Beten im Job: Das Wichtigste in Kürze
Übersicht
- Beten fällt unter die Religionsfreiheit des Grundgesetzes.
- Es besteht aber kein genereller Anspruch auf Gebetszeiten während der Arbeitszeit.
- Gebete sind meist erlaubt, wenn der Arbeitsablauf nicht gestört wird.
- Wichtig sind offene Kommunikation und gegenseitige Rücksichtnahme.
Beten im Job darf die Arbeit nicht stören oder ein Verstoß gegen Arbeitszeit und arbeitsrechtliche Pflichten sein. Gleichzeitig sollten Unternehmen die religiösen Ansichten von Mitarbeitern berücksichtigen.
Darf ich im Job eine Gebetspause machen?
Grundsätzlich gilt in Deutschland die Religionsfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes. Diese gilt auch am Arbeitsplatz – während der Arbeitszeit kann es jedoch Einschränkungen geben. Kurzes Beten im Job ist in der Regel kein Problem, weil es weder Abläufe stört noch die Arbeitszeit nennenswert beeinflusst.
Anders sieht es aus, wenn lange Gebetspausen gemacht werden oder wenn es durch das Beten im Job zu spürbaren Problemen bei der Arbeit oder wichtigen Abläufen kommt. Bei solchen Störungen haben Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran, dass Mitarbeiter ihren Pflichten nachkommen.
Ist Beten in den Pausen erlaubt?
Mitarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf geregelte Pausen. Wie und wozu diese genutzt werden – zum Spaziergang oder eben für ein Gebet –, bleibt den Arbeitnehmern selbst überlassen.
Hier kann der Chef keine Vorgaben machen, selbst wenn die gesamte Mittagspause zur religiösen Einkehr zu nutzen.
Kann der Chef das Beten auf der Arbeit verbieten?
Ein kurzes Gebet im Job, das keinerlei Auswirkungen auf die Arbeit hat, können Arbeitgeber nicht untersagen. Anders sieht es aus, wenn der Betrieb ganz oder teilweise zum Stillstand kommt. Beispiel: Ein Maschinenführer oder ein Mitarbeiter am Fließband kann nicht einfach aufhören zu arbeiten und das Gerät abschalten, um mitten im Produktionsprozess eine Gebetspause zu machen.
Kann der Chef solch betriebliche Störungen nachweisen und begründen, darf der Arbeitgeber das Gebet untersagen. Im konkreten Fall forderte ein Muslim eine 3-minütige Gebetspause am Morgen. Weil er aber an einer Beschichtungsanlage arbeitete und die Pause den Maschinenbetrieb erheblich gestört hätte, wies das Gericht die Klage ab. Hier müssen Mitarbeiter das Beten auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
Kein Verbot bei minimalen Störungen
Kaum durchzusetzen ist ein Verbot hingegen bei unerheblichen Störungen. Ein verpasster Telefonanruf? Eine kurze Unterbrechung bei der Bearbeitung eines Excel-Dokuments? Kann die Leistung problemlos nachgeholt und die kurze Pause ausgeglichen werden (LAG Hamm, 5 Sa 1782/01), können Arbeitgeber das Gebet nicht so leicht einschränken.
Die Regelung zeigt sich auch in anderen Beispielen: Unternehmen akzeptieren auch kurze Kaffeepausen, in denen Mitarbeiter die eigene Arbeit für ein paar Minuten unterbrechen. Für eine Gebetspause gelten deshalb keine anderen Vorgaben.
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Muss ich den Chef über die Gebetspause informieren?
Wer im Job regelmäßig beten will, darf nicht einfach für unbestimmte Zeit vom Arbeitsplatz verschwinden, sondern muss den Chef über die Gebetspause informieren. Wer sich heimlich zum Gebet verdrückt, riskiert eine Abmahnung – im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung.
Das gilt auch dann, wenn das Beten im Job vom Arbeitgeber gestattet wird. Trotzdem muss der Chef von der Arbeitsunterbrechung in Kenntnis gesetzt werden.
Muss der Chef die Gebetspause bezahlen?
Zwar haben Arbeitnehmern nach § 616 BGB Anspruch auf bezahlte, kurze Pausen. Werden die aber aus persönlichen Gründen gemacht – was auf Beten im Job zutrifft – gelten diese im Arbeitsrecht als „selbst verschuldet“ und müssen vom Arbeitgeber nicht bezahlt oder müssen nachgearbeitet werden.
Unternehmen und Betriebe mit vielen religiösen Angestellten können hierzu aber auch eine Betriebsvereinbarung treffen und die Mitarbeiter zu den Gebetspausen freistellen. Allerdings in der Regel unbezahlt.
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Beten im Job: Muss der Arbeitgeber einen Gebetsraum stellen?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Gebetsraum am Arbeitsplatz. Unternehmen können aber freiwillig Ruhe- oder Rückzugsräume zur Verfügung stellen. Dies bieten viele Arbeitgeber an, um die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern.
Dennoch bleibt das Angebot freiwillig und kann nicht eingefordert werden. Zudem muss es im Rahmen betrieblicher Möglichkeiten umsetzbar sein. Nicht jedes Büro bietet zum Beispiel ausreichend Platz für einen abgetrennten Ruhebereich.
Welche Vorteile hat Beten im Job?
Glauben ist Privatsache. Manche beten vor dem Schlafengehen, andere gehen regelmäßig in die Kirche oder Moschee. Im Job dagegen tun sich viele schwer damit, über Religion und Beten zu sprechen. Dabei kann das Beten im Job Vorteile haben:
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Beten baut Stress ab
Stress und Termindruck sind in vielen Jobs hoch. Ein paar Minuten Stille, Ruhe und Meditation bauen Druck an, fördern die Konzentration und Regeneration.
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Beten fördert den Teamgeist
Der offene Umgang mit unterschiedlichen Kulturen und Religionen fördert die Toleranz und den Zusammenhalt im Team. Der Austausch senkt Vorurteile und verbessert das Verständnis untereinander.
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Beten verbessert die Arbeitsatmosphäre
Die eigene Religion ist Ausdruck der Persönlichkeit. Arbeitnehmern den Raum dafür zu lassen – so lange dauern Gebet nicht – ist ein Zeichen von Respekt und Wertschätzung, die wiederum das Arbeitsklima verbessern.
Auch Arbeitgeber profitieren von Gebeten
Um langfristig erfolgreich zu sein, sind Loyalität und Zufriedenheit im Job ein wichtiger Faktor. Erst recht in Zeiten des Fachkräftemangels! Dazu gehört, dass sich Mitarbeiter mit der Unternehmenskultur identifizieren. Der offene und respektvolle Umgang mit unterschiedlichen Religionen ist damit ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung und Leistungssteigerung.
Für Unternehmen kann es sich lohnen, nicht nur das Beten während der Arbeitszeit zu erlauben, sondern für die stille Zeit auch spezielle Räume anzubieten.
FAQ: Häufige Fragen zum Beten im Job
In unserem abschließenden FAQ beantworten wir häufige und wichtige Fragen rund um das Thema Beten im Job:
Darf man am Arbeitsplatz beten?
Beten am Arbeitsplatz fällt grundsätzlich unter die Religionsfreiheit. Allerdings besteht kein uneingeschränkter Anspruch darauf, während der Arbeitszeit zu beten. Entscheidend ist, dass der Arbeitsablauf nicht gestört wird und betriebliche Regeln eingehalten werden. Häufig ist stilles, kurzes Beten unproblematisch.
Darf man während der Arbeitszeit beten?
Während der Arbeitszeit sind religiöse Handlungen nur zulässig, wenn sie die Arbeitspflicht nicht beeinträchtigen. Kurze Gebete ohne Arbeitsunterbrechung werden meist geduldet. Regelmäßige oder längere Gebetszeiten müssen mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Ein genereller Anspruch auf Gebetszeiten besteht nicht.
Muss der Arbeitgeber Gebetszeiten erlauben?
Nein, der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, spezielle Gebetszeiten während der Arbeitszeit zu gewähren. Er darf Arbeitszeiten und Pausen festlegen. Religiöse Bedürfnisse müssen jedoch fair abgewogen und dürfen nicht pauschal untersagt werden.
Darf der Arbeitgeber das Beten im Job verbieten?
Ein pauschales Verbot des Betens ist in der Regel unzulässig. Einschränkungen sind jedoch erlaubt, wenn betriebliche Abläufe, Sicherheit oder Ordnung beeinträchtigt werden. Der Arbeitgeber muss dabei verhältnismäßig handeln und jeden Einzelfall gesondert prüfen.
Wie ist Beten im Homeoffice geregelt?
Im Homeoffice ist Beten in der Regel unproblematisch. Da Sie Ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können, lassen sich Gebete leichter in den Arbeitsablauf integrieren. Wichtig ist, dass vereinbarte Arbeitszeiten eingehalten und Arbeitsleistungen erbracht werden.
Ist eine Benachteiligung wegen Betens erlaubt?
Eine Benachteiligung aufgrund der Religion ist unzulässig. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt Beschäftigte vor Diskriminierung. Einschränkungen sind nur erlaubt, wenn sachliche und betriebliche Gründe vorliegen. Eine pauschale Ungleichbehandlung ist nicht zulässig.
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