Scheinselbständigkeit erkennen und vermeiden: Beispiele

Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person offiziell als Selbstständiger auftritt, aber tatsächlich weisungsgebunden und wie ein Arbeitnehmer tätig ist. Bei einer Feststellung kann es zu erheblichen Nachzahlungen und Strafen für den Auftraggeber kommen. Was Sie über Scheinselbstständigkeit wissen und worauf Sie achten müssen…

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Scheinselbstständigkeit: Das Wichtigste in Kürze

Übersicht

  • Bei einer Scheinselbstständigkeit sind Betroffene formal selbstständig, werden aber wie ein Arbeitnehmer beschäftigt.
  • Kriterien sind: Arbeitsweise, Weisungsgebundenheit und Eingliederung im Betrieb.
  • Die Deutsche Rentenversicherung prüft Scheinselbstständigkeiten regelmäßig.
  • Bei einer Feststellung drohen hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Das größte finanzielle Risiko liegt beim Arbeitgeber.
  • Sicherheit gibt ein Statusfeststellungsverfahren.
  • Schützen Sie sich durch Prävention und eine saubere Vertragsgestaltung.

Es ist längst nicht immer eindeutig, ob eine wirkliche Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit vorliegt – oftmals entsteht diese sogar ohne Vorsatz. Trotzdem drohen dann empfindliche finanzielle Folgen.

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Definition: Was ist Scheinselbstständigkeit?

Bei Scheinselbstständigkeit tritt jemand zwar offiziell als Selbstständiger oder Freelancer auf, ist jedoch arbeitnehmerähnlich tätig. Obwohl kein Arbeitsvertrag besteht, werden die Tätigkeiten faktisch wie in einem Angestellten ausgeübt. Rechtlich relevant ist hierfür nicht die Ausgestaltung im Vertrag, sondern die tatsächliche Art der Zusammenarbeit – also, ob eine abhängige Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechts vorliegt.

Wann liegt Scheinselbstständigkeit vor?

Ob Scheinselbstständigkeit vorliegt, wird mittels verschiedener Faktoren geprüft. Einzelne Kriterien sind für sich genommen nicht entscheidend, sondern das Gesamtbild der Art der Tätigkeit und Zusammenarbeit. Die wichtigsten Kriterien für eine Scheinselbstständigkeit sind:

    1. Weisungsgebundenheit

    Ein starkes Indiz für Scheinselbstständigkeit ist die Weisungsgebundenheit. Diese liegt vor, wenn der Auftragnehmer:

  • feste Arbeitszeiten einhalten muss
  • detaillierte Anweisungen zur Arbeitsausführung erhält
  • Vorgaben zu Arbeitsort und Arbeitsweise bekommt
  • Je stärker die Weisungsgebundenheit, desto wahrscheinlicher ist eine abhängige Beschäftigung.

    2. Eingliederung in den Betrieb

    Eine Eingliederung liegt vor, wenn der Selbstständige:

  • dauerhaft im Betrieb des Auftraggebers arbeitet
  • dessen Infrastruktur nutzt (Büro, IT, E-Mail-Adresse)
  • in betriebliche Abläufe eingebunden ist
  • Eine starke Eingliederung spricht klar für Scheinselbstständigkeit.

    3. Keine unternehmerischen Risiken

    Selbstständige tragen normalerweise ein wirtschaftliches Risiko. Scheinselbstständigkeit liegt nahe, wenn:

  • monatlich ein fixes Honorar gezahlt wird
  • kein eigenes Kapital eingesetzt wird
  • keine Haftung für Fehler besteht
  • Fehlt das Unternehmerrisiko, spricht dies für ein Arbeitsverhältnis und keine Selbstständigkeit.

    4. Nur ein Auftraggeber

    Wer dauerhaft und nahezu ausschließlich für einen Auftraggeber tätig ist, gilt als besonders gefährdet. Dies ist eines der bekanntesten Kriterien für Scheinselbstständigkeit, wenn auch nicht allein entscheidend. Bei nur einem Auftraggeber besteht aber schnell der Verdacht einer wirtschaftlichen Abhängigkeit und damit einer Scheinselbstständigkeit.

    Die Grenze bei einer Prüfung durch die Rentenversicherung liegt bei 83 Prozent (fünf Sechstel) des Umsatzes. Ist ein einzelner Auftraggeber für einen größeren Teil der Einnahmen verantwortlich, stellt die Rentenversicherung die Selbstständigkeit infrage.

    5. Keine eigenen Mitarbeiter

    Echte Selbstständige beschäftigen häufig eigenes Personal oder Subunternehmer. Fehlt dies dauerhaft, kann das ein weiteres Indiz sein. Alleine zu arbeiten, ist es allerdings nur ein schwaches Indiz, da viele Solo-Selbstständige und Freelancer alleine arbeiten.

Tabelle: Übersicht der Kriterien

Merkmal

Selbstständig

Scheinselbstständig

Weisungen Keine, eingeschränkt Umfassend
Arbeitszeit Frei einteilbar Vorgeschrieben
Unternehmensrisiko Ja Nein
Auftraggeber Mehrere Nur einer
Eingliederung Nein Ja

Wo kommt es häufig zu Scheinselbstständigkeit?

Das Problem der Scheinselbständigkeit betrifft vor allem Branchen wie IT und Softwareentwicklung, Medien, Journalismus und Design, Beratung, Coaching sowie Pflege und Gesundheitswesen. Laut Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gibt es in Deutschland rund 235.000 scheinselbstständige Personen. Ernst & Young (EY) kommt in einer Studie sogar auf 1,2 Millionen Scheinselbständige – 28 % aller Selbständigen in Deutschland, wobei hierbei illegale Arbeitnehmerüberlassungen mitgerechnet wurden. Der jährliche volkswirtschaftliche Schaden wird auf 3 Milliarden Euro geschätzt.

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Beispiele für Scheinselbstständigkeit

Wann handelt es sich um Scheinselbstständigkeit – und wann nicht? Drei Beispiele:

Scheinselbstständigkeit eines IT-Freelancers

Herr Beispiel arbeitet als IT-Freelancer für ein mittelständisches Unternehmen. Er ist seit über 2 Jahren ausschließlich für diesen einen Auftraggeber tätig und arbeitet 5 Tage pro Woche vor Ort im Büro. Seine Arbeitszeiten sind vorgegeben und entsprechen denen der angestellten Mitarbeiter. Überdies nutzt er die IT-Infrastruktur des Unternehmens. Damit ist Herr Beispiel faktisch in die Arbeitsorganisation eingegliedert. Er erhält Arbeitsanweisungen vom Teamleiter und nimmt regelmäßig an internen Meetings teil. Es liegt eine Scheinselbstständigkeit vor.

Scheinselbstständigkeit einer Pflegekraft

Frau Beispiel arbeitet als selbstständige Pflegekraft für einen Pflegedienst. Sie übernimmt regelmäßig Schichten nach Dienstplan und arbeitet fast ausschließlich für diesen einen Auftraggeber. Urlaub, Arbeitszeiten und Einsatzorte werden vom Pflegedienst festgelegt. Sie trägt kein eigenes wirtschaftliches Risiko und nutzt die Arbeitsmittel des Pflegedienstes. Trotz ihrer Selbstständigkeit auf dem Papier handelt es sich ebenfalls um Scheinselbstständigkeit.

Tatsächliche Selbstständigkeit eines Grafikdesigners

Herr Beispiel ist selbstständiger Grafikdesigner und arbeitet für mehrere Kunden gleichzeitig. Er entscheidet selbst über seine Arbeitszeiten, den Arbeitsort und die Umsetzung der Projekte. Die notwendige Software, Hardware und Geschäftsräume hat er selbst gekauft. Für die Zusammenarbeit verhandelt er seine Preise eigenständig und lehnt Aufträge auch mal ab. Er beschäftigt gelegentlich freie Mitarbeiter für größere Projekte. In diesem Fall liegt eine echte Selbstständigkeit vor, da keine Weisungsgebundenheit oder Eingliederung besteht.

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Welche Folgen drohen mir bei einer Scheinselbstständigkeit?

Bei einer Scheinselbstständigkeit drohen drastische rechtliche Konsequenzen. Die gravierendsten Folgen betreffen die Sozialversicherung. Dazu gehören etwa:

  • Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Der Auftraggeber muss für bis zu 4 Jahre rückwirkend die Sozialversicherungsbeiträge sowie die Lohnsteuer nachzahlen. Der Auftragnehmer (also Scheinselbstständige) muss in der Regel nichts nachzahlen. Nur bei einem Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil für die letzten drei Lohn- und Gehaltszahlungen einbehalten.

  • Verhängung von Bußgeldern

    Es drohen Straf- oder Bußgelder und sogar ein Strafverfahren wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen. Laut Gesetz drohen dafür Geldstrafe oder sogar bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe (§ 266 StGB)

  • Anpassung der Steuer

    Scheinselbstständigkeit kann auch steuerliche Folgen haben. Möglich sind eine Korrektur der Einkommenssteuer, Probleme bei der Umsatzsteuer, Verlust des Vorsteuerabzugs oder eine Nachforderung durch das Finanzamt.

Arbeitnehmer haben Ansprüche aus Angestelltenverhältnis

Für einen Scheinselbstständigen hat die Aufdeckung teils positive Konsequenzen: Es handelt sich de facto um ein Angestelltenverhältnis. Daraus kann sich ein Anspruch auf eine Festanstellung ergeben – und damit auf bezahlten Erholungsurlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz.

Wie läuft ein Statusfeststellungsverfahren ab?

Wollen Sie sicher sein, können Sie bei der Deutschen Rentenversicehrung (DRV) ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren beantragen. Dieses schafft Rechtssicherheit für beide Seiten, ist eine verbindliche Entscheidung und schützt vor späteren Nachforderungen.

4 Schritte im Statusfeststellungsverfahren

Den Antrag können sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer stellen – aber auch Arbeitsgerichte, das Finanzamt und Träger der Sozialversicherung anordnen. Insgesamt sind hierfür vier Schritte notwendig:

  1. Antragstellung bei der DRV
  2. Fragebogen zur Tätigkeit
  3. Prüfung der tatsächlichen Arbeitsweise
  4. Bescheid über den sozialversicherungsrechtlichen Status

Probleme bei der Abgrenzung

In der Praxis gibt es immer wieder unklare Fälle. Für die Zusammenarbeit mit einem selbstständigen Dienstleister sind klare Absprachen nötig – das kann zum Beispiel auch Arbeitszeiten und Orte umfassen, wenn etwa ein externer Berater für eine Schulung im Team angestellt wird.

Auch sind viele Selbstständige über einen langen Zeitraum und in großem Umfang für einzelne Kunden tätig. Eine zufriedenstellende Zusammenarbeit kann über Jahre zu Folgeaufträgen führen. Das muss nicht gleich eine Scheinselbstständigkeit bedeuten.

Wie kann ich eine Scheinselbständigkeit vermeiden?

Die Rentenversicherung nimmt regelmäßig in einer Außenprüfe Betriebe genauer unter die Lupe. Damit dabei keine Scheinselbstständigkeit auffliegt und hohe Nachzahlungen drohen, sollten Sie genau auf die Zusammenarbeit achten. Dabei können Sie einiges tun, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden:

  • Status von der Deutschen Rentenversicherung feststellen lassen.
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten.
  • Verträge mit Auftraggebern unmissverständlich gestalten.
  • Keine Pauschalhonorare vereinbaren, sondern aufgeschlüsselt nach einzelnen Tätigkeiten.
  • Eingliederung und Weisungsgebundenheit vermeiden.

So umgehen Freelancer zahlreiche Risiken und können der Prüfung gelassener entgegensehen.

Checkliste: Liegt Scheinselbständigkeit vor?

Insbesondere Selbständige, die über einen längeren Zeitraum für einen Hauptauftraggeber arbeiten, fragen sich: Arbeite ich wirklich selbständig – oder bin ich ein Scheinselbständiger?

Nachfolgende Checkliste hilft Ihnen dabei, die wichtigsten Punkte zu überblicken. Sollten die Punkte auf Ihre Situation zutreffen (Sie antworten also mit „Ja“), dann sind Sie aller Wahrscheinlichkeit nach wirklich – und nicht nur zum Schein – selbständig tätig.

  • Sie tragen das unternehmerische Risiko für Ihre Arbeit.
  • Sie betreiben eigenständige Akquise von Kunden und treten auch nach außen hin als Selbständiger auf.
  • Sie erfüllen Ihre Aufgaben weisungsunabhängig bei freier Zeiteinteilung.
  • Sie tragen die Kosten der Arbeitsausführung.
  • Ihre Arbeitszeit ist nach Dauer, Beginn und Ende durch Auftraggeber nicht bindend festgelegt.
  • Sie sind nicht unmittelbar in den Arbeitsablauf und die Organisation des Unternehmens integriert.
  • Sie entscheiden selbst darüber, wo Sie einen Großteil Ihrer Arbeit ausüben.
  • Sie müssen dem Auftraggeber keinen Bericht erteilen über die einzelnen Leistungen.
  • Sie können frei darüber entscheiden, welche Hard- und Software Sie für Ihre Arbeit verwenden.

Diese wichtige Checkliste haben für Sie noch einmal als PDF-Datei zum kostenlosen Download bereit gestellt: Checkliste zur Scheinselbstständigkeit (PDF)

FAQ: Häufige Fragen zur Scheinselbstständigkeit

In unserem FAQ beantworten wir zum Abschluss die häufigsten und wichtigsten Fragen rund um das Thema Scheinselbstständigkeit:

Was ist Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal als Selbstständiger oder Freelancer arbeitet, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer tätig ist. Entscheidend ist nicht der Vertrag, sondern die Ausgestaltung der Arbeit. Maßgeblich sind Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb und fehlendes Unternehmerrisiko.

Wer prüft Scheinselbstständigkeit?

In erster Linie prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Scheinselbstständigkeit vorliegt. Auch der Zoll, Finanzämter und Sozialgerichte können involviert sein. Die Prüfung erfolgt häufig im Rahmen von Betriebsprüfungen.

Welche Folgen hat Scheinselbstständigkeit?

Die Folgen umfassen vor allem hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Auftraggeber müssen oft Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile rückwirkend zahlen. Zusätzlich drohen Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.

Wer haftet bei Scheinselbstständigkeit?

In den meisten Fällen haftet der Auftraggeber für die Sozialversicherungsbeiträge. Der Auftragnehmer kann jedoch ebenfalls betroffen sein, etwa durch Nachzahlungen oder steuerliche Korrekturen. Eine klare Haftungsfreistellung im Vertrag schützt nicht zuverlässig. Beide Seiten tragen daher ein Risiko.

Was ist ein Statusfeststellungsverfahren?

Das Statusfeststellungsverfahren dient der rechtlichen Klärung, ob eine selbstständige oder abhängige Tätigkeit vorliegt. Es wird bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Die Entscheidung ist verbindlich und schafft Rechtssicherheit. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer können den Antrag stellen.

Wie kann man Scheinselbstständigkeit vermeiden?

Wichtig sind eine klare Vertragsgestaltung und eine tatsächliche unternehmerische Tätigkeit. Selbstständige sollten mehrere Auftraggeber haben und eigene Betriebsmittel nutzen. Auftraggeber sollten auf Weisungsfreiheit und fehlende Eingliederung achten. Eine frühzeitige Statusfeststellung bietet zusätzlichen Schutz.


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