Definition: Was zählt zur Berufsbekleidung?
Zur Berufsbekleidung (auch: Berufskleidung, Arbeitskleidung) gehört jene Kleidung, die dazu dient, die Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen, sein privates Outfit zu schonen oder die Zugehörigkeit zu einem Berufsstand anzeigt.
Typische Berufsbekleidungen sind zum Beispiel der Arbeitsoverall („Blaumann“), die Kochjacke oder der Arztkittel sowie Warnweste, Sicherheitsschuhe und Schutzhelm. Berufskleidung wird in zahlreichen Berufen getragen – vor allem aber in:
- Handwerk
- Medizin & Pflege
- Gastronomie & Hotellerie
- Öffentlichem Dienst
Unterschied: Berufskleidung, Dienstkleidung, Schutzkleidung
Die Begriffe Berufsbekleidung, Arbeitskleidung, Dienstkleidung oder Schutzkleidung werden häufig synonym verwendet. Es gibt aber Unterschiede:
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Arbeitskleidung
Dazu gehören typische Outfits oder Dresscodes, wie sie für bestimmte Berufe typisch sind. Zum Beispiel Anzuge oder Kostüm in der Finanzbranche. Ebenso zählt dazu Kleidung, die von Handwerkern, Pflegekräften oder Angestellten in der Gastronomie getragen wird, weil sie zweckmäßig ist oder hygienische Ansprüche erfüllt.
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Dienstkleidung
Diese Arbeitskleidung wird vor allem im öffentlichen Dienst getragen. Dazu zählen zum Beispiel die Amtstrachten oder Uniformen von Feuerwehrleuten, Polizisten, Soldaten oder Richtern. Ebenfalls können Kleidungsstücke mit Firmenlogo dazu zählen – etwa im Bereich der Systemgastronomie.
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Schutzkleidung
In dem Fall hat die Berufsbekleidung eine Funktion und dient in erster Linie dem Arbeitsschutz. Sie ist während der Arbeitszeit zwingend vorgeschrieben und schützt beispielsweise vor Gefahren durch Hitze, Kälte, Wasser, Radioaktivität oder Chemikalien. Arbeitgeber, die diese Kleidung nicht zur Verfügung stellen, handeln grob fahrlässig.
Die Grenzen der Definition von Berufsbekleidung sind jedoch fließend. Je nach Einsatzbereich wird etwa die medizinische Berufsbekleidung (Kittel) durch Schutzkleidung (Mundschutz, Handschuhe) ergänzt, um die die Infektionsgefahr zu senken.
Muss ich Berufsbekleidung tragen?
Arbeitgeber können über das Weisungs- bzw. Direktionsrecht Regeln für die Berufsbekleidung der Mitarbeiter festlegen. Soll zum Beispiel beim Kundenkontakt ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleistet werden, darf der Chef vorschreiben, was die Arbeitnehmer tragen.
Überdies können solche Vorschriften im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Im letzten Fall hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 BetrVG)
Wann kann der Arbeitgeber nichts vorschreiben?
Gibt es eine vertragliche Regelung, die eine bestimmte Berufsbekleidung vorschreibt, müssen sich alle daran halten. Die Abmachung gehört zu den arbeitsvertraglichen Pflichten. Ein Verstoß kann zu einer Abmahnung und im Wiederholungsfall zur Kündigung führen.
Demgegenüber steht das Persönlichkeitsrecht. Arbeitnehmer, die keinen Kontakt nach außen haben, sondern nur im Büro arbeiten, haben größere Freiheiten bei der Wahl ihres Outfits. Solange die Kleidung die eigene Leistung oder das Arbeitsumfeld nicht beeinflusst, haben es Arbeitgeber schwer, ein „berechtigtes Interesse“ an der vorgeschriebenen Kleidung zu begründen.
Welche Berufskleidung ist steuerlich absetzbar?
Schutzkleidung muss der Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung stellen. Zu seinen Pflichten gehört ebenso die fachgerechte Reinigung und Instandhaltung. Kommen Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann.
Gibt für die Berufsbekleidung keine gesetzlichen Auflagen und Vorschriften, müssen Arbeitnehmer die Ausrüstung meist selbst bezahlen. Ob die Berufskleidung steuerlich absetzbar ist, hängt im Wesentlichen davon ab, ob diese auch privat nutzbar ist. Die Beweislast hierfür liegt beim Steuerpflichtigen. Beispiele:
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Ich habe mich für den Job eingekleidet
Wer zum Beispiel für seinen Beruf eine „bürgerliche Kleidung“ wie Anzug oder Kostüm kauft, weiße Bluse und Hose als Arzthelferin oder schwarze Hose und weißes Hemd als Kellner, kann die Kosten hierfür nicht steuerlich als Werbungskosten absetzen. Die Kleidungsstücke können auch privat getragen werden.
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Ich habe eigene Dienstkleidung gekauft
Anders sieht es bei eindeutig berufsbezogener Kleidung aus – wie bei Ärzten, Richtern oder Krankenschwestern. Privat trägt kaum jemand Robe, weißen Kittel oder Kasack. Diese Ausgaben können Sie in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Das gilt ebenso für die professionelle Reinigung (Quittungen sammeln!).
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Mein Arbeitgeber überlässt mir die Kleidung
Handelt es sich bei der Berufsbekleidung um Schutzkleidung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, zählt das zu den steuerfreien Einnahmen. Dasselbe gilt für die Dienstkleidung bei Polizisten, Soldaten und Feuerwehrleuten. Handelt es sich um überlassene Berufskleidung zu Repräsentationszwecken, gilt das hingegen als geldwerter Vorteil, den Arbeitnehmer versteuern müssen.
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