung und gesetzlichen Pausenzeiten eingehalten werden. So können sie spätere Streitigkeiten vermeiden.


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