Definition: Was ist eine Nebenbeschäftigung?
Eine Nebenbeschäftigung ist jede Tätigkeit außerhalb Ihres Hauptjobs, für die Sie von einem anderen Arbeitgeber oder Auftraggeber bezahlt werden (siehe: Nebenverdienst). Der Umfang ist für die Einordnung unwichtig: Sie können einen Minijob machen oder nur wenige Stunden nebenbei arbeiten.
Nebenbeschäftigungen können ein Angestelltenverhältnis oder selbstständige Tätigkeiten sein – als Freelancer oder mit einem eigenen Unternehmen (siehe: nebenberuflich selbstständig machen).
Nebenbeschäftigungen in Deutschland
Laut Statistischem Bundesamt übten im vergangenen Jahr mehr als 1,9 Millionen Erwerbstätige in Deutschland einen Zweitjob aus. Die größte Gruppe sind Beschäftigte zwischen 25 und 44 Jahren.
Der Hauptgrund ist eindeutig Geld: Viele wollen die eigenen Finanzen aufbessern und ein zusätzliches Gehalt verdienen. Eine Nebenbeschäftigung ist für einige aber auch die Möglichkeit, eine berufliche Veränderung anzustoßen und vorzubereiten. Oder neben dem Job wird einer Leidenschaft nachgegangen, die sich (noch) nicht zum Hauptberuf eignet.
Ist eine Nebenbeschäftigung erlaubt?
Bei vielen Arbeitnehmern herrscht Unsicherheit bei der Frage: Ist die Nebenbeschäftigung erlaubt? Schließlich sind Sie vertraglich an Ihren Hauptarbeitgeber gebunden. Drohen dann Konsequenzen, wenn Sie nebenbei woanders arbeiten?
Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer dürfen eine Nebentätigkeit aufnehmen. Generelle Verbote (beispielsweise im Arbeitsvertrag) sind unzulässig. Dahinter steht die Berufsfreiheit und die Freiheit, selbst über die freie Zeit zu entscheiden.
Informationspflicht über eine Nebenbeschäftigung
Nebenbeschäftigungen dürfen nicht generell verboten werden, die meisten Arbeitsverträge enthalten aber eine sogenannte Informationspflicht über die Aufnahme eines Nebenjobs – und diese ist rechtens. Heißt für Sie: Mit einer entsprechenden Klausel im Arbeitsvertrag müssen Sie Ihren Arbeitgeber vor der Aufnahme einer Nebenbeschäftigung über die Tätigkeit informieren.
Über die Tätigkeit, den Umfang, die Arbeitszeit und den Arbeitgeber müssen Sie informieren. Sie müssen allerdings keinerlei Angaben zu Ihrem Verdienst machen.
Nebenbeschäftigung Erlaubnis: Antrag auf Genehmigung
Die Informationspflicht ist ausdrücklich KEINE Genehmigungspflicht. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen also seine Zustimmung erteilen, wenn Sie ihn informiert haben – mögliche Ausnahmen finden Sie weiter unten im Artikel. Trotzdem wird meist von einer Erlaubnis für die Nebenbeschäftigung gesprochen. Wollen Sie einer anderen nachgehen, müssen Sie das Unternehmen erneut darüber informieren.
Muster und Vorlage für eine Nebenbeschäftigung Erlaubnis
Für die Information des Arbeitgebers und den Antrag auf eine Erlaubnis sollte dieser Inhalt in Ihrem Schreiben enthalten sein:
- Name, Anschrift, Position des Arbeitnehmers
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Datum
- Beschreibung der Nebentätigkeit
- Ausübungsbeginn oder -zeitraum
- Zeitlicher Umfang
- Ort, Datum, Unterschrift des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
Unsere kostenlose Mustervorlage zeigt als Beispiel, wie das Dokument aussieht:
Nebentätigkeitsvereinbarung
Max Mustermitarbeiter
Beispielweg 12
34567 Musterstadt
Sachbearbeiter bei der
Fantasiefirma
Beispielstr. 89
34567 Musterstadt
Information über eine Nebenbeschäftigung
Ich plane ab dem TT.MM.JJJJ die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung. Hiermit informiere ich Sie darüber und bitte Sie gleichzeitig darum, mir die folgende Nebenbeschäftigung schriftlich zu genehmigen:
Art der Nebentätigkeit
_________________________________________________________
_________________________________________________________
Umfang der Nebenbeschäftigung (wöchentlicher Zeitaufwand)
- Wochenstunden für die unmittelbare Nebentätigkeit: _________ Stunden
- Zusätzlicher Zeitaufwand (z.B. Vorbereitung): _________ Stunden
Ich versichere, dass durch die Nebenbeschäftigung die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird und auch Ruhetage eingehalten werden. Die Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag vom (DATUM) bestehen fort.
Mit freundlichen Grüßen
_________________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer
GENEHMIGT durch
_________________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber, Firmenstempel
Disclaimer: Das vorliegende Muster ist nur als Anregung gedacht und im Einzelfall individuell anzupassen. Es ersetzt nicht die fachliche Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, zu der wir im Zweifel immer raten. Falls Sie die Vorlage verwenden, übernehmen wir keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall.
Ausnahmen: Wann ist die Nebenbeschäftigung verboten?
Grundsätzlich müssen Arbeitgeber einer Nebenbeschäftigung zustimmen – es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Aufnahme einer zusätzlichen Tätigkeit untersagt werden kann. Hier gibt es mehrere Gründe, die ein Verbot der Nebenbeschäftigung ermöglichen:
Auswirkungen auf den Hauptjob
Die Nebenbeschäftigung darf keine negativen Auswirkungen auf Ihren Hauptjob und die arbeitsrechtlichen Regelungen haben. Leidet beispielsweise Ihre Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit deutlich, kann das Unternehmen die Zustimmung verweigern oder zurückziehen.
Konkurrenztätigkeit zum Hauptjob
Sie dürfen mit der Nebenbeschäftigung nicht in Konkurrenz zu Ihrem ersten Arbeitgeber treten. Im Falle einer Beschäftigung für direkte oder indirekte Wettbewerber darf der Arbeitgeber einschreiten. Auch mit einer Selbstständigkeit dürfen Sie dem Unternehmen keine Konkurrenz machen.
Ruhetage und Ruhezeiten
Im Arbeitszeitgesetz ist klar geregelt: Arbeitnehmer müssen Ruhetage und Ruhezeiten einhalten. Arbeiten Sie in der Nebenbeschäftigung zum Beispiel sonntags, braucht es einen Ersatzruhetag. Gibt es diesen nicht, ist der zweite Job möglicherweise unzulässig. Zudem muss zwischen zwei Arbeitstagen eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen. Sie dürfen nicht bis nachts in der Nebenbeschäftigung arbeiten und morgens zum Hauptjob fahren.
Arbeit im Urlaub
Ihr Urlaub vom Hauptjob dient in erster Linie der Erholung. Sie dürfen in dieser Zeit weiterhin der Nebenbeschäftigung nachgehen, aber nur in dem Umfang, wie Sie es zuvor auch getan haben. Es ist nicht erlaubt, im Erholungsurlaub Vollzeit einer anderen erwerbsmäßigen Tätigkeit nachzugehen.
Arbeit bei Krankheit
Werden Sie vom Arzt für den Hauptjob krankgeschrieben und sind arbeitsunfähig, sollten Sie auch Ihrer Nebenbeschäftigung nicht nachgehen. Tun Sie es doch, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen von Abmahnung bis Kündigung. Ob diese zulässig sind, hängt letztlich davon ab, ob Sie genesungswidrig handeln.
Überschneidungen mit dem Hauptjob
Wichtig ist außerdem, dass es nie zu Überschneidungen zwischen Haupt- und Nebenjob kommen darf. Während der Arbeitszeit für Ihren ersten Job dürfen Sie nichts tun, was mit der Nebenbeschäftigung zusammenhängt. Keine Telefonate, keine E-Mails und erst recht keine Vorbereitungen oder die Erledigung von Aufgaben am Arbeitsplatz des Hauptarbeitgebers.
Steuern für die Nebenbeschäftigung
Mit der zusätzlichen Beschäftigung wollen Sie Ihre Finanzen aufbessern, doch dürfen Sie dabei die Steuern nicht vergessen. Denn: Sind Sie mit der Tätigkeit sozialversicherungspflichtig, wird diese nach Steuerklasse 6 versteuert. Vom zusätzlichen Einkommen bleibt möglicherweise deutlich weniger übrig, als Sie hoffen.
Sie zahlen dann für Ihren Hauptjob weiterhin Steuern und Sozialversicherungen nach Ihrer üblichen Steuerklasse – nur das Einkommen aus der zusätzlichen Beschäftigung wird nach Steuerklasse 6 versteuert. Hier gibt es keine Freibeträge für steuerfreies Einkommen und die Abgaben sind am höchsten.
Minijob als Nebenbeschäftigung
Handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit um einen Minijob, müssen Sie keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen. Das gilt bei einem Verdienst von bis zu maximal 538 Euro im Monat. Nur für die Rentenversicherung zahlen Sie Beiträge. Auf eigenen Wunsch können Sie sich davon befreien lassen. Das bedeutet aktuell ein höheres Nettogehalt, später aber weniger Geld im Ruhestand.
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