Darf ich mich in der Probezeit krankmelden?
Auch in der Probezeit dürfen Sie sich krankmelden. Sie müssen nicht zur Arbeit gehen, wenn der gesundheitliche Zustand das nicht zulässt. Wenn Sie Ihren Arbeitgeber umgehend informieren und – falls ab dem ersten Tag verlangt – eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen, melden Sie sich in der Probezeit genauso krank, wie andere Arbeitnehmer.
Sind Sie krank in der Probezeit, gelten zunächst die gleichen Rechte und Pflichten wie nach der Probezeit. Das Arbeitsrecht schützt die Gesundheit aller Mitarbeitenden und erlaubt Krankmeldungen unabhängig von Zeitpunkt und Dauer – ob nur für ein oder 2 Tage oder mehrere Wochen.
Krank in der Probezeit: Kündigung erlaubt?
Eine Kündigung ist erlaubt – auch wenn Sie krank sind. Also auch in der Probezeit. Das hat aber nichts mit Ihrer Erkrankung oder Krankmeldung zu tun. Grundsätzlich erlaubt der § 622 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Kündigung in der Probezeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen.
Bedeutet: Sie können in der Probezeit immer durch den gelockerten Kündigungsschutz gekündigt werden – ob Sie krank werden oder nicht! Zwar wird kein Chef die Krankheit als Grund nennen, kündigen kann er dennoch – auch ohne Grund. Deshalb sollte Sie nichts davon abhalten, sich ordnungsgemäß in der Probezeit krankzumelden. Die Gesundheit geht vor!
Unrechtmäßige Kündigung in der Probezeit
Möchte der Chef die Zusammenarbeit beenden, kann er die Krankheit in der Probezeit zum Anlass nehmen, ohne sie zu nennen. Trotz gelockertem Kündigungsschutz in der Testphase müssen Arbeitgeber aber Regeln beachten, um rechtskräftig zu kündigen. Nicht jede Kündigung in der Probezeit ist also wirksam.
In diesen Fällen ist die Kündigung unzulässig:
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Zeitpunkt der Kündigung
Die Probezeit ist abgelaufen? Dann muss sich der Arbeitgeber an den regulären Kündigungsschutz halten. Er braucht jetzt einen gesetzlichen Kündigungsgrund und muss eine längere Kündigungsfrist einhalten. Auch nur einen Tag nach Ablauf der Probezeit ist die unbegründete Kündigung nicht mehr rechtens. Schauen Sie also in Ihren Vertrag, bis wann die Probezeit läuft.
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Regelungen im Arbeitsvertrag
Die Probezeit muss im Arbeitsvertrag explizit geregelt sein. Fehlt die Klausel, kann nicht so einfach gekündigt werden. Allerdings gilt der gesetzliche Kündigungsschutz nicht für Kleinbetriebe, sondern erst ab einer Betriebsgröße von 10 Mitarbeitern.
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Formfehler beim Kündigungsschreiben
Bei der Kündigung können Formfehler gemacht werden. Unternehmen dürfen nur schriftlich kündigen, mündliche Rauswürfe sind unwirksam. Teils muss zuvor der Betriebsrat eingeschaltet werden. Lassen Sie im Zweifel die Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
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Kündigung ist sittenwidrig
Die Entlassung in der Probezeit darf nicht sittenwidrig sein. Arbeitgeber dürfen nicht willkürlich kündigen. Als sittenwidrig gelten zum Beispiel Kündigungen aus Rache, Mobbing oder wenn ein Chef aus einem Grund kündigt, der vor Vertragsabschluss bekannt war. Hier entscheidet das Arbeitsgericht im Einzelfall.
Weitere Ausnahmen: Wer darf nicht in der Probezeit gekündigt werden?
Zusätzlich sind einige Gruppen auch innerhalb der Probezeit vor einer Kündigung besonders geschützt:
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Schwangere Mitarbeiterinnen
Bei Schwangerschaft und Mutterschutz gilt besonderer Kündigungsschutz. Mitarbeiterinnen dürfen nur unter strengen Voraussetzungen und mit Zustimmung der zuständigen Behörde gekündigt werden – auch innerhalb der Probezeit.
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Mitarbeiter in Elternzeit
Auch in der Elternzeit greift der besondere Schutz: Haben Sie die Elternzeit beim Arbeitgeber angemeldet, dürfen Sie nicht mehr einfach gekündigt werden. Es spielt keine Rolle, ob Sie noch in der Probezeit sind.
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Datenschutzbeauftragte
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte in einem Urteil (2 AZR 225/20): Datenschutzbeauftragte dürfen in der Probezeit (und danach) nicht ohne wichtigen Grund gekündigt werden.
Krank in der Probezeit: Wer zahlt das Gehalt?
Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung – das gilt auch, wenn Sie in der Probezeit krank sind. Heißt: Sie kurieren sich aus und bekommen weiterhin Ihr Gehalt vom Arbeitgeber gezahlt. Die wichtigsten Punkte zur Lohnfortzahlung:
- Zahlung für bis zu 6 Wochen
- 70 Prozent des Bruttogehalts, aber maximal 90 Prozent vom Nettogehalt
- Bezahlung durch den Arbeitgeber
- Beschäftigungsdauer von mindestens 4 Wochen für Anspruch
Der letzte Punkt kann entscheidend sein, wenn Sie krank in der Probezeit sind: Innerhalb der ersten 4 Wochen Ihrer Beschäftigung haben Sie noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten stattdessen sofort Krankengeld als finanzielle Absicherung – die zahlt die Krankenversicherung.
Probezeit: Sollte ich krank zur Arbeit gehen?
Sie haben Angst, dass der Chef Sie vor die Tür setzt und schleppen sich krank ins Büro? Fehler! Es ist zwar nobel, dass Sie Einsatz zeigen wollen. Wer krank ist, sollte aber den Arzt besuchen und sich auskurieren – auch in der Probezeit. Aus mehreren Gründen:
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Leistung
Mit Schnupfen sowie Kopf- und Gliederschmerzen ist keiner leistungsfähig. Ihre Leistung kann also gar nicht überzeugen.
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Ansteckung
Erkältungen und andere Krankheiten sind ansteckend. Wer sich damit auf die Arbeit schleppt, fungiert als Virenschleuder und steckt nur Kollegen an.
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Genesung
Oft sind Stress und Belastungen Auslöser. Der Körper verschafft sich so eine dringend benötigte Pause. Die sollten Sie ihm auch gönnen, sonst dauert die Krankheit nur länger.
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Langzeitfolgen
Wer sich nicht auskuriert und die Krankheit verschleppt, riskiert Rückfälle oder eine chronische Erkrankung. Der Körper wird nachhaltig geschwächt. Das kann innere Organe schädigen.
Ist es schlimm, wenn man in der Probezeit krank ist?
Trotz Krankheit bleibt Ihnen Zeit, den Chef zu überzeugen. Fallen Sie eine Woche aus, haben Sie weitere 5 Monate und 3 Wochen, um Ihre Qualitäten zu zeigen. Wenn das nicht reicht, kommt es auf die eine Woche auch nicht an.
Hinzu kommt: Krankheitsbedingte Ausfälle sind Alltag für Arbeitgeber. Das Risiko für eine Probezeitkündigung ist meist gering. Kündigt das Unternehmen tatsächlich, wenn Sie sich für ein paar Tage krankmelden, sollten Sie überlegen, ob Sie dort arbeiten wollen. Fehlendes Verständnis für eine Erkrankung sagt eine Menge über das Betriebsklima und den Umgang mit Mitarbeitern.
Regeln und Pflichten bei Krankheit in der Probezeit
Wenn Sie in der Probezeit krank werden, gibt es einige Regeln zu beachten, um Ärger mit dem Chef zu vermeiden:
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Krank melden
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EZFG) schreibt vor, dass Sie sich unverzüglich und in angemessener Form krankmelden müssen. Sobald Sie merken, dass Sie nicht zur Arbeit gehen können, sollten Sie Ihren Chef darüber informieren. Am besten rufen Sie Ihren Vorgesetzten zum offiziellen Arbeitsbeginn an, damit er umdisponieren kann. Ist er telefonisch nicht zu erreichen, schreiben Sie eine Mail und versuchen Sie es später nochmal per Telefon.
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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen
Achten Sie darauf, ab welchem Tag Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Die Regelung dazu finden Sie im Arbeitsvertrag: Einige Unternehmen verlangen bereits ab dem ersten Krankheitstag ein Attest vom Arzt, andere lassen Mitarbeitern drei Tage Zeit. Informieren Sie sich über die Frist und halten Sie diese ein – sonst riskieren Sie eine Abmahnung und einen echten Kündigungsgrund.
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Lückenlosigkeit sichern
Erst die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Der Nachweis muss lückenlos sein. Heißt: Dauert die Genesung länger als bei der ersten Diagnose vom Arzt, müssen Sie am selben Tag, an dem die Krankschreibung endet, eine Folgebescheinigung vorlegen. Auch am Wochenende! Besorgen Sie sich daher rechtzeitig die neue Krankschreibung für die Folgewoche. Spätestens am Freitag – eine Rückdatierung wird nicht anerkannt!
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Genesung fördern
Verpflichtet sind Arbeitnehmer, alles zu unternehmen, um schnellstmöglich wieder gesund zu werden – und alles zu unterlassen, was den Heilungsprozess verzögert. Dazu zählt eine verfrühte Arbeitsaufnahme. Wer gegen eine dieser Pflichten verstößt, kann abgemahnt werden oder in der Probezeit gekündigt werden. Das bedeutet aber nicht, dass Sie die ganze Zeit im Bett liegen müssen. Bei einer Erkältung ist es erlaubt, an die frische Luft zu gehen und einen Spaziergang zu machen.
Tipps bei Krankheit in der Probezeit
Neben dem Arbeitsrecht gibt es noch ein paar psychologische Tricks, die Sie nutzen können, um in der Probezeit zu punkten, selbst wenn Sie krank werden:
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Engagement zeigen
Machen Sie dem Chef mit der telefonischen Krankmeldung gleich einen Vorschlag, wie Sie Ihr Pensum nach der Genesung nacharbeiten. Ein netter Chef wird zwar sagen: „Jetzt werden Sie doch bitte erst mal wieder gesund!“ – Die Botschaft hat er trotzdem vernommen. Im Subtext haben Sie ihm gezeigt, dass Sie Ihren Job ernst nehmen und ans Wohl des Unternehmens denken.
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Gespräch suchen
Auch nach der Rückkehr in den Job sollten Sie das Gespräch suchen. Erst recht bei einer längeren Erkrankung und wenn Sie sich nicht sicher sind, wie das auf Ihr Arbeitsverhältnis wirkt. Reden hilft immer und ist besser als spekulieren oder abwarten.
Probezeit aufgrund von Krankheit verlängern
Ihre Probezeit verlängert sich durch eine Krankheit nicht automatisch – auch nicht, wenn Sie länger ausfallen. Sie können eine Verlängerung der Probezeit bei längerer Krankheit im persönlichen Gespräch aber selbst anbieten. Stimmt der Arbeitgeber zu, kann die Phase ausgeweitet werden.
Das ist aber nur möglich, wenn die Höchstdauer von 6 Monaten noch nicht erreicht ist. Legt der Arbeitsvertrag bereits eine 6-monatige Probezeit fest, ist eine Verlängerung über das gesetzliche Maximum ausgeschlossen. Eine verkürzte Probephase von beispielsweise 3 Monaten lässt sich hingegen mit der Zustimmung des Chefs auf bis zu 6 Monate verlängern.
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