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Sozialleistung: Diese staatlichen Hilfen gibt es

Unter einer Sozialleistung versteht man soziale Hilfen, die in unterschiedlichen Formen gewährt werden können. Obwohl der Staat der größte Zahler von Sozialleistungen ist, so zahlt er beispielsweise Kindergeld, Elterngeld aber auch Grundsicherung und Sozialhilfe, ist er nicht allein dafür zuständig. Auch Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten betriebliche Sozialleistungen, wie beispielsweise einen Anteil der Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Das ist aber noch nicht alles…



Sozialleistung: Diese staatlichen Hilfen gibt es

Sozialleistung: Definition und Beispiele

Sozialleistungen sind bestimmte Leistungen des Staates, die für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen sollen.

Im Sozialgesetzbuch (SGB) Erster Teil (I) Paragraph §1 sind die Aufgaben genau definiert:

Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.

Klingt noch etwas kompliziert und kryptisch, wird aber gleich verständlicher. Man unterscheidet folgende Arten einer Sozialleistung:

  • Geldleistungen
  • Dienstleistungen
  • Sachleistungen

Die Idee hinter der Sozialleistung ist nicht nur Gerechtigkeit, sondern auch Absicherung. Menschen, die in eine Notsituation kommen, bekommen staatliche Leistungen und Hilfe – unter anderem die folgenden:

  • Arbeitslosengeld II
  • Grundsicherung
  • Kriegs- und Kriegsfolgeleistungen

Auch Familien und junge Menschen können von Sozialleistungen profitieren. So werden unter anderem folgende Unterstützungen bezahlt:

Es muss Menschen allerdings nicht grundsätzlich finanziell schlecht gehen, bevor sie Sozialleistungen beantragen und bekommen können. Auch soziale Leistungen, die Arbeitnehmer bekommen, gehören zur Sozialleitung dazu:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Ebenso werden auch freiberufliche Künstler und Publizisten durch die Künstlersozialversicherung vom Staat unterstützt.

Einen Überblick über den Umfang der Leistungen, die pro Legislaturperiode gezahlt werden, gibt der Sozialbericht der Bundesregierung.

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Leistungen für Arbeitsuchende: Hartz IV

Die wohl bekannteste Sozialleistung für Arbeitsuchende ist das Arbeitslosengeld II (ALG II), besser bekannt unter dem Namen Hartz IV. Es wird gezahlt, damit Arbeitsuchende einen grundlegenden Lebensstandard halten können. Dabei kann die Sozialleistung sowohl als Geldleistung als auch als Sach- oder Dienstleistung gewährt werden.

Gemäß Paragraph § 7 Sozialgesetzbuch (SGB) III haben folgende Personen Anspruch auf Hartz IV. Personen, die

  • das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben
  • erwerbsfähig sind
  • hilfebedürftig sind
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben

Von Hartz IV werden nicht alle Bevölkerungsanteile abgedeckt, daher gibt es noch weitere Sozialleistungen, die unter dem Begriff Sozialhilfe zusammengefasst werden. Die Grundsicherung gehört beispielsweise dazu. Diese können Personen bekommen, die die Altersgrenze erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.

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Leistungen für Arbeitnehmer: Betriebliche Sozialleistungen

Wie bereits angesprochen, müssen sich Personen nicht zwingend in einer Notlage befinden, um von Sozialleistungen profitieren zu können. Es gibt auch Leistungen, die an erwerbstätige Personen gezahlt werden, unabhängig davon, ob sie sich in einer finanziellen Schieflage befinden oder nicht.

In diesem Fall spricht man von den beitragsfinanzierten Sozialleistungen, da diese von den Sozialversicherungsträgern in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und den Beiträgen der Arbeitnehmer gezahlt werden. Im Gegensatz zu den Transferleistungen, die sich aus Steuergeldern finanzieren.

Betriebliche Sozialleistungen lassen sich in drei verschiedene Bereiche einteilen:

  1. Gesetzliche Sozialleistungen

    Sie bestehen zum einen aus den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung. Diese Leistungen sind Lohnersatzleistungen. Sie werden gezahlt, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung stellen kann. Sie sind damit gewissermaßen eine Versicherung gegen

    Auch die Rente wird durch die Versicherungsbeiträge des Arbeitgebers (und Arbeitnehmers) mit getragen.

    Ebenso fallen die Bezahlung an Feiertagen und im Mutterschutz (Mutterschaftsgeld), sowie Kosten des Betriebsrats unter diesen Punkt.

    Diese Zahlungen gehören zu den gesetzlichen Leistungen. Das bedeutet, dass sich der Arbeitgeber nicht aussuchen kann, ob er diese zahlt oder nicht. Sobald er einen Arbeitnehmer einstellt, ist es dazu verpflichtet.

    Dazu muss er einen bestimmten Prozentsatz des Lohns oder Gehalts an die Sozialversicherungsträger zahlen. Grundlage der Berechnung ist ein fester Prozentsatz, der sich aus dem sogenannten Grundlohn des Arbeitnehmers ergibt.

  2. Tarifliche Sozialleistungen

    Tarifliche Sozialleistungen aufzuführen ist etwas schwierig. Allein schon deshalb, weil die Tarifverträge der unterschiedlichen Branchen stark voneinander abweichen. So kann es durchaus möglich sein, dass es Leistungen gibt, die in einem Betrieb tariflich geregelt sind, während sie in einem anderen als freiwillige Leistung gewährt werden oder vielleicht sogar ganz wegfallen.

  3. Freiwillige Sozialleistungen

    Diese werden zusätzlich zu den im Tarifvertrag definierten Leistungen gewährt. Freiwillige Sozialleistungen für Arbeitnehmer teilt man wiederum in zwei verschiedene Gruppen auf:

    • Primäre freiwillige Sozialleistungen werden direkt an bestimmte Mitarbeiter gezahlt. Zum Beispiel:
      • Spenden an Mitarbeiter
      • Arbeitgeber Darlehen
      • Zuschüsse bei Krankheit
      • Zuschüsse zu einer Aus-, Weiter- oder Fortbildung
    • Sekundäre freiwillige Sozialleistungen müssen zunächst an bestimmten Stellen (Sozialkostenstellen, Nebenkostenstellen) gesammelt werden, bevor sie dem Mitarbeiter zugute kommen. Zu diesen Leistungen zählen unter anderem:
      • Werkswohnungen
      • Kantinen
      • Sportanlagen
      • andere soziale Einrichtungen

Übrigens ist es durchaus denkbar, dass bestimmte betriebliche Sozialleistungen nur einer bestimmten Gruppe von Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Das ist sogar möglich, ohne gegen das AGG zu verstoßen.

Trotzdem schadet es nichts, bei dem Betriebsrat nachzufragen, wenn Sie sich ungleich behandelt oder übergangen fühlen. Wenn es im Unternehmen betriebliche Sozialleistungen gibt, hat der Betriebsrat nämlich Mitbestimmung- und Mitwirkungsrechte, die vom Arbeitgeber beachtet werden müssen.

In der Regel stehen betriebliche Sozialleistungen jedoch allen Mitarbeitern gleichermaßen zur Verfügung. Das ist auch durchaus sinnvoll. Denn Arbeitgeber verfolgen mit den freiwilligen betrieblichen Leistungen ganz klare Ziele: Sie möchten die Mitarbeiter motivieren und langfristig ans Unternehmen binden.

Wenn nun die Leistungen grundsätzlich nur bestimmten Gruppen von Mitarbeitern zur Verfügung stehen, könnte das den entgegengesetzten Effekt haben: Statt mit mehr Motivation täglich am Arbeitsplatz zu erscheinen, fühlen sich die Mitarbeiter unfair behandelt, schieben Frust im Job und bringen schlechte Leistung. Im schlimmsten Fall kann diese Ungleichbehandlung sogar zur Kündigung führen.


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[Bildnachweis: Maryna Pleshkun by Shutterstock.com]

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